Todesstrafe

Zumindest bei Kinderschänder hätte ich bezüglich einer Kastration keine Gewissensbisse. Befriedigen tut mich das auch in keiner Weise, aber ich sehe das als vorbeugende Maßnahme, denn seine kranken Triebe werden zumindest gedämpft. Ich bin weder für die Todesstrafe, noch speziell dagegen. Aber ich werde nie Verständnis dafür aufbringen, dass man die Würde eines Täters, den selbst die Würde seiner Opfer nicht interessiert haben, so wichtig nimmt. Außerdem ist eine Diskussion mit dir sowieso unnötig, da andere ihre Argumente untermauern müssen, du jedoch nicht. Ich gehe auch von der österreichischen Justiz/Strafvollzug aus. Für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass eine verurteilte Mörderin, die ihr Opfer abgeschlachtet hat, nach 2/3 Haftzeit entlassen wird und mit neuer Identität ein sorgloses Leben führen kann. Genau sowenig, dass ein verurteilter Mörder, nach dem Ende seiner Strafe den Staat auf Schadensersatz klagen kann, weil er während der Haft nicht zur Wahl gehen konnte.

Was ja auch völlig richtig ist. Er ist und bleibt ein Bürger des Landes und ihm die Möglichkeit zur Wahl zu lassen ist zutiefst undemokratisch. Davon ab kann aber auch ich nicht nachvollziehen, warum die Mörderin frühzeitig entlassen wird, was allen voran daran liegt, dass ich keinerlei Informationen über den Fall habe und auch nicht weiß, was die wissenschaftlichen Arbeiten und Studien zum Thema Resozialisierung darüber aussagen.

Tatsächlich brauche ich aber nicht nur keine Argumente zu untermauern, nein ich brauche noch nicht ein Mal Argumente zu liefern. Der Grund ist einfach der, dass ich nicht behaupte, Mord und Verstümmelung seien Zweckhaft. Wer die Freiheit einschränken will oder aber Einschränkungen in die Freiheit befürwortet, ist auch in der Verantwortung das mit ordentlichen Argumenten zu begründen. Es ist leicht zusagen "Eier ab!" aber einerseits hast du natürlich keine Gewissensbisse, weil du das ja gar nicht selber tun musst, andererseits läuft es wieder darauf hinaus, dass davon sowohl Menschen betroffen sind, die zwar verurteilt sind aber die Taten nicht begangen haben und andererseits natürlich auch Menschen betroffen sind, die niemals Wiederholungstäter geworden wären. Und damit landen wir dann eben doch wieder dabei, dass der Staat niedere Gelüste befriedigen soll, wofür die "vorbeugende Maßnahme" nur noch Deckmäntelchen ist.

Und allen die sich hier "moralisch" so überlegen fühlen, sei nur die Frage gestellt, wie sie reagieren würden, wenn es in ihrem Umfeld etwas so schlimmes wie Mord, Vergewaltigung usw.. passiert.

Keine Ahnung, was soll das auch für eine Relevanz besitzen? Wenn ich mir wünsche, dass die Frau oder der Mann, die/der das möglicherweise getan hat, stirbt, dann bin ich immer noch froh, dass andere die Aufgabe der Aufklärung und Beurteilung übernehmen. Und wenn ich mir es nicht wünsche? Ändert sich auch nichts. Ich finde es eigentlich interessanter, dass die Befürworter von Verstümmelung und Todesstrafe nur allzu gern die Angehörigen bzw. Opfer ignorieren, die ihre Rachegelüste gar nicht teilen.

Was die moralische Überlegenheit angeht, wäre es das doch besser sowas zu lassen, da man das problemlos zurückgeben kann.

Ich glaube dass viele der Meinung sind das Haftsrafen bei Gewaltverbrechen auch in Deutschland oft zu mild sind ( ich auch ). Nicht nur was die Länge betfifft, sondern auch Komfort usw.
Es geht ja auch um ein Stück weit Gerechtigkeit ( nicht um Vergeltung ).

Nur hat es nichts mit Gerechtigkeit zutun, jemanden dreckig zu behandeln, wohin man nämlich schnell kommt, wenn man es anders macht als hier und dann stellt sich ein weiteres Mal die Frage: Was hat die Gesellschaft davon? Wo sind die positiven Auswirkugnen davon, Menschen im Gefängnis schlecht zu behandeln? Gerade im von dir erwähnten Fall, wäre nun der vermeintliche Vergewaltiger noch schlechter behandelt worden und hätte nun nicht nur wenig Geld gehabt, sondern überdies auch noch eine umso schlimmere Zeit im Gefängnis.
 
