Straftäter flüchtet auf Dach der JVA!

Wahrscheinlich weil er sich ohne Tee und Wolldecke in den Zaun gestürzt hätte...wer's glaubt :rolleyes:

Das sehe ich ziemlich genauso, er hat es verlangt und wenn man sowieso gerade schon nach seiner Pfeife tanzt kann man ja gleich noch den Tanz mitmachen.

EDIT:

http://www2.onnachrichten.t-online.de/dyn/c/95/79/25/9579252.html


Das ist dann der Punkt wo mir wieder der Arsch platzt.

Jetzt rücken sie sich alle Gegenseitig auf den Leib auf der Suche nach den Schuldigen. Meine Fresse, es kann passieren das jemand ausbüchst, sogar einer Vergewaltiger, aber man muß SPÄTESTENS dann entsprechend handeln und ihn nicht noch aufm Dach spazieren gehen lassen.

Der einzige der mal wieder sagt was Sache ist ist Guido Westerwelle. Den Mann lob ich mir!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sehe das ähnlich EMOTIONAL wie viele andere hier.
Solch ein Schwein hat nur "beschränkte" Rechte. Er zerstört Stephanies Leben (und das ihrer Familie) und darf dann noch Forderungen stellen! Sorry, aber wenn er aufs Dach will, dann hätte man ihn aushungern lassen sollen. Wenn er runter will kann man ihn gern holen, aber Tee und Decke? Mann Mann Mann...

Zur Bestrafung: Sicherlich ist hier ein Vergleich der amerikanischen und europäischen Rechtsauffassung hilfreich. Während in der USA die Sühne für die begangene Tat absoluten Vorrang hat (Todesstrafe etc.), so zählt in Europa eher die Buße und Reintegration in die Gesellschaft (was wohl bei Sexualstraftätern grundsätzlich ausgeschlossen werden kann).

Leider finanzieren wir diese Sau auch noch mit Steuergeldern. Der Typ müsste normalerweise für sein Essen arbeiten bis die Schwarte kracht (Stichwort Steinbruch [als Metapher] ... ). Aber in Deutschland ist es ja unsozial, diesem armen Menschlein noch das Leben schwer zu machen. Wenn er nicht arbeiten will, dann tut er es eben nicht - bezahlen wir ihn eben. Aaaaahhhhhh!!!!

Was mich aber lächelnd in die Zukunft des Typs schauen lässt, ist seine spätere Behandlung durch Mitgefangene. Kinderschänder sind dort das letzte vom letzten - das ist nicht nur Klischee aus diversen Filmen. Dort gibt es auch so etwas wie Ehre einer Strafhandlung. Wenn man sich mit den Mächtigen anlegt (Bankraub,...), ist man angesehen - wer sich allerdings an Hilflosen vergreift und insbesondere Kinder so grausam mißhandelt, dann hat man dort nix zu lachen. Ich hoffe er wird sich oft bücken müssen :braue (und das die Wärter zu diesem Zeitpunkt auch gern mal in die andere Richtung schauen)... Viele Sympathien wird selbst im Knast nicht haben. Ich wünsche ihm alle nur möglichen Unannehmlichkeiten dort.
 
so zählt in Europa eher die Buße und Reintegration in die Gesellschaft (was wohl bei Sexualstraftätern grundsätzlich ausgeschlossen werden kann).

Nein, es kann eben nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Allerdings ist es so, daß Straftäter - egal was sie denn nun verbrochen haben - mehr Publicity bekommen, wenn sie rückfällig werden, als wenn sie dieses nicht tun, da sich ersteres in den Medien besser vermarkten lässt.

C.
 
Sabermaster schrieb:
Das ist dann der Punkt wo mir wieder der Arsch platzt.
. . . :D ;)
Jetzt rücken sie sich alle Gegenseitig auf den Leib auf der Suche nach den Schuldigen. Meine Fresse, es kann passieren das jemand ausbüchst, sogar einer Vergewaltiger, aber man muß SPÄTESTENS dann entsprechend handeln und ihn nicht noch aufm Dach spazieren gehen lassen.

