1000 Verurteilte in den USA seit 1976 hingerichtet

Inspiron schrieb:
Ist ja gut uns schön, dass du ein Bild, dessen Hintergrund du nicht kennst benutzt um jemanden etwas zu unterstellen und deine Behauptungen zu stützen!
Der guckt öfters so.

ich sehe in dem Bild weder einen Grinser, noch die "Mordgier" in seinen Augen!
Nein "Machtgier".

Des weiteren gestehe ich dir deine Meinung über den Governator zu, glaube aber dass du ganz und gar nicht der richtige bist, um über sineBeweggründe zu spekulieren!
Die Beweggründe sind doch klar. Brauchst doch nur zu verfolgen was der so macht.

zu den Fakten, Ich kenne den Fall von Mr.Williams nicht glaube aber genau so wenig, wie Jedihammer, dass der Zeuge just eine Woche vor der Vollstrckung die mörder Gewissensbisse bekommt und nur noch gestehen will. er wurde nach californischem Recht verurteilt, und dem Willen der Mehrheit folgend hingerichet. (ob er den Tod jetzt verdient hat sei dahingestellt.)
Der Zeuge spielt nicht wirklich die große Rolle. Der Fall ist 25 Jahre alt und wird nicht nach neusten Erkenntnissen geprüft.

(kann es villeicht sein, dass du auf den Gouvernator neidisch bist??????????????)
Warum?
 
Sithkiller schrieb:
Der Zeuge spielt nicht wirklich die große Rolle. Der Fall ist 25 Jahre alt und wird nicht nach neusten Erkenntnissen geprüft.

ein fall wird nur dann neu geprüft, wenn es ernsthafte neue erkenntnisse gibt.

und wir sind viel zu weit weg, um das sinnvoll beurteilen zu können
 
alpha7 schrieb:
wir sind viel zu weit weg, um das sinnvoll beurteilen zu können
Ich bin nicht zu weit weg um beurteilen zu können daß es vor 25 Jahren noch keine DNA-Analyse als Beweismittel vor Gricht gab.

Text schrieb:
1987 wurden in den USA und England DNA-Tests erstmals offiziell
als Beweismittel zugelassen. Bei 10 000 Vergewaltigungsfällen zwischen
1989 und 1996 konnten 25 % der zuerst Verdächtigten durch DNA-Analysen
ausgeschlossen werden. Es zeigte sich, dass auch Augenzeugen
oft irren, so wie auch die US-Justizbehörde

Was sagst du dazu?
 
Sithkiller schrieb:
Ich bin nicht zu weit weg um beurteilen zu können daß es vor 25 Jahren noch keine DNA-Analyse als Beweismittel vor Gricht gab.



Was sagst du dazu?


wie wär es mit?

wenn es 81 noch keine DNA-Proben-Untersuchung gab, woher willst du wissen, dass man damals welche gesammelt hat?

Zumal es einfach so ist! Fälle werden neu aufgerollt, wenn sich die Beweislage ändert - sonst nicht
 
alpha7 schrieb:
Fälle werden neu aufgerollt, wenn sich die Beweislage ändert - sonst nicht
Und woher will man wissen daß sich die Beweislage nicht geändert hat, wenn man der Sahe nicht von selbst nachgeht? Man hat bestimmt noch die Beweise (z.B. die Mordwaffe) - also hat man auch Spuren gesammelt.
 
alpha7 schrieb:
Zumal es einfach so ist! Fälle werden neu aufgerollt, wenn sich die Beweislage ändert - sonst nicht


Sithkiller schrieb:
Und woher will man wissen daß sich die Beweislage nicht geändert hat, wenn man der Sahe nicht von selbst nachgeht? Man hat bestimmt noch die Beweise (z.B. die Mordwaffe) - also hat man auch Spuren gesammelt.


ich bin kein Richter - es ist halt so. Ohne neues Prüfmaterial gibt es keine neuen Urteile - imo in Deutschland wie in Amerika
 
alpha7 schrieb:
Ohne neues Prüfmaterial gibt es keine neuen Urteile
Also eigentlich sagst du nichts mehr. Da fällt einem auch schwerlich noch was ein, wenn man weiß daß sich die Justiz irrt und den Fehler noch nicht mal eingesteht, obwohl sie das nach 25 Jahre zwangsläufig tut. Aber trotzdem wird noch nicht mal gehandelt. Nur wenn es darum geht jemanden wegen Indizienbeweisen zu killen, dann handeln die und überschlagen sich noch dabei.
Warum sitzt der denn so lange im Gefängnis? Bei unserer Justiz (wenn du sie denn schon mal erwähnst) wäre damit jede Straftat gesünt. Hier wäre auch keiner moralisch in der Lage ein viertel Jahrundert lang tötliches Gift zu mischen.
 
