Todesstrafe

Ich bin mir zugegebenermaßen nicht sicher, was damit gemeint ist. Die Zahl der verurteilten Straftaten durch die Staatsanwaltschaft ist in jedem Jahr gleich: 0. Versuchte und freigesprochene Fälle aller Delikte eingerechnet. :D Verurteilen kann ja nur das Gericht. Allerdings gehe ich davon aus, dass es darum nicht ging. Zitier's vielleicht einfach, dann schau ich mal drüber.
 
Und bei der Erklärung steht, dass es nicht die Verurteilten Staftaten der Staatsanwaltschaft sind, was ja viel intesannter wäre oder?

Es gibt vom Statistischen Bundesamt auch eine Statistik über tatsächlich verurteilte Straftaten bzw. Straftäter (siehe hier für das Jahr 2013). Die PKS ist naturgemäß immer höher gegriffen, da dort jeder Fall einfließt, der in die entsprechenden Systeme der Landespolizeien eingegeben wird. Dementsprechend sagt die PKS nur aus, dass im Jahr 2013 in insgesamt 2122 Fällen von möglichem Mord oder Totschlag ermittelt wurde.
 
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Ich bin mir zugegebenermaßen nicht sicher, was damit gemeint ist. Die Zahl der verurteilten Straftaten durch die Staatsanwaltschaft ist in jedem Jahr gleich: 0. Versuchte und freigesprochene Fälle aller Delikte eingerechnet. :D Verurteilen kann ja nur das Gericht. Allerdings gehe ich davon aus, dass es darum nicht ging. Zitier's vielleicht einfach, dann schau ich mal drüber.

Entschuldige da hab ich mich ein bisschen blöd ausgedrückt Aber wir verstehen uns eigentlich schon richtig.

Hier ein Auszug aus der Erklärung:
  • Die PKS beruht auf dem Erkenntnisstand bei Abschluss der polizeilichen Ermittlungen. Straftaten werden zum Teil von der Polizei, insbesondere wegen des unterschiedlichen Ermittlungsstandes, anders bewertet als von der Staatsanwaltschaft oder den Gerichten. Deswegen und auch aufgrund unterschiedlicher Erfassungszeiträume und -grundsätze lässt sich

    die PKS mit den Rechtspflegestatistiken der Justiz (z. B. Verurteiltenstatistik) nicht vergleichen.

    Ich habe dazu noch einen Link gefunden wie verfälschend solche ( Offiziellen ) Statistiken sein können gerade von PKS und auch von der Verurteilungstatistik.
    https://www.knast.net/article.html?id=3983
    Sehr interessant. Man kann sich halt bei uns nie auf irgendwelche Zahlen verlassen. Erinnert mich irgendwie an die Augenwischerei von der auch so tollen Arbeitlosenquote.
 
Du. Hast. Ganz. Allgemein. Von. Straftätern. Gesprochen.

Eine stichhaltige Begründung, warum ein mehrfacher Ladendieb jetzt nicht die CDU oder eine lokale Dorfpartei wählen dürfen soll, lieferst du übrigens nicht.

Wortklauberei nenn ich das. Als nächstes legst du mir in den Mund, ich hätte die Todesstrafe für Ladendiebe gefordert. Wie gesagt, das würde ich nur auf Delikte, wie Mord/Vergewaltigung/Kindesmissbrauch/absichtliche Körperverletzung mit Todesfolge bzw bleibenden Schäden am Opfer, als automatischen Strafzusatz sehen. Den erlust des wahlrechts für die Haftzeit mein ich.


Selbst nach diesem Grundkurs in Prozentrechnung (regelmäßig 4% ungleich Ausnahmefall!) hast du diesen Sachzusammenhang schlicht und ergreifend noch nicht erkannt.

Wenn du genau gelesen hättest, dann hab ich angemerkt, dass 4% schon 4% zu viel sind und dadurch auch für mich Todesstrafe nicht zu rechtfertigen ist. Vor allem, weil die meisten US-Todesurteil, wie mir jemand hier beschrieben hat, selbst dem US-Recht nicht standhalten würden.

