1000 Verurteilte in den USA seit 1976 hingerichtet

«I am for the death penalty. Who commits terrible acts must get a fitting punishment.
That way he learns the lesson for the next time.» -- Britney Spears

zu deutsch:

"Ich bin für die Todesstrafe. wer schreckliche Verbrechen begeht muss eine passende Strafe bekommen. Auf diese Wiese lernt er es für nächste Mal" - Britney Spears

und so was darf in Amerika wählen :D
 
Drüsling schrieb:
Wenn er begnadigt wird, darf er doch ganz nach Hause gehen, oder? Ich denke wohl eher, dass ich in seinem Fall für eine Umwandlung in eine lebenslange Haftstrafe wäre, wenn das was die Kritiker bemängeln tatsächlich zutrifft.

.

Eine Begnadigung beinhaltet im Regelfall eine Umwandlung in lebenslange Haft.
 
Jedihammer schrieb:
Bei der Wehrmacht kam es auf den fall an.

Und die Wachsoldaten an der innerdeutschen grenze mußten mit Bestrafung rechnen,wenn sie nicht schossen.
Sie wären nicht erschossen worden,aber bestraft wären sie worden.
Ich muß zugeben, daß ich es im Augenblick nicht weiß - aber wurden eigentlich Mauerschützen durch bundesdeutsche Gerichte für den Schußwaffeneinsatz bestraft? Oder konnten sie sich auf so etwas wie den "Befehlsnotstand" berufen?
 
Horatio d'Val schrieb:
Ich muß zugeben, daß ich es im Augenblick nicht weiß - aber wurden eigentlich Mauerschützen durch bundesdeutsche Gerichte für den Schußwaffeneinsatz bestraft? Oder konnten sie sich auf so etwas wie den "Befehlsnotstand" berufen?

Ja wurden sie, 457 Verurteilungen, davon 29 Freiheitsstrafen ohne Bewährung.
 
Jedihammer schrieb:
Eine Begnadigung beinhaltet im Regelfall eine Umwandlung in lebenslange Haft.

Dann sollen sie ihn ruhig begnadigen, da ja tatsächlich noch Zweifel an seiner Schuld bestehen zu scheinen - so wie ich das gelesen hab -, und man ihn vorerst sowieso eingesperrt lässt, kann es nicht schaden, denke ich.
 
Drüsling schrieb:
Dann sollen sie ihn ruhig begnadigen, da ja tatsächlich noch Zweifel an seiner Schuld bestehen zu scheinen - so wie ich das gelesen hab -, und man ihn vorerst sowieso eingesperrt lässt, kann es nicht schaden, denke ich.

Ich persönlich weiß über den Fall und den Mann zuwenig,um mir ein Urteil bilden zu können.
Allerdings,wenn Zweifel an seiner Schuld bestehen,müßte man ihn nicht nur begnadigen,sondern auch freilassen.
Hat Arnie denn schon entschieden ?
 
Jedihammer schrieb:
Allerdings,wenn Zweifel an seiner Schuld bestehen,müßte man ihn nicht nur begnadigen,sondern auch freilassen.

Stimmt, aber da ja der reguläre Weg seine Unschuld zu beweisen wohl schon erfolglos ausgeschöpft ist, wird das wohl sowieso nicht passieren. Egal was recht wäre.

Jedihammer schrieb:
Hat Arnie denn schon entschieden ?

Also im Netz ist nichts neues...
Ich halte es durchaus für möglich, dass er es tut. Die Frage ist, wie er die Hinrichtung oder ihr ausbleiben für seine politische Karriere nutzen kann.
Ist nicht Californien eher liberal, was das angeht? Und ist "Tookie" nicht mitlerweile bei der Wählerschaft recht beliebt?
Hier könnte er Punkte machen.
 
Ich finde es auch eine Sache die Verantwortlichen eines verbrecherischen Systems vor Gericht zu bringen (wenn man über die Art und Weise auch streiten kann), aber eine ganz andere, Soldaten, die in diesem Fall nur Befehle befolgt haben, und dies aller heutigen Erkenntnis nach noch nicht mal gerne getan haben, dafür vor Gericht zu bringen.
Es ist ja nicht so, dass man ihnen befohlen hat, Menschen zu foltern, oder sonst etwas eindeutig moralisch falsches. Deshalb kann hier der Grundsatz eigentlich nicht gelten, nachdem die Soldaten "gewusst haben müssen, dass es falsch ist" was sie da tun.

