icebär
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Jedihammer schrieb:Worin besteht denn der Unterschied,wenn diese Daten von einem vorbestraften Sexualstraftäter gespeichert werden,und von einen normalsterblichen Menschen ?
Oder darin,daß solche Test zu Not an der männlichen Bevölkerung ganzer Landkreise angeordnet werden ?
Der Unterschied ist ganz einfach: der eine hat sich eines Verbrechens schuldig gemacht, der andere nicht. Und ich möchte mich (oder meine Kinder, wenn ich mal welche habe) nicht auf eine Stufe mit solchem Abschaum gestellt sehen.
Und eine Rasterfahndung bringt auch nur dann Erfolg, wenn der Täter nicht aus dem Ausland oder einer weit vom Tatort entfernten Gegend kommt.
Dieser Mensch, auf dessen Mist diese Idee gewachsen ist, scheint es sich sehr einfach zu machen. Er denkt offenbar, dass durch eine Gendatei alle Verbrechen innerhalb von zwei Stunden nach Beweisaufnahme durch die Polizei gelöst werden können. Was aber, wenn keine brauchbaren Spuren existieren? Tja, dann muß die Polizei tun, was sie schon immer getan hat, nämlich ihre Arbeit. Eine Gendatei ist ein finanzieller und organisatorischer Aufwand, dessen praktischer Nutzen bis jetzt noch nicht stichhaltig hier in diesem Thread erklärt worden ist. Ganz davon zu schweigen, dass ich in einer solchen Kartei massive Verletzungen der Menschenrechte sehe. Sei es zum Beispiel, dass Kindern ohne medizinischer Notwendiglkeit Blut entnommen wird, de facto also per Gesetz verletzt werden und das ist nicht hinnehmbar. Dazu kommt ein weiteres Infektionsrisiko, welches bei Kindern in einem Krankenhaus heutzutage nicht gerade gering ist. Und das alles für einen, wie ich finde, recht zweifelhaften Zweck.