Daraus schließe ich folgendes:
1. Du wolltest es nicht lesen...
2. Du konntest es nicht lesen..
3. Du hast es nicht verstanden


Die verachtenswerten Ideen, mit denen du hier angekommen bist, wurden bereits im Dritten Reich so praktiziert. Da hat man auch Menschen entrechtet und zwangssterilisiert und ermordet.
Es war genau diese Epoche, die uns HEUTE, HIER und JETZT diktiert, dass Menschen nun mal bedingungslos wie Menschen behandelt werden müssen, und zwar INSBESONDERE DANN, wenn diese der allerletzte Abschaum sind.

Oh jetzt bin ich also ein Nazi...
Nun ich muss zugeben, dass weder die Todesstrafe noch die Kastration rechtlich und menschlich vertretbare Strafen sind. Besonders, weil es auch Unschuldige treffen kann und da gebe ich den anderen Recht, der Staat nicht legal morden darf. Ich habe davor auch die Kastration von Schwerverbrechern gefordert. Auch das war falsch. Ich steh aber zu der Aussage, da ich sie auch so empfunden habe. Das gibt mir aber nicht das Recht so etwas zu fordern. Wer wie ich immer auf das Recht der Opfer auf Leben, körperliche/seelische bzw sexuelle Unversehrtheit besteht, der darf es auch Schwerverbrechern nicht vorenthalten. Diese Grundrechte sollte für alle Menschen gelten.

Zur lebenslangen Haft, die auch lebenslang ist stehe ich nach wie vor. Ich hab dir Beispiele geliefert, wieso ich das so sehe. Du hast sie ignoriert und deshalb ist jede weitere Diskussion für mich damit beendet.

Mehr sag ich dazu auch nicht mehr.

Und jetzt zu Dir:
Eigentlich wollte ich mir meine persönliche Meinung zu deiner Person sparen, aber ich lass mich von dir bestimmt nicht zum Nazi stempeln. Ich lass mich sicher nicht in einen Topf werfen mit Verbrechern, die Millionen, ob ihrer Religion, ethnischen, politischen Zugehörigkeiten bzw sexuellen Ausrichtung oder körperlich/geistigen Einschränkungen ermordet haben. Zur Erklärung: Meine Großeltern stammen aus drei verschiedenen Ländern (Österreich, Bosnien-H. u. Italien). Es gibt in meiner Familie verschiedenen Religionen: Katholiken, Orthodoxe und Muslime. Auch meine beiden besten Freunde sind Muslime. Lt. den Nazis wären Verwandte und Freunde von mir Untermenschen. Und das kann ich absolut nicht ab.

Du behauptest mir gehen Unschuldige am Arsch vorbei, dem halte ich entgegen, dass dir die Opfer von Wiederholungstätern am Arsch vorbei gehen. Ich kann diese hyperliberale Strafrechtsforderungen nicht verstehen. Warum kann lebenslang nicht lebenslang sein? Was ist daran verkehrt, solange der Gefangene körperlich/psychisch unversehrt bleibt, soll heißen er nicht gefoltert wird? Für mich ist jedes Opfer von Wiederholungstätern ein Opfer zu viel. Ein Opfer, dass vermieden werden könnte, wenn der Staat hier konsequenter wäre.

Während andere versucht haben, mich mit Argumenten zu überzeugen, sprichst du mir jede Lernfähigkeit ab und schmeißt mich in den Nazitopf. Deine Schreibweise legt nah, dass du auf einem ungeheuer hohen Ross sitzt bzw auf deinem goldenen Thron von welchem aus du deine Werturteile über andere abgibst, die du dir als moralisch unterlegen ansiehst. Nun anscheinend befriedigt dich das. Wahrscheinlich brauchst du den Beifall deiner Mitstreiter damit du dich noch überlegener fühlst. Wer nicht von Anfang an deine Wertvorstellungen teilt wird von dir ins Nazi-Umfeld gesteckt. Du sagst es nicht direkt, aber du deutest es an. Wahrscheinlich um dich dann mit Wortklaubereien, wieder raus zu winden. Ich wette, nein ich bin davon überzeugt, dass du nicht mal die Eier hättest, mir das von Angesicht zu Angesicht zu sagen. Vorm Computer hast du Eier, groß wie Granatäpfel, aber wahrscheinlich schrumpfen sie, wenn's darauf ankommt auf die Größe von Rosinen. Ich hab schon ein paar mal gesehen, wie du barsch über etwas drüber fährst, um zu beweisen wie intellektuell und moralisch überlegen du bist. Am Ende des Tages klopfst du dir dann selbst auf die Schulter, um dir selbst zu sagen, was für ein toller Mensch du bist. Am Ende denke ich war es schon mehr dein Ziel mich zu irgendeiner Antwort zu provozieren. Gut es dir gelungen. Ich habe geantwortet. Und befriedigt? Wahrscheinlich schon.