Zuletzt bearbeitet:
Obwohl ich dir sonst zustimme, muss ich dir doch bei dieser Aussage wiedersprechen.
Denn finanziell sind Lebensjahre nie aufzuwiegen. Desweiteren wenn Jemand mal Jahre lang unschuldig im Knast war, ist sein Ruf total zerstört. Egal ob unschuldig oder nicht.
Ich habe letztes Jahr einen Bericht über einen Lehrer gesehen der Unschuldig wegen Vergewaltung an einer Kollegin ( die nur seine Stelle wollte und sowas in einer anderen Schule schon mal abgezogen hat ) Jahre lang sitzen musste, da nie richtg rescherschiert wurde.
Nachdem er wieder draußen war, war das Ausgleichgeld nicht mal annähernd das, was er sonst in dieser Zeit verdient hätte, sein soziales Umfeld war komplett zerstört, seine Frau hatte ihn verlassen, er hat keine Stelle mehr gefunden, und er starb dann ein paar Jahre nach der Entlassung.
Es ist erlaubt, mir zu widersprechen. :p

Wirklich aufzuwiegen ist die Lebenszeit nicht, das ist klar. Das war etwas verknappt formuliert. Der Staat verringert aber die Folgen deines Aufenhalts dort - so er es kann. Mit der Entschädigung wird man natürlich nicht reich. Sie kann sich aber auch nicht am Gehalt des Insassen orientieren, sondern muss fix sein. Sonst wäre ein Tag Haft eines kriminellen Bankers teurer als die Haft eines kriminellen Arbeitslosen. Aus dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes heraus wäre das nicht möglich. Zumal der Aufschrei - zu Recht - massiv wäre, wenn Banker dann mehrere Millionen Entschädigung bekämen, der Arbeitslose dagegen nur ein paar tausend.

Was das Umfeld anbelangt, ist das richtig. Und ohne Zweifel tragisch und das - aus Sicht des Betroffenen - sicherlich dramatischste. Aber so traurig das ist, da sind dem Staat die Hände gebunden. Wie das Umfeld auf die erwiesene Unschuld des Freigelassenen reagiert, kann der Staat ja nicht beeinflussen. Hier sehe ich das größere Problem bei der Mediendarstellung, die anfangs mit Vorverurteilungen sehr schnell bei der Hand ist, dann am Ende aber nur noch knapp über etwaige Freisprüche oder Rechtsmittelverfahren berichtet. Und bei Freisprüchen oder Einstellungen kommt dann meist der Ton mit "Na, der hat sich wieder herauslaviert. Diese Kuscheljustiz!". Das ist meiner Meinung nach das viel größere Problem, weil da immer mitschwingt, dass Freigesprochene eigentlich zu Recht vor Gericht standen, man es ihnen aber nur nicht nachweisen konnte oder sogar gar nicht nachweisen wollte.

Schlimmer Fall übrigens. Aber ja, es passiert - leider. Denn leider haben einige Menschen keinerlei Scheu und erzählen auch vor Gericht tatsächlich wildeste Geschichten oder manipulieren Beweise.
 
Was ja auch völlig richtig ist. Er ist und bleibt ein Bürger des Landes und ihm die Möglichkeit zur Wahl zu lassen ist zutiefst undemokratisch. Davon ab kann aber auch ich nicht nachvollziehen, warum die Mörderin frühzeitig entlassen wird, was allen voran daran liegt, dass ich keinerlei Informationen über den Fall habe und auch nicht weiß, was die wissenschaftlichen Arbeiten und Studien zum Thema Resozialisierung darüber aussagen.

Tatsächlich brauche ich aber nicht nur keine Argumente zu untermauern, nein ich brauche noch nicht ein Mal Argumente zu liefern. Der Grund ist einfach der, dass ich nicht behaupte, Mord und Verstümmelung seien Zweckhaft. Wer die Freiheit einschränken will oder aber Einschränkungen in die Freiheit befürwortet, ist auch in der Verantwortung das mit ordentlichen Argumenten zu begründen. Es ist leicht zusagen "Eier ab!" aber einerseits hast du natürlich keine Gewissensbisse, weil du das ja gar nicht selber tun musst, andererseits läuft es wieder darauf hinaus, dass davon sowohl Menschen betroffen sind, die zwar verurteilt sind aber die Taten nicht begangen haben und andererseits natürlich auch Menschen betroffen sind, die niemals Wiederholungstäter geworden wären. Und damit landen wir dann eben doch wieder dabei, dass der Staat niedere Gelüste befriedigen soll, wofür die "vorbeugende Maßnahme" nur noch Deckmäntelchen ist.



