23jährige Lehrerin verführt Schüler - 30 Jahre Knast !

Orden oder Knast?

  • DAAAAANKE!!

    Stimmen: 29 70,7%
  • AB INS LOCH!

    Stimmen: 12 29,3%

  • Umfrageteilnehmer
    41
Nein, ist es nicht - und ich vergleiche dabei nicht Deutschland mit den USA!
Keine Frage, daß in Deutschland zu milde geurteilt wird, im Gegensatz zu den USA, wo das ganze zu hart geschieht.
Aber 30 Jahre sind auf keine Fall in Ordnung.
 
@Horatio
Ich hatte Dich nicht persönlich gemeint.
Was die Strafe angeht,so wird diese Tat,derer sich diese Lehrerin schuldig gemacht hat,in Florida mit bis zu 30 Jahren Haft bestraft.Sie wußte dies,und hat es trotzdem getan.
Demzufolge ist das Starfmaß 100% in Ordnung.
Man kann nicht eine Starftat begehen,in dem Wissen um die zu erwartende Strafe,und dann,wenn man erwischt wird,jammern,die Strafe sei zu hoch.das muß man vorher bedenken.
Es ist vollkommen ohne jede Bedeutung,ob man das Strafmaß als zu hoch betrachtet oder nicht.In diesem Bundesstaat ist die Gesetzeslage so.Wer sich nicht daran hält,der wird zurecht bestraft.Auch in dieser Höhe.
 
Keine Sorge, ich habe mich auch nicht direkt angesprochen gefühlt sondern allgemeine Kommentiert. Klar, die Maximalstrafe in Florida ist 30 Jahre - aber sie hat niemanden geschlagen, gefesselt und zum Sex regelrecht gezwungen.
Soweit gibst Du mir recht, oder?

Klar ist auch, daß sie ihrer (Vertrauens-)Position als Lehrerin und der Reife, die sie in diesem Job haben sollte, in keinster Weise gerecht geworden ist. Das sie eine Straftat begangen hat, deren sie sich wohl ziemlich bewußt gewesen sein dürfte. Dafür muß sie bestraft werden. Soweit gebe ich Dir recht... ;)

Das eine Strafe von 30 Jahren übertrieben ist, darin sollten wir uns einig sein. Das auch eine Strafe von 10-20 Jahren nicht gerechtferigt ist, darin können wir vielleicht einen Konsens finden - wie oben schon gesagt - es gibt schlimmere Beispiele zu solchen Fällen. Auch ist ihr Berufs- und Sozialleben wohl so ziemlich am Ende. Das kann man bei bemeßen der Strafe auch bedenken, muß man aber nicht.

Eine Haftstrafe von unter 5 Jahren - evtl vermischt mit Bewährung - wäre meines Erachtens nachdas Maximum, was in diesem Fall vertretbar ist.
 
Horatio d'Val schrieb:
Das eine Strafe von 30 Jahren übertrieben ist, darin sollten wir uns einig sein.
Das glaube ich eher nicht. Jedihammer geht es um das Prinzip. Siehe seine Ansichten im Thread "Steinigung!"
 
Senator LeiaOrgana schrieb:
Das glaube ich eher nicht. Jedihammer geht es um das Prinzip. Siehe seine Ansichten im Thread "Steinigung!"


Ist genau richtig.
Ich urteile nicht darüber,ob die Strafe in meinen Augen zu hart ist oder nicht.
Ich gehen nach dem Prinzip.
 
Natürlich soll man Rechtsordnungen nicht mischen.

In der USA sind 30 Jahre eben die Strafe und daher bekommt sie sie. Richtig ist auch dass sie das vorher wußte.

Ich halte die Strafe trotzdem für falsch. Ich sehe nicht, wie man einen Mörder in Relation hierzu angemessen bestrafen könnte (Niemand kann 600 Jahre Knast absitzen, diese Strafe wird von der Realität widerlegt.)

Und vom rechtsstaatlichen Gesichtspunkt finde ich vieles, was in der USA passiert durchaus auch etwas wackelig.
 
Ich bin in diesem Fall auch eher Horatios Meinung.

