Darth Ki Gon
Sithlord und ein Freund von Darth Vader
Crimson schrieb:Allerdings sollte man bedenken, daß wenn man einmal solche Verhörmethoden zulässt, es schwer sein wird, eine Grenze zu ziehen.
In der Tat ist es schwierig da Grenzen zu ziehen, aber nicht unmöglich.
Was ist z.B. wenn übereifrige Ermittler bereits bei kleineren Vergehen zu solchen Methoden greifen?
Um dem entgegenzuwirken muß man in etwa so formulieren: Derartige Methoden dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie erforderlich sind ein Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden von jemand anderem abzuwenden.
Was wenn ein Verdächtiger, der sich später als unschuldig erweißt, einer solchen Behandlung anheim fällt?
Formulierung: Der Täter muß klar identifizierbar sein.
Dies war im Fall Daschner durch ein vorhergehendes Geständnis gegeben.
Was wenn ein eigentlich Unschuldiger unter der Folter Straftaten gesteht, die er nicht begangen hat, da er den Schmerzen oder dem psychischen Druck nicht gewachsen ist?
Es geht nicht um die Erzwingung eines Geständnisses zwecks Strafverfolgung, sondern um das Erlangen von Informationen zwecks Gefahrenabwendung.
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Das simple Erfüllen von Tatbeständen heißt noch nicht, dass jemand bestraft werden muß. Das Beispiel von Jedihammer zeigt es, klar würde er den Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr erfüllen, ob er dafür bestraft würde, steht jedoch auf einen ganz anderen Blatt.
Auch für Daschner könnte es Rechtfertigung und Entschuldigung geben, was er sich jedoch von vorneherein vermutlich dadurch verbaut hat, dass er nicht alle Mittel ausgeschöpft hat.