Soll es eine Helmpflicht für Fahrradfahrer geben ?

Soll es eine Helmpflicht für Fahrradfahrer geben ?

  • Ja, Helmpflicht ist nötig.

    Stimmen: 19 33,3%
  • Nein Danke

    Stimmen: 35 61,4%
  • Mir egal

    Stimmen: 3 5,3%

  • Umfrageteilnehmer
    57
Ich bleib' dabei: Ein Helm als Schutz sollte so selbstverständlich sein wie ein Sicherheitsgurt beim Autofahren. So ein Helm auch fürs Fahrradfahren sieht cool aus und kann Leben retten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Entschuldige bitte , aber wieso das denn???
Und das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun...
Nun, vielleicht nicht...! (Deshalb hatte ich diese Aussage ja auch mehr scherzhaft gemeint!!!) -Nichts desto trotz ist es aber zumindest interessant, dass Revans Rüstung durchaus einige Ähnlichkeiten mit einer Motorradfahrer-Vollkluft-Ausstattung hat! :p

Da bekommt diese Aussage hier...
...So ein Helm auch fürs Fahrradfahren sieht cool (aus)...
...eine ganz neue Bedeutung! ;) :D
 
Mich hat es mit meinem Motorrad im Jahr 2000 zerbröselt weil ein Autofahrer nachts mir die Vorfahrt mit einer Clio Williams geklaut hatte und ich mit einer Verkehrsinsel zusammen gestoßen bin. Beide Gabelbrücken wurden dadurch gebrochen und ich wurde auf die Straße geschleudert. Die Maschine schleuderte mit lauter Funken hinter mir her und ich dachte nur daran nicht von dem Motorrad überollt zu werden bzw., das die Machine nicht einfach explodiert. Ich stand wieder auf. Gott sei dank, ja, ich stand wieder auf. Mit mehreren Knochenbrüche. Beide Schlüsselbeine und das rechte Schulterblatt waren futsch. Eine riesiges Loch im rechten Knie hatte ich auch, so das ich den Knochen richtig sehen konnte. Hätte ich keinen Helm getragen könnte ich hier gar nicht mehr reinschreiben. Helm soll Pflicht werden! Motorrad oder auch Fahrrad!
 
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@Doublespazer: Das ist bzw. war eine harte Geschichte, eindeutig! Und Du solltest nicht den Eindruck haben, ich würde solchen Dingen nicht die nötige Ernsthaftigkeit schenken!
Nichts desto trotz bin ich gegen eine generelle Helm-Pflicht - also in dem Sinne gegen eine Helm-Pflicht für Erwachsene - sondern für eine Helm-Pflicht für Kinder und/oder Jugendliche, vor allem erst einmal was das Fahren mit dem Fahrrad betrifft (Von daher fände ich für solche Altersgruppen auch so eine Art "Fahrrad-Führerschein" nicht verkehrt, für den dann schon ältere Kinder noch einmal eine umfassendere Verkehrserziehung erhalten - also entsprechend den Straßenverkehrsregelungen!!!)
Aber wie ist das eigtl. generell beim Motorrad-Führerschein? Da ich selbst keinen solchen habe oder je gemacht habe, meine ich jedoch, dass man den ohnehin erst mit 18 Jahren machen kann, oder?
Oder gilt das vlt. was den "Führerschein auf Probe" betrifft auch für Motorräder?
 
Aber wie ist das eigtl. generell beim Motorrad-Führerschein? Da ich selbst keinen solchen habe oder je gemacht habe, meine ich jedoch, dass man den ohnehin erst mit 18 Jahren machen kann, oder?
Oder gilt das vlt. was den "Führerschein auf Probe" betrifft auch für Motorräder?

Für die Fahrerlaubnis A, musst du in Deutschland mindestens 20 Jahre alt sein und zwei Jahre Fahrpraxis in der Führerscheinklasse A2/A beschränkt haben. Ab einem Alter von 25 Jahren entfällt die die notwendige Fahrpraxis. Sehr seltsam das Ganze. :verwirrt:
 
Aber wie ist das eigtl. generell beim Motorrad-Führerschein? Da ich selbst keinen solchen habe oder je gemacht habe, meine ich jedoch, dass man den ohnehin erst mit 18 Jahren machen kann, oder?
Oder gilt das vlt. was den "Führerschein auf Probe" betrifft auch für Motorräder?

Als ich den gemacht habe, durfte man 2 Jahre auf 25 kw gedrosselt fahren, nach 2 Jahren durfte man dann offen fahren.
Wenn ich jetzt auf Wiki schaue, liest sich das so, als ob man nach den 2 Jahren extra nochmal eine Fahrprüfung ablegen muss.
 
Für die Fahrerlaubnis A, musst du in Deutschland mindestens 20 Jahre alt sein und zwei Jahre Fahrpraxis in der Führerscheinklasse A2/A beschränkt haben. Ab einem Alter von 25 Jahren entfällt die die notwendige Fahrpraxis. Sehr seltsam das Ganze. :verwirrt:

Nicht zu vergessen das dann noch beim Autoführerschein B, (bzw BE) dann noch den für M/L/S, und Anderes leichtes Gerät, noch obendrauf gibt.
Aber den M, für Mofas und Mopeds (25kw) und S für Squads kann man schon mit 16 machen. Und A1 geht soweit ich weiß ab 18.