Der einzige der mal wieder sagt was Sache ist ist Guido Westerwelle. Den Mann lob ich mir!!!
Das kann ich jetzt nicht so ganz nachvollziehen. Einerseits stört dich die blindaktivistische Suche nach Schuldigen, in der jeder wie gewöhnlich versucht dem anderen den/ die schwarze/n Peter/Petra (immer politisch korrekt bleiben, nicht wahr?) zuzuschieben, andererseits lobst du die Schwesterwelle dafür, dass sie genau das tut.
 
Das kann ich jetzt nicht so ganz nachvollziehen. Einerseits stört dich die blindaktivistische Suche nach Schuldigen, in der jeder wie gewöhnlich versucht dem anderen den/ die schwarze/n Peter/Petra (immer politisch korrekt bleiben, nicht wahr?) zuzuschieben, andererseits lobst du die Schwesterwelle dafür, dass sie genau das tut.

Er nennt die Sache wenigstens handfest beim Namen: Skandal, während die "Richterverein"(wer sich diesen Begriff für eine Gewrkschafft ausgedacht hat gehört geschlagen) drüber ereifert das es nur ein "kleine Panne" gewesen wäre. Deswegen lobe ich mir Tante Westerwelle.
 
Was mich bei der SAche nervt ist ja nicht nur das unsere Polizie da nicht einfach raufgeht und den typen schnappt... was hat sie den daran gehindert?
Nein die geben den auch noch ne warme decke und ne Kaffee und nun ist er vom arzt auch noch verhandlungsunfähig geschrieben?
Was soll das den für ein scheiss sein?

Ok er ist im Knast also hat der Staat eine gewisse verantwortung für seine Gesundheit. Da stimme ich ja noch überein. Aber wenn man seine Gesundheit selber wegen so einer Aktion "kaputt" macht, dann hört für mich die verantwortung auf.

Wäre ich da der Chef gewesen, ich hätte ihn einfach ohne alles da oben gelassen oder hätt ein paar polizisten hoch geschickt und ihn runter geholt.
Und wenn er vom Dach gesprungen worden wäre und dabei gestorben wäre... selber schuld.
Hätte er sich verletzt, verarzten, verhandeln und gleich mal die rechnung an ihn stellen bzw an seine Verwandten.
Aber ne man ist zu so jemanden noch nett und man erspart ihn das gericht erst mal weil das ist ja anstrengend. Hat jemand das Mädchen eigentlich untersucht und gesundheitlich für eine Vergewaltigung frei gegeben?

Ne sowas treibt meinen Blutdruck nur in die Höhe
 
Wäre ich da der Chef gewesen, ich hätte ihn einfach ohne alles da oben gelassen oder hätt ein paar polizisten hoch geschickt und ihn runter geholt.
Und wenn er vom Dach gesprungen worden wäre und dabei gestorben wäre... selber schuld.
Hätte er sich verletzt, verarzten, verhandeln und gleich mal die rechnung an ihn stellen bzw an seine Verwandten.
Aber ne man ist zu so jemanden noch nett und man erspart ihn das gericht erst mal weil das ist ja anstrengend. Hat jemand das Mädchen eigentlich untersucht und gesundheitlich für eine Vergewaltigung frei gegeben?

*unterschreib*

Also der Kommentar mit der Untersuchung ist echt genial, den merk ich mir.
 
Also allein solche Forderungen wie "Ich will nicht das stefanie aussagt" und "Ich will nicht das das video zeigt wo gezeigt wird wie ich sie immer wieder vergewaltige" ist doch ein witz.
Da würd ich doch lachen.
Beim nächsten mal lach ich einen Polizisten aus und Beleidige ihn. Und wenn es dann zur Verhandlung kommt sag ich auch "ich will nicht das mein Opfer was gegen mich sagt um mich zu belasten" und "Nein ich will auch nicht das die Waffe mit der ich den polizisten verletzt habe als beweis zugelassen wird, weil das ist ja meine waffe und damit würde ich mich ja selber sozusagen belasten"

Wahhhhhhhhh ich glaub ich werd gerade verrückt
 
Nein, es kann eben nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden..