Inspiron schrieb:
also ich finde ja das Strafmaß in unserem Rechtssystem lächerlich!

Kommt meiner Meinung nach auf die Straftat an. Bei schweren Kapitalverbrechen bin ich aber auch der Meinung, dass unser Strafmaß lächerlich ist, vor allem deswegen, da von nicht wenigen Verbrechern eine Gefahr ausgeht wieder rückfällig zu werden.
 
alpha7 schrieb:
Zumal es einfach so ist! Fälle werden neu aufgerollt, wenn sich die Beweislage ändert - sonst nicht
Jain. Sind es ungelöste Fälle setzen sich da alle Paar Jahre Polizisten ran und versuchen den Fall von einem anderen Blickwinkel oder unter Inanspruchnahme neuer Untersuchungsmethoden zu begutachten.

Ist zum Fall schon ein Urteil ergangen, das auch rechtskräftig geworden ist (keine Berufung oder Revision mehr möglich ist und auch sonst keine Rechtsmittel zur Verfügung stehen) kümmert sich um den Fall eigentlich keiner mehr. Man kann nur noch private Untersuchungen (im Rahmen des geltenden Rechts natürlich) machen. In den USA gibt es dann auch noch manchmal Vereine, die bei größeren oder medienintensiven Fällen diese privaten Untersuchungen (vor, während und nach einem unzufriedenstellenden Urteil) machen, oder allgemeine bestimmte Bevölkerungsgruppen unterstützen. Wenn dann neue Beweise auftauchen wird ein Gericht angerufen, das zunächst (so meine ich) feststellt ob die neuen Beweise dazu ausreichen den Fall neu zu beurteilen.

Fest steht aber, dass ein Fall vom Gericht erst neu beschieden wird, wenn sich die Beweislage geändert hat. Das Auffinden neuer Beweise ist bei einem schon rechtskräftigen Urteil reine Privatsache (es sei denn die Ermittlungsbehörden finden per Zufall irgendwas). Das Gericht muss natürlich zur Urteilsfindung alles mögliche tun um den Sachverhalt so weit wie möglich zu klären, wenn es aber Beweise nicht kennt, weil die Mordwaffe erst nach 10 Jahren von einem Kind aus dem Fluss gefischt wird, dann ist das eben nicht möglich.
 
Furia Lynn schrieb:
weil die Mordwaffe erst nach 10 Jahren von einem Kind aus dem Fluss gefischt wird, dann ist das eben nicht möglich.
Hä? Also bis jetzt hatte ich es verstanden. Können die einen "ohne Tatwaffe" wegen Mordes verurteilen, ich meine sowas muß man schon vorweisen oder?

Ach ja: und ein Ding das nach 10 Jahren aus einem Fluß gefischt wird ist ein Beweis?
 
Sithkiller schrieb:
Hä? Also bis jetzt hatte ich es verstanden. Können die einen "ohne Tatwaffe" wegen Mordes verurteilen, ich meine sowas muß man schon vorweisen oder?

Klar kann man jemanden ohne Tatwaffe wegen Mordes verurteilen... Es hängt davon ab wie andere Beweise liegen. Haben zB 10 andere Leute gesehen, dass der Täter das Opfer mit einer Schusswaffe getötet hat, hat der Täter noch unzählige Blutspritzer des Opfers am Körper/den Kleidern, die beweisen, dass er in unmittelbarer Nähe des Opfers stand, als es getötet wurde, haben das noch 5 Kameras aufgezeichnet, dann wird der Typ verknackt auch wenn er die Waffe auf den Mond geschossen hat und sie dort von einem Marsmenschen geklaut wurde.

