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Nun an und für sich regelt sich das schon durch das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Wobei wie du es auf den Punkt gebracht hast (wenn auch auf den Zwei-Plus-Vier-Vertrag bezogen):Also erstmal hätte ich auch gerne eine Abstimmung (und auch eine andere Verfassung gesehen), aber rein formal war eben keine Notwendig. Die deutsche Vereinigung ist leider so nur eine Notlösung geblieben. Kein Politiker wollte sich eine neue Verfassung antun, so etwas ist echt schwierig.
Im übrigen bezieht sich Art 25 nur auf ratifizierte Verträge, und ich wüsste jetzt so Anhieb keinen Vertrag in dem drin steht da das Volk eine Verfassung per Abstimmung akzeptieren muß, ich lasse mich da aber gerne eines Besseren belehren.
Was es immer wieder schwierig macht das Völkerrecht auch durchzusetzen. Aber was will man schon erwarten wenn so z.B. die UNO bei weitaus schwerwiegenderen Völkerrechtsverletzungen es nicht wirklich schafft den Ar*** hochzukriegen.Lain schrieb:Wo kein Kläger, da kein Richter
Ich muss mich hier korrigieren, bzw Crimson hat, inwiefern die Umbenennung statt fand, es ja soweit richtig gestellt.Lain schrieb:Das ist mir jetzt echt neu, hast du eine Quelle dafür ? Auf der offiziellen Reichstagsseite habe ich da nix gefunden.
Dr. Lehmann-Brauns schrieb:Meine
Damen und Herren! Wir haben in Fragen der Umbenennung seit der Wende in Berlin eine reiche und lange Tradition.
Ist zwar sehr erfrischend, dass es Deutschland da nicht anders als anderen geht - und verwundert mich ehrlich gesagt auch nicht besonders - doch an der dadurch bestehenden Problematik ändert dies leider nichts.Lain schrieb:Das ist (IMHO mit Ausnahme Koreas) überall so wo amerikanische Soldaten stationiert sind. Über das Thema (das sich die USA über alle Gesetze stellen wollen) kann man auch trefflich diskutieren. Das schränkt die Souveränität zweifelsohne ein, aber komplett souverän ist sowieso kein Staat.
Was das in Straßburg angeht bleibt nur abzuwarten. Ich bin ehrlich gesagt auch nur zufällig auf die Peußische Treuhand gestoßen (weil ich die Reaktionen von Kaczynski sehr eigenartig fand und das Thema deswegen näher untersucht habe), und kann daher nicht sagen, warum sie 2 Jahre lang rum basteln. Ich kann jedoch spekulieren, dass es mit einer EU-Abstimmung in Polen zumindest teilweise zu tun hat (Im Spiegel stand etwas entsprechendes im Zusammenhang zu Kaczynski; hab diesem Teil jedoch weniger Beachtung geschenkt).Lain schrieb:Die Aktionen der aktuellen polnischen Regierung sind teilweise nicht so wirklich von Logik erfüllt, das Thema ist in Polen sehr emotional aufgeladen. Ich gehe mal davon aus das in Straßburg nicht anders entschieden würden, wenn denn diese ominöse Klage mal eingereicht wird. Ich bezweifle das inzwischen sehr, die basteln da ja schon 2 Jahre lang dran rum.
Schön das zu lesen.ich weis zwar nicht, wie es heut zu tage so ist, aber als ich damals in der schule war, wurden nicht nur vorzuege unseres systems gelehrt. besonders mein politiklehrer war sehr darauf bedacht uns auch die negativen dinge zu vermitteln, damit wir besser selbststaendiges denken erlernen..