Keine Ahnung, was soll das auch für eine Relevanz besitzen? Wenn ich mir wünsche, dass die Frau oder der Mann, die/der das möglicherweise getan hat, stirbt, dann bin ich immer noch froh, dass andere die Aufgabe der Aufklärung und Beurteilung übernehmen. Und wenn ich mir es nicht wünsche? Ändert sich auch nichts. Ich finde es eigentlich interessanter, dass die Befürworter von Verstümmelung und Todesstrafe nur allzu gern die Angehörigen bzw. Opfer ignorieren, die ihre Rachegelüste gar nicht teilen.

Was die moralische Überlegenheit angeht, wäre es das doch besser sowas zu lassen, da man das problemlos zurückgeben kann.



Nur hat es nichts mit Gerechtigkeit zutun, jemanden dreckig zu behandeln, wohin man nämlich schnell kommt, wenn man es anders macht als hier und dann stellt sich ein weiteres Mal die Frage: Was hat die Gesellschaft davon? Wo sind die positiven Auswirkugnen davon, Menschen im Gefängnis schlecht zu behandeln? Gerade im von dir erwähnten Fall, wäre nun der vermeintliche Vergewaltiger noch schlechter behandelt worden und hätte nun nicht nur wenig Geld gehabt, sondern überdies auch noch eine umso schlimmere Zeit im Gefängnis.

1. Immerhin kann ich dir zustimmen, dass man zugunsten von eventuell unschuldigen Verurteilten, generell auf Todesstrafe bzw. jegliche Art von Verstümmelung, wie z.B. Kastration verzichten sollte. Aber Mord aus Habgier oder zur Vertuschung einer anderen Straftat sollten dann einfach lebenslang sein. Und das heißt bis zum Ableben des Täters. Auch gebe es für mich bei sexuellen Missbrauch, Vergewaltigung bzw. Kindesmissbrauch keine Verjährung bzw. Haftunfähigkeit. Schon gar nicht das Absitzen der Strafe per Fußfessel.

2. Ein Straftäter sollte, für die Dauer seiner Haft, vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Ich würde das als Teil der Strafe sehen.

3. Die Zellen sollten nur das notwendigste erhalten. Das heißt für mich, dass nur eine einwandfreie Hygiene gewährleistet sein muss. Ein besonderes Augenmerk auf ausgewogene Ernährung erachte ich nicht als zwingend notwendig. Auch gebe es für mich kein Fitnessstudio im Knast. Beides Dinge, die sich so mancher unbescholtener Bürger nicht leisten kann. Das wäre ja dann schon fast ne Belohnung. Um körperlich in Form zu bleiben wäre m.E. schwere Arbeit genug.

4. Das Unschuldige bestraft werden ist natürlich schlimm und deswegen ja auch im Zweifel die Unschuldsvermutung. Aber das ist nun mal nicht die Regel, sondern die Ausnahme.

Ich werde dir jetzt mal den Fall aus Österreich schildern:
Die Lehrerin Sieglinde Z. (damals 37) töte 1982 Katrin P.(Name des Opfers hab ich geändert, damals 16-17). Motiv: Eifersucht
Hintergrund:
Der Freund (damals 19) von Katrin P. war gleichzeitig der Liebhaber der Lehrerin Sieglinde Z. Da sich der junge Mann für seine jüngere Freundin entschieden hatte, sah Sieglinde Z. rot und arbeitete einen perfiden Mordplan aus. Sieglinde Z. ließ im Zuge einer "Umgestaltung" ihren Garten umgraben.
Danach bat sie Katrin P. um eine Aussprache, wie sie später vor Gericht behauptete und lockte so das Opfer zu sich nach Hause. Dort machte sie ihr Opfer bewegungsunfähig, indem sie diesem unter anderem mehrere Sehnen durchschnitt. Anschließend tötete sie ihr Opfer durch mehrere Messerstiche zerstückelte es und vergrub die Teile in ihrem Garten. Ausgenommen nur den Kopf des Opfers. Der landete bei einer Müllverbrennung im Raum Wien.

Sieglinde Z. wurde zu lebenslänglich (damals 25 Jahre) verurteilt. Jedoch musste sie ihre Strafe nicht voll absitzen. Kam nach 18 Jahren frei und lebt heute zu ihrem Schutz unter neuer Identität.

