Todesstrafe

Regelmäßigkeit bedeutet, dass etwas immer wieder passiert. Und das ist bei Fehlurteilen der Fall.
Außerdem. Nach deiner Argumentation, sind selbst 40% getötete Unschuldige eine Ausnahme, weil ja schließlich 60% zu Recht getötet werden. Finde ich etwas seltsam.

Und Du solltest vielleicht mal lesen, was ich geschrieben habe, bevor Du mir vorhältst nicht lesen zu können.

Bei 40% würd ich nicht mehr von Ausnahmen sprechen und ich hab ausdrücklich geschrieben, dass 4% schon zu viel sind... Lass mich auch überzeugen, dass die Todesstrafe aus diesem Grund allein schon falsch ist.

1. Weil "Töten" um zu zeigen, dass man nicht töten soll, wirklich nicht sinnvoll ist.

2. Man damit den Henker automatisch zum Mörder macht.

Hab darüber und mich auch überzeugen lassen, dass Verstümmeln (z.B. durch Kastration) auch der falsche Weg ist. Allein aus dem Grund, dass dem unschuldig schuldig gesprochenen Insassen, nicht noch mehr Unrecht zu Teil wird.

Du hast ganz allgemein von Straftätern gesprochen... :rolleyes:




Eine kleine Erinnerung an reale Zusammenhänge:

  • Ich brauche dich nicht umstimmen.
  • DU musst mich und den Rest der Gesellschaft umstimmen.

1. will ich dich nicht umstimmen..
2. wer sagt, dass der ganze Rest Gesellschaft deinen Standpunkt vertritt... (a bissl Größenwahn, aba waunst des brauchst bitte)

Ich frage mich ja immer, ob das Geschreie der Todesstrafenbefürworter immer noch groß ist, wenn der eigene geliebte Vater, die Mutter oder der Partner, von dessen Unschuld man selbst überzeugt ist, in einer Zelle vermodert und auf die Hinrichtung wartet...

Ich darf übrigens daran erinnern, dass Mord nicht gleich Mord ist. Zumindest, was den Tathergang und die Persönlichkeit betrifft. In einen nach deutschem Recht zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Mörder wird genug Zeit und Mittel investiert, um eine Resozialisierung erfolgreich bewirken zu können. Es ist ein Unterschied, ob jemand eine Beziehungstat verübt hat (was übrigens immer noch den Großteil aller Morde ausmacht) oder ob jemand aufgrund einer psychischen Erkrankung mehrfach gemordet hat. Und sollte selbst bei denen noch Rückfallgefahr bestehen, gibt es da ja immer noch die gute alte Sicherungsverwahrung zum Schutz der Bevölkerung. Und da kann es dem Volk doch auch auf gut deutsch scheißegal sein, ob dieser Jemand im "Luxus" oder in einer fensterlosen Zelle bei Wasser und Brot vor sich hinsiecht. Der Täter wird höchstwahrscheinlich im Vollzug sterben. Das sollte doch wohl ausreichende Genugtuung für den Pöbel sein.

Ich könnte im Gegenzug fragen, ob dein Geschrei gegen die Todesstrafe noch so groß wären, wenn man dein Kind, deine Mutter etc ermordet hätte.. Das führt zu gar nix..

Aber es gibt einfach Delikte für die ich die Täter lebenslang bis zum Tod wegsperren würde. Ob das nun im Gefängnis oder mit anschließender Sicherheitsverwahrung ist mir egal. Das wären für mich: Mord, Vergewaltigung mit Todesfolge, Gruppenvergewaltigung, absichtliche Körperverletzungen bei denen schwere körperliche oder geistige Schäden beim Opfer zurückbleiben...

Wenn für dich ein Justizsystem, in dem Tätern Schaden zugefügt, Vergeltung betrieben und Menschen gequält werden die Lösung darstellt, dann aber Gute Nacht!

Ich hab schon zugegeben, dass die Todesstrafe falsch ist und auch das körperliche Verstümmeln der Täter. Auch Foltern kann nicht der Weg sein, insoweit gebe ich den Meisten hier recht.

Wenn du es aber schon, als Schaden für den Täter wertest, dass ich die fett gekennzeichnete Gruppe auf ewig eisperren würde, dann werden wir hier sowieso auf keinen grünen zweig kommen.
 
