DNA-Proben von allen neugeborenen männlichen Babys

Jedihammer schrieb:
Worin besteht denn der Unterschied,wenn diese Daten von einem vorbestraften Sexualstraftäter gespeichert werden,und von einen normalsterblichen Menschen ?
Oder darin,daß solche Test zu Not an der männlichen Bevölkerung ganzer Landkreise angeordnet werden ?

Der Unterschied ist ganz einfach: der eine hat sich eines Verbrechens schuldig gemacht, der andere nicht. Und ich möchte mich (oder meine Kinder, wenn ich mal welche habe) nicht auf eine Stufe mit solchem Abschaum gestellt sehen.
Und eine Rasterfahndung bringt auch nur dann Erfolg, wenn der Täter nicht aus dem Ausland oder einer weit vom Tatort entfernten Gegend kommt.

Dieser Mensch, auf dessen Mist diese Idee gewachsen ist, scheint es sich sehr einfach zu machen. Er denkt offenbar, dass durch eine Gendatei alle Verbrechen innerhalb von zwei Stunden nach Beweisaufnahme durch die Polizei gelöst werden können. Was aber, wenn keine brauchbaren Spuren existieren? Tja, dann muß die Polizei tun, was sie schon immer getan hat, nämlich ihre Arbeit. Eine Gendatei ist ein finanzieller und organisatorischer Aufwand, dessen praktischer Nutzen bis jetzt noch nicht stichhaltig hier in diesem Thread erklärt worden ist. Ganz davon zu schweigen, dass ich in einer solchen Kartei massive Verletzungen der Menschenrechte sehe. Sei es zum Beispiel, dass Kindern ohne medizinischer Notwendiglkeit Blut entnommen wird, de facto also per Gesetz verletzt werden und das ist nicht hinnehmbar. Dazu kommt ein weiteres Infektionsrisiko, welches bei Kindern in einem Krankenhaus heutzutage nicht gerade gering ist. Und das alles für einen, wie ich finde, recht zweifelhaften Zweck.
 
icebär schrieb:
Und eine Rasterfahndung bringt auch nur dann Erfolg, wenn der Täter nicht aus dem Ausland oder einer weit vom Tatort entfernten Gegend kommt.

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Verstehe jetzt nicht ganz,was eine Rasterfahndung mit der Gen-Datei zu tun hat.
Erkläre das doch bitte mal kurz.
 
Jedihammer schrieb:
Worin besteht denn der Unterschied,wenn diese Daten von einem vorbestraften Sexualstraftäter gespeichert werden,und von einen normalsterblichen Menschen ?
Oder darin,daß solche Test zu Not an der männlichen Bevölkerung ganzer Landkreise angeordnet werden ?

Diese Fragen sind nicht ganz unberechtigt:

1. Der Unterschied ist selbstverständlich, dass sich der Sexualstraftäter bereits eines Verbrechens schuldig gemacht hat. Hier werden nicht ganze Jahrgänge pauschal unter Verdacht gestellt.

2. Hier liegt der Unterschied, dass ein konkreter Verdachtsfall vorliegt und nur ein relativ kleiner Teil der Bevölkerung getestet wird. Ein weiterer Unterschied könnte sein, dass diese Daten nach Abschluß des Verfahrens vernichtet werden (wobei ich nicht weiß, ob das tatsächölich so ist).
Auch hier liegt das Übel deutlich unter dem, als dass ganze Jahrgängen Gendaten entommen werden.

Letzlich muß man auch überlegen, ob die Argumentation, wenn wir das schon machen, wieso sollten wir dann nicht auch den nächsten Schritt tun, wirklich immer die beste Art der Argumentation ist.
Denn so könnte es in einigen Jahren vielleicht heißen: Wenn wir schon eine lückenlose Gendatei haben, wieso sollte man dann nicht...."

@ Calista Ming:

Es geht mir darum, dass Krankenhäuser kaum geeignete Einrichtungen sind um derartige Dinge geheimzuhalten. Da sind tausende von Ärzten, Schwestern usw. , die davon wissen würden. Da würde es irgendwo Löcher geben und die Sache würde sicherlich bekannt werden..
 
Jedihammer schrieb:
Verstehe jetzt nicht ganz,was eine Rasterfahndung mit der Gen-Datei zu tun hat.
Erkläre das doch bitte mal kurz.

Er meinte wohl eine Fahndung, bei der in einer bestimmten Gegend DNA-Proben genommen werden, um einen Täter ausfindig zu machen, und das funktioniert nunmal nur, wenn der Täter auch aus dieser Gegend stammt und sich dort aufhält. Das wird bei einer von Geburt an angelegten Gen-Datenbank bei Verbrechen, die von Ausländern, die nicht dauerhaft in D leben das gleiche Problem sein.

C.
 
Darth Ki Gon schrieb:
Letzlich muß man auch überlegen, ob die Argumentation, wenn wir das schon machen, wieso sollten wir dann nicht auch den nächsten Schritt tun, wirklich immer die beste Art der Argumentation ist.
Denn so könnte es in einigen Jahren vielleicht heißen: Wenn wir schon eine lückenlose Gendatei haben, wieso sollte man dann nicht...."
Weil das dann, tatsächlich gegen die Freiheit des Betreffenden wäre.
 