Wo bleibt hier die Gerechtigkeit? Das ist für mich eine Verhöhnung des Opfers bzw. der Angehörigen.

Fall 2:
Ein Polizist der Hundestaffel (48) aus Salzburg, vergewaltigt eine 15 Jährige, aus seiner Umgebung mehrmals und setzt sie psychisch unter Druck. Unter anderem damit, dass ihm als Polizist ohnehin nix passieren kann und ihr niemand glauben würde. Der Mann wird zwar verurteilt, aber sein Anwalt zögerte, den Haftantritt immer wieder hinaus (unter anderem Berufung bzw. weiterleiten an höhere Instanzen). All die Zeit Jahre des Hinauszögerns wurden an seiner Strafe angerechnet, obwohl er dafür nicht in U-Haft saß. Er musste auch nicht ins Gefängnis, sondern saß bzw. sitzt die Strafe per Fußfessel ab. Die junge Frau, die weiterhin den Hämen ihres Peinigers ausgesetzt war, musste schlussendlich mit ihren Eltern umziehen. Nun der Täter lebt damit fast besser, als das Opfer. Wohlgemerkt bekommt er auch noch ein Therapie auf Staatskosten. das Opfer natürlich nicht.
 
@Seth Caomhin

Ich habe nicht davon geredet Jemanden dreckig zu behandeln. Sondern ich bin für längere Haftstrafen und jeglicher Abschaffung von Komfort ( bei Gewaltverbrechen ). Das bedeutet das Derjenige nur das aller Nötigste bekommt was er zum Leben oder überleben braucht, also kein TV, Hofgang usw.
Und zum gesellschaftlichen Nutzen: Ich denke es würde sehr wohl zur Abschreckung dienen wenn unsere Gefängnisse nicht wie billige Hotels mit Ausgangssperren wären.
Und ja, das würde ich für gerechter halten, aber das ist nun mal immer ein subjektives Gefühl. ;)
 
Das Unschuldige bestraft werden ist natürlich schlimm und deswegen ja auch im Zweifel die Unschuldsvermutung. Aber das ist nun mal nicht die Regel, sondern die Ausnahme.

Wieso ist das nicht die Regel? Es werden regelmäßig Menschen für Verbrechen verurteilt, die sie nicht begangen haben. Studien zeigen, dass in den USA 4% der Todeskandidaten statistisch gesehen unschuldig sind. Wenn man eine statistische Wahrscheinlichkeit angeben kann, wie viele Menschen man unschuldig umbringt, dann war das kein Ausrutscher oder eine Ausnahme, sondern die Konsequenz aus der Tatsache, dass Menschen Fehler begehen.
 
Wieso ist das nicht die Regel? Es werden regelmäßig Menschen für Verbrechen verurteilt, die sie nicht begangen haben. Studien zeigen, dass in den USA 4% der Todeskandidaten statistisch gesehen unschuldig sind. Wenn man eine statistische Wahrscheinlichkeit angeben kann, wie viele Menschen man unschuldig umbringt, dann war das kein Ausrutscher oder eine Ausnahme, sondern die Konsequenz aus der Tatsache, dass Menschen Fehler begehen.

Die Regel ist es m.E. dennoch nicht. Natürlich hängt es vom Standpunkt ab, was man als regelmäßig sieht. Wenn 4% unschuldig hingerichtet werden, heißt das aber auch, dass 96% laut US-Gesetzen zu Recht hingerichtet werden. Und das macht diese 4% zu Ausnahmen. Natürlich ist jeder unschuldig hingerichtete Mensch einer zu viel. Deshalb gebe ich auch zu, dass vor dem Hintergrund die Todesstrafe einfach nicht zeitgemäß ist, oder moralisch vertretbar ist.

Gibt es einen Thread in dem man über Justitz, das Strafrecht bzw. Strafmaß, unabhängig von dem Thema Todesstrafe oder nicht diskutieren kann?
 
2. Ein Straftäter sollte, für die Dauer seiner Haft, vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Ich würde das als Teil der Strafe sehen.

Warum sollte ein Mörder vom Wahlrecht ausgeschlossen sein? Einen Teil der Bevölkerung auszuschließen, der nicht Mnderjährig oder geistig schwerbehindert bzw. im Koma ist auszuschließen, ist eine ernste Verzerrung des demokratischen Prozesses. Die Entziehung des Wahlrechts hat überhaupt nichts mehr mit den Aufgaben der Justiz zutun.