30 Jahre Höchststrafe können richtig sein - aber in diesem speziellen Fall finde ich sie trotzdem zu hart.

Klar darf kein Lehrer o. ä. mit Schutzbefohlenen einfach Sex haben, aber wenn es in beiderseitigem Einvernehmen geschieht, finde ich die Höchststrafe übertrieben.
 
@Jedihammer: Seit gestern 12 Uhr ist es verboten mit dem Nick "Jedihammer" in Star Wars Internetforen zu posten. Auf diese Straftat stehen 5 Jahre Haft...
 
BunKerFunker schrieb:
@Jedihammer: Seit gestern 12 Uhr ist es verboten mit dem Nick "Jedihammer" in Star Wars Internetforen zu posten. Auf diese Straftat stehen 5 Jahre Haft...


Da werde ich wohl erstmal im Bundesgesetzblatt nachschlagen,
Wenn´s stimmt werde ich wohl in den Knast müssen.
 
Jedihammer schrieb:
Da werde ich wohl erstmal im Bundesgesetzblatt nachschlagen,
Wenn´s stimmt werde ich wohl in den Knast müssen.
Ja das sagt sich jetzt so leicht - aber warte mal ab, bis Du in einer Situation warst, in der es wirklich um deinen Kopf geht. Dann wirst Du aber ganz schnell deinen Standpunkt ändern - wie ich finde in ein etwas realistischeres Maß.

Es ist immer leicht, daß härtest an Strafe zu fordern - das machen viele und sehr oft, ich nehme mich da nicht raus - aber man sollte doch nie den Blick fürs wesentliche verlieren......
 
@Horatio
Sollte ich jemals in eine solche Situation kommen,dann habe ich das selber zu verantworten,und darf auch hinterher nicht jammern.
Der beste Weg,so etwas zu vermeiden ist der,solche Dinge nicht zu tun.
Da ich es nicht tun würde,könnte ich auch nicht bestraft werden.


Und bitte kommt mir jetzt niemand mit dem Spruch "Und was wenn Du unschuldig in eine solche Situation kommst?"
Wir reden hier von einem Fall,wo die Schuld feststeht.
 
Jedihammer schrieb:
@Horatio
Sollte ich jemals in eine solche Situation kommen,dann habe ich das selber zu verantworten,und darf auch hinterher nicht jammern.
Der beste Weg,so etwas zu vermeiden ist der,solche Dinge nicht zu tun.
Da ich es nicht tun würde,könnte ich auch nicht bestraft werden.
Nun, wenn Du wirklich mal in eine Situation kommst, in der du Mist baust und dazu stehst, finde ich das klasse - aber es bleibt abzuwarten, ob du das auch wirklich machen würdest.
Damit will ich dich jetzt nicht provozieren oder dir eine Lüge unterstellen. Das würde ich bei jeder Person sagen.

Jedihammer schrieb:
Und bitte kommt mir jetzt niemand mit dem Spruch "Und was wenn Du unschuldig in eine solche Situation kommst?"
Wir reden hier von einem Fall,wo die Schuld feststeht.
Ich war beim Bund mal in einer Situation, für die ich zwar nichts konnte, aber trotzdem verantwortlich war. Abgesehen davon, daß ich die Verantwortung übernommen habe und mir das meinen beruflichen Hals gerettet hat (so paradox das auch klingt), kann das in der Tat passieren. Aber insofern hast du recht, daß in diesem Fall die Schuld eigentlich feststeht.
Erst vor wenigen Monaten war von einem Kinderschändering in Frankreich die Rede - bei dem sich dann herausstellt, es eigentlich nur die Familie war.... :rolleyes:
 