Na, da bin ich aber anderer Meinung. Das Regime für das sie kämpften ging unter und die Soldaten der NVA leisteten den Schwur auf das Grundgesetz. Damit sind sie auch unter das Soldatengesetz der Bundesrepublik gefallen was bei solchen Befehlen wie den Schießbefehl der NVA eine eindeutige Sprache spricht. Befehlsverweigerung.
Tja, will man jetzt das Gesetz mal kurz ausser acht lassen, und schafft einen Präzendenzfall oder man geht diesem Verbrechen nach. Die Angehörigen der 417 Mauertoten (andere Quellen sagen ca. 200, 220 die Arbeitsgruppe 13 August geht knapp von 1000 Toten aus) haben da wohl eine klare Meinung.

Egal ob man jetzt die NVA Soldaten zum Tatzeitpunkt rechtlich als Soldat oder Zivilisten sieht in beiden Fällen haben sie ein Verbrechen begangen.
 
TomReagan schrieb:
Na, da bin ich aber anderer Meinung. Das Regime für das sie kämpften ging unter und die Soldaten der NVA leisteten den Schwur auf das Grundgesetz. Damit sind sie auch unter das Soldatengesetz der Bundesrepublik gefallen was bei solchen Befehlen wie den Schießbefehl der NVA eine eindeutige Sprache spricht. Befehlsverweigerung.

Nicht alle Verurteilten, gingen in die Bundeswehr. Außerdem kann meiner Meinung der Schwur nicht auf vergangene Taten angewandt werden, sondern nur auf darauf Folgende.
Versteht mich nicht falsch, moralisch gesehen halte ich die Schüsse auf unbewaffnete DDR-Flüchtlinge für eine schlimme Tat, rechtlich jedoch ist das eine andere Sache. Wie kann BRD-Recht rückwirkend auf die DDR angewandt werden, die ihr eigenes Rechtssystem hatte.
 
Na, wenn man das so handhabt dann müsste man auch alle Mörder, oder sonstige Verbrecher, die inhaftiert in den zellen der DDR rumlagen, auch eine neue Verhandlung bekommen. Den ihr Urteil beruhte auf einen Rechtssystem was es nicht mehr gibt...also alle Frei lassen.
Alle Bürger der DDR fallen nach dem Ende derselbigen in das Rechtssystem der BRD und da Mord nie verjährt und das schiessen auf unbewaffnete auch in der Bundeswehr als Totschlag gilt, egal ob Befehl oder nicht, mussten die NVA Soldaten angeklagt werden. Entweder das oder wir hätten unser Rechtssystem ab absurdum gestellt.
 
Nun, ein Mörder bleibt ein Mörder, egal ob nach DDR-Recht oder BRD-Recht verurteilt. Ein Mauerschütze gilt nur in der BRD als Mörder. Diese Leute haben womöglich nach gutem Glauben und Gewissen gehandelt, außerdem gab es den Schießbefehl.
 
TomReagan schrieb:
Na, da bin ich aber anderer Meinung. Das Regime für das sie kämpften ging unter und die Soldaten der NVA leisteten den Schwur auf das Grundgesetz. Damit sind sie auch unter das Soldatengesetz der Bundesrepublik gefallen was bei solchen Befehlen wie den Schießbefehl der NVA eine eindeutige Sprache spricht. Befehlsverweigerung.
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Wir haben hier keine ecpost factum Gesetze.
Die NVA-Soldaten konnten nicht nach Bundesdeutschen Soldatengesetz verurteilt werden,wenn sie zur Zeit des Vergehens nicht in der BW dienten.
 
Jedihammer schrieb:
Wir haben hier keine ecpost factum Gesetze.
Die NVA-Soldaten konnten nicht nach Bundesdeutschen Soldatengesetz verurteilt werden,wenn sie zur Zeit des Vergehens nicht in der BW dienten.

Deswegen wurden sie ja auch zivilrechtlich belangt. Ich habs glaub ich zum drittenmal geschrieben, egal ob militärisch oder zivil zu verantworten haben sie sich.

...außerdem gab es den Schießbefehl.