3. Die Zellen sollten nur das notwendigste erhalten. Das heißt für mich, dass nur eine einwandfreie Hygiene gewährleistet sein muss. Ein besonderes Augenmerk auf ausgewogene Ernährung erachte ich nicht als zwingend notwendig. Auch gebe es für mich kein Fitnessstudio im Knast. Beides Dinge, die sich so mancher unbescholtener Bürger nicht leisten kann. Das wäre ja dann schon fast ne Belohnung. Um körperlich in Form zu bleiben wäre m.E. schwere Arbeit genug.

Die Aufgabe des Justizsystems ist es nicht Menschen zu schinden oder entwerten. Du darfst gern belegen, warum ein System in dem der Wert eines Menschen nach einer Straftat gemindert wird, besser ist als eines in dem ein Mensch seinen wert beibehält.

4. Das Unschuldige bestraft werden ist natürlich schlimm und deswegen ja auch im Zweifel die Unschuldsvermutung. Aber das ist nun mal nicht die Regel, sondern die Ausnahme.

Und? Die Unschuldsvermutung ist doch kein Argument für die schlechte Behandlung von Gefangenen, denn letztendlich werden immer Menschen unschuldig in den Knast kommen und egal wie das System aussieht, ob Straftätern eine anständige Ernährung und Sport verweigert und sie zur Schinderei gezwungen werden oder ob sie verstümmelt oder getötet werden, sie werden betroffen sein.

Wo bleibt hier die Gerechtigkeit? Das ist für mich eine Verhöhnung des Opfers bzw. der Angehörigen. (...)

Die Gerechtigkeit liegt darin, dass die Frau in jedem Fall etliche Jahre ihres Lebens nicht in Freiheit verbracht hat. Wo du dort allerdings Verhönung erkennen willst, ist mir nicht klar. Die Tat ist schrecklich aber nur weil sie früher rausgekommen ist, wurde noch nicht gleichzeitig das Opfer oder die Angehörigen verspottet. Ansonsten ist auch aus der Beschreibung der Tat noch immer nichts über den Menschen und das ganze drumherum ausgesagt, es führt erst Mal vor allem einer verständlichen Reaktion: Abneigung. Ich werde mich aber möglichst hüten aus einer solchen Beschreibung irgendein Urteil zu treffen ohne darin selbst tief involviert zusein, geschweige denn würde ich deswegen das ganze Rechtssystem über den Haufen werfen und Straftäter im Zuge dessen unmenschlich behandeln wollen. Nebenbei zweifle ich sehr, dass Opfer alles üblicherweise selbst bezahlen müssten.

Das alles heisst nicht, dass es nicht Baustellen gäbe und das System perfekt wäre aber dann sollte man an den Baustellen auch arbeiten, anstatt in die Steinzeit zurückzugehen.

@Luther Voss
Wenn du jemanden keinen TV gestattest, keinen Hofgang, nur das nötigste also ein Bett und ein Eimer in einem ansonsten sterilen, leeren Raum, dann ist das eine dreckige Behandlung. Und ich empfehle doch zu beweisen, dass ein solches Leben für Menschen, die eine Straftat begangen oder angeblich begangen haben, der Gesellschaft nützt. Begnügen wir uns dabei mit der abschreckenden Wirkung.
 
Wenn 4% unschuldig hingerichtet werden, heißt das aber auch, dass 96% laut US-Gesetzen zu Recht hingerichtet werden.

Eh, nein. Heißt es nicht. Neben den ~ 4%, die vollkommen unschuldig sind, gibt es auch noch eine weit höhere Dunkelziffer an Todesurteilen, die formell falsch sind, weil der Täter beispielsweise geistig eingeschränkt oder zum Zeitpunkt der Tat gar nicht in der Lage war, das Unrecht seiner Tat in vollem Umfang zu begreifen. Allein in Texas, wo übrigens mit Abstand die meisten Todesurteile ausgesprochen und auch ausgeführt werden, würden ~ 68% der Todesurteile einer objektiven Überprüfung nicht standhalten.
 
Sieglinde Z. wurde zu lebenslänglich (5 Jahre) verurteilt. Jedoch musste sie ihre Strafe nicht voll absitzen. Kam nach 18 Jahren frei und lebt heute zu ihrem Schutz unter neuer Identität.
... Und damit ein hervorragender Beweis, dass sich auch Schwerverbrecher wieder normal in die Gesellschaft eingliedern und einen Sinneswandel vollziehen können.