Ok, "grundsätzlich" nicht. Aber Sexualstraftäter schädigen andere Menschen in einer Weise, welche diesen den REST DES LEBENS versaut bzw. ein späteres normales Familienleben quasi unmöglich macht. Oder denkst du, das Stephanie eventuell jemals Kinder haben wird? Ich glaube nicht, dass sie jemals ohne weiteres mit einem Mann zusammen sein kann.
Daher haben soche Sexualtäter auch nur ihre Chance auf Rehabilitation verwirkt. Es ist schlicht nicht wiedergutzumachen - eine Wiederholungstat zu wahrscheinlich. Zugunsten der potentiellen weiteren Vergewaltigungsopfer im Zuge einer Wiederholungstat ist das Opfer der nicht wieder zu erlangenden Freiheit eines Sexualverbrechers (der mööööööglicherweise keine Wiederholungstat begeht) mehr als Vertretbar. Sein verursachter Schaden an der Gesellschaft ist schlicht zu groß.

Sollen sie doch die Bankräuber oder Kunstdiebe rehabilitieren - kein Problem, haben ja schließlich niemanden körperlich oder seelisch geschadet. Aber niemals Sexualstraftäter oder von mir aus auch Drogenhändler, Mörder etc.

Die (in der Presse vertretene) Statistik sagt zumindest, das ein Großteil dieser Sträflinge nach der Entlassung wieder straffällig wird. Wie sollen sie sich auch in der Welt um sich zurecht finden? 10++ Jahre Knast - Entlassung. Danach eh keine Freunde + soziales Umfeld, vorbestraft - Jobchance = 0, normales Leben quasi unmöglich. Wech mit dem Gesindel... Bestes Beispiel ist hier der Fall "Stephanie". Der Typ war ja schließlich schon mit Sexualdelikten "vorbelastet". Ich wünsche ihm alles Schlechte der Welt... (als erstes sollten Sie sein gesamtes Vermögen beschlagnahmen und damit so lange wie möglich seine Haft finanzieren. Schont unsere Steuergelder. Dieses Schwein ist es nicht wert!)

Allerdings ist es so, daß Straftäter - egal was sie denn nun verbrochen haben - mehr Publicity bekommen, wenn sie rückfällig werden, als wenn sie dieses nicht tun, da sich ersteres in den Medien besser vermarkten lässt.

Hier stimme ich dir vollkommen zu. Eben das Gesetz der Presse und Markwirtschaft. Lässt sich nicht vermeiden. Skandale und menschliche Abscheulichkeiten lassen sich eben gut verkaufen...
 
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Da ich hier zu einigen Aussagen Anmerkungen habe, werde ich sie in einer Liste "abhandeln"

Betäubungsschuss:

Dies ist kein zugelassenes Zwangsmittel der Polizei (Info eines angehenden polizisten). Da die BRD ein Rechtsstaat ist, muss jedes Zwangsmittel der Polizei gesetzlich erlaubt sein. Im Großen und Ganzen ist dies Ländersache, in den einzelnen Bundesländer sind aber meistens gleiche Zwangsmittel zugelassen. Desweiteren dürfen Betäubungsmittel nur von einem Arzt verabreicht werden, das bedeutet, dass hier ein Amtsarzt mit Betäubungsgewehr ran kommen müsste. Ein einfacher Polizist, der kein aprobierter Amtsarzt ist, dürfte das nicht. Außerdem müsste eine komplette Krankengeschichte mit genauem Gewicht dem Arzt vorliegen, da er sich ansonsten wegen Tötung oder gefährlicher KV vor Gericht verantworten müsste. BTMs haben nunmal die Angewohnheit recht gefährlich zu werden, was man schon dadurch merkt, dass man bei Vollnarkosen eine Einwilligung braucht, da man nach einer jeden nicht mehr aufwachen könnte.

-> Gorillas auf's Dach schicken

Den Grund hierfür hat der Polizeipräsi genannt. Es war ein Flachdach, wo sich die Polizisten nicht hätten anschleichen können und somit Mario M. sofort gesehen hätte wenn was im Busch ist. Wenn er dann gesprungen wäre, müsste man die Polizisten zumindest mal wegen versuchter KV mit Todesfolge anklagen. Sie haben versucht ihn zu greifen, dabei hatten sie Eventualvorsatz bezüglich Verletzungen des Mario M. und bei diesem Versuch ist er geflüchtet und gestorben. Es gäbe hierbei auch keinerlei, absolut keine Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe, die auch nur im Entferntesten in Frage kommen. Diese Tat unter den Teppich zu kehren wäre absolut unmöglich.

