Tagespolitik allgemein

Das ist definitiv so. Der einzige Grund warum diese Körperverletzungen legal sind, ist eben medizinische Notwendigkeit oder das Einverständnis desjenigen, an dem die Verletzung vorgenommen wird.
 
Wie schon erwähnt, jeder chirurgische Eingriff ist juristisch Körperverletzung, zumindest nach meinem Wissensstand.

Naja, aber auch erst dann wenn der Arzt Murks. Ansonsten ist er auch nur normaler Dienstleiter. Oder ein Eingriff ohne Wille des Patienten geschieht, ohne das eine Notlage bestand.

Aber generell wird bei dieser Diskussion eines außer acht gelassen. Grundgesetz Artikel 6 Absatz 2.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Solange es dem Kind nicht schadet kann es der Staat eigentlich nicht verbieten. Es liegt dann in der Sorgfaltspflicht der Eltern. Also mal generell gesehen, dies gehört zu Grundrechten eben auch dazu. Ebenso wie die Sexuelle Aufklärung, diese wurde ja auch schon mehrmals durch diskutiert ob man es den Eltern überlässt oder es an die Schulen übergibt.
Allerdings ist die Beschneidung eben nicht das selbe wie das Schlagen von Kindern, dass lange Zeit ja auch als erzieherische Maßnahme geduldet worden ist. Hier gibt es eben diesen religiösen Hintergrund, womit Artikel 4 ins Spiel kommt. Aber es sollte eben auch mit Artikel 1 und 2 vereinbar sein, weshalb es wirklich besser wäre man wartet mit der Beschneidung bis das Kind älter ist.
Letztlich wird es wohl auch eine Fall zu Fall Entscheidung bleiben, ob und wann die Beschneidung eines Jungen Körperverletzung ist. Bis halt ein Grundsatzurteil vom Bundesgerichtshof oder dem Europäischem kommt. Schließlich werden hier ja mehrere Grundrechte tangiert.
(Und das SGB VIII ist noch nicht mal berücksichtigt.)
 
Im Bezug auf die Strafbarkeit, auch wenn es im Ausland stattfindet, muss ich noch nachforschen. Ich habe es ziemlich häufig gelesen, allerdings suche ich noch nach einem entsprechenden Passus.

Naja ich würde jetzt mal auf den Geltungsbereich des SGB VIII hinweisen wollen. §6, 2

§ 6 Geltungsbereich
(1) Leistungen nach diesem Buch werden jungen Menschen, Müttern, Vätern und Personensorgeberechtigten von Kindern und Jugendlichen gewährt, die ihren tatsächlichen Aufenthalt im Inland haben. Für die Erfüllung anderer Aufgaben gilt Satz 1 entsprechend. Umgangsberechtigte haben unabhängig von ihrem tatsächlichen Aufenthalt Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts, wenn das Kind oder der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.
(2) Ausländer können Leistungen nach diesem Buch nur beanspruchen, wenn sie rechtmäßig oder aufgrund einer ausländerrechtlichen Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Demnach würde ich mal sagen wenn die Eltern ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und eine solche "Körperverletzung" an ihrem Kind im Ausland durchführen lassen, können sie auch nach SGB VIII dafür belangt werden. Wäre also möglich dass man ihnen dann das Sorgerrecht entzieht.
Aber ich bin kein Jurist. Deshalb könnt ihr mich gerne korrigieren wenn ich damit komplett falsch liege. ^^
 
Nein, sie ist immer eine Körperverletzung, sie bleibt nur straffrei, wenn der Arzt keinen Murks macht.

Strenggenommen ist es meist sogar eine gefährliche Körperverletzung, da Spritzen, Skalpelle und praktisch alle medizinischen Gerätschaften potentiell gefährliche Gegenstände/Waffen sind.

Und nochmal zur ganzen Diskussion. Die ganzen Diskussionsteilnehmer übersehen eines: nur, weil beschlossen wurde, dass die Beschneidung aus religiösen Gründen grundsätzlich den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt, bedeutet das nicht sofort, dass sich auch grundsätzlich alle Ärzte strafbar machen. Erstmal müsste jemand Anzeige deshalb erstatten, dann müsste überhaupt geklärt werden, ob das Einverständnis der Eltern als Rechtfertigung nun ausgehebelt wird und dann, ist auch noch die Frage, ob die ganze Sache nicht schon längst verjährt ist, wenn die Anzeige erstattet wird.

Wird also nicht alles so heiß gegessen, wie's gekocht wird. Rein juristisch.

Edit: Ihr macht euch das alle zu kompliziert mit dem Geltungsbereich des Strafgesetzes. §3 StGB sagt dazu alles aus, was nötig ist.
 
Im Grunde genommen wird die Religionsfreiheit hiervon nicht tangiert, denn die ist ja nur für einen persönlich gewährleistet, gestattet aber nicht in die Grundrechte Dritter einzugreifen.