Wenn man sich deinen Beitrag übrigens so durchliest, könnte durchaus der Eindruck entstehen, du hälst diese Leute für Tiere, die man am Besten in einem kleinen Zwinger einsperrt und ihnen einmal am Tag ein Stück Fleisch hinwirft. :facep:

Wo bleibt hier die Gerechtigkeit? Das ist für mich eine Verhöhnung des Opfers bzw. der Angehörigen.
Ist 18 Jahre komplett von jeglicher Zivilisation abgeschnitten zu sein nicht Gerechtigkeit genug?
Wird durch die Todesstrafe denn Gerechtigkeit hergestellt?
 
Die Regel ist es m.E. dennoch nicht. Natürlich hängt es vom Standpunkt ab, was man als regelmäßig sieht. Wenn 4% unschuldig hingerichtet werden, heißt das aber auch, dass 96% laut US-Gesetzen zu Recht hingerichtet werden. Und das macht diese 4% zu Ausnahmen. Natürlich ist jeder unschuldig hingerichtete Mensch einer zu viel. Deshalb gebe ich auch zu, dass vor dem Hintergrund die Todesstrafe einfach nicht zeitgemäß ist, oder moralisch vertretbar ist.

Regelmäßigkeit bedeutet, dass etwas immer wieder passiert. Und das ist bei Fehlurteilen der Fall.
Außerdem. Nach deiner Argumentation, sind selbst 40% getötete Unschuldige eine Ausnahme, weil ja schließlich 60% zu Recht getötet werden. Finde ich etwas seltsam.
 
Warum sollte ein Mörder vom Wahlrecht ausgeschlossen sein? Einen Teil der Bevölkerung auszuschließen, der nicht Mnderjährig oder geistig schwerbehindert bzw. im Koma ist auszuschließen, ist eine ernste Verzerrung des demokratischen Prozesses. Die Entziehung des Wahlrechts hat überhaupt nichts mehr mit den Aufgaben der Justiz zutun.



Die Aufgabe des Justizsystems ist es nicht Menschen zu schinden oder entwerten. Du darfst gern belegen, warum ein System in dem der Wert eines Menschen nach einer Straftat gemindert wird, besser ist als eines in dem ein Mensch seinen wert beibehält.



Und? Die Unschuldsvermutung ist doch kein Argument für die schlechte Behandlung von Gefangenen, denn letztendlich werden immer Menschen unschuldig in den Knast kommen und egal wie das System aussieht, ob Straftätern eine anständige Ernährung und Sport verweigert und sie zur Schinderei gezwungen werden oder ob sie verstümmelt oder getötet werden, sie werden betroffen sein.



Die Gerechtigkeit liegt darin, dass die Frau in jedem Fall etliche Jahre ihres Lebens nicht in Freiheit verbracht hat. Wo du dort allerdings Verhönung erkennen willst, ist mir nicht klar. Die Tat ist schrecklich aber nur weil sie früher rausgekommen ist, wurde noch nicht gleichzeitig das Opfer oder die Angehörigen verspottet. Ansonsten ist auch aus der Beschreibung der Tat noch immer nichts über den Menschen und das ganze drumherum ausgesagt, es führt erst Mal vor allem einer verständlichen Reaktion: Abneigung. Ich werde mich aber möglichst hüten aus einer solchen Beschreibung irgendein Urteil zu treffen ohne darin selbst tief involviert zusein, geschweige denn würde ich deswegen das ganze Rechtssystem über den Haufen werfen und Straftäter im Zuge dessen unmenschlich behandeln wollen. Nebenbei zweifle ich sehr, dass Opfer alles üblicherweise selbst bezahlen müssten.

Das alles heisst nicht, dass es nicht Baustellen gäbe und das System perfekt wäre aber dann sollte man an den Baustellen auch arbeiten, anstatt in die Steinzeit zurückzugehen.

@Luther Voss
Wenn du jemanden keinen TV gestattest, keinen Hofgang, nur das nötigste also ein Bett und ein Eimer in einem ansonsten sterilen, leeren Raum, dann ist das eine dreckige Behandlung. Und ich empfehle doch zu beweisen, dass ein solches Leben für Menschen, die eine Straftat begangen oder angeblich begangen haben, der Gesellschaft nützt. Begnügen wir uns dabei mit der abschreckenden Wirkung.

Das ist jetzt einfach nur mehr Ansichtssache. Ein Mensch der einen Mord begeht, der zweifelsfrei bewiesen ist, wie bei Sieglinde Z. sollte m.E. de Rest des Lebens in der Zelle verbringen. Für mich haben solche Individuen zumindest das Recht auf Freiheit verwirkt. Da wirst du meine Meinung nicht ändern. Keine Todesstrafe, keine Folter, aber auch keine Freiheit mehr.



