Todestrafe?

Todesstrafe einführen?

  • ja

    Stimmen: 11 14,1%
  • theoretisch ja, praktisch nein

    Stimmen: 13 16,7%
  • nein

    Stimmen: 51 65,4%
  • unsicher

    Stimmen: 3 3,8%

  • Umfrageteilnehmer
    78
Modal schrieb:
Was hatte ein blonder Nicht-Jude im Dritten Reich zu befürchten?
Bleiben wir bitte im heutigen Deutschland.
Modal schrieb:
Dieses Argument "wenn Du nichts verbrochen hast, dann kann es Dir ja egal sein" finde ich ziemlich daneben. Ich will nicht in einem Staat leben, der die Todesstrafe durchführt. Punkt. Das muss ich auch nicht groß begründen, dass sagen mir meine ethischen Gefühle.
Wenn nur alle in der Welt so denken würden wie du. (Das meinte ich nicht sarkastisch)
Darth Ki Gon schrieb:
8 von 10 also ? Dies bedeutet 2 werden nicht rückfällig, wie findet man die heraus ? Wenn man 10 Vergewaltiger tötet, erwischt man dabei 2 von denen zukünftig keine Gefahr ausgegangen wäre. Womit der Schutzgrund wegfällt. Da man nicht herausfinden kann, wer rückfällig werden wird muß ich gerade bei Androhung der Todesstrafe auf Einhaltung des "Im Zeifel für den Angeklagten"- Grundsatzes bestehen.
Siehe es lieber positiv. Du rettest acht Unschuldige.
Im übrigen schrieb ich nur davon, dass die Todesstrafe bei Vergewaltigung angewerdet werden kann, und erst bei Wiederholung der Tat dem Richter keine andere Option offen stehen sollte.
Darth Ki Gon schrieb:
Persönlich weiß ich nicht, ob es mir wirklich (dauerhaft) besser gehen würde, wenn noch ein weiterer Mensch sterben müsste. Ich glaube mir würde es durchhaus reichen den Täter eingesperrt zu wissen. Gerade weil Eingesperrtsein nicht so eine milde Strafe ist, wie hier häufig angenommen.
Eingesperrt sein ist wesentlich milder, als es sein könnte.

Nur aus interesse?
Wie wirst du dich fühlen, wenn die zehn Jahre abgelaufen sind, die der Straftäter der deine kleine Tochter vergewaltigkeit hat absitzen mußte?

Darth Ki Gon schrieb:
Es wäre für Strafvorbeugung und Strafverfolgung vielleicht durchaus nicht schädlich, wenn die Staatsanwaltschaft ein generelles Recht hätte jederzeit die Wohnung jedes Bürgers zu durchsuchen. Und was soll ein ehrlicher rechtschaffener Bürger schon zu befürchten haben ?
Ich halte es trotzdem nicht für wünschenswert, wenn einfach mal so die Wohnung durchsucht werden darf.
Du weißt aber, dass ich mich hier auf die genannten Straftaten bezogen habe. Eine Hausdurchsuchung, geschieht nur auf begründeten Verdacht, und so soll es auch bleiben!
 
Modal Nodes schrieb:
Danke für die Blumen ;)

Ich nehme mal an, dass ein Grund für deine Befürwortung der Todesstrafe darin begründet liegt, dass Du Familienvater bist. Somit hast Du natürlich einen anderen Background als ich, das muss ich zugeben.

Ich stelle mich in meiner Argumentation über die Dinge und beurteile von oben als jemand der nicht in Gefahr ist, einen sehr nahen Angehörigern durch Mord zu verlieren. Von daher habe ich leicht reden, im Vergleich zu Dir, der mitten drin steckt. Ich vermute, Du kannst Dich bei deiner Argumentation nicht von dem Gedanken lösen, dass man auch Angst um seine Familie haben kann.

Auch wenn ich meine, das nachvollziehen zu können, kann ich da doch sorgloser argumentieren.
Ich denke in einer umgekehrten persönlichen Situation wären unsere Meinungen vielleicht gerade vertauscht...