-> Anwesenheit des Angeklagten beim Prozess

Der Angeklagte hat das Recht und die Pflicht am Prozess Teil zu nehmen. Wenn er einfach nicht erscheint, darf nichts gemacht werden, wenn er während der Verhandlung sich entfernt darf der Verhandlungstag zu Ende geführt werden. Wenn der Angeklagte sich schuldgaft seiner Verhandlungstauglichkeit beraubt, darf das Gericht nur dann die Verhandlung fortführen, wenn der Angeklagte noch nicht zur Anklage gehört wurde. Da die Anhörung des Angeklagten normalerweise zuerst erfolgt und der Prozess schon einige Tage währt, nehme ich an, dass Mario M. schon ausgesagt hatte und daher dem Gericht keine andere Wahl gelassen wurde.
Es gibt noch Sonderbestimmungen, dass der Angeklagte nicht bei Aussagen des/der Opfer/s dabei sein muss, wenn es sich um Kinder handelt (wird dann meistens auf Video aufgenommen und in der Verhandlung gezeigt). Das sind dann aber halt Bestimmungen für bestimmte Abschnitte der Verhandlung.
 
Danke für den kleinen Jura-Exkurs :)

Ist ja auch alles richtig. Das erklärt trotzdem nicht die Unfähigkeit der Justiz den Typ schneller vom Dach zu holen und die Verhandlung nicht zu verzögern (oder gar Zugeständnisse zu machen!!!).

Sollen sie ihm doch eine Schlauchrutsche an den Rand des Daches fahren und unten einen Tisch mit Wasser und eine Decke hinstellen. Wenn er runter will, dann kann er gern kommen. Es kann der Justiz damit auch niemand "unterlassene Hilfeleistung" vorwerfen. Wenn was knabbern will, kann er jederzeit und ohne Gefahr runterkommen. Niemand hält ihm die lebensnotwendigen Nahrungsmittel vor. Vielleicht sollte die Rutsche aber auch einfach im Gulli oder Bärengehege enden...
 
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Da ich hier zu einigen Aussagen Anmerkungen habe, werde ich sie in einer Liste "abhandeln"


-> Gorillas auf's Dach schicken

Den Grund hierfür hat der Polizeipräsi genannt. Es war ein Flachdach, wo sich die Polizisten nicht hätten anschleichen können und somit Mario M. sofort gesehen hätte wenn was im Busch ist. Wenn er dann gesprungen wäre, müsste man die Polizisten zumindest mal wegen versuchter KV mit Todesfolge anklagen. Sie haben versucht ihn zu greifen, dabei hatten sie Eventualvorsatz bezüglich Verletzungen des Mario M. und bei diesem Versuch ist er geflüchtet und gestorben. Es gäbe hierbei auch keinerlei, absolut keine Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe, die auch nur im Entferntesten in Frage kommen. Diese Tat unter den Teppich zu kehren wäre absolut unmöglich.

Seh ich kein Problem bei. Sie wollten ihn da herunterholen, zu seinem eigenen Schutz. Wenn er dann springt isses jawohl nicht deren Schuld.

Ich weiß ja nicht inwiefern hier die Rechtslage zwischen einem Wachsoldaten und einem Polizisten vergleichbar ist, aber wenn ich als Soldat auf Wache jemanden mit Zwangsmitteln vom Dach einer militärischen Anlage hätte holen lassen und der wäre runtergehüpft, dann hätte es vielleicht eine Untersuchung gegeben die mich aber ohne jeden Zweifel entlastet hätte und es wäre zu keinerlei disziplinarsichen Verfolgung gekommen, von einer Strafrechtlichen mal ganz zu schweigen.

Wenn das bei einem Polizisten anders ist, schön und gut, dann akzeptier ich das, schwachsinning ist es trotzdem.


Niemand hält ihm die lebensnotwendigen Nahrungsmittel vor. Vielleicht sollte die Rutsche aber auch einfach im Gulli oder Bärengehege enden...