Tschau baba und foi net...
 
Ich finde auch das manche Täter einen Teil ihrer Rechte verspielt haben sollten. Denn wer meint er müsste kein Teil einer sozialen Gemeinschaft/Gesellschaft sein ( weil er gemordet oder vergewaltigt hat ), verdient auch nicht all deren Rechte. Und mich frustrieren Wiedeholungtäter auch ungemein, deshalb bei gewissen Delikten ist eine lebenslange Haftstrafe durchaus angebracht.
 
Wer absolut überzeugt von sich behauptet, niemals zu einem Mord fähig zu sein, war entweder schlichtweg noch nie in einer solchen Situation oder ist ein Stück weit naiv. Ich behaupte, dass so gut wie jeder ein Mörder werden könnte.
Wobei das wohl eher auf Totschlag hinauslaufen dürfte. Jeder kann potenziell im Effekt oder wegen Fahrlässigkeit töten, das stimmt. Dafür ist in der Regel das Strafmaß auch geringer, kommt aber auf die Umstände drauf an. Einen geplanten Mord zu begehen ist allerdings wesentlich kaltblütiger und eine etwas andere Situation, die ich jetzt nicht jedem Menschen zutrauen würde. Auch Massen- und Serienmord wird nicht grundlos Anders behandelt.
 
Wobei das wohl eher auf Totschlag hinauslaufen dürfte. Jeder kann potenziell im Effekt oder wegen Fahrlässigkeit töten, das stimmt. Dafür ist in der Regel das Strafmaß auch geringer, kommt aber auf die Umstände drauf an. Einen geplanten Mord zu begehen ist allerdings wesentlich kaltblütiger und eine etwas andere Situation, die ich jetzt nicht jedem Menschen zutrauen würde. Auch Massen- und Serienmord wird nicht grundlos Anders behandelt.

Wobei auch Todschlag geplant werden kann und Mord im Affekt passieren kann ... - StGB 211 und 212.

Ansonsten passt zu dem Thread ja wunderbar:
Godwin’s law
„Mit zunehmender Länge einer Online-Diskussion nähert sich die Wahrscheinlichkeit für einen Vergleich mit den Nazis oder Hitler dem Wert Eins an.“
 
Und mich frustrieren Wiedeholungtäter auch ungemein, deshalb bei gewissen Delikten ist eine lebenslange Haftstrafe durchaus angebracht.

Daher kann eine Sicherungsverwahrung auch nicht nur für Gewalt- oder Sexualstraftäter verhängt werden. Es gibt zum Beispiel auch einige Betrüger, die über ihr normales Strafmaß hinaus auf unbestimmte Zeit inhaftiert bleiben. Eben weil sie aufgrund ihrer Persönlichkeit eine Gefahr für das Volk darstellen. Daher kann man leider nicht immer nur pauschal von "gewissen Taten". Jeder Fall wird individuell behandelt, und das finde ich in einem demokratischen Staat mit demokatrischen Werten sehr wichtig.
Wenn man es schnell und einfach haben will: es gibt genug barbarische Länder auf diesem Planeten, die nach europäischen Wertevorstellungen immer noch im Mittelalter leben und man dieses auch insbesondere im Justizsystem erkennen kann.
 
Wenn man es schnell und einfach haben will: es gibt genug barbarische Länder auf diesem Planeten, die nach europäischen Wertevorstellungen immer noch im Mittelalter leben und man dieses auch insbesondere im Justizsystem erkennen kann.

