Darth Ki Gon schrieb:
In Deutschland liegt die Grenze für die volle sexuelle Selbstbestimmung bei 16.
Nein, eigentlich schon bei 14 - denn alle Personen unter 14 gelten als Kinder. Bei 16 liegt die Altersschutzgrenze nur in bestimmten Fällen.
Dazu zählen unter anderem:
- Ausnutzung einer Zwangslage
- das Zahlen eines Entgelts für sexuelle Handlungen (sowohl an der minderjährigen Person, als auch am "Täter" oder Dritten) - da liegt die Grenze sogar bei 18
- das Vorschub leisten von sexuellen Handlungen einer unter 16jähriger Person
an bzw. vor einem Dritten oder sexuelle Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren
- die eventuell fehlende Fähigkeit des "Opfers" zur sexuellen Selbstbestimmung, aber dafür müßte es dann schon eine Beurteilung darüber geben, daß die unter 16jährige Person in dieser Hinsicht "zurückgeblieben" hinter dem ist, was man eigentlich für dieses Alter erwarten kann
Kritisch wirds also vor allem, wenn Geld dabei im Spiel ist als Gegenleistung für die sexuellen Gefälligkeiten *grins*.
Viel strenger wird es, wenn die entsprechende Person unter die Rubrik "schutzbefohlen" fällt. Dann liegt die Altersschutzgrenze sogar bei 18 Jahren.
Das Ganze ist nachzulesen im § 180 und § 182 StGB.