Wenn du es aber schon, als Schaden für den Täter wertest, dass ich die fett gekennzeichnete Gruppe auf ewig eisperren würde, dann werden wir hier sowieso auf keinen grünen zweig kommen.
Das Einsperren von Tätern ist nicht das Problem. Es ist die Art, wie du Straftäter wegspeeren möchtest! Und solche Forderungen:

3. Die Zellen sollten nur das notwendigste erhalten. Das heißt für mich, dass nur eine einwandfreie Hygiene gewährleistet sein muss. Ein besonderes Augenmerk auf ausgewogene Ernährung erachte ich nicht als zwingend notwendig. Auch gebe es für mich kein Fitnessstudio im Knast. Beides Dinge, die sich so mancher unbescholtener Bürger nicht leisten kann. Das wäre ja dann schon fast ne Belohnung. Um körperlich in Form zu bleiben wäre m.E. schwere Arbeit genug

...entsprechen bestimmt nicht den Anforderungen, die man oder ich an ein gutes Justizsystem stellt.
 
Das Einsperren von Tätern ist nicht das Problem. Es ist die Art, wie du Straftäter wegspeeren möchtest! Und solche Forderungen:



...entsprechen bestimmt nicht den Anforderungen, die man oder ich an ein gutes Justizsystem stellt.

Nun da kann ich dir leider nicht helfen. Da wirst du mich auch net umstimmen.

Im Knast soll es m.E. null Komfort geben - ist schließlich keine Wellness-Oase
Die Grundbedürfnisse der Hygiene sollten eingehalten werden.
Ich sag ja nicht, dass sie Wasser und Brot bekommen sollen, aber sie sollen auch kein Luxusmenü bekommen. Soll heißen eine Ausspeisung, wie es in Wien Obdachlosen von ehrenamtlichen Vereinen bekommen, sollte ausreichen. So mancher Mindestrentner in Wien kann sich solch ein Essen, wie hier für Straftäter gefordert wird nicht leisten. Warum soll es dem Straftäter besser gehen?
Und Fitnessstudio im Gefängnis ist m.E. ein No-Go. Der unbescholtene Bürger muss das bezahlen und der Hef'n-Bruder bekommt es gratis. Nö wirklich nicht.
Zur körperlichen Ertüchtigung, sollte harte Arbeit reichen. Natürlich alters- und körperlich angemessen. Aba nochmal der Typ sitzt im Knast und nicht im Marriott.

Immerhin wird Jugendlichen in österr. JVAs die Möglichkeit zur Berufsausbildung gegeben, auch gratis.
Aba so witzige Vorschläge, dass sie im Knast auch noch den Führerschein auf Staatskosten machen dürfen sollen finde ich schon übertrieben. Das wird nämlich tatsächlich diskutiert.

Ein Freund von mir hat dazu gesagt: "Wenn man in Zukunft auch noch den Führerschein im Hefn kriegt, dann bitte ich meinen Sohn: 'Bitte brich wo ein und laß dich einsperren, damit ich weder dein Führerschein, noch deine Ausbildung zahlen muss'".
 
Und Fitnessstudio im Gefängnis ist m.E. ein No-Go. Der unbescholtene Bürger muss das bezahlen und der Hef'n-Bruder bekommt es gratis. Nö wirklich nicht.

Und du weisst, wie sehr dem Bürger für ein paar gammelige Freihanteln in die Tasche gegriffen wird?
Und du weisst auch, was Sport und Freizeit für psychologische Auswirkungen auf Inhaftierte hat? Das wird sicherlich nicht angeboten, um aus ihnen Killermaschinen zu machen...

Und die Gleichsetzung von einer normalen betrieblichen Ausbildung und einer Ausbildungsmaßnahme in einem Gefängnis ist pures Stammtischgerede. Ich würde niemals tauschen wollen.
 
Ob eine Orientierung am Lohn der fälschlich Inhaftierten dem Gleichheitsgrundsatz entgegensteht, halte ich für anfechtbar. Nach derzeitiger Regelung für Haftentschädigungen werden ja bspw. auch nachweisbare Vermögensschäden berücksichtigt, die im Rahmen von §7 StreG geltend gemacht werden können. Der Tagessatz hat dagegen nur den Zweck, immaterielle Schäden zu kompensieren, und da greift in der Tat das GG, da die Lebenszeit eines Menschen nicht gegen die eines anderen abgewogen werden kann. Entfallener Lohn wird vom Gevatter Staat schlicht und einfach nicht berücksichtigt.