Ne du laß mal, sonst vergreift er sich da an den Ratten.
 
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Seh ich kein Problem bei. Sie wollten ihn da herunterholen, zu seinem eigenen Schutz. Wenn er dann springt isses jawohl nicht deren Schuld.

Ich weiß ja nicht inwiefern hier die Rechtslage zwischen einem Wachsoldaten und einem Polizisten vergleichbar ist, aber wenn ich als Soldat auf Wache jemanden mit Zwangsmitteln vom Dach einer militärischen Anlage hätte holen lassen und der wäre runtergehüpft, dann hätte es vielleicht eine Untersuchung gegeben die mich aber ohne jeden Zweifel entlastet hätte und es wäre zu keinerlei disziplinarsichen Verfolgung gekommen, von einer Strafrechtlichen mal ganz zu schweigen.
Das Problem ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel. Die Polizei und auch der Soldat sind gezwungen das mildeste Mittel zu nutzen, dass Erfolg bringt. Und das mildeste Mittel ist hier nunmal ihn zur Aufgabe zu bewegen. Es besteht keinerlei Gefahr für leib Leben oder ein sonstiges Rechtsgut einer Person außer der des Mario M. Und da kann man ihn weder vom dach schießen noch ihn mit Gewalt da runter zerren. Dadurch verwirken hier die Polizisten auch den Rechtfertigungsgrund des polizeilichen Zwangs und eine Anklage würde wohl durch gehen. Dass es zu seinem Schutz war, somit eventuell ein rechtfertigender Notstand greifen würde, ist sehr an den Haaren herbei gezogen, da die Gefahr für Leib oder Leben des Mario M. erst durch das Eingreifen der Polizei akkut/gesteigert wird, sie also selber eine Notstandslage hervor riefen.

@Joerschi: Wenn Du meinem kleinen Juraexkurs genau folgst, wirst Du erkennen, dass der einzige Fehler, den man hier irgendwelchen Beamten vorwerfen könnte (rechtlich gesehen versteht sich) die Tatsache ist, dass die baulichen Gegebenheiten des Innenhofes nicht gänzlich perfekt sind. Und auch hier kann man wenn überhaupt dem Planer einen Vorwurf machen. Aber der ist kein Gefangener und wenn ein Gefangener über eine Ausbruchmöglichkeit lange genug brütet und dabei seine individuellen Fähigkeiten beachtet, dann findet er selbst im ausbruchsichersten Gefängnis noch ne Fluchtmöglichkeit.

Ich möchte bitte anmerken, dass ich es mit meinen Moralvorstellungen nicht vereinbar finde, dass der Prozess unterbrochen wurde. Ich stelle hier lediglich die Rechtslage dar. Meine Ansichten zu unverhältnismäígen Zwangsmitteln habe ich denke ich weiter oben dargestellt.
 
Das Problem ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel. Die Polizei und auch der Soldat sind gezwungen das mildeste Mittel zu nutzen, dass Erfolg bringt. Und das mildeste Mittel ist hier nunmal ihn zur Aufgabe zu bewegen. Es besteht keinerlei Gefahr für leib Leben oder ein sonstiges Rechtsgut einer Person außer der des Mario M. Und da kann man ihn weder vom dach schießen noch ihn mit Gewalt da runter zerren. Dadurch verwirken hier die Polizisten auch den Rechtfertigungsgrund des polizeilichen Zwangs und eine Anklage würde wohl durch gehen. Dass es zu seinem Schutz war, somit eventuell ein rechtfertigender Notstand greifen würde, ist sehr an den Haaren herbei gezogen, da die Gefahr für Leib oder Leben des Mario M. erst durch das Eingreifen der Polizei akkut/gesteigert wird, sie also selber eine Notstandslage hervor riefen.

Ich darf als Soldat jedes mir notwendig erscheinende Mittel anwenden sofern ich auf Wache bin, mit der Einschränkung das dieses vom Dienstherr genehmigt sein muß. Wenn ich das Anrufverfahren anwende wie es in der Vorschrift steht und ich den Schusswaffengebrauch ankündige darf ich ihn mit einem tödlichen Schuß vom Dach holen. Das unterscheidet den Soldaten vom Polizisten. Ich habe NICHT das mildeste Mittel anzuwenden sondern jedes genehmigte Mittel. Und diese ZDv10/6 brechtigt den Wachsoldaten zum tödlichen Gebrauch der Schusswaffe nach Ankündigung. Aus eben diesem Grund stehen an jeder Militärischen Anlage Schilder "Achtung! Schusswaffengebrauch!"