Naja dagegenhalten kann ich dass das Recht auf leben nicht unbedingt egoistisch sondern auch auf andere übertragen zu sehen ist. Naja dagegenhalten ist das weniger... mehr ne Ergänzung zu dem was zu zitiert hast.Hoot schrieb:da erinner ich mich gerade an ein zitat aus braveheart, der wie ich finde sehr gut als gegenargumentation passt:
wollt ihr kaempfen?" - nein, wir laufen davon. und ueberleben." - "oh ja, kaempft und ihr sterbt vielleicht. flieht und ihr lebt, wenigstens eine weile... und wenn ihr dann in vielen jahren sterbend in eurem bett liegt, waert ihr dann nicht bereit, jede stunde einzutauschen von heute bis auf jenen tag, um einmal nur, ein einziges mal nur, wieder hier stehn zu duerfen und unseren feinden zuzurufen. ja, sie moegen uns das leben nehmen, aber niemals nehmen sie uns unsere FREIHEIT!"
Was ich meine ist, dass (um Braveheart aufzugreifen) in dem Epos ja nicht nur die Freiheit eines jeden Schotten in Bedrohung ist, sondern das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ebenso. Schliesslich konnten die britischen Truppen plündern, morden und vergewaltigen wie sie grad lustig waren.
Allerdings befinden sich auch Basen der US-Streitkräfte in Ländern, mit denen die USA keinen Krieg führten, bzw. in solchen, in die sie nicht als Besatzer kamen. Ich könnte mir denken, daß die US-Truppen, die heute noch in Deutschland stationiert sind, im Rahmen der NATO hier sind, und nicht mehr aufgrund des Besatzungsstatus.
Wie wird das in anderen Ländern gehandhabt, in denen US-Militär stationiert ist?
Die und die Amis können ja wohl noch kaum ersthaft als Besatzungskräfte angesehen werden. Die Amis bleiben hier weil wir Ihnen ein super Drehkreuz für den nahen Osten bieten. Von Stgt.-Vaihingen aus, wurde/wird der gesamte Irak,- und Afgahnistanfeldzug geplant.Es gibt in Deutschland auch noch weitere Besatzungstruppen als die US-Soldateska
Äh,nur mal ganz kurz zur Erwähnung :
Es gibt in Deutschland auch noch weitere Besatzungstruppen als die US-Soldateska
Denjenigen der mit ansehen muss, wie ein solcher Soldat, der ein Verbrechen begangen hat, verhältnismäßig sanft von den Gerichten der Besatzer behandelt wird?Und selbst wenn diese Truppen evtl. auf dem Papier noch den Status von "Besatzern" haben, wen interessiert das noch wirklich?
Dann sollte es ja auch kein Problem geben, Artikel 7 Absatz 1 des Zwei-Plus-Vier-Vertrages voll nachzukommen, oder?Crimson schrieb:Wir sind mit diesen Ländern seit Jahrzehnten verbündet. Die Soldaten, die man heute aus diesen Ländern hierher schickt werden sich wohl kaum als "Besatzer" fühlen, ebenso wie sich die Mehrheit der Bevölkerung nicht (mehr) "besetzt" fühlen dürfte. Dafür ist die Zahl der hier stationierten ausländischen Truppen seit dem Ende des kalten Krieges ohnehin viel zu gering.
C.
Denjenigen der mit ansehen muss, wie ein solcher Soldat, der ein Verbrechen begangen hat, verhältnismäßig sanft von den Gerichten der Besatzer behandelt wird?
Dann sollte es ja auch kein Problem geben, Artikel 7 Absatz 1 des Zwei-Plus-Vier-Vertrages voll nachzukommen, oder?
... wir haben ergründet dass die USA, sich dieses Recht ungerechtfertigter Weise heraus nimmt.Daran würde sich aber so oder so nichts ändern, da wir ja schon ergründet haben, daß Soldaten, die in einem anderen Land stationiert sind, immer der Gerichtsbarkeit ihres Herkunftslandes unterliegen, egal ob sie nun den Status von Besatzern haben, oder nicht.
Was hast du als mit den Einrichtungen und dergleichen? Ich habe dir in Punkto Verbündete nie wiedersprochen. Sondern beziehe mich auf das weiterhin vollzogene Besatzungsrecht. Da ist auch ganz ehrlich egal, ob die Amis das anderswo auch so praktizieren. Das ist wohl kaum unser Problem.Crimson schrieb:Und wer sagt, daß das formell nicht geschehen ist? Daß der Besatzerstatus der vier Mächte aufgehoben ist, heißt ja nicht, daß mit Deutschland verbündete Staaten auch weiterhin im Rahmen des Bündnisses Einrichtungen auf deutschem Boden betreiben dürfen.
