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Und somit sind wir dann bei der Korruption angelangt. Hat nicht mal eine Seite lang gedauert.
War sie nicht. Denn so und nur so konnte man Gewissheit erlangen. [Ironie]Man könnte natürlich auch warten, so dass nach circa 5 Tagen man mit Gewissheit sagen kann, dass das Kind inzwischen verdurstet ist.[/Ironie]Ob man dadurch ein Menschleben retten kann ist keineswegs sicher. In dem Fall, um den es hier im Thread geht, war die Androhung der Folter völlig vergebens, weil das Opfer längst tot gewesen ist.
Wieso Korruption?
Ich könnte mit gutem Gewissen schlafen den ich hätte so das Leben eines Kindes gerettet.
Natürlich müsste ich dann auch die Konsequenzen tragen.
In diesem Fall hättest du niemanden gerettet. Willst du das denn nicht verstehen?
Für Kinder darf man Foltern, aber für nen alten Opa nicht? Wie siehts aus, wenn das Leben eines Kriminellen gerettet werden soll? Darf dann auch gefoltert werden? Wie wertvoll muss ein einzelner Mensch sein, damit man die Grundrechte über Bord wirft?
Aber erst, wenn du Gewissheit hast, macht es doch Sinn es zu unterlassen.Diese Drohungen wurden aber ausgeprochen, um ein Menschenleben zu retten und nicht, um Gewissheit zu erlangen. Der Erfolg eines solchen Vorgehens ist nach wie vor nicht sicher.
Ich denke du verstehst es nicht.
Das kann ich ja zu diesem Zeitpunkt nicht wissen. Und sollte eben alles versuchen das ich das Leben retten kann. Jetz egal ob es ein Kind oder ein Opa ist.
Aber erst, wenn du Gewissheit hast, macht es doch Sinn es zu unterlassen.
Zu einem konsequenten Ermittler.
Natürlich sollte man schon darauf achten, das begründeter Verdacht besteht.
Soll das im Umkehrschluss heißen, dass der Staat auf die grundsätzliche Möglichkeit eines solchen Gewaltverbechens grundsätzlich mit einer Aktion mit äußerst fragwürdigen Erfolgschancen reagieren muss?
Soll das heißen, dass wenn der Staat nicht in der Lage ist, das Opfer zu schützen, Art. 1 Abs. 1 GG seine Gültigkeit verliert?
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Das ist doch Schwachsinn. Der Staat kann uns nur eine Garantie geben, nämlich dass wir vor ihm sicher sind.
Daraus eine universale Vorgehensweise zu ziehen, ist zum Scheitern verurteilt. Eine Garantie für die Sicherheit gibt es nicht. Das ist eine Illusion, genau wie die Gefahr durch Hexerei.
Und was ist, wenn der Gefangene den längeren Atem hat? Ihn solange fertig machen, bis er drauf geht? Oder klein bei geben?
Diese Möglichkeiten spielen hier eigenartigerweise keine Rolle und jeder geht davon aus, dass Folter, harte Verhöre, Hexenprozesse oder wie immer ihr das auch nennen wollt, tatsächlich verwertbare Fakten zu tage fördert.
Nein, das macht ihn zu einem Eidbrecher und einem Verbrecher.
Oh, ich verstehe durchaus, dass du für einen Schuss ins Blaue auf das Gesetz scheißen würdest. Du würdest gewaltsam gegen einen Gefangenen vorgehen, für dessen Sicherheit du verantwortlich bist, würdest Kollegen zur Korruption pressen und wenn sie nicht mitspielen sogar bedrohen.
Nein, das macht ihn zu einem Eidbrecher und einem Verbrecher.
Die Inquisition bewieß: Jeder gesteht nach einer Weile.
Stell dir vor, Folter ist als Verhörmethode erlaubt und du sitzt unschuldig im Verhörzimmer. Du hast weder eine Ahnung, was dir vorgeworfen wird, noch warum du überhaupt da sitzt. Und dann fängt man an, dich zuerst psychologisch fertig zu machen. Bist du dann immer noch nicht so weit, dann fängt man an, dir die Finger zu brechen, einen nach dem anderen. Was glaubst du, wie lange du das durchhalten würdest, bis du den Verhörern alles erzählst, was sie hören wollen?
Es solte erlaubt sein wen der Täter schon gestanden hat. Und nicht um ein Geständniss zu erlangen, aber das wurde schon mehrmals gesagt.