Da sich die Debatte hier nicht um Haftentschädigungen dreht, will ich das nicht weiter vertiefen, aber in meinen Augen verharmlost du hier die Rolle des Staates und die Tragweite dessen etwas.
Stimmt natürlich, dass das hier eigentlich nicht das Thema ist, allerdings ist mir nicht ganz klar, was ich genau deiner Meinung nach nun womit verharmlose. Vielleicht kannst du mir das noch einmal etwas konkreter erklären, wäre jedenfalls nett.

Es liegt halt in der Natur der Sache, dass ich einige Dinge natürlich verkürzt zusammenfassen muss und nicht auf alle Sachen in der vielleicht gebotenen Länge eingehen kann. Denn das würde vermutlich nur dazu führen, dass keiner mehr meine Beiträge lesen wird. Die Leute wollen hier halt keine Veranstaltung für Rechtsreferendare besuchen und ein ausschweifendes, ehernes "Das Gesetz ist aber so! Punkt!" meinerseits kann daher eher wenig zu einer Diskussion beitragen, in der es vor allem um eine persönliche Haltung und nicht um den Status Quo des Gesetzes geht. Würden wir den diskutieren, hätte das Thema nämlich nicht 46 Seiten, sondern 46 Wörter und es wäre bereits ausdiskutiert.
 
1. will ich dich nicht umstimmen..
2. wer sagt, dass der ganze Rest Gesellschaft deinen Standpunkt vertritt... (a bissl Größenwahn, aba waunst des brauchst bitte)

Oho! Sagst hiermit etwa, dass das Deutsche Volk in seiner überwiegenden Gesamtheit die Todesstrafe will?

Komm schon, raus mit der Sprache. Du hast ja schon so ein paar Klopper innerhalb von 48 Stunden hier abgeliefert. Da tun ein paar verquere Gesellschaftsbilder jetzt auch nix mehr dran ändern.

MfG,
Dein persönlicher Forengrößenwahnsinniger.
 
Und du weisst, wie sehr dem Bürger für ein paar gammelige Freihanteln in die Tasche gegriffen wird?
Und du weisst auch, was Sport und Freizeit für psychologische Auswirkungen auf Inhaftierte hat? Das wird sicherlich nicht angeboten, um aus ihnen Killermaschinen zu machen...

Und die Gleichsetzung von einer normalen betrieblichen Ausbildung und einer Ausbildungsmaßnahme in einem Gefängnis ist pures Stammtischgerede. Ich würde niemals tauschen wollen.

Ich würde auch nicht tauschen wollen. Aber es gibt da ein einfaches Verhütungsmittel. Kein Verbrechen begehen. Wer mal so lang sitzt, dass er eine Ausbildung machen kann, der hat sicher keine Kavaliersdelikt begangen.

Ich weiß zumindest was ich fürs trainieren bezahle (Fitnessstudio + Sportnahrung, sowie Nahrungsmittel laut Ernährungsplan). Ist nicht gerade billig.

Die Insassen sollen auch nicht rund um die Uhr geschunden werden, auch sollen sie Freizeit haben, aber ein Basketballplatz zum reicht m.E. vollkommen aus. Zum Krafttraining reichen m.E. Liegestütze bzw Klimmzüge aus. Mehr muss man ihnen echt nicht ermöglichen.
 
Wie gesagt, du kannst deine Verhältnisse draußen in Freiheit nicht mit denen im Knast vergleichen. Die Geräte sind dort der letzte Dreck, du bekommst erst recht keine Sportnahrung und "Ernährungsplan" ist sowieso ein Fremdwort.

Ja, keine Verbrechen begehen... Leider ist das Leben nicht für jedermann so einfach. Und "Kavaliersdelikt" ist auch eine reine Ansichtssache, wenn man mal vergleicht, wie groß die Schwankungen beim Strafmaß zwischen Körperverletzung und Verstoß gegen das BtmG sind.

Es wäre schön, wenn man sich nicht nur oberflächlich mit einem Thema beschäftigen würde, wenn man schon so krasse Meinungen vertritt. Ein Familienvater, der notgedrungen eine einmalige Kurierfahrt in Sachen Drogen unternimmt und unvorbestraft für 7 Jahre verknackt wird, ist zum Beispiel ein in meinen Augen sehr krasser Fall. Dieser Mann hat genug zu leiden. Aber davon bekommen die BILD-Leser nichts mit. Ist ja auch langweilig und keine Zeile wert. Da redet man lieber über die Mörder und Vergewaltiger, die ja sowieso direkt aus der Hölle gekrochen zu kommen scheinen ^^
 
Oho! Sagst hiermit etwa, dass das Deutsche Volk in seiner überwiegenden Gesamtheit die Todesstrafe will?