Ein Polizist hat vielleicht das mildeste Mittel anzuwenden, nicht aber ein Soldat, denn als Soldat unterliege ich den Vorschriften der Bundeswehr, die durch das Soldatengesetz abgedeckt sind.

Da könnte ich nicht mal zivilrechtlich verknackt werden wenn mich die Angehörigen meines "Opfers" verklagen sollten.

Edit: Achja, es gibt schon Einschränkungen durch das UZwBwG, nämlich das ich "wenn möglich" nur Kampfunfähig machen soll und das ich nicht auf Kinder schießen darf. Aber ansonsten ist mir freie Hand gelassen. Das man natürlich nicht unbedingt auf jemanden schießt um ihn vom Dach zu holen ist eine Sache, aber das ein Wachvorgesetzter befehlen darf ihn da runter zu holen eine andere. Wenn er dabe hüpft, pech gehabt, hat ihn ja niemand dazu gezwungen.
Andererseits würde ich als Wachsoldat auch Leute die auf Dächern rumturnen(möglichst noch im Dunkeln)dann doch als gewisse Bedrohung für mich ansehen und mal zumindest einen Warnschuss abgeben. Wenn dann keine Reaktion oder sogar eine Flucht erfolgt würde ich sogar gezielt schießen, was weiß ich wer da auf dem Dach rumturnt(dieses Verfahren ist von der ZDv sogar so vorgesehen) und was der vorhat.

Ich fände es ehrlich gesagt auch äusserst bedenklich wenn ein Polizist angeklagt würde weil er versucht hat einen Straftäter festzunehmen und der dann vom Dach hüpft. Dann könnte ein Polizist eigentlich für alles haftbar gemacht werden was auch nur indirekt mit seinen Handlungen zusammenhängt.
 
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Ich darf als Soldat jedes mir notwendig erscheinende Mittel anwenden sofern ich auf Wache bin, mit der Einschränkung das dieses vom Dienstherr genehmigt sein muß. Wenn ich das Anrufverfahren anwende wie es in der Vorschrift steht und ich den Schusswaffengebrauch ankündige darf ich ihn mit einem tödlichen Schuß vom Dach holen. Das unterscheidet den Soldaten vom Polizisten. Ich habe NICHT das mildeste Mittel anzuwenden sondern jedes genehmigte Mittel. Und diese ZDv10/6 brechtigt den Wachsoldaten zum tödlichen Gebrauch der Schusswaffe nach Ankündigung. Aus eben diesem Grund stehen an jeder Militärischen Anlage Schilder "Achtung! Schusswaffengebrauch!"

Ein Polizist hat vielleicht das mildeste Mittel anzuwenden, nicht aber ein Soldat, denn als Soldat unterliege ich den Vorschriften der Bundeswehr, die durch das Soldatengesetz abgedeckt sind.

Da könnte ich nicht mal zivilrechtlich verknackt werden wenn mich die Angehörigen meines "Opfers" verklagen sollten.

