Tagespolitik allgemein

Das kommt immer darauf an wie der Schrank beschaffen ist.
Es gibt auch Waffenschränke die recht leicht zu knacken sind.
Man hätte den Amoklauf nicht verhindern können wenn Tim absolut dazu entschlossen war.
Und seinenVater deswegen zu verurteilen ist Sippenhaft und nichts anderes.
Man konnte den Täter nicht mehr vor Gericht stellen also nahm man den Vater als ersatz.
Ich nenne das Sippenhaftung und sonst nichts.

Die Schränke unterliegen Normen. Es ist genau festgeschrieben, welche Waffen in was für Tresoren zu liegen haben. Und keiner davon ist denke ich "leicht" zu knacken. Klar, wenn jemand was unbedingt will, dann schafft er es auch, aber leicht ist was anderes.

Dennoch hat der Vater Strafe verdient. Einmal wegen verstoßes gegen das Waffengesetz und einmal wegen fahrlässigkeit. Denn genau das war das unverschlossene herumliegen lassen der Waffe und Munition. Natürlich hätte sich der Junge die Sachen auch anderweitig besorgen können. Hat er aber nicht. Man hat es ihm leichter gemacht und das ist die Mitschuldigkeit des Vaters.
 
Die Schränke unterliegen Normen. Es ist genau festgeschrieben, welche Waffen in was für Tresoren zu liegen haben. Und keiner davon ist denke ich "leicht" zu knacken. Klar, wenn jemand was unbedingt will, dann schafft er es auch, aber leicht ist was anderes.

Ein Freund von mir war Jäger und Sportschütze.
Der hatte mehre Waffen. Langwaffen(das sind Gewehre) und Pistolen.
Und der Schrank(der den in Hessen gültigen damaligen Vorschriften entsprach) war aus Holz und war mit einer Verrieglung aus Matall gesichert.
Den Schrank hätte jeder Jugendliche in zwei Minuten auf bekommen.


Dennoch hat der Vater Strafe verdient. Einmal wegen verstoßes gegen das Waffengesetz und einmal wegen fahrlässigkeit.

Nein, nicht wegen Fahrlässigkeit sondern wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung.
Und diese hat er beide nicht begannen.


D Natürlich hätte sich der Junge die Sachen auch anderweitig besorgen können. Hat er aber nicht. Man hat es ihm leichter gemacht und das ist die Mitschuldigkeit des Vaters.

Warten wir mal ab was der BGH dazu sagt.
 
@ JH

Zum Thema Winnenden:

Sippenhaft ist meiner Meinung nach etwas anderes. Den Schlüssel zu einem Waffenschrank offen liegen zu lassen ist genau so dumm wie eine Waffe offen liegen zu lassen.

Waffenschränke unterliegen gewissen Normen wie Laubi schon sagt und ich kann dir Versichern das man die nicht mit der Feile aufbekommt. Entweder du musst die Waffe in einem solchen lagern oder in einem einfachen Stahlschrank der dafür in einem Raum stehen muss der der Sicherheitsnorm einen Banktresors entspricht. Also ist beides nicht einfach zu öffnen ohne den richtigen Schlüssel zu haben.

@ Laubi: Was die Munition angeht, die ist leider NICHT besonders zu lagern. Munition muss lediglich getrennt von der Waffe in einem "Stahlbehältniss mit Schwenkriegelschloss" aufbewahrt werden, oder im Waffenschrank in einem separaten Fach was ebenfalls nur für sich genommen den gleichen Sicherheitsstandard erfüllen muss. Das ist die gesetzliche Bezeichnung für eine Geldkassette. Und die bekommt man meist wirklich mit der Kneifzange auf.

Unterm Strich ist die Verurteilung des Vaters schon korrekt, nur das die Medien dies leider aus den völlig falschen Gründen feiern, denn hier wurde jemand wegen seiner eigenen Fahrlässigkeit verurteilt und die Medien zelebrieren dies hier aber wie die Verurteilung des eigentlichen Täters.
 