Komm schon, raus mit der Sprache. Du hast ja schon so ein paar Klopper innerhalb von 48 Stunden hier abgeliefert. Da tun ein paar verquere Gesellschaftsbilder jetzt auch nix mehr dran ändern.

MfG,
Dein persönlicher Forengrößenwahnsinniger.

Sorry für den Doppelpost...

Nein, das mein ich damit nicht. Aber du kannst dir natürlich zusammenreimen was du willst. Weder behaupte ich, dass das deutsche Volk zur Mehrheit für die Todesstrafe will, noch dass es sie befürwortet. Nur bezweifle ich, dass der ganze Rest Deiner Meinung ist. W

Von den Argumenten gegen die Todesstrafe lass ich mich sogar von Euch überzeugen, ebenso davon dass etwas wie Kastration, aus den gleichen Gründen nicht geht. Weil es eben auch Unschuldige treffen kann.

Zu dieser Meinung stehe ich jedoch vollkommen:
Aber es gibt einfach Delikte für die ich die Täter lebenslang bis zum Tod wegsperren würde. Ob das nun im Gefängnis oder mit anschließender Sicherheitsverwahrung ist mir egal. Das wären für mich: Mord, Vergewaltigung mit Todesfolge, Gruppenvergewaltigung, absichtliche Körperverletzungen bei denen schwere körperliche oder geistige Schäden beim Opfer zurückbleiben...

Wie gesagt, du kannst deine Verhältnisse draußen in Freiheit nicht mit denen im Knast vergleichen. Die Geräte sind dort der letzte Dreck, du bekommst erst recht keine Sportnahrung und "Ernährungsplan" ist sowieso ein Fremdwort.

Ja, keine Verbrechen begehen... Leider ist das Leben nicht für jedermann so einfach. Und "Kavaliersdelikt" ist auch eine reine Ansichtssache, wenn man mal vergleicht, wie groß die Schwankungen beim Strafmaß zwischen Körperverletzung und Verstoß gegen das BtmG sind.

Es wäre schön, wenn man sich nicht nur oberflächlich mit einem Thema beschäftigen würde, wenn man schon so krasse Meinungen vertritt. Ein Familienvater, der notgedrungen eine einmalige Kurierfahrt in Sachen Drogen unternimmt und unvorbestraft für 7 Jahre verknackt wird, ist zum Beispiel ein in meinen Augen sehr krasser Fall. Dieser Mann hat genug zu leiden. Aber davon bekommen die BILD-Leser nichts mit. Ist ja auch langweilig und keine Zeile wert. Da redet man lieber über die Mörder und Vergewaltiger, die ja sowieso direkt aus der Hölle gekrochen zu kommen scheinen ^^

Das ist allerdings eine Frage der Verhältnismäßigkeit, inwieweit diverse Delikte bestraft werden. Klar ist hier die Strafe, wenn man es mit Strafen bei Verbrechen gegen die körperliche Unversehrtheit vergleicht, deutlich zu hoch.

Wenn es eine einmalige Sache ist, dann bin ich hier für Gnade vor Recht. Sollte aber jemand regelmäßig mit harten drogen Dealen, hat er auch dafür eine saftige Freiheitstrafe verdient. Der Dealer scheißt ja zu Gunsten des verdienst auf die Gesundheit des Käufers.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Stimmt natürlich, dass das hier eigentlich nicht das Thema ist, allerdings ist mir nicht ganz klar, was ich genau deiner Meinung nach nun womit verharmlose. Vielleicht kannst du mir das noch einmal etwas konkreter erklären, wäre jedenfalls nett.

Es liegt halt in der Natur der Sache, dass ich einige Dinge natürlich verkürzt zusammenfassen muss und nicht auf alle Sachen in der vielleicht gebotenen Länge eingehen kann. Denn das würde vermutlich nur dazu führen, dass keiner mehr meine Beiträge lesen wird. Die Leute wollen hier halt keine Veranstaltung für Rechtsreferendare besuchen und ein ausschweifendes, ehernes "Das Gesetz ist aber so! Punkt!" meinerseits kann daher eher wenig zu einer Diskussion beitragen, in der es vor allem um eine persönliche Haltung und nicht um den Status Quo des Gesetzes geht. Würden wir den diskutieren, hätte das Thema nämlich nicht 46 Seiten, sondern 46 Wörter und es wäre bereits ausdiskutiert.