Sithkiller schrieb:
Ach ja: und ein Ding das nach 10 Jahren aus einem Fluß gefischt wird ist ein Beweis?
Also ich weiß ja nicht wie Du Beweis definierst, aber nach allgemeinen Grundsätzen ist ein Beweis ein jeder Gegenstand oder eine Aussage, die einen Hinweis auf die Beteiligung oder Nichtbeteiligung des (angeblichen) Täters geben. Dies kann auch eine Schusswaffe sein, die nach 10 Jahren aus einem Fluss gefischt wurde und bei der nachgewiesen wurde, dass dies zB die Mordwaffe war. Dazu ist man heute ja in der Lage, wenn man die Kugel aus dem Opfer hat und eine Vergleichskugel, die aus der Waffe abgefeuert wurde. Hat die Waffe jetzt noch eine Seriennummer und stellt sich heraus, dass das Ding einer ganz anderen Person gehört hat, so wird dann dahingehend ermittelt ob man da weiter kommt.

Es kann aber natürlich sein, dass die Waffe so weit korrodiert ist, dass sie nicht mehr als Beweis verwertet werden kann. Pauschal ausschließen kann man dies aber nicht.
 
Sollte dieser Mann wirklich 4 Morde begangen haben, dann tut er mir net wirklich leid. Egal wie sehr ihn der Knast geläutert hat. Tragisch ist das Ganze aber, wenn sich heraustellen würde, dass er unschuldig war. Deshalb sollte die Todestrafe nur vollzogen werden, wenn 100%ige Gewissheit besteht.

@Jedihammer
Könntest du mir erklären, was du in deinem letzten Post gemeint hast, denn der Link funktioniert nicht.
 
*nach langer Zeit mal wieder in diesem Thread les*

Drüsling schrieb:
Das hilft uns aber nicht in der Hinrichtungsfrage weiter, denn der Staat, der den mutmaßlichen oder auch schon verurteilten Mörder bereits einkassiert hat, leidet keine Not, in so fern würde er, wenn er denn eine Person wäre, auch kein Recht haben den betreffenden zu töten.
Darum heisst es ja Notwehr. Ein bereits im Gefängnis Sitzender ist ja für niemanden eine Gefahr (sofern die Gefängniswärter zahlreich und kompetent genug sind). Mit welchem Recht in also töten? Da nähme sich der Staat in der Tat mehr heraus, seine Bürger, die ja in der Demokratie den Staat eigentlich erst definieren.
Das war auch nur ein vergleichendes Beispiel, das mal von dem Extremfall Mord weggehen sollte. Es sollte zeigen:
1. Ich möchte mich, wenn ich muss, auch mit einer Tötung verteidigen können.
2. Unter Berücksichtigung von Punkt 1 erkläre ich mich einverstanden, ebenfalls in Notwehr getötet zu werden, wenn dem anderen keine Wahl bleibt.

Oder mal ein anderes Beispiel:
1. Ich möchte nicht ermordet werden.
2. Unter Berücksichtigung von Punkt 1, erkläre ich mich damit einverstanden nicht zu morden.

Bei dem Drum herum geht es auch nicht darum, dass ein Vergewaltiger vergewaltigt werden soll... es geht nur um die moralische Frage die Crimson ansprach.

"Was du nicht willst, was man dir tue, das füge keinem anderen zu" bedeutet, dass man als Richter moralisch durchaus das Recht hat, dem Täter im Höchstfalle das gleiche anzutun, was er seinen Opfern angetan hat.

Drüsling schrieb:
Im Grunde macht sich sogar jeder Bürger an der Tötung des Hinzurichtenden mitschuldig, weil er sie ja legitimiert...
Das ist ja das "schöne" in den demokratischen Systemen der Gegenwart.:rolleyes:

Drüsling schrieb:
Sehe ich genauso, die Rundfunkgebühren sind aber leider keine Steuern, insofern hinkt der Vergleich auch etwas.
Mir gings mehr um die "Straftat Diebstahl".

Drüsling schrieb:
Aber selbst wenn wir die GEZ nicht als Beispiel nehmen: Wird die KFZ-Steuer tatsächlich nur für den Bau von Strassen und Autobahnen verwendet? Geht der Erlös der Ökosteuer tatsächlich in Projekte zugunsten der Umwelt?
Zumindest theorethisch ist das so. Wohl gemerkt theorethisch.

