Der Fall Daschner oder wieviel Gewalt ist erlaubt?

Ich möchte gerne meinen Senf zur Anfangsthematik abgeben:

Wäre ich in der Situation gewesen durch Gewalt jemanden zu zwingen, dass er mir verrät wo das Entführungsopfer ist (vor allem wenn es ein Kind ist) würde ich den Typen so zurechtbiegen, dass er 10 Tage nur noch Blut pisst.

Und wisst ihr was, mir wäre es auch egal, wenn ich dafür ins Gefängnis gehen müsste. Ich könnte wenigstens am nächsten Morgen noch in den Spiegel sehen. Und ich würde es glaub ich immer wieder tun, wenn man dadurch ein Leben retten kann.
 
Anakin_Eastwood schrieb:
Polizeibeamte sollen sich aber nicht opfern ...

Ich finde schon, dass Polizeibeamte sich opfern sollen. Es ist schließlich ein Teil ihrer Aufgabe das Volk zu schützen. Jeder Polizist weiß, dass er sich jeden Tag im Auftrag des Volkes und zur Sicherheit jenes in Lebensgefahr bringen könnte.

Nur leider ist das meistens so, dass die Polizisten vergessen, wer sein eigentlicher Auftraggeber ist.

Weiters hat sich, wie schon von jemanden erwähnt worden, der Straftäter durch sein Verhalten aus der Gesellschaft ausgeschlossen, da er gegen ihre Gesetzte verstoßen hat.
 
Bullenschweine...

Darth_Doc schrieb:
Ich finde schon, dass Polizeibeamte sich opfern sollen. Es ist schließlich ein Teil ihrer Aufgabe das Volk zu schützen. Jeder Polizist weiß, dass er sich jeden Tag im Auftrag des Volkes und zur Sicherheit jenes in Lebensgefahr bringen könnte.

Im Grunde genommen hast du recht. Aber dafür sind Polizisten meiner Meinung nach einfach zu schlecht bezahlt. Und auch den Respekt, den man ihnen heutzutage seitens der zu beschützenden Bürger entgegenbringt, rechtfertigt nicht, sich für Volk und Vaterland den Kopf abreissen lassen zu müssen.

Gruss, Bea
 
Fast jeder Polizist hat aber auch ein Familie und gerade deshalb bin ich dagegen einen Polizisten als Menschen zu sehen der sich für das Volk opfern muss...
Wer mal des öfteren mit Streifenpolizisten zu tun hatte (z.B. bei Verkehrs- oder Personenkontrollen) weiß, dass die meisten gar keine schlechten Menschen sind wie es viele von den "schei* Bullen" immer behaupten.
 
Wie gerade im Radio gehört, wurde der ehemalige Polizei-Vizepräsident Daschner zu einer Geldstrafe in Höhe von 10800,-- EURO auf Bewährung verurteilt.

Was meint ihr, ist die Strafe angemessen, zu hoch oder zu niedrig?

Mahlzeit, Reinhold \V/ MtFbwy
 
Meister Reinhold schrieb:
Wie gerade im Radio gehört, wurde der ehemalige Polizei-Vizepräsident Daschner zu einer Geldstrafe in Höhe von 10800,-- EURO auf Bewährung verurteilt.

Was meint ihr, ist die Strafe angemessen, zu hoch oder zu niedrig?

Angemessen. Zum Einen musste man klar machen, daß Folter in Deutschland verboten ist und auch bleibt, zum anderen handelte Daschner aus edeln Motiven heraus. Außerdem ist der Mann wohl durch den ganzen Rummel und den Ärger im Zusammenhang mit der Verhandlung schon genug gestraft.

C.
 
Er ist im Übrigen nur verwarnt worden.
Wenn er sich in diesem einen Jahr nichts zuschulden kommen läßt,ist er nicht vorbestraft.
 
Jedihammer schrieb:
Er ist im Übrigen nur verwarnt worden.
Wenn er sich in diesem einen Jahr nichts zuschulden kommen läßt,ist er nicht vorbestraft.

Jup, genau das.......
Ich finde die Strafe angemessen....er wurde sozusagen "bestraft", braucht aber nix zu zahlen, wenn er sauber bleibt.... Gutes Urteil.
 
Wenn man nach der Verhandlung noch ein derartig mildes Urteil sprechen kann, empfinde ich das Urteil als zu hart. ;)

Ich denke es hätte durchaus bessere Möglichkeiten gegeben, die zwar mit gewaltigen Argumentationsaufwand verbunden gewesen wären, aber der Tat Daschners (so wie sie das Gericht sieht um zu diesem Urteil zu kommen) noch deutlich angemessener gewesen wäre.

Das Urteil wird teilweise als weise bezeichnet und ist es auch durchaus. Es ist nämlich ein Kompromiß ,welcher beiden Seiten wenig Angriffsfläche bietet.