Freilich. Die Ressource Zeit ist meiner Auffassung nach ab einem gewissen Grad hinter dem menschlichen Leben als Ganzes wohl die am schwersten in einem monetären Gegenwert darzustellende Sache (ich klammere nur an dieser Stelle mal die Bedeutung von Zeit im betriebs- und volkswirtschaftlichen Sinne aus), und in dem Zusammenhang wirkt eine Formulierungen wie diese:

Der Staat verringert aber die Folgen deines Aufenhalts dort - so er es kann.

..sagen wir mal, dem Staat gegenüber sehr wohlwollend. Er tut es nämlich nur so, wie er es muss, und das ist gerade bei langjährigen Straftaten mit 25 €/Tag bestimmt nicht den Konsequenzen gleichwertig, mit denen sich die Opfer auseinanderzusetzen haben. Ich weiß aber, dass das hier nicht Gegenstand der Diskussion ist und sicher auch nicht Stein des Anstoßes sein sollte, über die Verhältnismäßigkeit von Haftentschädigungen zu diskutieren.

Mir ging es in der Hauptsache darum, dass eine Abstuftung bei der Haftentschädigung in Bezug auf materiellen Schaden keinesfalls dem Gleichheitsgrundsatz entgegen stehen muss, und der Lohnentfall ist nunmal ein materieller Schaden.
 
Sorry für den Doppelpost...

Nein, das mein ich damit nicht. Aber du kannst dir natürlich zusammenreimen was du willst. Weder behaupte ich, dass das deutsche Volk zur Mehrheit für die Todesstrafe will, noch dass es sie befürwortet. Nur bezweifle ich, dass der ganze Rest Deiner Meinung ist. W

Der Rest der Gesellschaft muss auch überhaupt gar nicht meiner Meinung sein, damit meine obige Aussage stimmt. Besagter Rest muss dafür lediglich etwas dagegen haben, dass man Strafgefangenen das aktive Wahlrecht entzieht. Was meine Einschätzung jetzt mit Größenwahn zu tun hat, musst du mir übrigens noch erklären.

Von den Argumenten gegen die Todesstrafe lass ich mich sogar von Euch überzeugen, ebenso davon dass etwas wie Kastration, aus den gleichen Gründen nicht geht. Weil es eben auch Unschuldige treffen kann.

Das nehme ich dir nicht ab. Dafür hast du hier einfach ein bisschen zu viel auf den Putz gehauen und keinen Zweifel daran gelassen, wie sehr dir diese Menschen an deinem Allerwertesten vorbei gehen.
 
@Aurelian

Ah, das meintest du. Zugegebenermaßen hätte ich nach meinem Beitrag eigentlich eher erwartet, dass man mir das Gegenteil vorwirft. :D

Mein "So er es kann" sollte sich gar nicht nur auf das finanzielle Aufwiegen der Folgen beziehen. Mein Beitrag war ja zweigeteilt: In finanzielle Folgen, die der Staat verringert und in solche, die er halt nicht verringern kann - also die soziale Komponente, wenn sich das Umfeld von dieser Person abgewendet hat. Beim zweiten kann der Staat nunmal nichts machen außer die Person freizusprechen. Mehr war damit nicht gemeint.

Was den Gleichheitsgrundsatz anbelangt, habe ich in dem Beitrag ja von der Entschädigung pro Hafttag geschrieben. Diese ist über die StrEG-Pauschale festgelegt und nicht über einen Tagessatz, der auf dem Einkommen der Person beruht. Und die Pauschale fußt ohne Zweifel auf Art. 3 GG - ist aber natürlich auch nur im Hinblick auf diese Pauschale zu nennen. Sagtest du ja im Prinzip auch selbst, dass der Lohnentfall dagegen materieller Schaden ist. Ich glaube, da sind wir auch gar nicht auseinander, vermutlich habe ich mich nur etwas verwirrend ausgedrückt.