Was die juristische Seite angeht, ließe sich denke ich darauf verweisen (es geht um die weibliche Genitalverstümmelung): http://frauenrechte.de/online/image...lverstuemmelung_ein_neuer_Straftatbestand.pdf
Dort wird auch auf §7 Bezug genommen.
 
Strenggenommen ist es meist sogar eine gefährliche Körperverletzung, da Spritzen, Skalpelle und praktisch alle medizinischen Gerätschaften potentiell gefährliche Gegenstände/Waffen sind.

Kommt auf den Verwendungszweck an.

Siehe:

Da die Rspr in jedem ärztlichen Heileingriff eine tatbestandsmäßige Körperverletzung sieht, bereitet die Einordnung von ärztlichen Instrumenten (z.B. Skalpell) als gefährliche Werkzeuge besondere Probleme. Auch wenn sie regelmäßig erhebliche Verletzungen herbeiführen, werden sie nicht als gefährliche Werkzeuge betrachtet, da sie nicht bei einem Kampf oder Angriff zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken eingesetzt werden (BGH NJW 1978, 1206). Letztendlich kommen hier Erwägungen zum Tragen, die schon zur Verneinung einer Körperverletzung führen müssten ( LK/Lilie StGB § 224 Rn 24).

Fehler - beck-online
 
Naja, dem liegt ein Richterspruch des BGH zugrunde und einen Anderslautenden hab ich bis jetzt nicht gefunden.
Ja, es ist eine Meinung, aber eine dem andere Urteile gefolgt sind.
 
Der Vergleich von männlicher und weiblicher Beschneidung ist nicht ernst gemeint oder?
Schau dir mal an was da so weggeschnitten wird.

Und zur Körperverletzung. Impfungen werden ja auch durchgeführt, ohne dass das Kind gefragt wird.

Ich weiss das bei der weiblichen Beschneidung von Klitoris ab bis komplette Verstümmelung mit zunähen der Vagina alles vertreten ist. Und ich habe nicht diese Methoden verglichen, sondern das Medientrara das darum gemacht wird.

Bei einer operativen Beschneidung wird vergessen, das die auch mal in die Hose gehen kann. Es gibt das Narkoserisiko, nach der OP das Risiko von Blutungen, Infektionen und Wundheilungsstörungen. Die Vorhaut hat nunmal einen natürliche Schutzfunktion für die empfindliche Eichel darunten. Und ob man die nun aus religiösen oder hygienischen Gründen oder damit der Junge später nicht an sich rumspielt, ist mir egal, es ist ein nicht notwendiger Eingriff. Im Gegensatz zu Impfungen, die uns vor Krankheiten schützen, die sehr schnell sehr böse ausgehen und Eltern die ihren Kindern das verwehren, haben für mich noch mehr einen an der Klatsche.
 
Im Gegensatz zu Impfungen, die uns vor Krankheiten schützen, die sehr schnell sehr böse ausgehen und Eltern die ihren Kindern das verwehren, haben für mich noch mehr einen an der Klatsche.

Eine Impfung kann aber auch böse ausgehen. Bei mir hat sich z.B vor nicht allzu langer Zeit um eine Einstichstelle eine böse Entzündung gebildet, die mich zwei Wochen ausgeknockt hat. Das Risiko ist vergleichbar mit dem einer - medizinisch und hygienisch korrekten - Beschneidung. Kann passieren, ist aber wohl eher selten.
 
Ich weiss das bei der weiblichen Beschneidung von Klitoris ab bis komplette Verstümmelung mit zunähen der Vagina alles vertreten ist. Und ich habe nicht diese Methoden verglichen, sondern das Medientrara das darum gemacht wird.

Bei einer operativen Beschneidung wird vergessen, das die auch mal in die Hose gehen kann. Es gibt das Narkoserisiko, nach der OP das Risiko von Blutungen, Infektionen und Wundheilungsstörungen. Die Vorhaut hat nunmal einen natürliche Schutzfunktion für die empfindliche Eichel darunten. Und ob man die nun aus religiösen oder hygienischen Gründen oder damit der Junge später nicht an sich rumspielt, ist mir egal, es ist ein nicht notwendiger Eingriff. Im Gegensatz zu Impfungen, die uns vor Krankheiten schützen, die sehr schnell sehr böse ausgehen und Eltern die ihren Kindern das verwehren, haben für mich noch mehr einen an der Klatsche.

Bei der männlichen Beschneidung ist man in der Regel aber nach wenigen Tagen beschwerdefrei, während man bei weiblicher Beschneidung ein Leben lang Beschwerden hat.
 
Bei der männlichen Beschneidung ist man in der Regel aber nach wenigen Tagen beschwerdefrei, während man bei weiblicher Beschneidung ein Leben lang Beschwerden hat.

Und doch wird es ebenso wie die männliche Beschneidung bei vielen als kulturelles und religiöses Gut betrachtet. Wer hat den jetzt Recht ?
Wäre es ein Brauchtum innerhalb des Judentums, ich zweifle daran das es in der BRD verboten wäre.
 