Edit: Achja, es gibt schon Einschränkungen durch das UZwBwG, nämlich das ich "wenn möglich" nur Kampfunfähig machen soll und das ich nicht auf Kinder schießen darf. Aber ansonsten ist mir freie Hand gelassen. Das man natürlich nicht unbedingt auf jemanden schießt um ihn vom Dach zu holen ist eine Sache, aber das ein Wachvorgesetzter befehlen darf ihn da runter zu holen eine andere. Wenn er dabe hüpft, pech gehabt, hat ihn ja niemand dazu gezwungen.
Andererseits würde ich als Wachsoldat auch Leute die auf Dächern rumturnen(möglichst noch im Dunkeln)dann doch als gewisse Bedrohung für mich ansehen und mal zumindest einen Warnschuss abgeben. Wenn dann keine Reaktion oder sogar eine Flucht erfolgt würde ich sogar gezielt schießen, was weiß ich wer da auf dem Dach rumturnt(dieses Verfahren ist von der ZDv sogar so vorgesehen) und was der vorhat.
Den Vergleich hier zu einem Soldaten zu ziehen, der während einer Wache jemanden auf einem Dach vorfindet ist schwer, da hier eine andere Gefahr mit ins Spiel kommt, nämlich die der militärischen Sicherheit. Die Gefahr ist somit akkuter, bzw es besteht überhaupt mal eine Gefahr für "Dritte" und nicht nur für denjenigen, der auf dem Dach rum turnt. Und grundsätzlich hat auch ein Soldat auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu achten. Vom Gefühl her würde ich sagen, dass auch ein Soldat den Dachwanderer nicht einfach so zu überwältigen versuchen darf, wobei es hier natürlich auf den Einzefall ankommt. Wenn es eine Person ist, von der offensichtlich keine Gefahr (die Unterbrechung eines Prozesses stellt keine Gefahr im rechtlichen Sinne dar) ausgeht würden auch disziplinarische und strafrechtliche Folgen drohen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bundeswehr jeden Hans und Franz, der sich auf Dächer schleicht, erschießen darf, aber ich werde das morgen noch mit einem ehemaligen Offizier abklären ;)

Ich fände es ehrlich gesagt auch äusserst bedenklich wenn ein Polizist angeklagt würde weil er versucht hat einen Straftäter festzunehmen und der dann vom Dach hüpft. Dann könnte ein Polizist eigentlich für alles haftbar gemacht werden was auch nur indirekt mit seinen Handlungen zusammenhängt.
Polizisten werden für ganz andere Sachen, die weitaus "besser" sind verklagt. Man erinnere sich nur an den Fall Daschner, wo ein Polizist dafür verurteilt (!!) wurde, weil er einem Beschuldigten (nichtmal Angeklagten!!) Folter angedroht (es also mitnichten durchgeführt!!) hat, um einem Kind das Leben zu retten (nicht nur einen Prozess nicht weiter zu stören!!). Da wird ein StA sicherlich nicht davor zurück schrecken Polizisten anzuklagen, weil aufgrund ihres Handelns ein Mensch starb, der in dem konkreten Moment keiner Fliege was zu Leide tat (ich möchte bitte keine Diksussion über die seelischen Qualen des Mädchens vom Zaun brechen, da dies in einem solchen Falle rechtlich ziemlich irrelevant wäre).

Die BRD ist (leider oder zum Glück darf jeder selber entscheiden) ein Rechtsstaat und als solcher muss sich jeder hier an gewisse Grundsätze halten. Nur weil ein Teil der Bevölkerung dies nicht tut, ist nicht der andere berechtigt es dem ersten gleich zutun. Wenn dies der Fall wäre, wäre die BRD kein Rechtsstaat mehr (auch hier darf wieder jeder selber entscheiden ob leider oder zum Glück).
 
Den Vergleich hier zu einem Soldaten zu ziehen, der während einer Wache jemanden auf einem Dach vorfindet ist schwer, da hier eine andere Gefahr mit ins Spiel kommt, nämlich die der militärischen Sicherheit. Die Gefahr ist somit akkuter, bzw es besteht überhaupt mal eine Gefahr für "Dritte" und nicht nur für denjenigen, der auf dem Dach rum turnt. Und grundsätzlich hat auch ein Soldat auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu achten. Vom Gefühl her würde ich sagen, dass auch ein Soldat den Dachwanderer nicht einfach so zu überwältigen versuchen darf, wobei es hier natürlich auf den Einzefall ankommt. Wenn es eine Person ist, von der offensichtlich keine Gefahr (die Unterbrechung eines Prozesses stellt keine Gefahr im rechtlichen Sinne dar) ausgeht würden auch disziplinarische und strafrechtliche Folgen drohen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bundeswehr jeden Hans und Franz, der sich auf Dächer schleicht, erschießen darf, aber ich werde das morgen noch mit einem ehemaligen Offizier abklären ;)


Mit einem ehemaligen Offizier? Du sprichst gerade mit einem aktuellen Offizier(der Reserve allerdings), der einer Objektschutzeinheit zugeteilt ist.(somit ist Wache meine Spezialität)

Folgendes gilt:

Wachsoldat sieht jemanden auf dem Dach: erster Anruf erfolgt:"Halt, stehenbleiben!"