Der in der BRD rechtswiderig ist.
Was glaubst Du den auf welchen Grundlagen die Mauerschützen angeklagt wurden? Nach deutschen Strafgesetz. Einfach zu sagen das alles vergessen ist was in der DDR vorging, da es sie ja jetzt nichtmehr gibt, ist nicht so leicht. Zum Beispiel, der dt. Staat trägt die Staatsschulden der DDR und die BRD hat die Schulden zu begleichen. Genauso lief es mit den Verbrechen, die BRD hatte plötzlich ziemlich viele Mauertote bei denen die Täter auch bekannt waren, wie gesagt so ein Verbrechen verjährt nicht, also mußte das System die Täter zur Rechenschaft ziehen.
 
TomReagan schrieb:
Der in der BRD rechtswiderig ist.
Was glaubst Du den auf welchen Grundlagen die Mauerschützen angeklagt wurden? Nach deutschen Strafgesetz. Einfach zu sagen das alles vergessen ist was in der DDR vorging, da es sie ja jetzt nichtmehr gibt, ist nicht so leicht. Zum Beispiel, der dt. Staat trägt die Staatsschulden der DDR und die BRD hat die Schulden zu begleichen. Genauso lief es mit den Verbrechen, die BRD hatte plötzlich ziemlich viele Mauertote bei denen die Täter auch bekannt waren, wie gesagt so ein Verbrechen verjährt nicht, also mußte das System die Täter zur Rechenschaft ziehen.


Moment,Moment.
Zur Urteilsfindung und in der Urteilsbegründung wurden Strafgesetze der DDR als Grundlage genommen.
Ob jetzt überall weiß ich nicht.
Aber in vierlen Fällen
 
Jedihammer schrieb:
Moment,Moment.
Zur Urteilsfindung und in der Urteilsbegründung wurden Strafgesetze der DDR als Grundlage genommen.
Ob jetzt überall weiß ich nicht.
Aber in vierlen Fällen

Ach echt? Das macht die Sache ja noch leichter. Obwohl, wie war wohl die Rechtsfindung bei Unklarheiten der DDR Gesetze? Hat man da alte richter reaktiviert? :p
 
Das bescheuertste daran ist für mich vorallem, dass von diesen 1.000 Hingerichteten mehr als 120 Häftlinge zu Unrecht zum Tode verurteilt wurden.

Und wen ich wegen dieser Sache total sch_eiße finde ist Arnold Schwarzenegger:
Der hat die Möglichkeit, rechtskräftig zum Tode verurteilte Straftäter auf Antrag zu begnadigen. Bisher hat er zwei Gnadengesuche von Todeskandidaten abgelehnt. ABER bei Bekanntwerden eines Justizirrtums ist ein Gnadenakt nicht erforderlich. Außerdem hat er den Spruch gebracht ?Die Todesstrafe muss in Deutschland eingeführt werden! Das wäre gut!?

Deshlab ist der Kerl bei mir so weit unten durch daß ich ihn ganz aus meinem Sichtfenster geschmissen hab. Das ist für mich kein Ehremann sondern ein A_rschloch und die ganzen Filmen die er gemacht hat kann man getrost verbrennen - die Filme die ich von ihm hatte hab ich weggeworfen oder verschenkt.
 
Der hat doch auch sein Recht auf seine Meinung. Teilweise find ichs auch nicht gut was er macht, naund? Ist doch sein gutes Recht und als Gouverneur hat er nunmal das Recht und kann es nutzen wie er will. Das 120 übrigens unschuldig sind, will ich sehen ich hoffe du hast da eine Quelle. Im übrigen sollte man Filme nicht nach den Hintergründen von irgendwelchen Schauspielern bewerten, bei jedem Film hat sicher irgendjemand mitgewirkt dessen Ansichten überhaupt nicht mit meinen zusammen kommen. Nur die zu verbrennen oder zu verschenken wegen so einem Kinderkram...ne das ist doch hirnrissig.
 