Eh, nein. Heißt es nicht. Neben den ~ 4%, die vollkommen unschuldig sind, gibt es auch noch eine weit höhere Dunkelziffer an Todesurteilen, die formell falsch sind, weil der Täter beispielsweise geistig eingeschränkt oder zum Zeitpunkt der Tat gar nicht in der Lage war, das Unrecht seiner Tat in vollem Umfang zu begreifen. Allein in Texas, wo übrigens mit Abstand die meisten Todesurteile ausgesprochen und auch ausgeführt werden, würden 68% der Todesurteile einer objektiven Überprüfung nicht standhalten.

Was ist schon objektiv? Gehst du von US-Gesetzen oder dt. Gesetzen aus?

... Und damit ein hervorragender Beweis, dass sich auch Schwerverbrecher wieder normal in die Gesellschaft eingliedern und einen Sinneswandel vollziehen können.

Wenn man sich deinen Beitrag übrigens so durchliest, könnte durchaus der Eindruck entstehen, du hälst diese Leute für Tiere, die man am Besten in einem kleinen Zwinger einsperrt und ihnen einmal am Tag ein Stück Fleisch hinwirft. :facep:


Ist 18 Jahre komplett von jeglicher Zivilisation abgeschnitten zu sein nicht Gerechtigkeit genug?
Wird durch die Todesstrafe denn Gerechtigkeit hergestellt?

Wie oben schon beschrieben, hat für mich so ein Mensch, das Recht auf ein Leben in Freiheit verwirkt. Für solch einen Mord gibt es keine Sühne oder Gerechtigkeit. Gerecht wäre es bestenfalls, wenn dieser Abschaum (für mich ist sie das) zumindest die Angst vor dem Tod ertragen müsste. Persönlich hätte ich sie zum Tode verurteilt, damit sie die gleiche Angst, wie das Opfer verspürt und danach die Strafe zu lebenslang umgewandelt. Ein Lebenslang das bis zum Tod aufrecht bleibt.

Offtopic
Wir Menschen sind Tiere, ob uns das gefällt oder nicht. Wir sind nackte Affen, egal wie wir es drehen und wenden.

@ Sol und David Sommerset
Ich hab doch ausdrücklich geschrieben, dass die 4% natürlich 4% zu viel sind und vor dem Hintergrund die Todesstrafe tatsächlich falsch. Wollt oder könnt ihr nicht lesen?
 
Ja, ich gehe von US-amerikanischen Gesetzen aus - nach welchem Recht sollte ein amerikanischer Richter denn ein Urteil sonst überprüfen, hm?

Danke für die Antwort und die Information. Vor dem Hintergrund kann ich auch eure Argumentation gegen die Todesstrafe verstehen. Wusste nicht das es so krass ist mit den Fehlurteilen in den USA.

@icebär
Jemand der einen so wertvollen Beitrag, wie Mord oder Vergewaltigung, leistet hat m.E. das Wahlrecht auf Dauer seiner Haft verwirkt. Im Fall von Mord für immer, weil für immer hinter schwedischen Gardinen. Aus punkt. Da wirst du mich auch nicht umstimmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jemand der einen so wertvollen Beitrag, wie Mord oder Vergewaltigung, leistet hat m.E. das Wahlrecht auf Dauer seiner Haft verwirkt.

Du hast ganz allgemein von Straftätern gesprochen... :rolleyes:

Im Fall von Mord für immer, weil für immer hinter schwedischen Gardinen. Aus punkt. Da wirst du mich auch nicht umstimmen.

Eine kleine Erinnerung an reale Zusammenhänge:

  • Ich brauche dich nicht umstimmen.
  • DU musst mich und den Rest der Gesellschaft umstimmen.
 
Ich frage mich ja immer, ob das Geschreie der Todesstrafenbefürworter immer noch groß ist, wenn der eigene geliebte Vater, die Mutter oder der Partner, von dessen Unschuld man selbst überzeugt ist, in einer Zelle vermodert und auf die Hinrichtung wartet...