C.
... wir haben ergründet dass die USA, sich dieses Recht ungerechtfertigter Weise heraus nimmt.
TomReagan schrieb:US-Soldaten unterstehem US-Recht, egal wo sie stationiert sind. Offizielle sind sie ja Gäste dieser Länder. Ist mit deutschen Soldaten genauso.
Sondern beziehe mich auf das weiterhin vollzogene Besatzungsrecht.
Nach dem nochmaligen Durchlesen des Threads, habe ich gesehen das etwas von mir nicht abgeschickt wurde. Hatte was hinzu editiert, kam aber leider nicht an. -.-
Wenn ich mich richtig entsinne (ist etwas länger her, dass ich die Wiener Vertragsrechtskonvention gelesen habe), stellen internationale Orgnanisationen, genauso wie Staaten, vor dem Völkerrecht juristische Personen dar. Das Völkergewohnheitsrecht (s.O.) könnte hier also greifen. Die dazugehörigen Verträge zum Erwerb des Grundes und der Errichtung des Nato-Hauptquartiers konnte ich ad hoc leider nicht sichten. Auch weiß ich nicht, was das belgische Rechtssystem hier vorsieht.Crimson schrieb:Wie ich das sehe, stimmt diese Aussage, demnach würde z.B. auch ein deutscher Soldat, der im NATO-Hauptquartier in Brüssel stationiert ist und dort eine Straftat begeht, nach deutschem und nicht nach belgischem Recht bestraft.
Schön zu sehen, dass du Einsicht in Sachen fortgeltenden Besatzungsstatuten zeigst. ( <-- der Bursche ist nicht, wie hier oft praktiziert, sarkastisch gemeint ) Damit erachte ich diesen Punkt als geklärt (und oberes verliert daher an Relevanz)Crimson schrieb:Soweit ich das überblicken kann (ich bin kein Jurist) sind die Teile des Besatzungsrechtes, die weiterbestehen, bzw. die in Zusatzpapieren zum 2+4 Vertrag von der Streichung ausgenommen wurden solche, welche die Alliierten vor aus der Besatzunsgzeit evtl. resultierenden Rechtsansprüchen schützen.
C.
Eine weitere Rechtsargumentation welche die angebliche Souveränität Deutschlands total unterminiert ist Artikel 51 & 107 der Un-Charta selbst. Ich bin gespannt wie man daran rütteln möchte. Will aber noch hinzu fügen, dass 16 Jahre die vergangen sind, genug Zeit sind, diese Artikel zu streichen oder abzuändern.
Lest mal diesen Bericht hier :
http://www.frankfurterrundschau.de/...ef758504533ace3ecfaef89d62ab8c&em_cnt=1006610
Ich persönlich sage jetzt mal nichts dazu
Daß es jedoch viele gibt, die ein durchaus rechtslastiges und auch Vorurteilen, Xenophopie oder Antisemitismus geprägtes Weltbild haben, von denen man es nicht erwarten würde oder denen das vielleicht nichtmal selbst so ganz bewußt ist, würde ich sofort unterschreiben.
Ob es tatsächlich soviele sind, wie in dieser Studie ermittelt, wage ich jedoch aufgrund der Art der Fragestellung zu bezweifeln.
C.
Todesurteil gegen Ex-Diktator
Keine westlichen Standards im Saddam-Prozess
Von Carsten Kühntopp, ARD-Hörfunkstudio Amman
Der ehemalige Diktator in einem Käfig vor Gericht: Die Fernsehbilder, die aus dem Prozesssaal in Bagdad ein Jahr lang in alle Welt gebeamt wurden, waren eine Genugtuung. Schließlich zeigten sie doch, wie Saddam Hussein, einst ein ruchloser Alleinherrscher, für seine Untaten zur Verantwortung gezogen wurde. Das tat gut. Nach wie vor ist es nämlich eher die Regel als die Ausnahme, im Nahen Osten mehr noch als im Rest der Welt, dass ehemalige Staatenlenker oder Militärs, denen Verstöße gegen die Menschenrechte vorgeworfen werden, ungeschoren davonkommen.