Keine Reaktion, zweiter Anruf erfolgt: "Halt, stehenbleiben oder ich schieße!"
(darf auch respektive durch einen Warnschuss ersetzt werden, ich würde BEIDES machen).

Wenn daraufhin noch keine Reaktion erfolgt darf scharf geschossen werden, mit dem Ziel kampf- bzw fluchtunfähig zu machen.

Das ist so von der ZDv10/6 vorgesehen und vom UZwBwG gedeckt.

Das die Situation eines Polizisten und eines Soldaten nicht vergleichbar sind ist völlig klar, aber ich frage mich allen Ernstes was der Scheiß soll. Der Staat verarscht sich doch nur selber.
 
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Ihr glaubt, solche Leute verdienen es nicht so behandelt zu werden? Wieso nicht? Jeder macht mal Fehler und nicht jeder "Schwerverbrecher" ist ein Monster! Ich hab mit Straffälligen gearbeitet, das waren liebe, nette Menschen wie jeder andere auch, die nur leider nicht das Glück hatten ein normales Leben zu kriegen. Nein, das is keine Entschuldigung, aber überlegt euch mal, wie schnell ihr in so ner Situation seid (und das geht verdammt viel schneller als ihr denkt!).

Ehrlich gesagt denke ich, dass ein Mensch, der ein kleines Mädchen tagelang entführt und mehrmals vergewaltigt doch ein Monster ist... Oder hat er etwa das kleine Mädchen nach ihren Menschenrechten, Gefühlen oder Wünschen gefragt? Oder ob sie will, dass er ihr Leben zerstört und ihr ein Kindheitstrauma beschert? Wie wird dieses Mädchen später mit ihrer Sexualität umgehen und mit Männern? Hat er deren Grundrechte beachtet. Jeder Mensch hat einen Verstand und kann danach handeln. Und nicht alle Verbrechen kann man durch eine schlimme Kindheit entschuldigen. Denn jeder Mensch hat die Möglichkeit es selbst besser zu machen als es zum Beispiel ihm passiert ist.
Man könnte auch sagen: Ich hatte eine schlimme Kindheit, ich schau jetzt wo ich erwachsen bin, dass ich anderen Kindern helfen kann, damit sie nicht dasselbe durchmachen wie ich. (Anstatt ich hatte eine schlechte Kindheit und werde deshalb zum Verbrecher)

Und egal in welcher Situation ich wäre... ich würde niemals jemanden vergewaltigen oder entführen.

Ich war auch schon als Dolmetscherin in der JVA. Menschen, die mal einen kleinen Diebstahl begehen, mögen gute und nette Menschen sein und gute Behandlung verdienen, aber keine Mörder und Vergewaltiger und schon gar keine Wiederholungstäter.

Wenn er springen wollte, warum nicht. Hätten sie ihn doch springen lassen... es war doch anscheinend sein freier Wunsch. (anders wäre es, wenn er gestoßen würde... ) Ein Verbrecher weniger, der, wenn er in 8 Jahren wegen guter Führung entlassen wird, das nächste Mädchen vergewaltigt und dann vielleicht umbringt. Hätte vielleicht einem kleinen Mädchen in 8 Jahren das Recht auf Leben geschenkt.

Und dann auch noch Decken und Tee hochbringen, damit er länger aushält und sich ja nicht erkältet...
 
Also ich finde man sollte einen großen Unterschied zwischen Leuten machen, die aufgrund eines beschissenen (sorry) Lebens in ihre Situation geraten sind, oder nicht. In beiden Fällen soll dies keine Entschuldigung sein, aber vielleicht führt es zu Verständnis. Im Falle von Stefanie war es keine Notlage. Er hat kein Lebenstand verbessern, sondern nur seinen kranken Trieb befriedigen wollen. Und da liegt der Unterschied. Jemand der ne Bank ausräumt, weil er vor lauter Geldsorgen keinen Ausweg mehr sieht, hat sicher nicht das Motiv anderen zu schaden. Der Typ hier hatte es aber.
 
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