Du hast Recht,einer der Hauptgründe ist die Tatsache,daß ich eine Frau und einen Sohn habe.
Und vieleicht wäre es umgekehrt,wenn Du der Familienvater wärst,und ich der Single ohne Kind und Rind(ist keine Beleidigung,sondern nur ein Spruch ;) ).
Wer weiß es ? Ich nicht unbedingt.Obwohl ich denke,daß ich bei Mord und Drogenhandel ähnlich wie jetzt denken würde.
Aber ich gebe zu,ich weiß es nicht zu 100%.

Und eines gebe ich auch zu,ich weiß nicht,was ich denken würde,wäre der Täter mein Bruder oder gar mein Sohn.
Ich bete zu Gott,daß ich es niemals herraus finden muß.
 
Jedihammer schrieb:
Es gibt Staaten,der ist die Todesstrafe für gewiße Verbrechen zwingend vorgeschrieben.Da ist nichts mit knallharter Berechnung,da ist der Richter im Falle der Schuld des Angeklagten verpflichtet,die Todesstrafe auszusprechen.

Erklär mal bitte genauer, wie du dir das vorstellst und bitte mit konkreten Beispielen.

Talon Karrde schrieb:
Eingesperrt sein ist wesentlich milder, als es sein könnte.

Nur aus interesse?
Wie wirst du dich fühlen, wenn die zehn Jahre abgelaufen sind, die der Straftäter der deine kleine Tochter vergewaltigkeit hat absitzen mußte?

Natürlich könnte man theoretisch bei Eingesperrten die Menschenwürde mißachten. In Deutschland ist die Menschenwürde jedoch so ziehmlich das höchste Rechtsgut überhaupt, und ich bin froh das es so ist. Daher steht auch dem Einsitzenden Straftäter ein gewisses Maß an Menschenwürde zu.

Deine zweite Frage kann ich nur sehr schlecht beantworten und ich will niemals in die Lage kommen sie gut beantworten zu können: Ich habe keine kleine Tochter die vergewaltigt wurde.
Aber ich glaube eben auch nicht, dass es ein wirklich besseres Gefühl wäre, wenn der Täter sterben würde, meiner Tochter würde es dadurch nicht wirklich besser gehen.
Ich bin auch kein sehr rachsüchtiger Mensch und empfinde das Gefühl bei ausgeübter Rache vielleicht als kurzfristig berauschend langfristig fühlt es sich aber eher leer an.

Ein anderer Gedanke bewegt mich im Moment mehr: Wie würde ich mich fühlen, wenn aufgrund meiner (Mit)Entscheidung an einem Menschen die Todesstrafe vollstreckt werden würde. Ebenso wie Oben habe ich kein Verlangen das herauszufinden.

Jedihammer hat übrigens einen wichtigen Gesichtspunkt eingebracht: auch der Täter hat Angehörige (die häufig genau so unschuldig sind, wie die Angehörigen des Opfers), die mitunter auch leiden werden, wenn ihr Verwandter zum Tode verurteilt wird. Wenn nicht um des Täters willen, muß man wirklich die (unschuldigen) Angehörigen durch die Todesstrafe ins Leid stoßen ?

Talon Karrde schrieb:
Du weißt aber, dass ich mich hier auf die genannten Straftaten bezogen habe. Eine Hausdurchsuchung, geschieht nur auf begründeten Verdacht, und so soll es auch bleiben!

Ja, ich weiß ich. ;)
Meine Aussage war aber, dass das Argument "Was soll der ehrliche Bürger schon zu befürchten haben" immer gefährlich ist. Mit dieser Argumentation ist eine Menge möglich, eben auch Dinge die absolut unerwünscht sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Darth Ki Gon schrieb:
Erklär mal bitte genauer, wie du dir das vorstellst und bitte mit konkreten Beispielen.



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Gerade Du solltest Doch wissen,daß es in Süd-Ost Asien Staaten gibt,bei denen die Todesstrafe zür gewiße Verbrechen zwingend vorgeschrieben ist.