Ein Spektakel
Doch Bilder können täuschen, und im Dudschail-Verfahren gegen Saddam Hussein trog der Schein: Der Prozess in der Grünen Zone in Bagdad war kein Sieg der Justiz, kein Triumph des Rechts über das Unrecht, sondern eher ein Spektakel. Mit westlichen rechtsstaatlichen Standards hatte das Verfahren kaum etwas zu tun. Um dies festzustellen, muss man kein Jurist sein. Das fing schon mit der mangelnden Sicherheit für die Verfahrensbeteiligten an. Bereits einen Tag nach dem Beginn des Prozesses wurde einer der Saddam-Anwälte entführt und umgebracht. Zwei weitere Verteidiger mussten in den folgenden Monaten ihr Leben lassen.
Die Richter waren engagiert und ernsthaft bei der Sache - doch sie standen unter enormem Druck, weil irakische Politiker von Anfang an deutlich gemacht hatten, was sie vom Gericht erwarten: einen Schuldspruch nämlich und ein Todesurteil. Selbst der Ministerpräsident, Nuri al Maliki, verhehlte nicht, dass er auf Saddams Hinrichtung hofft. Der erste Vorsitzende Richter trat nach einigen Monaten zurück, nachdem ihm von der Politik bedeutet worden war, er gehe zu lax mit den Angeklagten um. In diesem Klima der Vorverurteilung war ein faires Verfahren wohl kaum möglich.
Anwälte konnten kaum agieren
Nicht erst während des Prozesses, sondern bereits davor wurden die grundsätzlichen Rechte, die Saddam als Angeklagter hat, massiv verletzt. So verging nach seiner Festnahme ein ganzes Jahr, bis es ihm erlaubt wurde, in Kontakt mit seinen Anwälten zu treten. Mehrere Male schrieb das Gericht Saddam Verteidiger vor, die er und die anderen Angeklagten abgelehnt hatten.
Dabei garantiert das Gesetz einem Beschuldigten die freie Wahl seines Verteidigers. Die Behauptungen von Angeklagten, sie seien misshandelt und sogar gefoltert worden, ließ das Gericht nie ernsthaft untersuchen. Eigenartig auch: Immer wieder brachte die Anklage Beweismaterial ein, das die Verteidigung nicht vorher erhalten hatte. Damit war es ihr kaum möglich, ihre Mandanten wirksam zu verteidigen.
Mehrere Nummern zu groß
Besonders problematisch ist schließlich, dass das Gericht die Todesstrafe verhängte. Die Todesstrafe verstößt gegen das Recht auf Leben; dass sie nun in einem Verfahren verhängt wurde, das ganz offensichtlich unfair und nicht rechtsstaatlich war, ist nicht akzeptabel. Ein Verfahren dieser Art ist für jedes Rechtssystem der Welt eine gewaltige Herausforderung, doch für das Tribunal in Bagdad war diese Aufgabe mehrere Nummern zu groß.
Viele Iraker erhoffen sich von den Verfahren gegen Saddam Hussein die juristische Bewältigung der Verbrechen seiner Regierungszeit, die Aufarbeitung der Vergangenheit ihres Landes. Das Dudschail-Verfahren hat jedoch gezeigt, dass ein solcher Prozess das falsche Mittel zu diesem Zweck ist.
Seid ihr persönlich glücklich mit dem Schuldspruch, oder denkt ihr dass eine Todesstrafe nicht das geeignete Mittel ist, einen Abschluss von einer Diktatur zu finden, die jahrelang Hinrichtungen praktizierte, zumal das Verfahren ganz offensichtlich nicht sher fair ablief?