Tomm Lucas schrieb:
Und auch, wenn es "nur" zwölf Jahre sind: Das, wofür Deutschland in diesen Jahren verantwortlich ist, ist schrecklich gewesen. Das will ich auch nicht beiseite schieben.
Das soll auch nicht beiseite geschoben werden.Dazu war es zu schrecklich.
Und deshalb hat die Bundesrepublik Deutschland,als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches eine Verantwortung gegenüber den Opfern des III.Reiches.
Aber genau so wenig,wie Schuld kollektiv sein kann,genau so wenig ist Leiden kollektiv.Beides kann nur individuel sein.
Das heißt,die BRD ist den Überlebenden,die diese schreckliche Zeit in den Lagern überlebt haben,ihre Angehörigen verloren haben,ihren Besitz verloren haben gegenüber in der Verantwortung.Und die Entschädigungszahlungen an solche Menschen ist auch in Ordnung,wenn diese Zahlungen auch nur ein schwacher Ausgleich für erfahrenes Unrecht sein können.
Aber weil auch Leiden nur individuel zu werten sein kann,denke ich,daß die Verantwortung nur den Überlebenden gelten kann,und keinesfalls den Nachgeborenen.Mit dem Tod des Opfers(ich meine jetzt den natürlichen Tod,bevor mich jemand falsch versteht)erlischt aber auch die Verantwortung des Staates BRD.
In meinen Augen hat z.B. der Staat Israel keinerlei Anrecht auf Endschädigung Seitens der BRD.Nur Bürger des Staates Israel,die tiefes Unrecht erfahren haben,haben Anspruch darauf.
Da beide Seiten,Opfer wie Täter in spätestens 20 Jahren alle tot sein werden,erlischt damit die Verantwortung gegenüber den Individuen.
Die Erinnerung an das,was geschah,darf nicht in Vergessenheit geraten.Aber man darf m.E. nicht versuchen,die Nachgeborenen der Täter,mit solchen monströsen Monumenten wie in Berlin in ewiger Schuld zu halten.
Die individuelle Verantwortung des Täters,auch wenn er in Auftrag des Staates gehandelt hatte erlischt mit seinem Tode.
Genauso erlischt die Verantwortung des Staates,die er ohne Zweifel hat,mit dem Tode des Opfers.Sie ist m.E. keinesfalls auf die Nachkommen des Opfers zu übertragen.