Beim materiellen Schaden sind deine Ausführungen richtig. Dessen Ersatz über das StrEG ist aber ein zusätzlicher Anspruch, der nur mittelbar mit den von mir erwähnten Einzeltagen in Haft zu tun hat. Er gleicht halt die finanziellen Einbußen aus, die derjenige durch die gesamte Zeit in Haft erlitten hat und nachweisen kann. Diese müssen also unter zusätzlichen Voraussetzungen geltend gemacht werden, die im Einzelfall eben vorliegen können oder auch nicht und können daher nur für jede Person einzeln beziffert werden. Bei diesem Vermögensschaden gibt es übrigens keinerlei Deckel nach oben. Wenn also der Banker mittleren Alters für zehn Jahre zu Unrecht weggesperrt wurde, stehen die Chancen durchaus gut, dass er sein komplettes, versäumtes Millionengehalt dadurch vom Staat einfordern kann. Was das anbelangt, ist der Staat meiner Meinung nach übrigens wirklich mal überraschend großzügig. Theoretisch könnte das eben extrem teuer werden. Ob man das positiv oder negativ bewertet, überlasse ich jedem selbst.

Daher irritierte es mich nur etwas, als du sagtest, ich hätte den Staat vorher wohlwollend dargestellt, wenn ich diesen Anspruch auf Ersatz des materiellen Schadens vormals gar nicht erwähnt hatte. Konsequenterweise müsste man mir eigentlich vorwerfen, ich hätte - wenn dann - den Entschädigungsanspruch kleingerechnet, weil ich ihn auf die pro-Tag-Pauschale reduziert hatte. :p Wäre allerdings genauso wenig beabsichtigt gewesen. Ich fand den Vermögensschaden in dem Moment halt nicht entscheidend, weil man dadurch ja nur bekommt, was man ohne die Haft eh verdient hätte - vorausgesetzt, der Nachweis dessen gelingt. Was allerdings bei regelmäßigem Einkommen nicht schwierig ist.

Nebenbei finde ich die Diskussion inzwischen gar nicht mal mehr so massiv themenfern. Die Folgen im Fall einer erwiesenen Unschuld sind für mich nämlich einer von vielen Punkten, warum ich gegen die Todesstrafe bin. Inwieweit die Entschädigung hierzulande angemessen ist, passt also schon irgendwie ins Thema, weil man sich fragen kann, ob das dann auch wirklich so umgesetzt wird, wie man es sich vielleicht wünscht. Mich persönlich würde schon interessieren, wo du weiteren Nachholbedarf siehst. Ob das andere Leute bei dieser Diskussion jetzt auch interessiert, kann ich nicht beurteilen.
 
Der Rest der Gesellschaft muss auch überhaupt gar nicht meiner Meinung sein, damit meine obige Aussage stimmt. Besagter Rest muss dafür lediglich etwas dagegen haben, dass man Strafgefangenen das aktive Wahlrecht entzieht. Was meine Einschätzung jetzt mit Größenwahn zu tun hat, musst du mir übrigens noch erklären..

Nun dem kann ich dagegen halten, dass besagter Rest auch nicht unbedingt für das Wahlrecht von Strafgefangenen sein muss. Du stellst es jedoch so hin, als ob besagter Rest automatisch deine Sicht der dinge vertritt. Mir persönlich ist es egal, ob ein verurteilter Mörder/Vergewaltiger während seiner Haft nicht wählen darf. Du erachtest das Recht zur Wahl auch für jeden Straftäter, als Grundrecht. Zumindest bei Mördern/Vergewaltigern/Kinderschändern sehe ich das anders. Ich erklär dir auch wieso: Wie im Fall Frodl (österr. Mörder) z.B.. Der hat den österreichischen Staat nach seiner vorzeitigen (!) Entlassung geklagt, weil er nicht wählen durfte während der Haft, er also sein Grundrecht verletzt sah. Nun dem halte ich dagegen, dass er seinem Opfer das Grundrecht auf Leben genommen hat. Er jedoch hat nach Abbüßung seiner "Strafe" wieder die Möglichkeit das Recht zur Wahl in Anspruch zu nehmen. Sein Opfer bleibt tot für immer und nicht bloß für 20 Jahre. Deshalb ist es m.E. angemessen, dass er, der einem anderen Menschen das wichtigste Grundrecht (Recht zu Leben) genommen hat, in dieser Zeit auch auf ein Grundrecht (Wahl) verzichten muss. Das wäre m.E. als Teil der Strafe gerecht.