Edit:
Klasse A1:
Beinhaltet M
ab 16 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 cm3 und nicht mehr als 11 KW Motorleistung. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren werden.
Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Klasse M:
ab 16 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 ) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschinen oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrädern aufweisen)
Ausnahmen der Klasse M:
- Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
- Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung
Als Kleinkrafträder gelten auch
- Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
- Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Quele: http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html

Kurz gesagt darf man kleinere Maschinen schon mit 16 fahren. Für größe muss man eien Extra Führerschein machen. Und wenn man Volljährig ist kann man gleich einen für die Mittelgroßemaschinen Maschinen machen. Und mit 25 ist man dann berechtigt die ganz großen Dinger zu fahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber wie ist das eigtl. generell beim Motorrad-Führerschein? Da ich selbst keinen solchen habe oder je gemacht habe, meine ich jedoch, dass man den ohnehin erst mit 18 Jahren machen kann, oder?
Oder gilt das vlt. was den "Führerschein auf Probe" betrifft auch für Motorräder?

Den Führerschein auf Probe gibt es in Frankreich - wo ich jetzt lebe - auch. Wer den Führerschein gemacht hat muss ein A (Anfänger/Apprenti) am Nummernschild anbringen und ist ein Jahr lang auf 90 Stundenkilometer begrenzt. Sollte ein A schneller als 90 gefahren sein ist der Pappdeckel weg. Das gilt auch für Autos.

*EDIT*
In Deustchland wird das nicht anders sein, nur das man bei euch 100 auf der Landstraße fahren darf und nicht nur 90 wie bei uns. :)

Kurz gesagt darf man kleinere Maschinen schon mit 16 fahren. Für größe muss man eien Extra Führerschein machen. Und wenn man Volljährig ist kann man gleich einen für die Mittelgroßemaschinen Maschinen machen. Und mit 25 ist man dann berechtigt die ganz großen Dinger zu fahren.

Bei uns in Frankreich kann man mit dem Motorrad-Führerschein bereits die ganz großen Maschinen fahren, wenn man sich an die 90 hält als Anfänger. Ich persönlich habe gleichzeitig beide Scheine Auto/Bike gemacht und hatte als 22-Jähriger schon eine Kawa 1000 cc3. Recht witzig wie unterschiedlich die Gesetze in Europa doch sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wenn man Volljährig ist kann man gleich einen für die Mittelgroßemaschinen Maschinen machen. Und mit 25 ist man dann berechtigt die ganz großen Dinger zu fahren.

Man ist 2 Jahre nachdem man den Führerschein "für die mittelgroßen Maschinen" gemacht hat, berechtigt die großen Dinger zu fahren. Also frühstens mit 20 Jahren.
 
*Oh je, do hob i mal wieder hier wat angestoßen gehabt... :D*
Egal - wenn ich das also hier jetzt richtig heraus gelesen habe, kann man im Prinzip mittelschwere Motorräder ab 18 fahren, davor solche Teile wie Mofas (!! Ist "Mofa" eigentlich eine Verschmelzung der Begriffe "Mokig" und "Sofa"? !!) oder Motorroller (ist "Motorola" eigtl eine Weiterentwicklung davon -??) und ab 20 im Prinzip dann die schweren Kisten - und also somit immer abhängig von der jeweiligen Führerscheinklasse!!!
Jetzt weiß ich zwar auch nicht, wie langsam man mit einem Motorrad eigentlich überhaupt fahren kann (10 Km/h, 5 Km/h - und das ganze, ohne zur Seite dabei umzukippen, versteht sich!!! - ?? :konfus:), aber wenn ich so darüber nachsinne, halte ich eigtl. eine Helm- und Schutzkluft-Pflicht für Motorrad-Fahrer generell für recht sinnvoll - vorausgesetzt, dass es das nicht schon so gibt (Helme sind ja IIRC auf motorbetriebenen Vehikeln, die kein Auto sind, längst Pflicht, aber ob es die Kluft auch ist, weiß ich gar nicht!), also bis zur "Abgabe des Führerscheins" oder dem Lebensende (sozusagen) - und wohlgemerkt im Gegensatz zu Fahrradfahrern.
 
Klasse A2, also für die mittelschweren Maschinen, erlaubt bis zu 45 km/h. Weiß nicht, umkippen wird man bei der Geschwindigkeit wohl nicht, aber macht das dann überhaupt Spaß? :/
 
Um mal das eigentliche Thema wieder aufzunehmen^^:

Eine Fahrrad-Helm-Pflicht?
Dann aber bitte nur dafür das die Eltern darauf achten, das ihr Kind einen Helm trägt.
Erwachsene sind alt und reif genug zu wissen was sie tun.
Niemand sollte dazu "gezwungen" werden, aber trotzdem sollte jeder so vernünftig sein einen aufzusetzen.
Ich selbst hasse es auch einen Helm aufsetzen zu müssen, aber sicher ist sicher, oder?
 
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