Den Vergleich hier zu einem Soldaten zu ziehen, der während einer Wache jemanden auf einem Dach vorfindet ist schwer, da hier eine andere Gefahr mit ins Spiel kommt, nämlich die der militärischen Sicherheit. Die Gefahr ist somit akkuter, bzw es besteht überhaupt mal eine Gefahr für "Dritte" und nicht nur für denjenigen, der auf dem Dach rum turnt. Und grundsätzlich hat auch ein Soldat auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu achten. Vom Gefühl her würde ich sagen, dass auch ein Soldat den Dachwanderer nicht einfach so zu überwältigen versuchen darf, wobei es hier natürlich auf den Einzefall ankommt. Wenn es eine Person ist, von der offensichtlich keine Gefahr (die Unterbrechung eines Prozesses stellt keine Gefahr im rechtlichen Sinne dar) ausgeht würden auch disziplinarische und strafrechtliche Folgen drohen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bundeswehr jeden Hans und Franz, der sich auf Dächer schleicht, erschießen darf, aber ich werde das morgen noch mit einem ehemaligen Offizier abklären