Natürlich würde bei mir ein Mörder/Kinderschänder/Vergewaltiger nicht mehr aus dem Knast kommen. Warum? Dazu reicht mir allein der Fall Jack Unterweger. Dieser Mann wurde wegen dem Mord an einer 18jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Er wurde auch noch des Mordes an einer 23jährigen verdächtigt. Im Knast schrieb er dann Bücher, Gedichte usw. Unter anderem wurde er dann, aufgrund einer Initiative, von sogenannten Intellektuellen, nach 2/3 (16 Jahre) der Strafe (25 Jahre) vorzeitig bedingt aus der Haft entlassen. Was hat's gebracht? Der als Paradebeispiel für "gelungene Resozialisierung" von Party zu Party weiter gereichte Ex-Häftling hat danach noch mutmaßlich 11 Morde begangen. Für diese wurde er nicht verurteilt, da er in der U-Haft Suizid verübte. Nach österr. Strafrecht wird in dem Fall, das verfahren gg. den Verdächtigen eingestellt. Daher gilt er in den Fällen weiterhin, als unschuldig. Es sei jedoch gesagt, dass er bei den Mordfällen (8 in Praha, Wien, Graz, Lustenau bzw 3 in Los Angeles) immer in der Nähe war, keine Alibis hatte, bzw DNA Spuren eines Opfers an ihm bzw. Faserspuren seines Schals an einem anderen Opfer gefunden wurden.
Deshalb halte ich nichts davon Mörder/Kinderschänder/Vergewaltiger wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Für mich ist jedes Opfer eines Wiederholungstäters ein Opfer zu viel. Der Schutz vor potentieller Gefahr, die von solchen Straftätern ausgeht ist m.E. wichtiger, als die Wiedereingliederung des Täters in die Gesellschaft.

Das nehme ich dir nicht ab. Dafür hast du hier einfach ein bisschen zu viel auf den Putz gehauen und keinen Zweifel daran gelassen, wie sehr dir diese Menschen an deinem Allerwertesten vorbei gehen.

Unschuldige gehen mir nie am A.. vorbei. Ob du mir das glaubst oder nicht ist mir wurscht. Finde es nur amüsant, dass du Verbrechern scheinbar Lernfähigkeit zugestehst mir aber diese absprichst. Sagt auch einiges über dich aus...
Ich gebe zu, dass ich mich in erster Linie mit den Opfern bzw. ihren Angehörigen identifiziere, deswegen habe ich auch härtere Meinungen, als andere..
Ich stelle mir halt die Frage, was ich tun würde, wenn jemand aus meine Familie, Freunde Opfer eines Mordes wären... Wenn meine Schwester oder meine Partnerin Opfer eines Vergewaltigers wären? Mein Ziehsohn (Sohn meiner Partnerin) Opfer eines Kinderschänders... vor allem eines Wiederholungstäters, welcher bei einer Inhaftierung bis zum Lebensende, gar keine Möglichkeit mehr gehabt hätte.
 
Du erachtest das Recht zur Wahl auch für jeden Straftäter, als Grundrecht. Zumindest bei Mördern/Vergewaltigern/Kinderschändern sehe ich das anders.

Du. Hast. Ganz. Allgemein. Von. Straftätern. Gesprochen.

Eine stichhaltige Begründung, warum ein mehrfacher Ladendieb jetzt nicht die CDU oder eine lokale Dorfpartei wählen dürfen soll, lieferst du übrigens nicht.

Finde es nur amüsant, dass du Verbrechern scheinbar Lernfähigkeit zugestehst mir aber diese absprichst.

Die verachtenswerten Ideen, mit denen du hier angekommen bist, wurden bereits im Dritten Reich so praktiziert. Da hat man auch Menschen entrechtet und zwangssterilisiert und ermordet.
Es war genau diese Epoche, die uns HEUTE, HIER und JETZT diktiert, dass Menschen nun mal bedingungslos wie Menschen behandelt werden müssen, und zwar INSBESONDERE DANN, wenn diese der allerletzte Abschaum sind.

