Touché, allerdings hinkt der Vergleich etwas, weil hier die Relation NOCH mehr aus dem Ruder läuft, als im Falle Kreditkartenüberprüfung. Aber ändern wir mal den Fall dahingehend ab, das man sich dessen bewusst ist, das der Täter einen weißen VW Polo mit dem Kennzeichen des Kreises, wo die Tat geschehen ist, gefahren hat. Daraufhin werden die Datenbanken der Zulassungsstelle konsultiert und jeder, der einen weißen VW Polo fährt und in dem Kreis wohnt wird überprüft. Eventuell wird sogar jeder dieser Leute vorgeladen......
Ergo, jeder der nen weißen VW Polo fährt steht unter Generalverdacht und seine Daten werden eingesehen......
Zugegeben, es hat nicht derart grosse Auswirkungen wie im Fall Kreditkarte, trotzdem werden unter Umständen hunderte, wenn nicht sogar Tausende unter Generalverdacht gestellt...und ebensoviele Datensätze durchsucht (wenn nicht sogar mehr). Prinzipiell nix anderes, als der voliegende Fall....... aber durchaus gängige Praxis.
Der Fall ist eher mit dem KiPoFall vergleichbar, als der von Hora konstruierte. Denn sowohl hier als auch da wurde eine Datenbank nach (etwas konkreteren) Hinweisen, denen man Namen und Anschrift zuordnen kann, durchforstet.
@Sabermaster: Ja, eben das halte ich für scheinheilig, der Polizei direkt mehr Eingreifsmöglichkeiten zu geben, die im Falle eines Irrtums viel schwerer wiegen, als die "bloße" Überprüfung von Daten. Es gilt, auch wenn manche hier es mitlerweile bezweifeln, der Grundsatz "unschuldig bis die Schuld bewiesen ist". In meinen Augen wiegt es schwerer jemanden zu verprügeln / zu erschießen / menschenunwürdig zu behandeln nur weil er im Auge der Öffentlichkeit vielleicht ein ganz schlimmer ist, als still und heimlich Daten zu sichten, die Ergebnisse mit den "eigenen Pappenheimern" abzugleichen und dann diese, die wirklich "böse" waren abzugreifen.
@Hora: Ich sehe keinen Kardinalfehler^^ Das Pferd wurde von hinten aufgezäumt. Man hatte die Summe und das Konto - die Zahlungen wurden laut Berichten nur durch irritierende Zwecktitel verschleiert, das Konto und die Summe waren auf alle Fälle nur zu dem einen Zweck gedacht. An die Kontodaten kommt man (bis heute) nicht heran, da sich die Spur auf den Philipinen verläuft - es werden aber internationale Ermittlungen in dieser Richtung getätigt. Also schaut man wer da was eingezahlt hat. Wäre im konstruierten Fall des Killers so, wenn dieser in einem Land säße, das das Bankgeheimnis so hütet wie die Schweiz oder die Cayman Islands.
Desweiteren hast Du was sehr bezeichnendes gesagt. Das ist das Wissen der Öffentlichkeit, was sie durch Presseberichte erlangt. Wir haben also - eigentlich - keine Ahnung was genau abgelaufen ist. Wir können also so viele was wäre wenn Szenarien aufbauen, ohne einen detaliierten Bericht wie was genau gemacht wurde, ist es schwer den Fall in seinen Einzelheiten zu beurteilen.
Und im Falle Daschners hätte man meines Erachtens nach im Gesetz den perfekten Grund für einen Ausschluss der Strafbarkeit gehabt. Der Zweck der Nötigung muss nämlich ein verwerflicher sein. Ich glaube keiner kommt hier auf die Idee das Auffinden eines Jungen als verwerflich anzusehen. Und auch wenn ich die "armen Kinder" ausblende und mir eine stink normale Straftat vorstelle, halte ich die Maßnahme für verhältnismäßig. Wobei man hier wohl nicht jede Straftat einsetzen können sollte, sondern das Strafmaß in Relation stellen könnte, das man mit Tötung auf Verlangen, Schwangerschaftsabbruch, gefährliche Körperverletzung, Misshandlung von Schutzbefohlenen, Förderung des Menschenhandels, alles Straftaten, die keinen Kavaliersdeliktscharakter mehr haben somit einschneidendere Maßnahmen verhältnismäßig sind.