Ich will hier mal ein anderes Beispiel nennen... theorethisch zahlen wir Geld in die Rentenkasse ein. Geld das dort "gebunkert" wird, und dass wir dann sobald wir in Rente gehen monatlich zurück bekommen.
Praktisch sieht es so aus, dass das Geld, dass wir einzahlen fort ist. Irgendwoanders eingesetzt wird, und unsere Nachkommenschaft unsere Rente bezahlt.
Dass dank dieser Dummbeutelei des Staates unsere Rente in Zukunft alles andere als rosig aussieht, muss ja nicht mehr erwähnt werden.
Tatsächlich würde das System dem Geburtenrückgang zum Trotz noch funktionieren, wenn es wie in der Theorie praktiziert würde.

Drüsling schrieb:
Das sehe ich anders. Die wichtigste Aufgabe des Rechtssystems eines demokratischen und westlichen Staates (Ich weiss ja nicht wies dir geht, aber ich bin kein Chinese) muss immer sein für die Sicherheit seiner Einwohner zu sorgen. Wenns nur um Rache ginge, müsste dem Staat ja noch nicht einmal was daran liegen die Kriminalitätsrate zu senken, weil man ja jedes Verbrechen rächen kann.
Ich denke der blosse Fakt, dass es in einem Land ein ungerechtes Rechtssystem gibt schafft mehr Verbrechen als die Gesetze dieses Systems verhindern.
Ich würde sagen, man muss beides zu einem Optimum bringen. Verbrechen in einem harten aber gerechten Maße strafen, und gleichzeitig dafür sorgen, dass es weniger Boden für Verbrechen gibt.

Drüsling schrieb:
Wenn ich als Ottonormalo sowieso den Eindruck hätte, dass ich für jeden Mist auf den Stuhl kommen könnte, warum sollte ich mich dann überhaupt um Gesetze scheren?
Unverhältnismässige Strafen, und die Todesstrafe zählt meiner Meinung nach eindeutig dazu, schafft nur Unruhe unter der Bevölkerung. Einige halten am Tage einer Hinrichtung nur Plakate hoch, andere gründen eine Bürgermiliz gegen den Staat und begehen terroristische Akte. Vielleicht sogar Leute, die in einem Staat mit einem gerechteren Rechtssystem nie straffällig geworden wären.
Bevor die Frage kommt: Nein, ich habe keine Studien, aber das ist meine Meinung zu dem Thema.
Ich stimme dir in Sachen Verhältnissmäßigkeit zu. Mal wieder ein Beispiel in Biblischem Maße: "Auge um Auge, Zahn um Zahn." Spricht das gleiche an, wie "was du nicht willst was man dir tue, das füge keinem anderem zu.".

Nehmen wir mal den Fall, dass jemand einem anderen die Hand abgehackt hat; im schlimmsten Fall darf man dem Täter nur ebenfalls die Hand abhacken. Ihm den Arm abhacken oder gar hinrichten wäre absolut einer gerechten Strafe fern.

Woodstock schrieb:
Nichts was ein Verbrecher macht, gibt dem Staat das Recht ihm sein Recht abzusprechen. Er kann dieses Recht für sich beanspruchen, da er a) immer noch ein Mensch mit Würde ist (Art.1 GG) und 2) er immer noch ein Bürger von Deutschlands ist und deswegen immer noch seine verbrieften Rechte hat.
Alles andere klassiert die Menschen in (mindestens) 2 Kategorien. Ist denn ein Verbrecher kein Mensch mit Würde mehr? Ja er hat (im schlimmsten Fall) grausame Greueltaten begangen, dennoch ist und bleibt er ein Mensch. UNd deswegen geben wir ihm das Recht (denn er beansprucht es ja nicht nur für sich, sondern unser Staat verpflichtet sich ja es ihn in Anspruch nehmen zu lassen)
Man möge mich korrigieren... aber soweit ich mich erinnere gehört die "Abschaffung der Todesstrafe" in der BRD zu jenen Gesetzen die geändert werden können.
Und nein. Wenn ich eine Straftat begehe (ganz egal welche), werfe ich damit einige Grundrechte die ich habe weg. (Nochmal an die Gefängnisstrafe erinnernd) Wäre in der BRD also die Todesstrafe wieder eingeführt, gilt das dafür ebenso, wie bei einer milderen Strafe auf ein milderes Verbrechen.

