Tagespolitik allgemein

Da Trump der wahrscheinliche Gegenkandidat ist, wird es schwer für Hillary, da Trump einfach der bessere Performer ist und keine scheu haben ganz tief unter die Gürtellinie zu gehen. Das kommt offenbar bei einigen an.
Das stimmt, aber diese Schläge tief unter die Gürtellinie im Niveau und Riposte von "was man über Männer mit kleinen Händen sagt" (ja, das sagte der Gegner) wird vom Wähler gegen eine Frau imo aus Prinzip noch etwas empfindlicher aufgenommen. Er hat es sich bei vielen Frauen zwar eh schon verscherzt, aber warum das Fass zum Überlaufen bringen.
Allerdings wird er sich genüsslich auf die Familie Clinton und ihre Fehltritte einschießen. Ich würde mich überhaupt nicht wundern, wenn kurz vor Schluss eine gewisse Monica L. im Team Trump auftaucht und längst legendäre Ereignisse wieder in den Fokus gezerrt werden (und das Thema "Größe" steht plötzlich doch wieder auf der Agenda - Stichwort Augenzeuge). Was irgendwo eine andere Form Deines vorausgesagten Tiefschlags wäre.
Ein Wahlkampf zwischen Trump und Clinton wäre - für einen Außenstehenden - eine nette Popcorn-Show.
 
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Was nicht für Sanders und seine Anhänger spricht. Ist dann vielleicht besser so.

Das war zynisch....

Die große Mehrheit wird entweder gar nicht oder Clinton wählen. Letzteres nur um das größere Übel zu verhindern.

Trump hat in den USA alle Medien gegen sich. Auch Fox News und andere recht-außen Medien. Seiner Popularität schadet es nicht.
Er hat sogar seine häufigen Positionswechsel zu Themen damit begründet, dass er flexibel sein möchte. Wenn er damit durchkommt (danach sieht es aktuell aus) kann er einfach beliebig Sachen von sich geben ohne, dass er Wähler verliert.
 
Absolut richtig und ein klares Signal, dass solche Brandanschläge nicht bagatellisiert werden.

Das ist ja nach Rostock bereits das zweite harte Urteil.
Vorallem begrüße ich die deutlichen Worte die der Vorsitzende Richter fand.
Das ist Terrorismus und versuchter Mord.
Ich muß auch nur den Kopf über diese verurteilte Mutter zweier Kinder schütteln.
Was würde die wohl sagen wenn jemand eine Brandbombe(was anderes ist ein Molli nicht) ins Schlafzimmer ihrer Kinder werfen würde.
Und wie kann man einem Kleinkind den Hitlergruß beibringen und auch noch darauf stolz sein ?
Meine Frau hätte mir die Koffer vor die Tür gestellt hätte ich so etwas getan.


Ich hoffe, dass die Täter von Köln analog ebenfalls angemessen hart bestraft werden.

Da habe ich allerdings wenig Hoffung ob der bisherigen Urteile.
 
Da habe ich allerdings wenig Hoffung ob der bisherigen Urteile.
Darf ich interessehalber kurz fragen wieso? Wenn ich mich recht entsinne, ging es bei dem, was bislang abgeurteilt wurde, doch um Diebstahl und eben gerade um keine Sexualdelikte. Die härteste Strafe (sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung) wurde da v. a. für den Diebstahl eines Handys ausgesprochen, das der meines Wissens nach nicht vorbestrafte Einzeltäter noch vor der Festnahme zurückgegeben hatte, als das Opfer ihn gestellt hatte. Das ist jetzt nicht gerade der ideale Fall, um dafür eine besonders massive Strafe zu verhängen, zumal ich sechs Monate Freiheitsstrafe für einen nicht vorbestraften Täter durchaus nicht als großzügig ansehen würde, wenn ich mir so die gerichtliche Praxis anschaue - aber auch nicht als überhart. Sondern eigentlich ziemlich angemessen halt.

Dass bei diesem Sachverhalt einfach andere Maßstäbe gelten als im Falle offen ausgelebten Rassismus in Form von Brandstifung und versuchten Mordes, sollte jetzt also eher nicht als Indikator dafür gelten, dass die Justiz in den Verfahren zur Silvesternacht großzügig urteilt.
 
Das ist jetzt nicht gerade der ideale Fall, um dafür eine besonders massive Strafe zu verhängen, zumal ich sechs Monate Freiheitsstrafe für einen nicht vorbestraften Täter durchaus nicht als großzügig ansehen würde, wenn ich mir so die gerichtliche Praxis anschaue - aber auch nicht als überhart. Sondern eigentlich ziemlich angemessen halt.

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Ich sehe jede Strafe als einen Witz an welche zur Bewährung ausgesetzt wird.
Und die meisten dieser Täter aus diesem Kulturbereich sehen eine Bewährungsstrafe als Freispruch an.
Ich für meinen Teil kann nicht von einer harten oder angemesseen Strafe reden wenn der Verurteilte diese Strafe nicht antreten muß.
 