Langwaffen(das sind Gewehre)

gut das dus sagst. Nicht, dass wir aneinander vorbeireden :)

Ein Freund von mir war Jäger und Sportschütze.
Der hatte mehre Waffen. Langwaffen(das sind Gewehre) und Pistolen.
Und der Schrank (der den in Hessen gültigen damaligen Vorschriften entsprach) war aus Holz und war mit einer Verrieglung aus Matall gesichert.
Den Schrank hätte jeder Jugendliche in zwei Minuten auf bekommen.

aber wie du schon sagst: "damaligen Vorschriften". Wir leben im hier und jetzt, nicht in der Vergangenheit. Jeder Bürger mit einer angemeldeten Waffe wurde letztes oder vorletztes Jahr vom Landratsamt (bzw. einer anderen zuständigen Behörde) angeschrieben, einen Nachweis für die sichere Aufbewahrung seiner Waffe zu bringen. Und glaub mir, ein Holzschrank wäre da nicht mehr durchgegangen.

Nein, nicht wegen Fahrlässigkeit sondern wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung.
Und diese hat er beide nicht begannen.

Sicher? StGB - Einzelnorm - § 222 Fahrlässige Tötung

klingt zumindest für mich so, als ob das auf diesen Fall durchaus zutreffen würde.
 
aber wie du schon sagst: "damaligen Vorschriften". Wir leben im hier und jetzt, nicht in der Vergangenheit. Jeder Bürger mit einer angemeldeten Waffe wurde letztes oder vorletztes Jahr vom Landratsamt (bzw. einer anderen zuständigen Behörde) angeschrieben, einen Nachweis für die sichere Aufbewahrung seiner Waffe zu bringen. Und glaub mir, ein Holzschrank wäre da nicht mehr durchgegangen.

Wenn es das Landratsamt war dann sprechen wir hier von einer Behörde eine Landes, nicht des Bundes(obwohl das Waffengesetz eigendlich ein Bundesgesetz ist m.W.n.)
Daher weiß ich nicht ob hier in verschiedenen Bundesländern verschiedene Regeln gelten.
ich werde mich da mal schlau machen wie die regeln in hessen lauten.
 
Das Waffengesetz ist Bundesrecht und damit auch vermeintlichen Waffengesetzen auf Landesebene übergeordnet, die es sowieso nicht gibt. Das Landratsamt dient hier nur als ausführendes Organ.
 
Ansonsten finde ich die verurteilung des Vaters richtig.....Es kann ja nicht sein das seine Aufsichtspflicht ausgerechnet dann auf 0 ist wenn ein Waffenschrank im Haus ist....

Wer redet denn hier von Aufsichtspflicht? Damit hat das Urteil nun gar nichts zu tun soweit ich informiert bin. Einen Jungen in dem Alter muss man nicht mehr so beaufsichtigen wie ein Kind, schon gar nicht zu einer Zeit wo dieser eigentlich in der Schule sein sollte da dieser dann die Aufsichtspflicht obliegt. Und der Vorfall passierte nun mal während der Schulzeit.

Daher geht es hier nicht um elterliche Aufsichtspflicht sondern um Fahrlässigkeit im Umgang mit Waffen bzw. deren Aufbewahrung.
 
Ich meinte damit nur die Aufsichtspflicht über die Waffen......******* Formuliert doch es sollte so gemeint sein....ich weis selbst das man den Jungen nicht 24/7 überwachen kann.....wäre auch blöd von mir wenn ich das geschrieben "hätte"....was ich nicht getan habe
 
Wer redet denn hier von Aufsichtspflicht? Damit hat das Urteil nun gar nichts zu tun soweit ich informiert bin. Einen Jungen in dem Alter muss man nicht mehr so beaufsichtigen wie ein Kind, schon gar nicht zu einer Zeit wo dieser eigentlich in der Schule sein sollte da dieser dann die Aufsichtspflicht obliegt. Und der Vorfall passierte nun mal während der Schulzeit.

Daher geht es hier nicht um elterliche Aufsichtspflicht sondern um Fahrlässigkeit im Umgang mit Waffen bzw. deren Aufbewahrung.
Denkfehler. Der Junge war zu dem Zeitpunkt kein Schüler mehr, zumindest nicht mehr an der Schule wo er Amok gelaufen ist. Diese hat er nämlich ein Jahr zuvor verlassen.