Jedihammer schrieb:
Verstehe jetzt nicht ganz,was eine Rasterfahndung mit der Gen-Datei zu tun hat.
Erkläre das doch bitte mal kurz.


Bei einer Rasterfahndung ist das Geschlecht, das Aussehen, die Größe, die Nationalität, der Akzent oder sichtbare Narben usw. des Verdächtigen bekannt und entsprechend werden nach diesen Kriterien die Leute in der Verbrecherkartei ausgeschlossen, so dass nur noch ein begrenzter Kreis von Verdächtigen existiert und so die weitere Ermittlungsarbeit der Polizei vereinfacht wird. Eine Fahndung nach einer Gendatei ist im Prinzip nichts anderes, da es hier im Idealfall nur einen Treffer gibt, da ein DNA-Profil einzigartig ist. Alle anderen Verdächtigen werden hier von einem Computer rasend schnell ausgesiebt.
 
@Darth Ki Gon:

Nein....ein Arzt reicht, um das Objekt woanders als ünlich zu entfernen und dann gelangt es auf irgendwelchen wegen zu seinem Zielort.... du stellst es dir zu kompliziert vor. heute ist echt alles möglich
 
icebär schrieb:
Bei einer Rasterfahndung ist das Geschlecht, das Aussehen, die Größe, die Nationalität, der Akzent oder sichtbare Narben usw. des Verdächtigen bekannt und entsprechend werden nach diesen Kriterien die Leute in der Verbrecherkartei ausgeschlossen, so dass nur noch ein begrenzter Kreis von Verdächtigen existiert und so die weitere Ermittlungsarbeit der Polizei vereinfacht wird. Eine Fahndung nach einer Gendatei ist im Prinzip nichts anderes, da es hier im Idealfall nur einen Treffer gibt, da ein DNA-Profil einzigartig ist. Alle anderen Verdächtigen werden hier von einem Computer rasend schnell ausgesiebt.

Nein,bei einer Rasterfahnder ist das nicht bekannt.
Es wird eine Wahrscheinlichkeit erstellt,wie die Verdächtigen aussehen könnten,wie sie sich geben,was sie z.B. an Einkäufen tätigen,welche Zeitungen sie lesen,ct.ct.Es wird ein sogenanntes Raster erstellt und dann gefiltert.
 
Callista Ming schrieb:
Nein....ein Arzt reicht, um das Objekt woanders als ünlich zu entfernen und dann gelangt es auf irgendwelchen wegen zu seinem Zielort.... du stellst es dir zu kompliziert vor. heute ist echt alles möglich

Ich denke vielmehr dass du es dir zu unkompliziert vorstellst solche Dinge geheimzuhalten. Selbst bei einem eingeweihten Arzt pro Krankenhaus (was lächerlich ist) würde dies hunderte von Ärzten in der BRD bedeuten, die alle dicht halten müssten.
 
@Darth Ki Gon:

Ja und? Meinste nicht man findet in jedem Krankenhaus einen Arzt, der gegen entsprechende Entlohnung das tut? Drück dem n paar Tausender mehr in die Hand..ein arzt mit schwachen Charakter wird das tun...oder man bringt einen entsprechenden Arzt oder eine Krankenschwester von sich darein. Das is nicht so kompliziert....
 
Ich halte dies generell für eine gute Idee. Es erspart vielen Leuten eine spätere Lästige DNA Untersuchung wenn eine Fahndung läuf. Jedoch sollten auch Frauen einbezogen werden, denn schließlich braucht man DNA-Analysen auch bei der Aufklärung von anderen Verbrechen und eine Bundesweite Datenbank würde da einen Prozess schon um ein vielfaches beschleunigen.
 
Callista Ming schrieb:
@Alpha7:

Wo ein Mutterkuchen ist, ist Gewebe. Wo Gewebe ist, sind Zellen. Wo Zellen sind, ist ein Zellkern. Und wo ein Zellkern ist, ist auch DNA ;) :D
wieso so kompliziert ? Ein Stück Haut und/oder Blut reicht...

Bösartige Zungen könnten behaupten, daß wir schon längst überwacht werden.
Schliesslich gibt es ja diese Neugeborenen Untersuchungen...

Ich finde diese ganzen Verschwörungstheorien auch nett und faszinierend, aber ein Demokratischer Rechtsstaat kann nicht einfach mal so eben das Grundgesetz ändern und die Menschenrechte einschneiden. :rolleyes:

Von daher mache ich mir keine Sorgen um die Zukunft.
Mit oder ohne DNA Test, denn ICH habe ja nichts zu befürchten.
 