Trotzdem beklagte Barbara Lochbihler ( Generalsekretärin der deutschen Sektion von Amnesty International), dass die Tat Daschners und des mitangeklagten Hauptkommissars nicht als Folter gewertet wurde. ?Das Gericht hat die Chance verpasst, hierzu ein unmissverständliches Wort beizutragen?, sagte Lochbihler in Berlin.
Ich finde jedoch, das hier das Gericht sehr weise gehandelt hat. Es hat ein unmissverständliches Wort gesprochen, indem es sich offenbar nicht vom bagatellisierenden Wortgebrauch des Wortes Folter durch Medien usw. hat anstecken lassen.

Angeblich hat die deutsche Initiative "Stop Torture" Strafanzeige gegen Staatsanwalt Möllers wegen versuchter Anstiftung zur Rechtsbeugung erstattet, da er zu milde plädiert hätte.
Ich schreibe jetzt mal nicht, was ich davon halte.....
Meiner Meinung nach hat Herr Staatsanwalt Möllers einen wirklich guten Job gemacht und es gut verstanden mit den ,auf ihn einstürmenden, gegensetzlichen Positionen zu jonglieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gutes Statement, Darth Ki Gon. Ich würde sogar noch weiter gehen und stattdessen Herrn Daschner einen Orden verleihen, weil er Alles getan hat, um ein unschuldiges Kind zu retten.
Da du es nicht schreibst, was du von der Anzeige von Stop Torture hältst, möchte ich mal meinen Senf dazugeben. Hat schonmal irgendeine Organistion wie diese oder AI aufgeheult, wenn ein Kind durch so einen Schwerverbrecher wie Magnus Gäfgen zu Tode kommt?
Gruß, Reinhold \V/ MtFbwy
 
Meister Reinhold schrieb:
Gutes Statement, Darth Ki Gon. Ich würde sogar noch weiter gehen und stattdessen Herrn Daschner einen Orden verleihen, weil er Alles getan hat, um ein unschuldiges Kind zu retten.
Da du es nicht schreibst, was du von der Anzeige von Stop Torture hältst, möchte ich mal meinen Senf dazugeben. Hat schonmal irgendeine Organistion wie diese oder AI aufgeheult, wenn ein Kind durch so einen Schwerverbrecher wie Magnus Gäfgen zu Tode kommt?
Gruß, Reinhold \V/ MtFbwy

Was erwartet man anderes von Organisationen,die täglich zu erkennen geben,daß ihnen der Täter heilig,und das Opfer scheißegal ist ?
 
Jedihammer schrieb:
Was erwartet man anderes von Organisationen,die täglich zu erkennen geben,daß ihnen der Täter heilig,und das Opfer scheißegal ist ?

Das ist doch Quatsch! Diese Organisationen machen dann den Mund auf, wenn entweder Täter ihrerseits zu Opfern werden, oder wenn Menschen irgendwo wegen ihrer politischen Überzeugung zur Zielscheibe staatlicher Repressalien und Willkür werden.
Auch wenn ich das Urteil im aktuellen Fall begrüße, finde ich es ganuso gut und wichtig, daß Folter und das Erpressen von Geständnissen bei uns verboten ist und auch bleibt. Heute foltert man noch Kinderschänder und -mörder, die das ja (angeblich) verdient haben, und morgen sieht sich dann vermutlich jeder kleine Ladendieb solchen Verhörmethoden ausgesetzt, weil Beamte womöglich keine Konsequenzen mehr zu fürchten haben.

C.
 
Das Gericht hat sehr deutlich gesagt das die Taten Daschners niemals und in keinem Fall zurechtfertigen sind ! Das ist leider in den meisten Berichten in den Medien untergegangen. Hier mal ein paar entsprechende Zitate aus einem Spiegel ONLINE Artikel:
Doch die Kammer stellte unmissverständlich die Rechtswidrigkeit von Daschners Anordnung fest. Es gebe keine Rechtfertigungsgründe dafür, sagte die Vorsitzende. Das Grundgesetz, die Menschenrechtskonvention, die Deutschland unterschrieben habe, auch das hessische Polizeigesetz verböten Zwangsandrohungen. "Auch eine Auskunft zur Gefahrenabwehr darf nicht durch Drohung erlangt werden." Verbotene Vernehmungsmethoden dürften selbst bei Gefahr nicht angewandt werden. Es habe weder ein Fall der Nothilfe noch ein Notstand vorlegen: "Keine Person darf in einem Rechtsstaat zum Objekt staatlicher Gewalt gemacht werden. Die Menschenwürde eines jeden ist unantastbar, und ihre Achtung ist die Grundlage des Rechtsstaats."

Was die Vorsitzende dann ausführte, mag für die Angeklagten schwer erträglich gewesen sein. Sie berief sich nämlich auf die "Geschichte dieses Staates" und dass den Mitgliedern des parlamentarischen Rates einst "die Gräuel der NS-Zeit vor Augen standen, als sie das Grundgesetz formulierten". Die Vorsitzende: "So etwas, wie es geschehen war, sollte nie wieder geschehen. Der Mensch sollte nicht wieder Träger von Wissen sein, das der Staat aus ihm herausfoltern kann, auch nicht im Dienst der Gerechtigkeit. Eine Änderung dieses Verfassungsgrundsatzes ist ausgeschlossen."