Und doch wird es ebenso wie die männliche Beschneidung bei vielen als kulturelles und religiöses Gut betrachtet. Wer hat den jetzt Recht ?
Wäre es ein Brauchtum innerhalb des Judentums, ich zweifle daran das es in der BRD verboten wäre.

Da wäre ich mir nicht so sicher, denn die weibliche Beschneidung fällt schon wirklich unter gefährliche Körperverletzung.
 
Eine Impfung kann aber auch böse ausgehen. Bei mir hat sich z.B vor nicht allzu langer Zeit um eine Einstichstelle eine böse Entzündung gebildet, die mich zwei Wochen ausgeknockt hat. Das Risiko ist vergleichbar mit dem einer - medizinisch und hygienisch korrekten - Beschneidung. Kann passieren, ist aber wohl eher selten.

Eine Impfreaktion ist mitunter normal, es ist ein paar Tage lang rot, heiss und schmerzt, bei dir ist es halt härter ausgefallen, ist nicht angenehm aber kein Vergleich zu der Krankheit selber. Es ist für mich aber kein Vergleich mit einer Beschneidung. Das Risiko mag in Deutschland mit der Impfung vergleichbar sein, aber bei einer Impfung gibts nen Pieks und danach ist nichts mehr zu sehen, bei einer Beschneidung wird was weggeschnitten, was nicht wieder nachwächst.

Das beharren der religiösen Autoritäten auf der Tradition der Beschneidung ist schon lustig, da sie im Koran nicht erwähnt wird. Wie es mit der Thora aussieht weiss ich nicht. Dies wird Kindern aufgezwungen, die nicht verstehen was da gemacht wird und auch kein Mitspracherecht haben.

Und mir ist klar das ein Mädchen später unter einer Beschneidung viel mehr zu leiden hat, als ein Junge, ich bin eine Frau und will mir nicht mal ansatzweise vorstellen wie es ist mit verstümmelten Genitalien leben und lieben zu müssen. Aber nur weil es einen Jungen später nicht einschränkt, heisst das noch lange nicht das wir das nicht verurteilen dürfen. Ein Kind hat in Deutschland das Recht auf körperliche Unversehrtheit und da hat meiner Meinung nach das Recht auf religiöse Entfaltung der Eltern zurückzustecken. Den wie schon gesagt, wir lassen ja auch nicht zu das Kinder aus Tradition Tättowierungen oder Ziernarben bekommen, wie es bei einigen Kulturen Brauch ist.
 
Das beharren der religiösen Autoritäten auf der Tradition der Beschneidung ist schon lustig, da sie im Koran nicht erwähnt wird.

Das Zwangstaufen von christlichen Kindern ist auch nicht in der Bibel und dennoch ist es Gang und Gebe (dabei kann man übrigens sogar sterben an Wasser in den Lungen), ebenso wenig wie Religionsunterricht an Schulen, der in einem Staat der Religion und Staat trennt einfach nichts verloren hat, außer es ist aus einem rein historischen Rahmen.

Dies wird Kindern aufgezwungen, die nicht verstehen was da gemacht wird und auch kein Mitspracherecht haben.

Siehe Christentum ;)
 
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Das Risiko mag in Deutschland mit der Impfung vergleichbar sein, aber bei einer Impfung gibts nen Pieks und danach ist nichts mehr zu sehen, bei einer Beschneidung wird was weggeschnitten, was nicht wieder nachwächst.

Hast du mal eine Pockenimpfung gesehen? Wenn du jemanden in der Familie hast, der aus dem ehemaligen Ostblock kommt, guck mal auf dessen linken/rechten Oberarm. :p

Nein, Spaß beiseite. Natürlich ist der Nutzen einer Impfung grundsätzlich wesentlich höher, als bei einer prophylaktischen Beschneidung - aber, es ist halt vom medizinischen Risiko mit der Impfung vergleichbar, wenn es richtig gemacht wird. Und mal ehrlich, das was da weggeschnitten ist und nicht wieder nachwächst... so wichtig ist das für einen Mann auch wieder nicht. ;)
 
Die Vorhaut ist genauso empfindlich wie die Eichel bzw. empfindlicher als Fingerspitzen und Lippen, wenn das nicht wichtig für den Mann ist. Außerdem fehlt der Eichel durch das abschneiden die nötige Schleimhaut, wodurch diese abstumpft und ihr Schutz fehlt. Es spielt aber auch eigentlich keine Rolle ob es ein wenig wichtig oder sehr wichtig ist, die Vorhaut wächst nicht nach und ist ein empfindliches Körperteil, womit es sich krass von Fingernägeln und Haaren unterscheidet. Und von der Impfung unterscheidet es sich letztendlich immer noch vom Nutzen, die Beschneidung hat einfach keinen.
 
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