Man muss übrigens noch erwähnen das bekannt war das der Junge psychischkrank war und er auch eine ganze weile in einer Psychatrie verbrachte.
Da sollte man also als Vater mit 15 Waffen im Haus schon auf seine Waffen acht geben. (Wobei da die Frage aufkommt wofür man den 15 Waffen braucht. Klar für verschiedene Arten von Wild, aber so viele?)
 
Selbst wenn der Junge ganz normal drauf gewesen wäre, hätte der Vater die Waffen nicht einfach so rumliegen lassen dürfen.
Man kann ja nie ausschließen, dass ein Einbrecher bei der Durchsuchung des Hauses die Pistole findet und damit später um sich schießt.

Seien wir doch mal ehrlich.
Wenn sein Sohn eine Waffe wollte hätte er sie auch bekommen.
Das ist heute kein Problem mehr.
Und selbst wenn die Waffen dem Gesetz nach richtig verschlossen gewesen wären hätte der Sohn dran kommen können.

Es wäre dem Sohn aber zumindest der Zugang zur Waffe erschwert worden. Vielleicht wäre er auch gar nicht auf diesen Gedanken gekommen, um sich zu schießen, wenn die Waffe nicht so verlockend und für jeden zugänglich herumgelegen hätte, wer weiß?
 
aber wie du schon sagst: "damaligen Vorschriften". Wir leben im hier und jetzt, nicht in der Vergangenheit. Jeder Bürger mit einer angemeldeten Waffe wurde letztes oder vorletztes Jahr vom Landratsamt (bzw. einer anderen zuständigen Behörde) angeschrieben, einen Nachweis für die sichere Aufbewahrung seiner Waffe zu bringen. Und glaub mir, ein Holzschrank wäre da nicht mehr durchgegangen.

Du hast hier Recht.
Es muß wohl jetzt ein Tresor sein in dem die Waffen aufbewahrt werden, kein Holzschrank mit Eisenverriegelung würde wohl heute nicht mehr durchgehen.
 
Selbst wenn der Junge ganz normal drauf gewesen wäre, hätte der Vater die Waffen nicht einfach so rumliegen lassen dürfen.
Sicher aber die Psychische Erkrankung des Jungen spielte wohl in die Verurteilung zu einem gutem Stück mit rein.

Man kann ja nie ausschließen, dass ein Einbrecher bei der Durchsuchung des Hauses die Pistole findet und damit später um sich schießt.
Ja gut, das selbe Beispiel habe ich ja hier auch schon gebracht. Nur verurteilt man dann den Besitzer nicht gleich als Mittäter. Auch wen der Besitzer dann sicherlich auch im Gerichtsaal auftauchen darf, nicht nur als Zeuge.

Es wäre dem Sohn aber zumindest der Zugang zur Waffe erschwert worden. Vielleicht wäre er auch gar nicht auf diesen Gedanken gekommen, um sich zu schießen, wenn die Waffe nicht so verlockend und für jeden zugänglich herumgelegen hätte, wer weiß?

Allerdings dürfte das Urteil im allgemein eine Warnung an alle Waffenbesitzer und Schützenvereinsmittglieder in ganz Deutschland sein besser auf ihre Waffen acht zu geben. Wenn so jetzt immer verurteilt wird. Schließlich kann man diesen Fall jetzt als eine Art Präzedenzfall ansehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Allerdings dürfte das Urteil im allgemein eine Warnung an alle Waffenbesitzer und Schützenvereinsmittglieder in ganz Deutschland sein besser auf ihre Waffen acht zu geben. Wenn so jetzt immer verurteilt wird. Schließlich kann man diesen Fall jetzt als eine Art Präzedenzfall ansehen.

Sicher hast Du hier nicht Unrecht.
Allerdings stellt sich hier die Frage ob man sich der Tasache bewußt gewesen ist, daß es in diesem Staat der Justitz verboten ist ein Exempel zu statuieren.

@ JH
Zum Thema Winnenden:
Sippenhaft ist meiner Meinung nach etwas anderes. Den Schlüssel zu einem Waffenschrank offen liegen zu lassen ist genau so dumm wie eine Waffe offen liegen zu lassen.

