Tomm Lucas
Chefarzt in der Computerklinik
Ein Anlass gab es doch.
Gruß Tommy
Gruß Tommy
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Eastwood schrieb:Polizeibeamte sollen sich aber nicht opfern, sie sollen helfen. Und schon gar nciht, indem sie sich den Regeln widersetzen, ohne daß es dafür einen Grund oder einen Anlass gibt.
Anakin_Eastwood schrieb:Polizeibeamte sollen sich aber nicht opfern ...
Darth_Doc schrieb:Ich finde schon, dass Polizeibeamte sich opfern sollen. Es ist schließlich ein Teil ihrer Aufgabe das Volk zu schützen. Jeder Polizist weiß, dass er sich jeden Tag im Auftrag des Volkes und zur Sicherheit jenes in Lebensgefahr bringen könnte.
Meister Reinhold schrieb:Wie gerade im Radio gehört, wurde der ehemalige Polizei-Vizepräsident Daschner zu einer Geldstrafe in Höhe von 10800,-- EURO auf Bewährung verurteilt.
Was meint ihr, ist die Strafe angemessen, zu hoch oder zu niedrig?
Jedihammer schrieb:Er ist im Übrigen nur verwarnt worden.
Wenn er sich in diesem einen Jahr nichts zuschulden kommen läßt,ist er nicht vorbestraft.
Meister Reinhold schrieb:Gutes Statement, Darth Ki Gon. Ich würde sogar noch weiter gehen und stattdessen Herrn Daschner einen Orden verleihen, weil er Alles getan hat, um ein unschuldiges Kind zu retten.
Da du es nicht schreibst, was du von der Anzeige von Stop Torture hältst, möchte ich mal meinen Senf dazugeben. Hat schonmal irgendeine Organistion wie diese oder AI aufgeheult, wenn ein Kind durch so einen Schwerverbrecher wie Magnus Gäfgen zu Tode kommt?
Gruß, Reinhold \V/ MtFbwy
Jedihammer schrieb:Was erwartet man anderes von Organisationen,die täglich zu erkennen geben,daß ihnen der Täter heilig,und das Opfer scheißegal ist ?
Doch die Kammer stellte unmissverständlich die Rechtswidrigkeit von Daschners Anordnung fest. Es gebe keine Rechtfertigungsgründe dafür, sagte die Vorsitzende. Das Grundgesetz, die Menschenrechtskonvention, die Deutschland unterschrieben habe, auch das hessische Polizeigesetz verböten Zwangsandrohungen. "Auch eine Auskunft zur Gefahrenabwehr darf nicht durch Drohung erlangt werden." Verbotene Vernehmungsmethoden dürften selbst bei Gefahr nicht angewandt werden. Es habe weder ein Fall der Nothilfe noch ein Notstand vorlegen: "Keine Person darf in einem Rechtsstaat zum Objekt staatlicher Gewalt gemacht werden. Die Menschenwürde eines jeden ist unantastbar, und ihre Achtung ist die Grundlage des Rechtsstaats."
Was die Vorsitzende dann ausführte, mag für die Angeklagten schwer erträglich gewesen sein. Sie berief sich nämlich auf die "Geschichte dieses Staates" und dass den Mitgliedern des parlamentarischen Rates einst "die Gräuel der NS-Zeit vor Augen standen, als sie das Grundgesetz formulierten". Die Vorsitzende: "So etwas, wie es geschehen war, sollte nie wieder geschehen. Der Mensch sollte nicht wieder Träger von Wissen sein, das der Staat aus ihm herausfoltern kann, auch nicht im Dienst der Gerechtigkeit. Eine Änderung dieses Verfassungsgrundsatzes ist ausgeschlossen."
Die Vorsitzende holte noch weiter aus, sie zitierte den Fall Hanns-Martin Schleyer, in dem der Staat auch nicht der Versuchung eines Bruchs mit seinen obersten Normen nachgab. Sie bezeichnete die Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege und die korrekte Arbeit von Polizei und Justiz als Fundament des Rechtsstaates. "Die Missachtung der Menschenwürde ist verwerflich, selbst wenn es um die Rettung eines Menschenlebens geht."
lain schrieb:"Die Würde des Menschen ist unantastbar"
Meister Reinhold schrieb:Sicher. Aber kleine Kinder zu entführen, um sich persönlich an dessen Lösegeld zu bereichern ist nicht unbedingt ein Akt, der viel mit Würde zu tun hat. Wahr ist doch, dass unsere Gesellschaft genau daran kränkelt, dass bei viel zu vielen Regelverstössen ein Auge zugedrückt wird und niemand den Mut aufbringt, konsequent und unmissverständlich gegen das Böse anzugehen. Uns Deutschen ist es aberzogen worden, öffentlich gegen Unrecht einzustehen. Für mich hört die Menschenwürde bei Mord und Totschlag aus niederen Motiven auf.
Meister Reinhold schrieb:@ Crimson
Ha ha, da muss ich mal kurz spitz lachen. Den Weissen Ring und Amnesty International im gleichen Atemzug zu erwähnen, ist grotesk, weil sich diese beiden Organisationen in genau entgegengesetzter Richtung für die Rechte und Pflichten von Opfer und Täter einsetzen.
Letzter Verein gehört zu jenen, die am lautesten gegen das Daschner-Urteil rebelliert haben. "Escht ääbsch", wie der Hesse sagt!![]()
Gruss, Reinhold