Talon Karrde
Ex-User
@Icebär
Ach ja. Da du dich beklagt hast, dass gegen das Argument "es könne auch mal keinen Erfolg haben" kein Gegenargument aufgefahren wurde, möchte ich dem Abhilfe schaffen.
Ein anderer schrieb bereits, dass mit diesem Argument jedwede Prävention unrechtens gemacht werden könne. Und das reicht in meinen Augen eigentlich schon als Gegenargument aus. Aber dir zu liebe mache ich das mal etwas ausführlicher:
Im Grunde ist es ganz einfach. Es ist egal ob der Erfolg garantiert ist oder nicht. Auch beim finalen Todesschuss kann man einige Sekundenbruchteile zu spät abdrücken. Auch bei der Notwehr kann man versagen. Deswegen dies verbieten wollen? Ich glaube nicht, dass du das wolltest. Es wäre aber der logische Schluss dieser Argumentation. Denn Erfolg kann niemals garantiert werden.
Übrigens kommt es noch besser. Es spielt bei Notwehr keine Rolle ob der Täter tatsächlich die Tat ausüben würde.
Wenn ich mit einem Baseballschläger zum Schlag bereit vor dir stehen würde, hast du und jeder andere ein verdammtes Recht diesen Schlag zu verhindern - auch wenn ich eigentlich den Schlag nie hätte durchführen wollen.
Eine gegenwärtige und unmittelbare Bedrohung für dein Leben steht juristisch fest, weil weder du noch irgend ein anderer meine Motivation, einen sehr schlechten Scherz mit dir zu betreiben, kennen kannst. Was anderes wäre es, wenn ich den Schläger bereits heruntergenommen hätte, oder ich so weit entfernt stände, dass ich dich niemals treffen könnte.
Diese Bedrohung sehe ich in dem vorliegenden Fall auch als gegeben. Denn solange kein Beweis erbracht ist, dass das Kind bereits tot ist, muss man (juristisch betrachtet) davon auszugehen dass es noch lebt.
Die Konsequez deiner Argumentation wäre um beim Baseballschläger zu bleiben. Dass du dich entweder strafbar machst, wenn du dich wehrst und mich dabei verletzen solltest oder aber gegebenfalls den Schläger mit voller Wucht gegen den Schädel bekommen würdest was sogar tödlich sein kann.
Alles nur, weil du deinen Erfolg nicht garantieren könntest.
Ach ja. Da du dich beklagt hast, dass gegen das Argument "es könne auch mal keinen Erfolg haben" kein Gegenargument aufgefahren wurde, möchte ich dem Abhilfe schaffen.
Ein anderer schrieb bereits, dass mit diesem Argument jedwede Prävention unrechtens gemacht werden könne. Und das reicht in meinen Augen eigentlich schon als Gegenargument aus. Aber dir zu liebe mache ich das mal etwas ausführlicher:
Im Grunde ist es ganz einfach. Es ist egal ob der Erfolg garantiert ist oder nicht. Auch beim finalen Todesschuss kann man einige Sekundenbruchteile zu spät abdrücken. Auch bei der Notwehr kann man versagen. Deswegen dies verbieten wollen? Ich glaube nicht, dass du das wolltest. Es wäre aber der logische Schluss dieser Argumentation. Denn Erfolg kann niemals garantiert werden.
Übrigens kommt es noch besser. Es spielt bei Notwehr keine Rolle ob der Täter tatsächlich die Tat ausüben würde.
Wenn ich mit einem Baseballschläger zum Schlag bereit vor dir stehen würde, hast du und jeder andere ein verdammtes Recht diesen Schlag zu verhindern - auch wenn ich eigentlich den Schlag nie hätte durchführen wollen.
Eine gegenwärtige und unmittelbare Bedrohung für dein Leben steht juristisch fest, weil weder du noch irgend ein anderer meine Motivation, einen sehr schlechten Scherz mit dir zu betreiben, kennen kannst. Was anderes wäre es, wenn ich den Schläger bereits heruntergenommen hätte, oder ich so weit entfernt stände, dass ich dich niemals treffen könnte.
Diese Bedrohung sehe ich in dem vorliegenden Fall auch als gegeben. Denn solange kein Beweis erbracht ist, dass das Kind bereits tot ist, muss man (juristisch betrachtet) davon auszugehen dass es noch lebt.
Die Konsequez deiner Argumentation wäre um beim Baseballschläger zu bleiben. Dass du dich entweder strafbar machst, wenn du dich wehrst und mich dabei verletzen solltest oder aber gegebenfalls den Schläger mit voller Wucht gegen den Schädel bekommen würdest was sogar tödlich sein kann.
Alles nur, weil du deinen Erfolg nicht garantieren könntest.
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