Also verstehe ich das richtig, die Staatsanwaltschaft kann nur prüfeb,ob man die SELBE Anklage noch mal einreicht ?
Quasi ja, wobei die Anklageschrift sogar dieselbe sein müsste, wie beim ersten Mal. Es kann allerdings auch sein, dass ich nicht ganz richtig liege. Mein Wissen über die Strafprozessordnungen der jeweiligen US-Bundesstaaten ist sehr allgemein.
versteh ich das richtig, auch hier in deutschland würde ein mörder, bei dessen gerichts verfahren geschlampt wurde und fehler aufgetreten sind, freikommen?
und könnte danach nicht mehr für den mord verknackt werden?
Wenn ein Urteil in Deutschland rechtskräftig geworden ist, dann ist es grundsätzlich erstmal nicht anfechtbar. Nur mittels eines Wiederaufnahmeverfahrens, kann man die Rechtskraft aufheben. Ein Wiederaufnahmeverfahren ist aber streng geregelt, kann also nur unter bestimmten Umständen angestrengt werden.