Allgemeine Geschichte

Heute vor 75 Jahren, am 12.01.1951, trat die UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes inkraft.
Der Text wurde im Wesentlichen von dem polnisch-jüdischen Juristen Raphael Lemkin formuliert, der den Begriff "Genozid" 1944 unter dem Eindruck des türkischen Vorgehens gegen die Armenier (1915-16) und die Vernichtung der europäischen Juden während der Naziherrschaft formuliert hatte.
In Artikel III der Konvention wird der Begriff des Völkermordes erstmals vertraglich definiert. Völkermord ist demnach:
eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:
a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
b) Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
c) vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;d) Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;
e) gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe


Folgende Handlungen sind zu bestrafen:

a) Völkermord,
b) Verschwörung zur Begehung von Völkermord,
c) unmittelbare und öffentliche Anreizung zur Begehung von Völkermord,
d) Versuch, Völkermord zu begehen,
e) Teilnahme am Völkermord


Bis heute haben 154 Staaten die Konvention unterzeichnet. Die Bundesrepublik am 9.8.1954, die DDR am 27.3.1973, allerdings - wie alle Staaten des damaligen Ostblocks - mit Vorbehalten.
In Deutschland wurde Völkermord wurde zunächst als §220 StGB in nationales Recht umgesetzt. Seit 2002 ist der Straftatbestand nach dessen Einführung im Völkerstrafgesetzbuch (VstGB) unter §6 normiert. Die Aufstachelung zum Völkermord ist nach §130 StGB als Volksverhetzung strafbar.

C.
 
Heute vor genau 155 Jahren, am 18.01.1871 wurde im Spiegelsaal von Schloss Versailles das Deutsche Kaiserreich ausgerufen.
Damit wurde unter der Führung Preußens die deutsche Reichseinigung vollzogen und das II.Reich gegründet .
Auf den Tag genau 170 Jahre nachdem der damalige preußische Kurfürst Friedrich III als Friedrich I sich zum König in Preußen krönen ließ und damit den Aufstieg Preußens zur europäischen Großmacht einleitende wurde mit Wilhelm I ein Hohenzoller Deutscher Kaiser.
 
Ergänzend lässt sich anmerken, dass die Gemahlin des ersten preußischen Königs, Sophie Charlotte, eine besonders enge Verbindung zu meiner Heimatstadt Bad Iburg hatte. Sie wurde 1668 im Schloss Iburg geboren und verbrachte dort ihre ersten fünf Lebensjahre.

Ihre Mutter war Sophie, Prinzessin von der Pfalz, später Kurfürstin Sophie von Hannover. Durch den englischen Act of Settlement von 1701 war sie als protestantische Thronfolgerin der britischen Monarchie vorgesehen. Da sie jedoch sieben Wochen vor Königin Anne starb, bestieg nicht sie selbst den Thron, sondern ihr Sohn Georg Ludwig, Kurfürst von Braunschweig-Lüneburg, der 1714 als Georg I. König von Großbritannien wurde.

Mit seiner Thronbesteigung begann die Personalunion zwischen Großbritannien und Hannover, die 123 Jahre währte und 1837 mit der Thronbesteigung Königin Victorias endete. Die Herrschaft des Hauses Hannover über das Britische Weltreich dauerte bis zu Victorias Tod im Jahr 1901 an.

Bemerkenswert ist schließlich, dass Georg I., der ältere Bruder Sophie Charlottes, als Kind ebenfalls eine enge Verbindung zu Bad Iburg hatte und rund zehn Jahre auf der Iburg lebte. Somit ist die Geschichte meiner Heimatstadt eng mit der preußischen und britischen Dynastiegeschichte des 18. und 19. Jahrhunderts verknüpft. ;)
 
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