Sag mir warum Babylon;)

Man konnte den wahren Täter nicht mehr vor Gericht bringen.
Der tumbe Bild-Leser und der Stammtisch forderten mit Schaum vor dem Mund eine "Hinrichtung"
Der der Sohn nicht mehr verfügbar war beruhigte man das Volk mit dem Vater.
Ich sehe das sehr wohl als Sippenhaftung.
 
Man konnte den wahren Täter nicht mehr vor Gericht bringen.
Der tumbe Bild-Leser und der Stammtisch forderten mit Schaum vor dem Mund eine "Hinrichtung"
Der der Sohn nicht mehr verfügbar war beruhigte man das Volk mit dem Vater.

Würde eher eine Verfehlung darin sehen den Vater nicht vor den Kadi zu bringen. Wie würdest Du es rechtfertigen den Vater nicht ins Gericht zu nehmen?
 
Wie würdest Du es rechtfertigen den Vater nicht ins Gericht zu nehmen?

Der Vater hat nichts getan was ihn m.E.n. vor Gericht zu bringen hat.
Er hat die Waffen vieleicht nicht richtig gesichert.Mag sein, ich war nicht dabei.
Er konnte nicht wissen und auch nicht damit rechnen daß sein Sohn plötzlich durchdreht.
Hier wurde ein Mann mit Gewalt und zu Unrecht vor Gericht gezerrt und in einem Akt der Rechtsbeugung zu Unrecht verurteilt.
Genausowenig wie die sogenannten Killerspiele an einem Amoklauf schuld sind, so wenig ist der Vater
an dem Amoklauf seines Sohn schuld.
Das war für den Vater nicht vorhersehbar.
So sehe ich es zumindest.

Bei Robert Steinhäuser hat man auch keinen Ersatzschuldigen vor Gericht gezerrt.
 
Wie stehst du den im allgemeinen zur fahrlässigen Tötung? Viele Fälle der fahrlässigen Tötung behandelt Menschen die "nichts" getan haben. Nur leider arbeiten, bewegen und handeln viele Menschen in Bereichen oder verfolgen Hobbies die es nicht zulassen, dass man nichts macht, sondern das man etwas macht: nämlich seine Sorgfaltspflicht zu verfolgen.
Und genau das hat der Vater nicht gemacht.
 
Wie stehst du den im allgemeinen zur fahrlässigen Tötung?

Für mich ist die fahrlässige Tötung etwas, was der Täter selber tut.
So z.B. wenn einer auf der Autobahn jemanden von der Fahrbahn drängt, oder mit 80 durch eine 30er Zone donnert, oder im Vollsuff jemanden tod fährt.
Aber immer muß der Täter an der Tötung persönlich beteiligt sein.
Aber nicht wenn jemand im eigenen Haus seine Waffen nicht richtig sichert und er selber die Waffen nicht zu einer Tötung benutzt.


Oder wolltest Du von mir wissen wie ich eine fahrlässige Tötung bestrafen würde ?
 
Nee, das passt schon so.

Ich hab da aber eine genau andere Vorstellung, wie weit die fahrlässige Tötung gehen kann. Ich sehe das ähnlich wie die momentane Rechtssprechung, wo aber jeder Fall einzeln beleuchtet werden muss. Jemand der Waffen besitzt, hat bestimmte Verpflichtungen und wenn man diesen nicht nach kommt, dann hat man eine Mitschuld an den Folgen. Natürlich wäre der Junge, genug Aufwand vorausgesetzt, auch so an die Waffe gelangt, aber dann könnte man den Vater auch nicht verurteilen, weil er die Maßnahmen getroffen hat, die es ihm erlauben Waffen zu besitzen.
 
Ich muss sagen, dass ich das auch so sehe wie Jedihammer. Für mich hat sich der Vater höchstens eines Verstoßes gegen das Waffengesetzes schuldig gemacht, weiter nichts. Für die "Fahrlässige Tötung" fehlt mir da eindeutig die persönliche Beteiligung.
Zumal ich den Vater genauso als Opfer der Tat sehe wie die Eltern der anderen Getöteten auch, schließlich hat er auch einen Sohn verloren.
 
Zurück
Oben