Zuerst einmal Sorry, dass ich mich in diesem Thread ne Weile nicht gemeldet habe, aber jetzt will ich doch auf den Beitrag von Talon Karrde reagieren. Und Danke an Drüßling, dass er meinen Standpunkt sehr gut verteidigt hat!
Talon Karrde schrieb:
Tut der Mörder denn nicht das Recht auf Leben anderen nehmen. Wie kann jemand, der soetwas tut, dieses Recht für sich beanspruchen?
Nichts was ein Verbrecher macht, gibt dem Staat das Recht ihm sein Recht abzusprechen. Er kann dieses Recht für sich beanspruchen, da er a) immer noch ein Mensch mit Würde ist (Art.1 GG) und 2) er immer noch ein Bürger von Deutschlands ist und deswegen immer noch seine verbrieften Rechte hat.
Alles andere klassiert die Menschen in (mindestens) 2 Kategorien. Ist denn ein Verbrecher kein Mensch mit Würde mehr? Ja er hat (im schlimmsten Fall) grausame Greueltaten begangen, dennoch ist und bleibt er ein Mensch. UNd deswegen geben wir ihm das Recht (denn er beansprucht es ja nicht nur für sich, sondern unser Staat verpflichtet sich ja es ihn in Anspruch nehmen zu lassen)
Ich hatte vorhin mal die Diskussion mit meiner Frau.

Nehmen wir mal Notwehr und beleuchten sie mit der "was du nicht willst was man dir tue, das füge auch keinem anderem zu"-Regel.

Ich töte also jemanden in Notwehr. Damit sage ich "ja ich will es". nach dieser Regel sage ich auch (automatisch - ich denke dieser automatismus wird hier übersehen) "auch ich will in Notwehr getötet werden?"

Den automatismus dieser Regel ignorierend stelle ich mir sogar mal die Frage:
Nun, möchte ich in Notwehr getötet werden?

Zunächst würde wohl jeder "nein" sagen. Aber bedenkt man, dass derjenige der mich tötet ja nur aus Notwehr handelt, tue ich also irgendetwas was sein Leben bedroht - ergo unrechtes. Der andere hätte also einen sehr guten Grund. Mir selbst missfällt der Gedanke jemanden einen solchen Grund zu geben und denjenigen zu bedrohen. Und ich muss ja erstmal den bösen Gedanken haben, den anderen etwas anzutun.

Nachdem ich mir dies so also durch den Kopf habe gehen lassen, lautet die antwort "ja, denn derjenige dessen Leben ich bedrohe wäre andernfalls das Opfer meiner bösen taten geworden, und konnte sich so beschützen."
Nach der GOLDENEN REGEL, wäre es wohl auf diesen Fall so angewendet, dass man selber mit seiner Tat (also die Aktion die die Notwehr auslöst) selbst ja schon gegen die Regel verstößt (oder willst du als Ziel einer Aktion sein, in der du dann Notwehr anwenden musst?)
Von daher würde schon allein hier der Ansatz nciht stimmen.
Ich sage also wenn ich jemanden in Notwehr töte nicht "auch ich will in Notwehr getötet werden?" sondern auch ich will mich im Notfall verteidigen dürfen (auch wenn das vielleicht den Tod meines Angreifers als Konsequenz hat.
Eine anderen Auslegung dieser Regel (glaube von Kant) ist doch der Satz: "Handle stehts so, dass nach deinem Handlen eine allgemeine Maxime (sprich ein Gesetz, etc.) aufgestellt werden kann".
Bei unserem Beispiel also, "Man darf sich wenn es die Umstände notwendig macht, auch mit tödlichen Mitteln verteidigen, wenn es mich/andere (?) schützt"

Ich für meinen Teil möchte bestimmte Steuern nicht bezahlen. Im besonderen nehme ich mal die GEZ als Beispiel.
Die GEZ bietet mir Dinge. Doch diese Dinge nehme ich nicht in Anspruch, da ich öffentlich rechtliche Sender nicht schaue, und das Radio nur zum CDs abspielen da ist.
Ich nehme hier nichts in Anspruch, zahle aber dennoch.
Hier muss ich Drüsling zustimmen. Besonders bei den Steuern sollte man das Gesamtpaket und das Prinziep dahinter (Ich zahl ja nicht damit die Staatsbeamten reich werden, sondern weil damit Leistungen für MICH bezahlt werden) akzeptieren und kann schwerlich einzelne Steuern rauspicken und dann sagen: " Steuern ja aber diese XY-Steuer zahl ich nicht!"

