Fall Stephanie
Mario M. kann auf Freiheit hoffen
Der Gutachter Hans-Ludwig Kröber hält den 36-jährigen Angeklagten für nicht pädophil, nicht pervers und therapierbar. Allerdings soll Mario M. die Tat "in kontrollierter Verfassung und nach langer Vorüberlegung ausgeführt" haben. Und auch auf die Frage "Warum" hat der Gutachter eine Antwort.
Dresden - Der mutmaßliche Vergewaltiger der 14 Jahre alten Stephanie aus Dresden, Mario M., könnte nach Ansicht eines Gutachters möglicherweise eine Sicherungsverwahrung abwenden, wenn er im Strafvollzug eine Sozialtherapie macht. Zu dieser Einschätzung kommt nach AP-Informationen der Direktor des Instituts für forensische Psychiatrie der Freien Universität Berlin, Hans-Ludwig Kröber, in seinem vorläufigen Gutachten.
Laut der Expertise sind bei dem 36 Jahre alten, wegen schwerem sexuellen Missbrauchs von Kindern, Vergewaltigung und Geiselnahme Angeklagten zwar die psychiatrischen Voraussetzungen einer Sicherungsverwahrung zu bejahen. Allerdings habe der Untersuchte durchaus die Möglichkeit, den Vollzug einer solchen Maßregel abzuwenden, wenn er in intensiver und konstruktiver Weise die Möglichkeiten der Sozialtherapie im Strafvollzug nutze. Eine solche Therapie werde als verpflichtendes Angebot vorgehalten, heißt es in dem Gutachten.
Der vorbestrafte Kinderschänder, selbst Vater einer Tochter, muss sich seit Anfang November vor dem Landgericht Dresden verantworten. Ihm wird vorgeworfen, die damals 13 Jahre alte Stephanie Anfang des Jahres auf dem Schulweg entführt und fast fünf Wochen lang in seiner Wohnung gefangen und misshandelt zu haben. Das Gutachten soll laut Kröber am 6. Dezember vor Gericht vorgetragen werden.
Kröber kommt zu der Einschätzung, dass die Mario M. vorgeworfenen Taten nicht in einem Zustand tief greifender Bewusstseinsstörung begangen worden seien und Mario M. auch nicht schwachsinnig sei. Bei Mario M. bestehe zudem keine sexuelle Perversion und keine Pädophilie, sondern eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit schizoiden und paranoiden Merkmalen. Diese Störung könne als schwere seelische Abartigkeit bewertet werden, befand Kröber.
Das habe aber nicht zu einer Beeinträchtigung seiner Unrechtseinsicht und auch nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung seiner Steuerungsfähigkeit geführt. Die ihm vorgeworfenen Taten habe Mario M. in kontrollierter Verfassung und nach langer Vorüberlegung ausgeführt. Er habe sie primär deswegen fortgesetzt, weil er keine Lösung gefunden habe, ansonsten einer Bestrafung zu entgehen, hieß es weiter.
Unterdessen äußerte Stephanies Vater Joachim Rudolph Zweifel an der Durchsetzbarkeit des Ziels der Staatsanwaltschaft Dresden, Mario M. für immer ins Gefängnis bringen zu können. ?Wir haben Angst, sehr große Angst, dass es doch nicht so kommt?, sagte Rudolph laut ?Bild am Sonntag?. Oberstaatsanwalt Christian Avenarius sagte laut dem Blatt dazu: ?Ich habe mit der Familie tiefstes Mitgefühl und ich verstehe ihr Anliegen, aber wir haben so viele Punkte angeklagt, dass es allemal für eine Bestrafung in der Nähe der Höchststrafe, das sind 15 Jahre, plus Sicherungsverwahrung, reicht.?