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Wenn man konsequent gegen Bewährungsstrafen ist, dann muss man das vermutlich so sehen. Auch wenn ich dir da natürlich nicht zustimmen würde, da eine Bewährungsstrafe auch ein ziemliches Damoklesschwert ist. Immerhin begleitet sie den Verurteilten ja nunmal länger als eine Haftstrafe. Ich glaube, das übersieht man zu schnell und denkt, der Täter ist jetzt fein raus, nur weil er nicht in Haft muss. Das ist aber eben nur ein Teil der Wahrheit.

Was den Kulturkreis angeht: Jetzt kann man natürlich sehr lange darüber diskutieren, was angemessen ist und da werden wir uns vermutlich nicht einig werden. Worauf wir uns aber vielleicht verständigen können, ist, dass ein Staat nur dann angemessen urteilt, wenn dieses Urteil eben auch in Relation zu den Urteilen steht, die in anderen Fällen herauskommen. Denn sonst ist das Urteil ja nicht angemessen hart, sondern unverhältnismäßig. Das heißt, es wird - im Großen und Ganzen - nach einem grob anerkannten Wertekanon unserer Gesellschaft geurteilt - nicht nach dem der Gesellschaft, aus der der Täter kommt. Es ergibt also für unseren Staat einfach nicht viel Sinn, bei der Bestrafung zu berücksichtigen, ob der Täter hier aus seiner Sicht heraus besser wegkommt als woanders. Darauf kann man als deutscher Staat nunmal nicht achten, weil wir hier unsere Rechtsordnung haben und nicht die anderer Staaten. Ich denke jedenfalls nicht, dass wir unsere Rechtsordnung aufgeben wollen, nur weil andere Kulturen sie eventuell nicht als gerechte Bestrafung empfinden. Zu Ende gedacht würde das nämlich dazu führen, dass wir für jeden Kulturkreis seine eigene Rechtsordnung anwenden müssten - und ich weiß jetzt nicht, ob du so konsequent bist, auch für Steinigungen und Handabschlagen zu sein. Und es führt dazu, dass zwei identische Taten von Tätern verschiedener Nationalität dann völlig unterschiedlich bewertet werden müssten. Eine Rechtsprechung je nach Ethnie/Religion/Kultur wirft aber unter anderem massive rechtsstaatliche Probleme auf.

So gesehen, der Staat urteilt nur dann angemessen hart, wenn er sich (natürlich mit gewissen Schwankungen und Entwicklungen über die Zeit) grob an dem orientiert, wie er es in der Vergangenheit entschieden hat und es nicht ständig Ausreißer nach oben oder unten gibt. Und da die Verhängung einer Bewährungsstrafe die gängige Praxis ist, waren die bisherigen Urteile der Sache und Höhe nach in Relation zu Urteilen der Vergangenheit eben schon angemessen hart.

Ich hoffe, du verstehst, worauf ich hinaus will. "Angemessene Härte" hat halt einen gewissen objektiven Einschlag, der sich aus dem Schnitt der gerichtlichen Entscheidungen in anderen Fällen ergibt, so dass man beurteilen kann, ob ein Urteil angemessen, hart oder milde war. Das heißt aber natürlich nicht, dass du, ich oder wer auch immer diese Entscheidung dann nicht trotzdem anders bewerten und sie trotzdem viel zu weich/zu hart finden können.
 
Wenn man konsequent gegen Bewährungsstrafen ist, dann muss man das vermutlich so sehen. Auch wenn ich dir da natürlich nicht zustimmen würde, da eine Bewährungsstrafe auch ein ziemliches Damoklesschwert ist. Immerhin begleitet sie den Verurteilten ja nunmal länger als eine Haftstrafe. Ich glaube, das übersieht man zu schnell und denkt, der Täter ist jetzt fein raus, nur weil er nicht in Haft muss. Das ist aber eben nur ein Teil der Wahrheit.

Sie begleitet den Täter nicht zwangsläufig länger als eine Haftstrafe.es kommt darauf an wie lange die Bewährungsfrist vom Gericht angesetzt wird.
Eine Strafe muß nicht zwangsläufig für zwei jahre zu Bewährung ausgesetzt werden. Es geht auch drunter.

Es ergibt also für unseren Staat einfach nicht viel Sinn, bei der Bestrafung zu berücksichtigen, ob der Täter hier aus seiner Sicht heraus besser wegkommt als woanders. Darauf kann man als deutscher Staat nunmal nicht achten, weil wir hier unsere Rechtsordnung haben und nicht die anderer Staaten. Ich denke jedenfalls nicht, dass wir unsere Rechtsordnung aufgeben wollen, nur weil andere Kulturen sie eventuell nicht als gerechte Bestrafung empfinden.

Hier magst Du Recht haben. Aber leider urteilen die deutschen Gerichte nicht selten,in dem sie den Wertekatalog anderer Kulturen als strafmildernd anerkennen.Das passt dann nicht.
 
es kommt darauf an wie lange die Bewährungsfrist vom Gericht angesetzt wird.