Naja so pauschal kann man das auch wiederum nicht sagen; Hessen zum Beispiel hat als Land immer noch die Todesstrafe, es ist jedoch unumstritten, dass der deutsche Bund diese nicht mehr hat, demzufolge wird es kein Todesurteil mehr geben, da die Bundesgesetze über den Gesätzen der einzelnen Länder stehen. Es ist jedoch nicht sofort ersichtlich, mit nur einem flüchtigen Blick auf die Gesetzgebung, inwiefern man sich damit von anderen Ländern trennt. Demnach würde ich das nicht so pauschalisieren.
Es gibt jedoch immer wieder Momente wo man sich teilweise an den Kopf greifen muss, wie schwachsinnig die Gesetzgebung teilweise ist. Bestes Beispiel vor dem hier gewählten Hintergrund scheint mir da Anders Breivig (wenn ich diesen Mann nicht richtig schreibe sieht man mir das hoffentlich nach), es existierte ja eine reelle Chance ihn für geistlich Zurückgeblieben zu behandeln, womit ihm in Norwegen kein Gefängnis sondern lediglich eine psychiatrische Behandlung erwartet hätten. Zusätzlich ist das Urteil mit 21 Jahren, was dem Höchstmaß in der norwegischen Rechtssprechung darstellt +9 Jahre Sicherheitsverwahrung (insofern ich mich nicht irre) im Verhältnis zu seinen Taten einfach zu "mild". Auch das so jemand im Fernstudium inzwischen Politikwissenschaft studiert ist meiner Meinung nach mehr als fragwürdig.
 
Eigentlich wollte ich mir meine persönliche Meinung zu deiner Person sparen, aber ich lass mich von dir bestimmt nicht zum Nazi stempeln.

Wenn ich der Meinung wäre, dass du ein Nazi seist, dann würde ich dir das ganz offen und ehrlich sagen. Du kommst hier nur an und beanspruchst Lernfähigkeit für dich und wenn ich hier Hintergründe anbringe, warum es hier so etwas wie Menschenwürde gibt, flippst du völlig aus.

Du behauptest mir gehen Unschuldige am Arsch vorbei, dem halte ich entgegen, dass dir die Opfer von Wiederholungstätern am Arsch vorbei gehen.

Nein, ich glaube, ich habe gesagt, dass dir Straftäter am Arsch vorbei gehen und das hast du nun auch wirklich oft hier klar gemacht:
"Todesstrafe ist ja eigentlich doof, aber dagegen hätte ich dann doch nix." Hübsch ambivalent formuliert und für eine ernsthafte Diskussion gänzlich unbrauchbar.

Während andere versucht haben, mich mit Argumenten zu überzeugen, sprichst du mir jede Lernfähigkeit ab und schmeißt mich in den Nazitopf.

Vielleicht schaust du mal ganz in Ruhe, was ich wirklich geschrieben habe und was davon bei dir tatsächlich angekommen ist. Der einzige, der hier am laufenden Band persönlich wird und Formulierungen unter der Gürtellinie heraus posaunt, bist du, mein Freund.

Und zum Schluss noch einmal die Greatest Hits von dir:

Zumindest bei Kinderschänder hätte ich bezüglich einer Kastration keine Gewissensbisse.
Ich bin weder für die Todesstrafe, noch speziell dagegen.
Ein Straftäter sollte, für die Dauer seiner Haft, vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Gerecht wäre es bestenfalls, wenn dieser Abschaum (für mich ist sie das) zumindest die Angst vor dem Tod ertragen müsste.
Um körperlich in Form zu bleiben wäre m.E. schwere Arbeit genug.

Aber klar, das alles hast du so ja eigentlich überhaupt gar nicht gemeint, als du es zum ersten mal hier rein gestellt hast, nicht wahr?
Ich mach dann erst mal Pause. PN steht dir frei, doch hier werde ich mich erst mal nicht mehr weiter äußern. Aber bevor du das tust, bitte ich dich inständig, den folgenden Link durchzulesen und deine Aussagen mal mit dem rechtsstaatlichen Selbstverständnis deines Heimatlandes zu vergleichen:

http://www.staatsbuergerschaft.gv.at/index.php?id=41


Ansonsten passt zu dem Thread ja wunderbar:

:crazy Großartiger Beitrag von dir. In diesem Sinne:

 
Zuletzt bearbeitet:
@Lady_Winter

Das Problem ist dann, wenn solche Leute wie Breivig ( weis auch nicht genau wie man den schreibt ) wieder raus kommen, werden sie mit medialer Aufmerksamkeit überschüttet und kassieren dann noch ein Haufen Kohle für Interviews und Bücher usw. Die werden noch überspitzt gesagt wie Superstars behandelt. Erinnert mich irgendwie an Natural Born Killers ;).
 
