colonelveers
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THE EVIL DEAD (Tanz der Teufel) vom Regisseur Sam Raimi war eine Low-Budget produktion. Der Film ist trotz einiger expliziten Szenen kein typisches Beispiel für einen Hardcore-Horrofilm.
Im Oktober 1983 erwarb die Münchner Prokino die Lizenzen für diesen Film.
Durch Mund-zu Mund -Propaganda erreicht der ab 18 Jahren zugängliche Film, ohne werbung, in nur drei Montaten 160.000 Besucher. Angespornt vom Erfolg dieses Außenseiters lässt der Verlei weitere 30 Kopien ziehen - vergeblich, denn nach seiner Veröffentlichung auf Kassette durch VCL Video wird er am 6. Juli 1984 von der Staatsanwaltschaft München wegen Verstoßes gegen den Paragraf 131 StGB bundesweit beschlagnahmt.
Begründung des Münchner Amtsgerichts: Der Film lebt überwiegend von brutalen, grausamen und geschmacklosen Szenen. In diesem Film werden anderen Menschen besondere Schmerzen und Qualen zugefügt, dabei wird von den Akteuren aus gefühlloser und unbarmherziger Gesinnung gehandelt, und die menschenverachtende rücksichtslose und gleichgültige Tendenz findet in der Darstellung der gewalttätigen Voränge greifbaren Ausdruck......Rohe Gewalttaten werden in aufdringlicher Weise anreißerisch und ohne jedliche Motivation um ihrer selbst Willen zum bloßen Unterhaltungsanreiz und zur Stimulierung von Emotionen gezeigt. Die Darstellung exzessiver Gewalt und Grausamkeit wird mithin zum Selbstsweck erhoben.
Das Gericht schließt: Der Film liefert insbesondere keinen Denkanstoß hinsichtlich der Problematik der Ursachen von grausamer Gewalt.
(Mal ehrlich, wenn ich den Film nicht kennen würde hätte mich diese Beschreibung erst recht neugierig gemacht)
So sieht das dann im Ernstfall aus. Aber die "Akte Evil Dead" ist eigentlich eine ellenlange Story. Dazu gehort auch die fehlinterpretation des §131, der im seinem Ursprung eigentlich garnicht zur Filmindizierung gedacht war. Diese wurde sogar am 20 Oktober 1992 vom Bundesverfassungsgericht gerügt, die darin eine Rechtsbeugung sah und das Verbot von "The Evil Dead" aufhob.
Wenn es interressiert kann ich das noch weiter ausführen. Aber ich muß das auch erst aus meinen Quellen abtippeln, so schlau bin ich dan auch nicht.
mfg
colonelveers
Im Oktober 1983 erwarb die Münchner Prokino die Lizenzen für diesen Film.
Durch Mund-zu Mund -Propaganda erreicht der ab 18 Jahren zugängliche Film, ohne werbung, in nur drei Montaten 160.000 Besucher. Angespornt vom Erfolg dieses Außenseiters lässt der Verlei weitere 30 Kopien ziehen - vergeblich, denn nach seiner Veröffentlichung auf Kassette durch VCL Video wird er am 6. Juli 1984 von der Staatsanwaltschaft München wegen Verstoßes gegen den Paragraf 131 StGB bundesweit beschlagnahmt.
Begründung des Münchner Amtsgerichts: Der Film lebt überwiegend von brutalen, grausamen und geschmacklosen Szenen. In diesem Film werden anderen Menschen besondere Schmerzen und Qualen zugefügt, dabei wird von den Akteuren aus gefühlloser und unbarmherziger Gesinnung gehandelt, und die menschenverachtende rücksichtslose und gleichgültige Tendenz findet in der Darstellung der gewalttätigen Voränge greifbaren Ausdruck......Rohe Gewalttaten werden in aufdringlicher Weise anreißerisch und ohne jedliche Motivation um ihrer selbst Willen zum bloßen Unterhaltungsanreiz und zur Stimulierung von Emotionen gezeigt. Die Darstellung exzessiver Gewalt und Grausamkeit wird mithin zum Selbstsweck erhoben.
Das Gericht schließt: Der Film liefert insbesondere keinen Denkanstoß hinsichtlich der Problematik der Ursachen von grausamer Gewalt.
(Mal ehrlich, wenn ich den Film nicht kennen würde hätte mich diese Beschreibung erst recht neugierig gemacht)
So sieht das dann im Ernstfall aus. Aber die "Akte Evil Dead" ist eigentlich eine ellenlange Story. Dazu gehort auch die fehlinterpretation des §131, der im seinem Ursprung eigentlich garnicht zur Filmindizierung gedacht war. Diese wurde sogar am 20 Oktober 1992 vom Bundesverfassungsgericht gerügt, die darin eine Rechtsbeugung sah und das Verbot von "The Evil Dead" aufhob.
Wenn es interressiert kann ich das noch weiter ausführen. Aber ich muß das auch erst aus meinen Quellen abtippeln, so schlau bin ich dan auch nicht.
mfg
colonelveers