Die Bewährungszeit dauert in jedem Fall mindestens zwei Jahre, dementsprechend geht @Balmorras Rechnung schon ganz gut auf. Bei einer sechsmonatigen Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, muss der Verurteilte also mindestens zwei Jahre lang Auflagen und Weisungen entsprechen; da ist die ganze Sache dann eben nicht einfach nach sechs Monaten gegessen bzw. abgesessen. Bleibt natürlich weiterhin jedem selbst überlassen, ob er das für gerecht hält...
 
Einer (der letzte?) der mutmaßlichen Attentäter von Paris, Salah Abdeslam, wurde anscheinend im Brüsseler Molenbeek gefasst.

Mich wundert es, dass sich Abdeslam noch nicht weiter abgesetzt hat. In Brüssel war es doch nur eine Frage der Zeit, bis man ihn findet.

http://www.spiegel.de/politik/ausla...bruesseler-stadtteil-molenbeek-a-1083158.html

Dachte ich auch. Dieser Stadtteil ist wirklich nicht der beste Ort, um sich zu verstecken. Die Ermittler und Einsatzkräfte sind für mich wahre Helden. Jetzt gilt es diesem Massenmörder alle Infos herauszupressen die er hat und ihn dann bis zum Schluss hinter Schloss und Riegel zu bringen.
 
Sie begleitet den Täter nicht zwangsläufig länger als eine Haftstrafe.es kommt darauf an wie lange die Bewährungsfrist vom Gericht angesetzt wird.
Eine Strafe muß nicht zwangsläufig für zwei jahre zu Bewährung ausgesetzt werden. Es geht auch drunter.
Da, wie Ben meinte, die Bewährungszeit für Erwachsene bei minimal zwei Jahren liegt und gleichzeitig die Vollstreckung von Freiheitsstrafen über zwei Jahren nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können, sehe ich nicht, wie - wenn man alle verhängten Bewährungsstrafen jetzt mal in Haftstrafen umdenkt - diese Haftstrafe dann für den Täter länger fortwirken könnte als die Bewährungszeit. Das wäre dann allenfalls noch bei Jugendlichen theoretisch denkbar, weil die Bewährungszeit da zwischen ein und zwei Jahren liegt. In der Praxis steigt aber die Bewährungszeit immer an, je höher die damit verbundene Freiheitsstrafe ausfällt, weswegen die von dir geschilderte Möglichkeit letztendlich einfach nicht vorkommt.

Mal zur Veranschaulichung vielleicht noch ein kleines Beispiel, um das zu verdeutlichen, was Ben auch bereits angesprochen hat: Ein Schwarzfahrer bekommt hier, falls die Sache zu Gericht kommt, normalerweise drei Monate Freiheitsstrafe. Bekommt er keine Bewährung, ist die Sache nach drei Monaten Gefängnis für ihn komplett vorüber. Dagegen bei Bewährung bleibt der Schwarzfahrer zwar in Freiheit, über ihm steht jedoch mindestens zwei Jahre (!) der drohende Schatten der Bewährungszeit, dass also die Bewährung für die verurteilten drei Monate Freiheitsstrafe widerrufen wird, falls er nochmal eine Kleinigkeit anstellt oder er die Bewährungsauflagen nicht erfüllt - meist gemeinnützige Arbeit oder eine Geldauflage. Wenn man sich das anschaut, ist also für den Straftäter mit Bewährung langfristig der Anreiz, nochmal eine Straftat zu begehen, weitaus geringer, weil ihm im Gegensatz zu dem, der bereits die drei Monate inhaftiert war, zusätzlich ja immer noch was aus der alten Sache passieren kann. Nur so als Gedankenansatz zum Thema Bewährung und wie diese funktionieren soll.

Hier magst Du Recht haben. Aber leider urteilen die deutschen Gerichte nicht selten,in dem sie den Wertekatalog anderer Kulturen als strafmildernd anerkennen.Das passt dann nicht.
Na ja, der mögliche Rahmen zur Bestrafung, der ausgeschöpft werden kann, ist für alle identisch. Was am Ende aber wirklich rauskommt, unterscheidet sich eh immer nach Umständen im Einzelfall, etwa Unrechtsbewusstsein und Einsichtsfähigkeit des Täters, dessen Biografie und persönliche Verhältnisse in der Verhandlung angeschaut werden. Das geschieht genauso bei jedem Deutschen. Ein moralisch völlig aus dem Ruder gelaufener Wertekatalog kann übrigens genauso gut zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt werden, je nach Persönlichkeit des Angeklagten halt. Das Ganze ist also sicherlich keine Form von Freifahrtsschein für einen wie auch immer gearteten "Ausländerbonus".
 
http://orf.at/stories/2330061/
1,9 Milliarden mehr als geplant

Westlich von Österreich ticken die Uhren anders - gerade in der Wirtschaftspolitik: Im Schweizer Budget gab es im Vorjahr einen Überschuss, der deutlich höher war als prognostiziert. Die Beamten „verrechneten“ sich gleich um 1,9 Milliarden Franken (rund 1,7 Mrd. Euro). Nun müssen sich die Schweizer überlegen, was sie mit dem Geld machen.


:konfus:
 
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