Selbst nach diesem Grundkurs in Prozentrechnung (regelmäßig 4% ungleich Ausnahmefall!) hast du diesen Sachzusammenhang schlicht und ergreifend noch nicht erkannt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Deshalb halte ich nichts davon Mörder/Kinderschänder/Vergewaltiger wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Für mich ist jedes Opfer eines Wiederholungstäters ein Opfer zu viel. Der Schutz vor potentieller Gefahr, die von solchen Straftätern ausgeht ist m.E. wichtiger, als die Wiedereingliederung des Täters in die Gesellschaft.
Meiner Meinung nach gibt es da immer ein Problem in solchen Diskussionen. Viele Leute haben wegen der besonderen Aufregerfälle aus den Medien ein etwas verqueres Bild von der Rechtsrealität. Das ist übrigens mitnichten ein Vorwurf an dich oder andere Leute, sie können es ja auch gar nicht besser wissen. Der normale Bürger bekommt von den Tötungsdelikten im Schnitt vielleicht einen oder zwei Fälle im Jahr aus den Medien zu hören, wenn es mal ein vielleicht zu lasches Urteil oder besonders grauenhafte Tatumstände gab. Aber um das mal in Relation zu setzen: Pro Jahr gibt es in Deutschland rund 2100 erfasste Fälle von Mord oder Totschlag. Der Großteil davon scheint nicht so massiv skandalös oder die Urteile nicht so entgegen jeder Erwartung oder jedes Verstands zu sein, dass man darüber berichten berichten müsste. Gerichte machen Fehler, einige sogar. Ja. Man sollte aber nicht den Fehler machen, aus den paar Einzelfällen, die man da mitbekommt, sich eine Realität zusammenzubasteln, dass jedes Tötungsdelikt vergleichbar verachtenswert mit denen ist, die aus Befriedigung der Sensationsgier in den Medien landen. Ich weiß, dass das manchmal schwer zu vermitteln ist, wenn man sagt, dass nicht jede Tötung vergleichbar abscheulich ist, weil am Ende immer ein toter Mensch steht - was meist entsetzlich ist. Ja, vermutlich kann man die Notwendigkeit, da Abstufungen machen zu müssen, nur wirklich verstehen, wenn man ein paar Fälle mal etwas konkreter mitbekommen hat und dabei an sich selbst feststellt, dass man einen Fall vielleicht nicht ganz so abscheulich findet wie den anderen.

Schwerwiegender ist als die Vorstellung von der Tat als solche ist aber die, die dadurch von den Tätern einhergeht. Bei Tötungsdelikten ist es nämlich überhaupt nicht so, dass das überwiegend dunkle Gestalten sind, die irgendwo mit gewetzten Messern und offener Hose aus dem Gulli gekrochen kommen. So verstörend diese Vorstellung vielleicht für den einen oder anderen sein mag - die durchschnittlichen Mörder sind tatsächlich scheinbar normale Leute. Es lässt sich da nicht groß anhand von Täterprofilen sagen, dass die besonders gebildet oder ungebildet, klug oder dumm, isoliert oder gesellig, gut situiert oder arm sind. Das geht quer durch alle Bevölkerungsgruppen. Mal etwas provokant gesagt: Wer absolut überzeugt von sich behauptet, niemals zu einem Mord fähig zu sein, war entweder schlichtweg noch nie in einer solchen Situation oder ist ein Stück weit naiv. Ich behaupte, dass so gut wie jeder ein Mörder werden könnte.

Es ist vielleicht nur wenig angenehm, mal über sowas nachzudenken, während das Erhöhen von Strafen für verabscheuungswürdige Subjekte dagegen relativ einfach ist. Sicherlich wird mir jetzt jemand Täterfreundlichkeit unterstellen, hat damit aber nichts zu tun. Die Strafe muss eben tat- und schuldangemessen sein. Sie darf also weder zu hoch noch zu niedrig sein. Fehler gibt es in der einen wie in der anderen Hinsicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, das war auch meine Quelle. Das Gefühl, dass es bei den Tötungsdelikten nach viel klingt, täuscht trotzdem nicht - in die Zahlen der PKS dürften nämlich auch versuchte Tötungsdelikte sowie Freisprüche reingerechnet werden. Mit erfassten Fällen ist also nicht gemeint, dass es tatsächlich 2100+ gewaltsame Tötungen pro Jahr gegeben hat.
 
Ja, das war auch meine Quelle. Das Gefühl, dass es bei den Tötungsdelikten nach viel klingt, täuscht trotzdem nicht - in die Zahlen der PKS dürften nämlich auch versuchte Tötungsdelikte sowie Freisprüche reingerechnet werden. Mit erfassten Fällen ist also nicht gemeint, dass es tatsächlich 2100+ gewaltsame Tötungen pro Jahr gegeben hat.

Aha, das habe ich mir doch gedacht dass die Zahl viel zu hoch ist.
Habe mir jetzt auch durchgelesen wie diese Statistik zu Stande kommt. Und bei der Erklärung steht, dass es nicht die Verurteilten Staftaten der Staatsanwaltschaft sind, was ja viel intesannter wäre oder?
 
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