@Tae-Vin Niaq & @icebär: Jetzt durfte jeder einmal austeilen und klarstellen - damit seh' ich diesen Disput als erledigt an ("Wer austeilt, muss auch einstecken können"). Weitere Breitseiten auf persönlicher Ebene sind dann ab sofort bitte zu unterlassen. Besten Dank. :)
 
Laut meinen "Freunden" von AI wurden letztes Jahr mehr Todesurteile verhängt als zuvor jedoch weniger vollstreckt.
Wobei die Zahlen aus China und Nord-Korea dabei fehlen.
 
Hier ein Auszug aus der Erklärung:
  • Die PKS beruht auf dem Erkenntnisstand bei Abschluss der polizeilichen Ermittlungen. Straftaten werden zum Teil von der Polizei, insbesondere wegen des unterschiedlichen Ermittlungsstandes, anders bewertet als von der Staatsanwaltschaft oder den Gerichten. Deswegen und auch aufgrund unterschiedlicher Erfassungszeiträume und -grundsätze lässt sich

    die PKS mit den Rechtspflegestatistiken der Justiz (z. B. Verurteiltenstatistik) nicht vergleichen.

    Ich habe dazu noch einen Link gefunden wie verfälschend solche ( Offiziellen ) Statistiken sein können gerade von PKS und auch von der Verurteilungstatistik.
    https://www.knast.net/article.html?id=3983
    Sehr interessant. Man kann sich halt bei uns nie auf irgendwelche Zahlen verlassen. Erinnert mich irgendwie an die Augenwischerei von der auch so tollen Arbeitlosenquote.
Dankeschön. :) Meine Gedanken dazu: Verfälschend selber sind die Zahlen nicht mal unbedingt - sie schildern jeweils nur ein verschiedenes Stadium des Verfahrens. Die PKS steht ja eben für "Polizeiliche Kriminalstatistik" - umfasst also die Fälle, mit denen sich die Polizei beschäftigt hat. Ob das, was von der Polizei ermittelt werden konnte, dann aus Sicht der Staatsanwaltschaft ausreicht, um gegen die ermittelte Person Anklage zu erheben, ist dann sozusagen der nächste Schritt. Polizisten sind ja nicht in der Tiefe juristisch geschult wie das ein Staatsanwalt ist - ist schließlich nicht deren Aufgabe. Dafür können sie andere Dinge weitaus besser als der Staatsanwalt. Wichtig kann das zum Beispiel werden, wenn die Polizei rechtswidrig Erkenntnisse gesammelt hat, die im Gerichtsverfahren nicht verwertet werden könnten. Wenn es keine anderen Erkenntnisse gibt, wird der Staatsanwalt also das Verfahren einstellen müssen. Oder wenn die Polizei zwar einen gewaltsamen Tod feststellen, aber keinen Beschuldigten ermitteln kann. Verknappt formuliert prüft die Polizei, ob die Möglichkeit einer Straftat besteht, der Staatsanwalt prüft die Wahrscheinlichkeit einer Veurteilung und der Richter, ob die Tat in der Gerichtsverhandlung dann tatsächlich erwiesen wurde.

So kommen die unterschiedlichen Zahlen halt zustande. Das kann aber in der Tat sehr irritierend sein und wird vermutlich - je nachdem, welche Zahlen für den eigenen Standpunkt gerade günstig erscheinen - gerne wild durcheinander geworfen. Die CSU wird im Zweifel bei innerer Sicherheit mit der PKS argumentieren, die Grünen eher mit der Verurteiltenstatistik. Beides ist nicht falsch. Sicherlich könnte man auch bei meinem Argument darüber diskutieren, ob die PKS da jetzt wirklich die sinnvollsten Zahlen hergibt. Ansonsten gilt natürlich, was dein Link zu Recht sagt: Vorsicht bei Statistiken. Vorsicht allerdings auch bei Anmerkungen zu Statistiken, weil sie manches aus anderen Interessen heraus vielleicht auch zu sehr spekulativ relativieren. Ob die Anzeigebereitschaft gegenüber Ausländern jetzt wirklich signifikant höher oder niedriger ist, halte ich etwa für eher spekulativ. Dazu gibt es meines Wissens nach ganz unterschiedliche Bewertungen. Die anderen relativierenden Punkte scheinen mir dagegen so weit plausibel zu sein.