Die Vorsitzende holte noch weiter aus, sie zitierte den Fall Hanns-Martin Schleyer, in dem der Staat auch nicht der Versuchung eines Bruchs mit seinen obersten Normen nachgab. Sie bezeichnete die Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege und die korrekte Arbeit von Polizei und Justiz als Fundament des Rechtsstaates. "Die Missachtung der Menschenwürde ist verwerflich, selbst wenn es um die Rettung eines Menschenlebens geht."

Damit sollte hoffentlich klar sein, das in diesem Staat die Menschenwürde absolut gilt (und damit auch nicht in irgendeiner Art und Weise aufgewogen werden kann). Im übrigen geniesst dieser Artikel unserer Verfassung auch Ewigkeitsschutz, d.h. solange wir BRD als Staatsform haben gilt dieser Artikel uneingeschränkt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar"
 
lain schrieb:
"Die Würde des Menschen ist unantastbar"

Sicher. Aber kleine Kinder zu entführen, um sich persönlich an dessen Lösegeld zu bereichern ist nicht unbedingt ein Akt, der viel mit Würde zu tun hat. Wahr ist doch, dass unsere Gesellschaft genau daran kränkelt, dass bei viel zu vielen Regelverstössen ein Auge zugedrückt wird und niemand den Mut aufbringt, konsequent und unmissverständlich gegen das Böse anzugehen. Uns Deutschen ist es aberzogen worden, öffentlich gegen Unrecht einzustehen. Für mich hört die Menschenwürde bei Mord und Totschlag aus niederen Motiven auf.

Gruss, Reinhold
 
Meister Reinhold schrieb:
Sicher. Aber kleine Kinder zu entführen, um sich persönlich an dessen Lösegeld zu bereichern ist nicht unbedingt ein Akt, der viel mit Würde zu tun hat. Wahr ist doch, dass unsere Gesellschaft genau daran kränkelt, dass bei viel zu vielen Regelverstössen ein Auge zugedrückt wird und niemand den Mut aufbringt, konsequent und unmissverständlich gegen das Böse anzugehen. Uns Deutschen ist es aberzogen worden, öffentlich gegen Unrecht einzustehen. Für mich hört die Menschenwürde bei Mord und Totschlag aus niederen Motiven auf.

Kleine Kinder werden jedoch von verirrten Einzelpersonen entführt und getötet, und nicht von staatlicher Seite aus. Dieser hat als Gesetzgeber darauf zu achten, daß bestehende Gesetze eingehalten werden, und eines der wichtigsten ist in diesem Zusammenhang eben jener Grundsatz, daß die Würde des Menschen unantastbar ist. Dazu gehört eben auch, daß man die "Bösen" nicht foltert, quält oder nötigt. Das hat mit "Auge zudrücken" nichts zu tun, zumal Staatsanwälte und Richter eher im Fall Daschner ein Auge zugedrückt und (zurecht) die nach den Buchstaben des Gesetztes mildeste Form der Bestrafung für die beiden Angeklagten gewählt haben.
Im Übrigen wird Dich kaum jemand daran hindern, gegen Unrecht einzustehen, sogar öffentlich, wenn Du möchtest. Folgende Organisationen freuen sich eigentlich immer, über Unterstützung:

http://www.weisser-ring.de/bundesgeschaeftsstelle/index.php

http://www.amnesty.de/

C.
 
@ Crimson

Ha ha, da muss ich mal kurz spitz lachen. Den Weissen Ring und Amnesty International im gleichen Atemzug zu erwähnen, ist grotesk, weil sich diese beiden Organisationen in genau entgegengesetzter Richtung für die Rechte und Pflichten von Opfer und Täter einsetzen.

Letzter Verein gehört zu jenen, die am lautesten gegen das Daschner-Urteil rebelliert haben. "Escht ääbsch", wie der Hesse sagt! :rolleyes:

Gruss, Reinhold
 
Meister Reinhold schrieb:
@ Crimson

Ha ha, da muss ich mal kurz spitz lachen. Den Weissen Ring und Amnesty International im gleichen Atemzug zu erwähnen, ist grotesk, weil sich diese beiden Organisationen in genau entgegengesetzter Richtung für die Rechte und Pflichten von Opfer und Täter einsetzen.

Letzter Verein gehört zu jenen, die am lautesten gegen das Daschner-Urteil rebelliert haben. "Escht ääbsch", wie der Hesse sagt! :rolleyes:

Gruss, Reinhold

Wieso? Beide Organisationen bekämpfen auf ihre Art "Unrecht" und "Regelverstöße". Ihre Zielsetzung mag jeweils eine andere sein, was jedoch absolut legitim ist. Deshalb kann man sie auch in einem Atemzug nennen.
AI war mit dem Urteil übrigens weitestgehend einverstanden, da darin unmißverständlich zum Ausdruck gekommen ist, daß Folter oder deren Androhung bei uns auch weiterhin verboten bleibt, und das ist auch gut so!

C.
 
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