In einer Ausgabe der Bild der Wissenschaft in einem artikel über Statistiken heißt es ungefähr so: Werden die DNA-Spuren vom Ort eines Verbrechens mit dem DNA-Profil verglichen, und stimmen diese beiden im Test überein, kann man mit einer Wahrscheinlichkeit von 0,0001 % sagen, dass der Untersuchte der Täter ist. Das Problem stellt sich aber dann, wenn man eine große Anzahl von potentiellen Tätern überprüft, z.B. zehn Millionen aus einer bundesweit erhobenen Datenbank. Umgerechnet heißt das, dass 10 Männer das gleiche DNA-Profil haben wie die konservierte Spur. Bei dem heutigem Stand der Technik gibt es zudem noch eine Fehlerquote, die bei 10 Mio. Untertsuchten etwa 100 weitere Probanden belasten würde, also kämen insgesamt 110 Personen in Betracht ein Verbrechen begangen zu haben, juristisch gesehen, ist das sehr problematisch, solche DNA-Tests sollten nicht als Beweißmittel verwendet werden können, lediglich den ermittelnden Behörden, wie der Polizei, als kriminaltechnisches Werkzeug dienen.


Callista Ming schrieb:
@Darth Mund:

Also..der wahrscheinliche Zeitpunkt des Todes einer Person ist in der DNA nicht verschlüsselt...oder die Menschheit hat es noch nicht entdeckt. gegen die Annahme spricht schon, das zahlreiche Faktoren, wie andauernder stress, ungesunde ernährung, wenig sport, rauchen etc etc etc, die lebenserwartung senken. Und Krankheiten sind nur bedingt darin verschlüsselt. Man kann erkennen, ob ein Patient erhöhtes Krebsrisko hat, auch für welche Art des krebses, aber nicht, ob er ausbricht....um das zu entschlüsseln sind aber ziemlich umstöndliche Isolierungsverfahren notwendig. Schlaganfälle etc, kann man nur die Wahrscheinlichkeit heruasfinden, das aber nicht über die DNA, sondern über den Familienstammbaum. Also is da auch keien Sicherheit garantiert ^^ soviel zur kleinen Info über unsere DNA

Den tod kann man sicherlich nicht vorhersagen, aber schon ob jemand mit einer erhöhtem Risiko leben muss, eine bestimmte Art von Krebs in einer ungefähr bestimmten Zeit zu bekommen. Man kann einer Risikogruppe zugeordnet werden. In Zukunft werden die Methoden zur Vorherbestimmung genetisch bestimmter Krankheite vielleicht sogar noch besser. Damit wird ein verantwortungsvoller Umgang mit solchen Daten immer wichtiger.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Darth Mund:

Auch das nicht. man kann ermitteln, ob jemand Krebsgefährdet is..aber weder wann oder ob dieser ausbricht noch wann er zum Tode führt.
Deshalb finde iche s sehr bedenklich solche Tests durchzuführen, weil viele Menschen bei dem Ergebnis, "sie könnten an Krebs erkranken" ihr Leben damit fristen, auf den Krebs zu warten.....
 
Darth Mund schrieb:
In einer Ausgabe der Bild der Wissenschaft in einem artikel über Statistiken heißt es ungefähr so: Werden die DNA-Spuren vom Ort eines Verbrechens mit dem DNA-Profil verglichen, und stimmen diese beiden im Test überein, kann man mit einer Wahrscheinlichkeit von 0,0001 % sagen, dass der Untersuchte der Täter ist. Das Problem stellt sich aber dann, wenn man eine große Anzahl von potentiellen Tätern überprüft, z.B. zehn Millionen aus einer bundesweit erhobenen Datenbank. Umgerechnet heißt das, dass 10 Männer die gleiche DNA-Profil haben wie die konservierte Spur. Bei dem heutigem Stand der Technik gibt es zudem noch eine Fehlerquote, die bei 10 Mio. Untertsuchten etwa 100 weitere Probanden belasten würde, also kämen insgesamt 110 Personen in Betracht ein Verbrechen begangen zu haben, juristische gesehen, ist das sehr problematisch, solche DNA-Tests sollten nicht als Beweißmittel verwendet werden können, lediglich den ermittelnden Behörden, wie der Polizei, als kriminaltechnisches Werkzeug dienen.
Das ist in etwa das was ich geargwöhnt habe. Deshalb und nicht aus für mich sehr weit hergeholten Gründen der Freiheitseinschränkung, stelle ich mich gegen DNS-Proben von Neugeborenen.
 
Der mutmaßliche Mörder Moshammers wurde auf Grund von DNA-Spuren überführt. Der genetische Fingerabdruck des Irakers war in der Datei des Bundeskriminalamts gespeichert. Der Tatverdächtige ist nach Auskunft des Staatsanwalts Peter Boje zwar nicht vorbestraft, war aber im vorigen Jahr wegen eines Sexualdelikts ins Visier der Polizei geraten. Das Verfahren wurde eingestellt, der 25-Jährige hatte aber freiwillig eine Speichelprobe abgegeben. Diese war laut Boje die Grundlage für den schnellen Ermittlungserfolg im Mordfall Moshammers.

(Quelle)

Ein sehr gutes Beispiel welche Vorteile eine allgemeine (damit meine ich auch Frauen)
DNA-Datenbank hat.
 
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