Auch ist es laut einen Urteil des Suprem Court in den USA wohl so,daß die Geschworenen über ein Todesurteil entscheiden.Und wenn sie zum Urteil "Tod" gelangen,dann hat der Richter keine andere Wahl,als das Todesurteil auszusprechen.

Sollte ich mich hier in einem oder gar beiden Fällen irren,so bitte ich um aufklärung über den wahren Sachverhalt.


Darth Ki Gon schrieb:
Jedihammer hat übrigens einen wichtigen Gesichtspunkt eingebracht: auch der Täter hat Angehörige (die häufig genau so unschuldig sind, wie die Angehörigen des Opfers), die mitunter auch leiden werden, wenn ihr Verwandter zum Tode verurteilt wird. Wenn nicht um des Täters willen, muß man wirklich die (unschuldigen) Angehörigen durch die Todesstrafe ins Leid stoßen ?



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Durchaus ein Argument,das man beachten sollte.Keine Frage.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Jedihammer:

Ich möchte konkret wissen, wie du es dir in Deutschland vorstellst.
z.B. bei Mord ? Todesstrafe zwingend....-Für jeden Mörder ?
 
Darth Ki Gon schrieb:
@ Jedihammer:

Ich möchte konkret wissen, wie du es dir in Deutschland vorstellst.
z.B. bei Mord ? Todesstrafe zwingend....-Für jeden Mörder ?

Das geht soweit ich weiß gar nicht, weder hier, noch in den USA, da in einem Rechtsstaat immer nach dem Einzelfall unter Berücksichtigung aller Begleitumstände einer Tat gerichtet wird.

C.
 
Crimson schrieb:
Allerdings wurde das AT von und für Menschen, bzw. eine Gesellschaftsordung geschrieben, die von ca. 2000-3000 Jahren existierte. Mittlerweile sollten wir da wohl den ein oder anderen Schritt weiter sein. Die Bibel eignet sich sowieso eher schlecht als recht, um daraus eine Berechtigung für die Einführung der Todesstrafe abzuleiten, da im gleichen Buch steht, daß man seine Feinde lieben soll, daß man die andere Wange hinhält, und daß man verzeihen soll. Was stimmt denn nun?!

C.


Es stimmt beides.

Das Individuum hat (in AT und NT) keine Berechtigung, zu rächen.

Der Staat (der von Gott eingesetzt ist) hat aber das Recht - zu strafen und somit auch zu töten.
 
Darth Ki Gon schrieb:
Natürlich könnte man theoretisch bei Eingesperrten die Menschenwürde mißachten. In Deutschland ist die Menschenwürde jedoch so ziehmlich das höchste Rechtsgut überhaupt, und ich bin froh das es so ist. Daher steht auch dem Einsitzenden Straftäter ein gewisses Maß an Menschenwürde zu.
Täusch dich lieber nicht. Ich könnte, würde ich Einfluß auf den Justizvollzug haben, durchaus einem Straftäter sehr sehr gute Gründe liefern unter absolut keinen Umständen jemals wieder einwandern zu wollen. Die Menschenrechte, brauche ich hierzu auch nicht brechen.
Darth Ki Gon schrieb:
Aber ich glaube eben auch nicht, dass es ein wirklich besseres Gefühl wäre, wenn der Täter sterben würde, meiner Tochter würde es dadurch nicht wirklich besser gehen.
Zumindest bräuchte sie keine Angst haben, dieser Täter würde ihr erneut schlimmes antun.
Darth Ki Gon schrieb:
Jedihammer hat übrigens einen wichtigen Gesichtspunkt eingebracht: auch der Täter hat Angehörige (die häufig genau so unschuldig sind, wie die Angehörigen des Opfers), die mitunter auch leiden werden, wenn ihr Verwandter zum Tode verurteilt wird. Wenn nicht um des Täters willen, muß man wirklich die (unschuldigen) Angehörigen durch die Todesstrafe ins Leid stoßen ?
Diese sind selbstverständlich ebenfalls Opfer. Aber nicht die Opfer der Justiz, sondern die ihres Kriminellen Verwandten.
 