Es wird ja nicht irgendjemand getötet, sondern ein Mörder *sing*.
Aha und den darf man töten? Darf man auch einen Vergewaltiger töten, vielleicht einen Folterer? Einen Verstümmeler? Jemand der einen anderen zum Krüppel schlägt? Du siehst hier hätten wir einfach verschiedene Grenzziehungen. Also doch "Auge um Auge", Zahn um Zahn"

Ja ist es. Objektive Rache. :D
Gut. Also ist Rache gerechtfertigt. :rolleyes: (eher forscher Kommentar auf einen forsche Aussage
Während ich das obere teilweise im spaß meine, sieht das hier anders aus.

Dafür ist ja genau das Gericht da, um zu klären: War dies ein Mord? Wollte der Täter den anderen Menschen töten, oder war dies ein Unfall?
Aber ändert die Tatsache, dass es halt ein Unfall (also unwillentlich) war an den Rachegelüsten der Ehefrau etwas? Und sollen diese nicht mit der Hinrichtung befriedigt werden?
Oder wird durch die Tatsache, dass der Mann halt ein Opfer eines Unfalls war etwas an dem SChmerz und der Trauer der Ehefrau?
Also geht es doch nicht um die Rache der Angehörigen, sondern um eine Rache des Staates? :confused: Oder wer erhält seine Rache?
Wenn wirklich das Motiv für die Hinrichtung (wie Jedihammer anmerkte) wirklich auf dem Sühnegedanken (der Hinterbliebenden) liegt, dann warum nur für Möder? Auch Angehörige von Unfallopfern sollten diese (gerechte, gerechtfertigte) Sühne bekommen, oder?
From a certain point of view passiert das doch auch.
Dem Dieb stiehlt man die Freiheit. Der Vergewaltiger wird im Knast vergewaltigt (zumindest in vielen Fällen in den Staaten - ich erinnere mich an ein Vergewaltigungsopfer, das in einem Fernsehinterview genau das dem Täter an den Hals gewünscht hat.) Der Betrüger... sry... ich bin wohl zu müde um den certain point of view hier richtig zu setzen. :D

(Ja, das war auch nur halb ernst gemeint, man möge es mir verzeihen. Ich bin auf deine Erläuterung später gespannt :))
Leider bin ich immer noch nicht weitergekommen mit der Definition und Klassifizierung dieser "absoluten "Gerechtigkeit"". Aber ich bin für Vorschläge offen.
Zudem wollte ich noch zu alpha7 sagen: Vielen dank für deine PM und du hast 100% recht wenn du angibst, dass "Auge um Auge" eine Verbesserung des "Blutrache-Systems" war. Aber ist unsere "angemessene" Bestrafung (und jetzt bitte keine Diskussion um Vergewaltiger die nur 3 Jahre ins Gefängniss kommen) nicht auch eine Verbesserung von "Auge um Auge"?

:eek: Gerechtigkeit hat keinen Platz in einem mordernen Staat?:eek:

Nein elemtar, absoluteGerechtigkeit hat IMHO keinen Platz in einem modernen Staat. !!
Also ganz lesen und dann erst erstaunt aufschreien. :rolleyes:

Rache ist es, ja - jede form von Bestrafung ist das. Aber es ist die Rache derjenigen die nicht betroffen sind. Derjenigen die als dritte entscheiden.
Ich glaube darauf hat schon Drüsling ausführend geantowortet und da kann ich nur sagen 100 ACK.

Mit dem gleichen Recht, warum er Menschen die anderen ihre Freiheit berauben obwohl der Staat dies verbietet, ihrer Freiheit beraubt.

Diesem Menschen wird aber nicht die Freiheit aus Rache entzogen (so habe ICH das jedenfalls noch nie angesehen) sondern um a) ihm eine Strafe für seine Verbrechen aufzuerlegen b) die Allgemeinheit vor ihm und weiteren Straftaten zu schützen c) ihn zu resozialisieren und ihm eine Chance zu geben wieder ein wertvolles Mitglied der Bevölkerung zu werden (in meinen Augen ist Resozialisation ein wichtiges Motiv des Strafvollzugs (heißt ja jetzt auch nciht Rachevollzug!) auch wenn er vllt. ein wenig in unserem System untergeht, aber da bin ich zu wenig informiert um mir eine Meinung erlauben zu können.
 
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