Woodstock schrieb:
Nach der GOLDENEN REGEL, wäre es wohl auf diesen Fall so angewendet, dass man selber mit seiner Tat (also die Aktion die die Notwehr auslöst) selbst ja schon gegen die Regel verstößt (oder willst du als Ziel einer Aktion sein, in der du dann Notwehr anwenden musst?)
Von daher würde schon allein hier der Ansatz nciht stimmen.
Ich sage also wenn ich jemanden in Notwehr töte nicht "auch ich will in Notwehr getötet werden?" sondern auch ich will mich im Notfall verteidigen dürfen (auch wenn das vielleicht den Tod meines Angreifers als Konsequenz hat.
Ich hoffe mal das ist oben deutlicher geworden.
Ich möchte mich auf eine Aktion die meine Notwehr auslöst auch entsprechend verteidigen dürfen. Ferner möchte ich, dass sollte ich der Agressor sein, ein anderer das gleiche Recht hat, wie das was ich für mich beanspruche.

Woodstock schrieb:
Eine anderen Auslegung dieser Regel (glaube von Kant) ist doch der Satz: "Handle stehts so, dass nach deinem Handlen eine allgemeine Maxime (sprich ein Gesetz, etc.) aufgestellt werden kann".
Bei unserem Beispiel also, "Man darf sich wenn es die Umstände notwendig macht, auch mit tödlichen Mitteln verteidigen, wenn es mich/andere (?) schützt"
Richtig. Aber man darf den Begleitsatz "wenn es die Umstände notwendig machen" dabei nicht vergessen.

Woodstock schrieb:
Aha und den darf man töten? Darf man auch einen Vergewaltiger töten, vielleicht einen Folterer? Einen Verstümmeler? Jemand der einen anderen zum Krüppel schlägt? Du siehst hier hätten wir einfach verschiedene Grenzziehungen. Also doch "Auge um Auge", Zahn um Zahn"
Ich sehe hier keine Grenzziehungen. Tut mir leid. Es ist doch selbstverständlich, dass eine Hinrichtung bei einem Ladendieb absolut nicht angemessen ist.

Woodstock schrieb:
Gut. Also ist Rache gerechtfertigt. :rolleyes:
Die Rache ist eine Strafe des Staates. Der Staat klagt hier und nicht der Hinterbliebene des Opfers. Die Hinterbliebenen treten nur als Zeugen auf.

Woodstock schrieb:
Aber ändert die Tatsache, dass es halt ein Unfall (also unwillentlich) war an den Rachegelüsten der Ehefrau etwas? Und sollen diese nicht mit der Hinrichtung befriedigt werden?
An den Rachegelüsten der Ehefrau ändert das zunächst vielleicht nichts. Aber zum Glück ist die Ehefrau wie oben bereits vermerkt nicht der Ankläger. Jemand der die notwendige Distanz zu dem Fall hat trifft die Entscheidung, und da es sich nicht um einen Mord handelt (den man sowieso zuerst nachweisen müsste), kann die Anklage und damit die (mögliche) Strafe nicht entsprechend aussehen.

Woodstock schrieb:
Wenn wirklich das Motiv für die Hinrichtung (wie Jedihammer anmerkte) wirklich auf dem Sühnegedanken (der Hinterbliebenden) liegt, dann warum nur für Möder? Auch Angehörige von Unfallopfern sollten diese (gerechte, gerechtfertigte) Sühne bekommen, oder?
Nochmal: Bei einem Unfallopfer haben wir keinen Mord: Er ist nicht Vorsätzlich, er ist nicht geplant und auch nicht aus sonstigen niederen Beweggründen von statten gegangen.

Woodstock schrieb:
Leider bin ich immer noch nicht weitergekommen mit der Definition und Klassifizierung dieser "absoluten "Gerechtigkeit"". Aber ich bin für Vorschläge offen.
Zudem wollte ich noch zu alpha7 sagen: Vielen dank für deine PM und du hast 100% recht wenn du angibst, dass "Auge um Auge" eine Verbesserung des "Blutrache-Systems" war. Aber ist unsere "angemessene" Bestrafung (und jetzt bitte keine Diskussion um Vergewaltiger die nur 3 Jahre ins Gefängniss kommen) nicht auch eine Verbesserung von "Auge um Auge"?
In dem Beispiel über das wir nach deinem Wunsch nicht diskutieren werden, haben wir schon mal eine Verschlimmbesserung. ;)

Sithkiller schrieb:
Und woher will man wissen daß sich die Beweislage nicht geändert hat, wenn man der Sahe nicht von selbst nachgeht? Man hat bestimmt noch die Beweise (z.B. die Mordwaffe) - also hat man auch Spuren gesammelt.
Man kann ja wohl davon ausgehen, dass eine geänderte Beweislage dem Gouverneur mitgeteilt wird; denn der Gouverneur ist ja derjenige, auf dessen Veranlassung hin der Fall neu aufgrollt wird, obwohl der Fall bereits durch sämtliche Instanzen ging.
Da wird nicht einfach nach dem Ene-Mene-Muh-System hingerichtet oder begnadigt.