Natürlich spielt auch das Prinzip bei einer Strafe eine gr0ße Rolle und das Bewusstsein der Strafe, aber es gibt 2 gute Gründe das Strafmaß sehr bedächtig zu wählen: 1. Es gibt viele Regelungen die so kleinkariert sind, dass man sie fast gar nicht einhalten kann.. und 2. (der wohl wichtigere Punkt) ein Staat schadet sich nur selbst, wenn er jemanden länger als nötig einsperrt, denn der Gefangene arbeitet nicht und muss trotzdem versorgt und bewacht werden und selbst wenn er im Gefängnis arbeitet, gleicht das noch lange nicht die Bewachungskosten und die Instandhaltungskosten des Gefängnisses aus... genau genommen verliert der Staat durch jemanden der lebenslang sitzt am Meisten; würde man ihn umbringen, wäre (nur aus staatlicher Sicht nicht aus der eines Individuums) nur die Ausbildung umsonst gewesen, aber bei einem der sein Leben lang sitzt war für eine staatliche Gewinn. Verlustrechnung das ganze Leben des Verbrechers schädigend... insofern sollte ein Staat im eigenen Interesse die Strafmaß so hoch wie nötig , aber gleichzeitig so niedrig wie möglich ( möglich heißt so, dass der Täter als geläutert gilt) ansetzen, um sich selbst und somit der ganzen Bevölkerung nicht zu schaden.
Und in diesem Fall ist es so, dass der Staat Floridasolange wie sie eingesperrt wird blechen muss und wenn sie wirklich 30 Jahre bekommen sollte dann hat der Staat sich sozusagen selbst um paar und 20 Jahre Steuergeld und hat gleichzeitig auch noch die Kosten ,die sir selbst nicht abarbeiten kann, abdecken müssen..
 
Darth Ki Gon schrieb:
In Deutschland liegt die Grenze für die volle sexuelle Selbstbestimmung bei 16.

Nein, eigentlich schon bei 14 - denn alle Personen unter 14 gelten als Kinder. Bei 16 liegt die Altersschutzgrenze nur in bestimmten Fällen.
Dazu zählen unter anderem:
- Ausnutzung einer Zwangslage
- das Zahlen eines Entgelts für sexuelle Handlungen (sowohl an der minderjährigen Person, als auch am "Täter" oder Dritten) - da liegt die Grenze sogar bei 18
- das Vorschub leisten von sexuellen Handlungen einer unter 16jähriger Person
an bzw. vor einem Dritten oder sexuelle Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren
- die eventuell fehlende Fähigkeit des "Opfers" zur sexuellen Selbstbestimmung, aber dafür müßte es dann schon eine Beurteilung darüber geben, daß die unter 16jährige Person in dieser Hinsicht "zurückgeblieben" hinter dem ist, was man eigentlich für dieses Alter erwarten kann

Kritisch wirds also vor allem, wenn Geld dabei im Spiel ist als Gegenleistung für die sexuellen Gefälligkeiten *grins*.

Viel strenger wird es, wenn die entsprechende Person unter die Rubrik "schutzbefohlen" fällt. Dann liegt die Altersschutzgrenze sogar bei 18 Jahren.

Das Ganze ist nachzulesen im § 180 und § 182 StGB.
 
@Master Mace:

§ 211 des Strafgesetzbuches (StGB) der Bundesrepublik Deutschland lautet:
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.

cu, Spaceball
 
Also entweder sind wir mit unserem Strafmass zu lasch oder die Amies sehen alles zu eng:

Denn wenn ich das lese:


Münster (dpa) - Ein 42 Jahre alter Mann, der seine Tochter mehr als 200 Mal sexuell missbraucht hat, muss für fünf Jahre ins Gefängnis. Das Mädchen sei zu Beginn der Übergriffe erst acht Jahre alt gewesen, hieß es in dem Urteil des Landgerichts Münster.

Für 200faches vergewaltigen nur 5 Jahre, und die Lehrerin bekommt fürs VERFÜHREN!! eine Strafe von 30 Jahren.

DA KANN DOCH IRGENDETWAS NICHT STIMMEN!!
 
Corran Osgor schrieb:
Also entweder sind wir mit unserem Strafmass zu lasch oder die Amies sehen alles zu eng:




Für 200faches vergewaltigen nur 5 Jahre, und die Lehrerin bekommt fürs VERFÜHREN!! eine Strafe von 30 Jahren.

DA KANN DOCH IRGENDETWAS NICHT STIMMEN!!

Meiner Meinung nach sind wir zu lasch.
Aber vergleichen kann man die beiden Systeme ohnehin nicht.
 
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