Wobei das wohl eher auf Totschlag hinauslaufen dürfte. Jeder kann potenziell im Effekt oder wegen Fahrlässigkeit töten, das stimmt. Dafür ist in der Regel das Strafmaß auch geringer, kommt aber auf die Umstände drauf an. Einen geplanten Mord zu begehen ist allerdings wesentlich kaltblütiger und eine etwas andere Situation, die ich jetzt nicht jedem Menschen zutrauen würde
Wie @riepichiep schon sagte, ist es für die Unterscheidung zwischen den beiden Delikten Mord und Totschlag nicht entscheidend, ob die Tötung geplant erfolgte. Zu deiner Verteidigung: Dir braucht das in keinster Weise peinlich sein, denn das ist eigentlich fast immer die Antwort, die man erhält, wenn man einen Nichtjuristen fragt, worin er den Unterschied sieht. Ich bin mir nicht ganz sicher, woher das kommt, aber mag sein, dass es irgendwie noch da herrührt, dass es früher im Reichsstrafgesetzbuch tatsächlich so war, ehe der Mordparagraph von den Nazis in seine jetzige Art umformuliert wurde, und diese alte RStGB-Fassung daher durch "Überlieferung" irgendwie noch in den Köpfen verankert ist.

Theoretisch könnte man sogar darüber nachdenken, ob in bestimmten Fällen ein geplanter Mord weniger verachtenswert als ein spontaner Totschlag sein könnte. Das klingt vielleicht erst einmal sehr eigenartig, aber falls es dich interessiert, bilde ich dir gerne mal einen Fall, wo man das zumindest mal andiskutieren kann. Das Mordmerkmal der Heimtücke ist nämlich ein Einfallstor in den Mord, bei dem man sich manchmal durchaus fragen kann, ob das mit den anderen dort genannten Mordmerkmalen ohne Weiteres vergleichbar ist. Darum wird das auch sehr kontrovers diskutiert.

Auch Massen- und Serienmord wird nicht grundlos Anders behandelt.
Das stimmt zwar, ist aber etwas kompliziert. Für Mord (egal welchen Ausmaßes) ist ja eigentlich eh schon zwingend die Höchststrafe unseres Gesetzes vorgesehen, also lebenslange Freiheitsstrafe. Mehr als Höchststrafe geht nicht. Davon ausgehend scheint es ja erst einmal egal zu sein, ob man nun eine Person aus weniger verwerflichen oder zehn aus absolut verachtenswerten Motiven ermordet. Bevor Leute darüber voller Unverständnis den Kopf schütteln: Faktisch hast du aber recht, dass es dann später anders behandelt wird.

Lebenslange Freiheitsstrafe heißt nämlich nicht nur 15 Jahre, wie manche vorschnell meinen. Es heißt, dass die Dauer unbestimmt ist. Nach mindestens 15 Jahren kann derjenige aber über § 57a StGB mit Bewährung freikommen, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Wichtig ist da vor allem, dass das vor den Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit verantwortet werden kann und die besondere Schwere der Schuld nicht im Urteil festgestellt wurde. Letzteres wird man in Fällen wie deinen allerdings machen, so dass derjenige daher über die 15 Jahre hinaus noch länger im Gefängnis bleiben wird. Es "lohnt" sich also nicht, nach einem Mord dann zu sagen, dass es jetzt eh schon egal ist. Die Strafe ist erst einmal scheinbar gleich (beides lebenslänglich), es wird aber in der Vollstreckung erhebliche Unterschiede geben.

Ansonsten gibt es natürlich auch noch das bereits von @Deak erwähnte Instrument der Sicherungsverwahrung, in der derjenige letztlich unbegrenzt drin bleibt, wenn von ihm eine Gefahr ausgeht. Die Forderung, dass besonders gefährliche Täter dauerhaft von der Allgemeinheit weggesperrt werden sollen, ist daher eigentlich überflüssig - es ist schon jetzt Realität. Wie so häufig liegt das Problem hier nicht darin, dass es keine Möglichkeit dazu gibt, sondern dass man es nicht tut, weil Menschen Fehler machen und falsch prognostiziert haben. Weil man also ausgegangen ist, dass derjenige keine Gefahr mehr darstellt.
 