Ich darf übrigens daran erinnern, dass Mord nicht gleich Mord ist. Zumindest, was den Tathergang und die Persönlichkeit betrifft. In einen nach deutschem Recht zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Mörder wird genug Zeit und Mittel investiert, um eine Resozialisierung erfolgreich bewirken zu können. Es ist ein Unterschied, ob jemand eine Beziehungstat verübt hat (was übrigens immer noch den Großteil aller Morde ausmacht) oder ob jemand aufgrund einer psychischen Erkrankung mehrfach gemordet hat. Und sollte selbst bei denen noch Rückfallgefahr bestehen, gibt es da ja immer noch die gute alte Sicherungsverwahrung zum Schutz der Bevölkerung. Und da kann es dem Volk doch auch auf gut deutsch scheißegal sein, ob dieser Jemand im "Luxus" oder in einer fensterlosen Zelle bei Wasser und Brot vor sich hinsiecht. Der Täter wird höchstwahrscheinlich im Vollzug sterben. Das sollte doch wohl ausreichende Genugtuung für den Pöbel sein.
 
Wie oben schon beschrieben, hat für mich so ein Mensch, das Recht auf ein Leben in Freiheit verwirkt. Für solch einen Mord gibt es keine Sühne oder Gerechtigkeit. Gerecht wäre es bestenfalls, wenn dieser Abschaum (für mich ist sie das) zumindest die Angst vor dem Tod ertragen müsste. Persönlich hätte ich sie zum Tode verurteilt, damit sie die gleiche Angst, wie das Opfer verspürt und danach die Strafe zu lebenslang umgewandelt. Ein Lebenslang das bis zum Tod aufrecht bleibt.
Wenn für dich ein Justizsystem, in dem Tätern Schaden zugefügt, Vergeltung betrieben und Menschen gequält werden die Lösung darstellt, dann aber Gute Nacht!
 
Es ist erlaubt, mir zu widersprechen. :p

Wirklich aufzuwiegen ist die Lebenszeit nicht, das ist klar. Das war etwas verknappt formuliert. Der Staat verringert aber die Folgen deines Aufenhalts dort - so er es kann. Mit der Entschädigung wird man natürlich nicht reich. Sie kann sich aber auch nicht am Gehalt des Insassen orientieren, sondern muss fix sein. Sonst wäre ein Tag Haft eines kriminellen Bankers teurer als die Haft eines kriminellen Arbeitslosen. Aus dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes heraus wäre das nicht möglich. Zumal der Aufschrei - zu Recht - massiv wäre, wenn Banker dann mehrere Millionen Entschädigung bekämen, der Arbeitslose dagegen nur ein paar tausend.

Was das Umfeld anbelangt, ist das richtig. Und ohne Zweifel tragisch und das - aus Sicht des Betroffenen - sicherlich dramatischste. Aber so traurig das ist, da sind dem Staat die Hände gebunden. Wie das Umfeld auf die erwiesene Unschuld des Freigelassenen reagiert, kann der Staat ja nicht beeinflussen. Hier sehe ich das größere Problem bei der Mediendarstellung, die anfangs mit Vorverurteilungen sehr schnell bei der Hand ist, dann am Ende aber nur noch knapp über etwaige Freisprüche oder Rechtsmittelverfahren berichtet. Und bei Freisprüchen oder Einstellungen kommt dann meist der Ton mit "Na, der hat sich wieder herauslaviert. Diese Kuscheljustiz!". Das ist meiner Meinung nach das viel größere Problem, weil da immer mitschwingt, dass Freigesprochene eigentlich zu Recht vor Gericht standen, man es ihnen aber nur nicht nachweisen konnte oder sogar gar nicht nachweisen wollte.

Schlimmer Fall übrigens. Aber ja, es passiert - leider. Denn leider haben einige Menschen keinerlei Scheu und erzählen auch vor Gericht tatsächlich wildeste Geschichten oder manipulieren Beweise.

Ob eine Orientierung am Lohn der fälschlich Inhaftierten dem Gleichheitsgrundsatz entgegensteht, halte ich für anfechtbar. Nach derzeitiger Regelung für Haftentschädigungen werden ja bspw. auch nachweisbare Vermögensschäden berücksichtigt, die im Rahmen von §7 StreG geltend gemacht werden können. Der Tagessatz hat dagegen nur den Zweck, immaterielle Schäden zu kompensieren, und da greift in der Tat das GG, da die Lebenszeit eines Menschen nicht gegen die eines anderen abgewogen werden kann. Entfallener Lohn wird vom Gevatter Staat schlicht und einfach nicht berücksichtigt.

Da sich die Debatte hier nicht um Haftentschädigungen dreht, will ich das nicht weiter vertiefen, aber in meinen Augen verharmlost du hier die Rolle des Staates und die Tragweite dessen etwas.
 
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