Sithkiller schrieb:
Nur wenn es darum geht jemanden wegen Indizienbeweisen zu killen, dann handeln die und überschlagen sich noch dabei.
Wegen Indizienbeweisen wird wohl kaum jemand zum Tode verurteilt, zumal man als Richter das mildere Lebenslänglich zur Wahl hat. Da müssen schon genug Beweise vorhanden sein, ehe ein Richter keine Zweifel mehr an der Schuld hegt.

Tae-Vin Niaq schrieb:
Sollte dieser Mann wirklich 4 Morde begangen haben, dann tut er mir net wirklich leid. Egal wie sehr ihn der Knast geläutert hat.
Die Läuterung stelle ich hier wie der Gouvernator in Frage... wenn ich ein Gnadengesuch einreiche, werde ich auf jedenfall irgendwo schreiben, dass ich die Tat bedauere - und das wird jeder tun, den die Gewissensbisse plagen. Tut er dies nicht, bedauert er sie - nach seinen Worten - nicht, und würde sie demnach in ähnlicher Situation wiederholen. Da kann der Kerl auch noch so sehr für den Frieden gearbeitet haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jedihammer schrieb:
Manche scheinen zu übersehen,daß hier immer noch 4 Morde im Raum stehen.
Das hab ich nicht übrsehen. Ich habe aber auch nicht übersehen daß sich in der Kriminaltechnik seit 25 Jahren was getan hat. Und ich habe auch nicht übersehen daß eine lebenslange Haft weitere Straftaten genau so abschreckt, wie die Ermordung des "Täters" - nämlich garnicht.

Furia Lynn schrieb:
haben das noch 5 Kameras aufgezeichnet
DAS ist ein Beweis - da reicht auch eine Kamera bei der man eindeutig das Gesicht erkennt. Alles andere sind Indizienbeweise. 10 Zeugen die alle das gleiche gesehen haben sind wohl etwas unglaubwürdig. Blutspritzer fliegen meterweit, außerdem ergeben diese ein "Blutfeld" daß in das restliche Blutfeld passen muß um eindeutig auszuschließen daß der "Täter" nicht "bei dem Schuß" wo anders in der Nähe gestanden hat.
DNA an der Schußwaffe, Schmauchspuren an der Hand, Kratzspuren des Pistolenlaufes auf der Patrone (ist wie ein Fingerabdruck des Pistolenlaufs) und die Kamera. Der Tathergang anhand eindeitiger Spuren. Ballistiker müssen her. Experten für Schußverletzungen. Forenzische Typen und der ganze Hokuspokus muß veranstaltet werden.
Ich glaube nicht daß bei Tooki soviel Mühe und Zeit aufgewendet wurde - er ist ein Schwerzer.
Ich bin der Meinung daß genau deshalb der "perfekte Mord" möglich ist, weil Fälle nicht sorgältig überprüft werden. Nach 25 Jahren Beweise durchzugehen ist nicht genug, denn das sind keine Beweise mehr.

Dazu ist man heute ja in der Lage, wenn man die Kugel aus dem Opfer hat und eine Vergleichskugel, die aus der Waffe abgefeuert wurde. Hat die Waffe jetzt noch eine Seriennummer und stellt sich heraus, dass das Ding einer ganz anderen Person gehört hat, so wird dann dahingehend ermittelt ob man da weiter kommt.
Aha. Die Pistole ist also eindeutig als "Tatwaffe" zu identifizieren. Aber wer sie abgefeuert hat kann man nicht mehr feststellen. Wahrscheinlich kann eine Pistole nach 10 auch nicht mehr dort aus einem Fluß gefischt werden, wo sie reingewofen wurde. Das Wasser bevördert die flußabwärts. Man kann also nur feststellen daß die Patrone nicht aus dem Mund "gespuckt" wurde, sondern daß sie tatsächlich aus einem Lauf gekommen ist. Die Pitole ist und bleibt ein Indizienbeweis, wei die Spuren nach all den Jahren zerstört sind - oder es gibt wieder bessere Methoden welche zu finden.


