David Somerset
Dr. rer. nat.
Jedes Kind soll doch das Recht auf eine Mutter und einen Vater haben, oder?
Na klar, aber die Ehe für alle steht dem ja auch nicht im Weg.
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Jedes Kind soll doch das Recht auf eine Mutter und einen Vater haben, oder?
Mit der Ehe für alle erhalten jetzt auch homosexuelle Paare eine vollkommene rechtliche Gleichstellung. Sie werden bis jetzt im Adoptionsrecht einfach diskriminiert. Das ist rechtliche Realität.
Da hoffe ich das unsere Richter dann ebenso sozial eingestellt sind wie die in den USA letztes Jahr.Da möchte ich zumindest warten wie das BVG die rechtliche Situation beurteilt. Insofern es angerufen wird,
Da hoffe ich das unsere Richter dann ebenso sozial eingestellt sind wie die in den USA letztes Jahr.
Unabhängig davon, ob und wie sehr die Richter des BVerfG sozial eingestellt sind, wäre es im Fall einer zu prüfenden Beschwerde dennoch in erster Linie ihre Aufgabe, das Gesetz unter juristischen Blickwinkeln zu prüfen und nicht unter (gesellschafts-)politischen Blickwinkeln.
Und rechtlich gesehen kann man bezüglich der Verfassungswidrigkeit des beschlossenen Gesetzes wohl durchaus geteilter Meinung sein, siehe diesen Artikel hier.
Ich persönlich hätte allerdings kein Problem damit, wenn das Gesetz wie beschlossen umgesetzt werden wird (und auch vor dem BVerfG bestehen bleibt).
Auch wenn ich zugegebenermaßen gerne das Gesicht von Volker Beck sehen würde, wenn es doch noch gekippt werden würde.
Ich kann mir gut vorstellen, dass da einige auch ohne konkreten oder nachvollziehbaren Grund klagen. Einfach nur, weil sie schon von der Vorstellung getriggert werden.Es gibt eigentlich keinen Grund wegen dem Gesetz zu klagen. Im Grundgesetz ist nur von Ehe und Familie die Rede.
Klar, was das Adoptionsrecht betrifft kann man natürlich immer dagegen argumentieren mit dem Argument dass man dem Kind Hänseleien in der Schule etc. ersparen möchte. Wobei das ja eindeutig hauptsächlich ein gesellschaftliches Problem ist an dem gearbeitet werden muss und keines der Homosexuellen!
Zu erwarten/befürchten ist, dass sich das nicht ändert. 2009 kamen auf ein Adoptionskind 9(!) Adoptionsbewerber (https://www.urbia.de/magazin/kinderwunsch/eltern-gesucht). (neuere Zahlen fand ich nicht, man findet zwar die Zahlen der durchgeführten Adoptionen leicht, aber die Zahlen der Adoptionsbewerber nicht)Ansonsten gibt es nun wirklich kein ernstzunehmendes Argument dagegen, wenn man bedenkt wieviele alleinerziehende Mütter und Väter es gibt und wieviele Waisenkinder ihre Kindheit ohne liebende Eltern in einem Waisenheim verbringen müssen.
Es gibt eigentlich keinen Grund wegen dem Gesetz zu klagen. Im Grundgesetz ist nur von Ehe und Familie die Rede.
Lieber homosexuelle Eltern als gar keine.
Das hat sich ab jetzt sowieso spätestens ab der nächsten Generation von alleine erledigt.
Die Gefahr als unnormal betrachtet oder behandelt zu werden ist immer gegeben. Mobbing ist im Grundsatz unvernünftig, da kann das Kind auch eine Brille tragen, rote Haare haben, irgendwie anders laufen oder sich sonst wie unterscheiden. Das kann und darf kein Argument sein, sonst würde das Recht ja von denen bestimmt, die scharf drauf sind Mitmenschen zu beleidigen, diskriminieren oder gar Gewalt anzutun. Und das ist ja nicht der Sinn des Rechts.
Es ist leicht zu sagen das dies kein Argument sein darf.
Aber wenn die Realität anderst aussieht ?
Was dann ?
Ich bin kein Jurist, aber in seinem letzten Urteil zum Verhältnis zwischen eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe hat das Verfassungsgericht die Besonderheit der Ehe zwischen Mann und Frau betont die auch keinem Wandel untergeordnet sei.
Das GG nimmt sich was die Gleichberechtigung der Geschlechter angeht doch selbst ohnehin nicht so genau. Da muss man sich nur mal anschauen, dass einerseits durch Art. 6 Abs. 4 GG Mütter (d.h. Frauen) unter besonderen Schutz gestellt werden, andererseits aber nur Männer Wehrdienst leisten müssen (Art. 12a Abs. 1 GG).Die Ironie dabei ist, dass wenn man nach dem GG geht, jeder Mensch ist gleich usw, dann hat der Zustand vorher eigentlich gegen das Grundgesetz verstoßen.
Es ist leicht zu sagen das dies kein Argument sein darf.
Aber wenn die Realität anderst aussieht ?
Was dann ?
Die Einschätzung des BVG zur Ehe wurde ungeachtet (!) des gesellschaftlichen Wandels getroffen und nicht, weil sie dem gesellschaftlichen Wandel nicht unterliegen würde. Die Ehe als gesellschaftliches Konstrukt unterliegt diesem Wandel natürlich und Ausdruck findet er in dem gesellschaftlichen (82% der Bevölkerung) und politischen (63% der Volksvertretung) Willen die Ehe für alle Menschen zu öffnen, ungeachtet des Geschlechts.
Das BVG wird da nur formal was zu mäkeln haben, weil diese Gesetzesänderung, wie Du sagst, keinem schadet und von einer breiten Mehrheit gewollt ist.
Also wie ich das verstanden habe bräuchte es mindestens 25% vom Bundestag um dagegen zu klagen.
Ich frage mich halt warum das im Grundgesetz dann nicht genauer definiert ist.
Was die Realität betrifft, gibt es bereits etliche Studien und Untersuchungen, die attestieren, dass das Kindeswohl nicht beeinträchtigt ist. Und ganz allgemein, wenn in der Realität diskriminiert wird, ist es die Aufgabe von Politik, Justiz und Polizei dagegen vorzugehen und nicht das Rechtssystem an die Täter anzupassen. Das Ergebnis wäre die Auflösung der gesellschaftlichen Ordnung, was in niemanden Interesse sein dürfte denke ich.