Übrigens hat der Strafverteidiger seinen Klageantrag ins Internet gestellt
Hier nachzulesen, untere Hälfte der Seite oder nach Udo Vetter suchen. Wobei ich einige seiner Aussagen kritisch betrachten würde. Er sagt es hätte keinen Anfangsverdacht gegeben, es gibt aber keine Presseberichte, die dies bestätigen oder verneinen. Es gibt nichtmal eine Aussage dazu wieviele Datensätze nun genau durchsucht wurden.
Unterstellt die Angaben in diesem Schriftstück entsprechen den Tatsachen, möchte ich meine Befürwortung der Maßnahme dahingehend ergänzen, dass ich immernoch der Ansicht bin, dass die Maßnahme an sich materiell rechtmäßig ist, formell aber folgende Fehler aufweist: 1) kein Richterbeschluss 2) kein Abgleich von Providerdaten vorlag, dass Deutsche die Site besucht hätten. Die materielle Rechtmäßigkeit sehe ich dabei darin: 1) präventiver Nutzen: zumindest in nächster Zeit sind Internetnutzer vorsichtiger und werden sich weniger herunter laden 2) Strafcharakter: die Verdächtigen, die verurteilt werden, kriegen ne Strafe für ihr Handeln 3) künftiger Nutzen: sicherlich sind 322 Leute ein Tropfen auf den heißen Stein, aber irgendwo muss man anfangen, wenn man sowas nicht anfängt großflächig zu unterbinden, kann man jegliche Anstrengungen diesbezüglich auch gleich sein lassen; KiPo ist eine Straftat, die immer öfter über das Internet begangen wird, dieses ist aufgrund verschiedener staatlicher Regelungen sehr oft undurchsichtig und man steckt sehr schnell in einer Sackgasse, was andere, neue Fahndungsmethoden erfordert um zumindest einen Teil der Täter zu erfassen. Wenn man aber nun diese Methoden anwendet und damit auch Erfolge verbuchen kann, wird die Szene eingeschüchtert werden, was dazu führt, dass sich die Täter Ausweichmöglichkeiten suchen müssen - dies dauert aber.
Wie gesagt, vorausgesetzt die Angaben sind wahr, was ich von behördlicher Stelle weder bestätigt noch verneint gefunden habe. Auch ist zu beachten, dass der leitende OberStA,
Peter Vogt, seit Jahren gegen KiPo im Internet vor geht und sich, denke ich mal, in den Gesetzesvorgaben diesbezüglich auch recht gut auskennen sollte. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass so eine Person sich derartige Patzer leisten würde, weil sie ja dadurch die eigene Arbeit zu Nichte macht.
@Hora²: Beim Holocaust müsste man erstmal fest stellen wo die Tat verübt wurde. Wenn der Täter in Deutschland sitzt, in Deutschland den Text verfasste und ihn von Deutschland aus auf den Server verfrachtete, wurde die Tat im Innland begangen, somit voll und ganz nach dem StGB zu bestrafen. Hier wäre aber eine Überprüfung der Kreditkarten unverhältnismäßig, da hier eindeutig auch Leute eingezahlt haben könnten, die nix mit der Sache zu tun haben. Hätte man aber z.B. die Rechnungsnummer oÄ nähere Angaben, die nur eine Person der einzahlenden hätte, wäre es wiederum anders, weil hier mit der Abfrage des Halters eines KFZ mit einem bestimmten Kennzeichen vergleichbar. Kommt halt auf den Einzelfall an.