Tae-Vin Niaq schrieb:
Deshalb sollte die Todestrafe nur vollzogen werden, wenn 100%ige Gewissheit besteht.
Und wann besteht die?

Talon Karrde schrieb:
Man kann ja wohl davon ausgehen, dass eine geänderte Beweislage dem Gouverneur mitgeteilt wird; denn der Gouverneur ist ja derjenige, auf dessen Veranlassung hin der Fall neu aufgrollt wird, obwohl der Fall bereits durch sämtliche Instanzen ging.
Komisch ich gehe davon nicht aus. Der Fall ging wie du selbst sagst durch sämtliche Instanzen ist also juristisch erst mal abgeschlossen. Warum sollten also gerade die, für die der Fall erledigt ist, den Gouverneur von irgendwas unterrichten - wo sich doch seit 25 Jahren keiner gerührt hat? Der einzige der hätte sagen können "rollt den Fall neu" auf ist der Gouverneur, also entscheidet er als einziger ob überhaupt was getan wird - und genau deshalb wurde ja bislang nichts getan woven man hätte berichten könnte. Der gouverneur wird somit davon in Kenntnis gesetzt wie der Fall aussah und wie die Beweislage ist - und die ist 25 Jahre alt.
Wo ist jetzt das Problem den Fall neu aufzurollen und noch genauer drüberzugucken?

Wegen Indizienbeweisen wird wohl kaum jemand zum Tode verurteilt, zumal man als Richter das mildere Lebenslänglich zur Wahl hat. Da müssen schon genug Beweise vorhanden sein, ehe ein Richter keine Zweifel mehr an der Schuld hegt.
Wenn Augenzeugen die Beweise sind, dann ist das nicht genaug.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Sithkiller schrieb:
Das hab ich nicht übrsehen. Ich habe aber auch nicht übersehen daß sich in der Kriminaltechnik seit 25 Jahren was getan hat. Und ich habe auch nicht übersehen daß eine lebenslange Haft weitere Straftaten genau so abschreckt, wie die Ermordung des "Täters" - nämlich garnicht.

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Dich habe ich persönlich mit dem Übersehen gar nicht gemeint,sondern die Gutmenschen in der Politik in Deutschland und Österreich.
Ob es jetzt richtig war oder nicht,Wiliams zu executieren,ob er jetzt die Morde begannen hat oder nicht,das alles steht auf einem anderen Blatt.
Nur war er mit Sicherheit nicht,ob Mörder oder nicht,der Heilige,zu dem ihn jetzt einige erkären wollen..
Er war ein Bandenführer und ein Verbrecher.Soviel ist klar.
Diesen Menschen zu verklären als Opfer,dazu besteht m.E. kein Grund.
 
Jedihammer schrieb:
Alles was Recht ist.
Die Todesstrafe abzulehnen ist eine Sache,aber was jetzt in Österreich passiert,verdreht die Wirklichkeit.Da wird wieder einmal ein Täter in die Opferrolle gedrängt.

http://channel1.aolsvc.de/index.jsp?cid=117814977&sg=News_Politik

Manche scheinen zu übersehen,daß hier immer noch 4 Morde im Raum stehen.

Ich weiss nicht wo dein Link hingeht, da er auch bei mir nicht funktioniert, aber wenn er sich auf die Forderung der Stadt Graz an Schwarzenegger bezieht, ab sofort alle zum Tode verurteilten in Californien zu begnadigen, mit der Drohung, ihm sonst seine Ehrenbürgerschaft abzuerkennen, dann kann ich dir nur zustimmen.
Schwarzenegger ist - egal was man von ihm als Mensch oder der Todesstrafe an sich halten mag - ein gewählter Vertreter des californischen Volkes, und sollte nach bestem Wissen und Gewissen im Interesse eben dieses Volkes handeln.
Dass sich Graz da einmischen will ist m. E. falsch und absurd.
 