Wie @riepichiep schon sagte, ist es für die Unterscheidung zwischen den beiden Delikten Mord und Totschlag nicht entscheidend, ob die Tötung geplant erfolgte. Zu deiner Verteidigung: Dir braucht das in keinster Weise peinlich sein, denn das ist eigentlich fast immer die Antwort, die man erhält, wenn man einen Nichtjuristen fragt, worin er den Unterschied sieht. Ich bin mir nicht ganz sicher, woher das kommt, aber mag sein, dass es irgendwie noch da herrührt, dass es früher im Reichsstrafgesetzbuch tatsächlich so war, ehe der Mordparagraph von den Nazis in seine jetzige Art umformuliert wurde, und diese alte RStGB-Fassung daher durch "Überlieferung" irgendwie noch in den Köpfen verankert ist.
Ok, wo genau liegt dann der juristische Unterschied zwischen Mord, Totschlag und fahrlässiger Tötung? Wenn nicht im Motiv und Tatvorgang?
 
Ok, wo genau liegt dann der juristische Unterschied zwischen Mord, Totschlag und fahrlässiger Tötung? Wenn nicht im Motiv und Tatvorgang?

Mord: Stgb §211
Totschlag: Stgb §212

D.h. bei Mord kommt es eben auf die Umstände an - ein Mensch, der beim Raubüberfall den Besitzer des Laden erschießt, begeht einen Mord - weil er es tut um eine andere Straftat (Überfall) zu ermöglichen.

Es gab vor einigen Jahren einen Fall, wo eine Frau ihr zweijähriges Kind umbrachte - und die Frage war, ob es heimtückisch war (grausam war es nicht). Ich krieg die Begründung nicht mehr zusammen, auf jeden Fall kam man zu der Erkenntnis, dass man bei einem zweijährigen nicht heimtückisch sein kann. -> ergo Totschlag
 
§ 213 Minder schwerer Fall des Totschlags
War der Totschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Mißhandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Aka, Totschlag im Affekt, was ich vorhin auch meinte. Wo liegt also mein Denkfehler?
 
Bei Mord und Totschlag muss beim Täter immer Vorsatz vorliegen. Das heißt, entweder wollte der Täter also, dass das Opfer stirbt, oder er wusste ganz sicher, dass es passieren wird, oder er hat den Tod zumindest billigend in Kauf genommen. Es gibt auch noch den Fall der Körperverletzung mit Todesfolge: Die liegt dann vor, wenn der Täter zwar vorsätzlich eine Körperverletzung begangen hat, er aber keinen Vorsatz bezüglich der Todesfolge hatte. Also zum Beispiel schlägt man jemandem nur ins Gesicht, der stolpert dadurch nach hinten und schlägt mit dem Kopf an einer Kante auf, wodurch er stirbt.

Bei der fahrlässigen Tötung hatte der Täter dagegen gar keinen Vorsatz, was diese Tat anbelangt. Es kam ihm also nicht darauf an, dass das Opfer tatsächlich stirbt. Er handelte "nur" sorgfaltswidrig. Man wirft ihm also im Prinzip vor, dass er den Tod nicht verhindert hat, obwohl er die Möglichkeit dazu gehabt hätte. Darum ist die Bestrafung meistens auch deutlich geringer als bei den drei Delikten oben.

Mord und Totschlag selber unterscheiden sich schon durch den Tatvorgang. Der Mord ist eigentlich nur ein Totschlag + ein besonderes Element, das diesen Totschlag besonders schwerwiegend machen soll. Zum Beispiel, weil ein Mörder auf besonders grausame oder gemeingefährliche Art die Tat begangen hat oder weil er besonders verachtenswerte Motive bei der Tatbegehung hatte.

Der § 213 sagt eigentlich nur, dass der Totschlag weniger schwerwiegend ist, wenn er aufgrund von Provokation im Affekt passiert ist. Im Umkehrschluss muss es also auch Totschläge geben, die nicht im Affekt passiert sind, sonst bräuchte man den Paragraphen ja gar nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es bleibt dabei was ich bereits geschrieben habe, es ist eine hoch rechtsphilophische Frage und keine Frage der persönlichen Moral. Wenn die eigene Moral so zuverlässig wäre, dass sie als Gesetztgebung gelten könnte (ganz kantianisch gedacht) dann bräuchten wir keine Gesetze und keine unabhängigen Gerichte mehr.
 
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