Seth Caomhin
Baron von Wolfenstein
Das ist definitiv so. Der einzige Grund warum diese Körperverletzungen legal sind, ist eben medizinische Notwendigkeit oder das Einverständnis desjenigen, an dem die Verletzung vorgenommen wird.
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Wie schon erwähnt, jeder chirurgische Eingriff ist juristisch Körperverletzung, zumindest nach meinem Wissensstand.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Naja, aber auch erst dann wenn der Arzt Murks.
Im Bezug auf die Strafbarkeit, auch wenn es im Ausland stattfindet, muss ich noch nachforschen. Ich habe es ziemlich häufig gelesen, allerdings suche ich noch nach einem entsprechenden Passus.
Demnach würde ich mal sagen wenn die Eltern ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und eine solche "Körperverletzung" an ihrem Kind im Ausland durchführen lassen, können sie auch nach SGB VIII dafür belangt werden. Wäre also möglich dass man ihnen dann das Sorgerrecht entzieht.§ 6 Geltungsbereich
(1) Leistungen nach diesem Buch werden jungen Menschen, Müttern, Vätern und Personensorgeberechtigten von Kindern und Jugendlichen gewährt, die ihren tatsächlichen Aufenthalt im Inland haben. Für die Erfüllung anderer Aufgaben gilt Satz 1 entsprechend. Umgangsberechtigte haben unabhängig von ihrem tatsächlichen Aufenthalt Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts, wenn das Kind oder der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.
(2) Ausländer können Leistungen nach diesem Buch nur beanspruchen, wenn sie rechtmäßig oder aufgrund einer ausländerrechtlichen Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nein, sie ist immer eine Körperverletzung, sie bleibt nur straffrei, wenn der Arzt keinen Murks macht.
Strenggenommen ist es meist sogar eine gefährliche Körperverletzung, da Spritzen, Skalpelle und praktisch alle medizinischen Gerätschaften potentiell gefährliche Gegenstände/Waffen sind.
Da die Rspr in jedem ärztlichen Heileingriff eine tatbestandsmäßige Körperverletzung sieht, bereitet die Einordnung von ärztlichen Instrumenten (z.B. Skalpell) als gefährliche Werkzeuge besondere Probleme. Auch wenn sie regelmäßig erhebliche Verletzungen herbeiführen, werden sie nicht als gefährliche Werkzeuge betrachtet, da sie nicht bei einem Kampf oder Angriff zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken eingesetzt werden (BGH NJW 1978, 1206). Letztendlich kommen hier Erwägungen zum Tragen, die schon zur Verneinung einer Körperverletzung führen müssten ( LK/Lilie StGB § 224 Rn 24).
Kommt auf den Verwendungszweck an.
Ja, es ist eine Meinung, aber eine dem andere Urteile gefolgt sind.
Der Vergleich von männlicher und weiblicher Beschneidung ist nicht ernst gemeint oder?
Schau dir mal an was da so weggeschnitten wird.
Und zur Körperverletzung. Impfungen werden ja auch durchgeführt, ohne dass das Kind gefragt wird.
Im Gegensatz zu Impfungen, die uns vor Krankheiten schützen, die sehr schnell sehr böse ausgehen und Eltern die ihren Kindern das verwehren, haben für mich noch mehr einen an der Klatsche.
Ich weiss das bei der weiblichen Beschneidung von Klitoris ab bis komplette Verstümmelung mit zunähen der Vagina alles vertreten ist. Und ich habe nicht diese Methoden verglichen, sondern das Medientrara das darum gemacht wird.
Bei einer operativen Beschneidung wird vergessen, das die auch mal in die Hose gehen kann. Es gibt das Narkoserisiko, nach der OP das Risiko von Blutungen, Infektionen und Wundheilungsstörungen. Die Vorhaut hat nunmal einen natürliche Schutzfunktion für die empfindliche Eichel darunten. Und ob man die nun aus religiösen oder hygienischen Gründen oder damit der Junge später nicht an sich rumspielt, ist mir egal, es ist ein nicht notwendiger Eingriff. Im Gegensatz zu Impfungen, die uns vor Krankheiten schützen, die sehr schnell sehr böse ausgehen und Eltern die ihren Kindern das verwehren, haben für mich noch mehr einen an der Klatsche.
Bei der männlichen Beschneidung ist man in der Regel aber nach wenigen Tagen beschwerdefrei, während man bei weiblicher Beschneidung ein Leben lang Beschwerden hat.
Und doch wird es ebenso wie die männliche Beschneidung bei vielen als kulturelles und religiöses Gut betrachtet. Wer hat den jetzt Recht ?
Wäre es ein Brauchtum innerhalb des Judentums, ich zweifle daran das es in der BRD verboten wäre.
Eine Impfung kann aber auch böse ausgehen. Bei mir hat sich z.B vor nicht allzu langer Zeit um eine Einstichstelle eine böse Entzündung gebildet, die mich zwei Wochen ausgeknockt hat. Das Risiko ist vergleichbar mit dem einer - medizinisch und hygienisch korrekten - Beschneidung. Kann passieren, ist aber wohl eher selten.
Das beharren der religiösen Autoritäten auf der Tradition der Beschneidung ist schon lustig, da sie im Koran nicht erwähnt wird.
Dies wird Kindern aufgezwungen, die nicht verstehen was da gemacht wird und auch kein Mitspracherecht haben.
Da wäre ich mir nicht so sicher, denn die weibliche Beschneidung fällt schon wirklich unter gefährliche Körperverletzung.
Das Risiko mag in Deutschland mit der Impfung vergleichbar sein, aber bei einer Impfung gibts nen Pieks und danach ist nichts mehr zu sehen, bei einer Beschneidung wird was weggeschnitten, was nicht wieder nachwächst.