Jedihammer schrieb:
Dich habe ich persönlich mit dem Übersehen gar nicht gemeint,sondern die Gutmenschen in der Politik in Deutschland und Österreich.
Ob es jetzt richtig war oder nicht,Wiliams zu executieren,ob er jetzt die Morde begannen hat oder nicht,das alles steht auf einem anderen Blatt.
Nur war er mit Sicherheit nicht,ob Mörder oder nicht,der Heilige,zu dem ihn jetzt einige erkären wollen..
Er war ein Bandenführer und ein Verbrecher.Soviel ist klar.
Diesen Menschen zu verklären als Opfer,dazu besteht m.E. kein Grund.

Ich habe auch eine erklärte Antipathie zu Gutmenschentum jeder Färbung. Nur denke ich dass in gerade diesem Fall mal wieder das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wurde.

Williams hat IMHO zu schwere Verbrechen begangen, als das ich für ihn auch nur einen Finger gerührt hätte, aber angesichts dessen was er in der Zwischenzeit gemacht hat, wär die Kosten-Nutzen-Rechnung (wenn man diesen "geläuterten" Anti-Gewaltaktivisten bis an sein Lebensende genau das weiter hätte machen lassen) doch in die richtige Richtung gegangen (ausnahmsweise einmal).

Was an Schwarzenegger nun die Gemüter erregt, ist der Fakt dass jeder der sich halbwegs für USA-Politik interessiert unschwer erkennen kann, dass dieser sein Urteil aus politischen Gründen gefällt hat.
Und da er einer der Österreicher ist, auf den meine Nation stolz ist (ob zu Recht sei dahingestellt) wird ihm in unserem Land auch immer wieder auf die Finger geschaut, weswegen gerade in seiner alten Heimat der Infostand bezüglich seines Amtsgehabes wahrscheinlich um einiges besser sein dürfte, als im restlichen Europa, wo er bestenfalls als uninteressant und kurios herüberkommen dürfte.

Er hat den Mann zum Tode verurteilt weil ihm in seinem Bundesstaat derzeit die allerletzten Felle wegschwimmen, angesichts seiner kopflosen und verfehlten Politik. Ich kann jetzt nicht beurteilen ob die Prosteste gegen den Spruch in den USA wirklich so massiv sind, wie sie in den europäischen Medien kolportiert werden - ich bezweifle dass irgendwie- aber für mich steht fest, dass er sich mit dem Spruch den letzten potentiellen Wähler gebeugt hat, die er hat - und das dürften jetzt wirklich nur mehr die Hardliner sein.

Abgesehen davon und abgesehen vom Gutmenschentum: Europa hat eine Position in der Frage der Todesstrafe und Österreich hat sie auch. Es ist das gute Recht einer Nation zu reagieren, wenn diese Position von einem der aus ihr gekommen ist zu kritisieren und/oder zu ahnden. Es wird Schwarzenegger so oder so nicht weiter tangieren.;)
 
Sol Deande schrieb:
Er hat den Mann zum Tode verurteilt weil ihm in seinem Bundesstaat derzeit die allerletzten Felle wegschwimmen, angesichts seiner kopflosen und verfehlten Politik. .

Tut mir leid Sol Deande,aber mit dieser Aussage begibst Du Dich auf Boulevard-Niveau.Das hätte ich von jemanden mit Deiner Bildung nicht erwartet.
Arnold Schwarzenegger hat diesen Mann N I C H T zum Tode verurteilt.
Zum Tode verurteilt wurde er von einem kalifornischen Gericht im Jahre 1981.
Er hat es lediglich abgelehnt,diesen Mann zu begnadigen.
Das ist immer noch,auch wenn es einige nicht wahrhaben wollen,ein gewaltiger Unterschied.

Sol Deande schrieb:
Abgesehen davon und abgesehen vom Gutmenschentum: Europa hat eine Position in der Frage der Todesstrafe und Österreich hat sie auch. Es ist das gute Recht einer Nation zu reagieren, wenn diese Position von einem der aus ihr gekommen ist zu kritisieren und/oder zu ahnden. Es wird Schwarzenegger so oder so nicht weiter tangieren.;)

Nachtrag :
Ich kritisiere N I C H T das Recht,an der Hinrichtung Williams Kritik zu üben.
Das ist jedermanns recht.Sei er Einzelperson,oder Staat.
Ich kritisiere die Verklärung Williams als Opfer.
 
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