Talon Karrde schrieb:
Zumindest bräuchte sie keine Angst haben, dieser Täter würde ihr erneut schlimmes antun.

Was sich auch einfach dadurch erreichen ließe, den Täter erst wieder aus der Haft zu entlassen, wenn von diesem keine Gefahr mehr ausgeht.

Diese sind selbstverständlich ebenfalls Opfer. Aber nicht die Opfer der Justiz, sondern die ihres Kriminellen Verwandten.

Ich zweifel stark daran, dass das Leid der Angehörigen des Opfers (oder eben auch des Opfers) durch die Todesstrafe gemildert wird.
Absolut sicher dürfte jedoch sein, dass die Angehörigen des Täters durch die Todesstrafe leiden werden. Der Staat kann dies verhindern, wenn er die Todesstrafe nicht einsetzt.
 
Darth Ki Gon schrieb:
Was sich auch einfach dadurch erreichen ließe, den Täter erst wieder aus der Haft zu entlassen, wenn von diesem keine Gefahr mehr ausgeht.
Und wer kann mir bzw. der Tochter garantieren, dass von dem Täter tatsächlich keine Gefahr mehr ausgeht?
Darth Ki Gon schrieb:
Ich zweifel stark daran, dass das Leid der Angehörigen des Opfers (oder eben auch des Opfers) durch die Todesstrafe gemildert wird.
Absolut sicher dürfte jedoch sein, dass die Angehörigen des Täters durch die Todesstrafe leiden werden. Der Staat kann dies verhindern, wenn er die Todesstrafe nicht einsetzt.
Nun ja. Doch welche Lösung soll dann angestrebt werden? Tatsächliches Lebenslänglich, ohne Bewährung?

Den Täter verlieren die Angehörigen so ebenfalls.

Nun um ehrlich zu sein, die Aussicht auf eine Exekution erscheint mir wesentlich humaner, als niemals wieder den Knast zu verlassen.
 
Talon Karrde schrieb:
Und wer kann mir bzw. der Tochter garantieren, dass von dem Täter tatsächlich keine Gefahr mehr ausgeht?

Meinst du, dass von einem 80 Jährigen, der sich mit Hilfe eines Gehwagens fortbewegt die reale Gefahr einer Vergewaltigung ausgeht ?

Nun ja. Doch welche Lösung soll dann angestrebt werden? Tatsächliches Lebenslänglich, ohne Bewährung?

Den Täter verlieren die Angehörigen so ebenfalls.

Nun um ehrlich zu sein, die Aussicht auf eine Exekution erscheint mir wesentlich humaner, als niemals wieder den Knast zu verlassen.

Die Angehörigen können den Täter z.b. im Gefängnis besuchen, das ist nicht viel, aber es ist mehr, als wenn er ganz weg wäre.

Lebenslänglich kann, wie ich bereits schrieb deutlich mehr als 15 bis 25 Jahre betragen.
Natürlich muß die Aussicht bestehen das Gefängnis wieder zu verlassen, aber wenn man den unbedingten Schutz der Gesellschaft vor einen sehr unwahrscheinlichen Rückfall in den Vordergrund stellt und ein großes Mißtrauen gegenüber der Feststellbarkeit hat, ob jemand rückfällig wird, passiert dies eben, wenn von dem Täter tatsächlich keine reale Gefahr mehr ausgeht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Darth Ki Gon schrieb:
Meinst du, dass von einem 80 Jährigen, der sich mit Hilfe eines Gehwagens fortbewegt die reale Gefahr einer Vergewaltigung ausgeht ?
Für ein Kind, dass er in eine nette Falle lockt durchaus.
Und nicht jeder ist mit achtzig auf einen Gehwagen angewiesen.
Darth Ki Gon schrieb:
Die Angehörigen können den Täter z.b. im Gefängnis besuchen, das ist nicht viel, aber es ist mehr, als wenn er ganz weg wäre.
Interessant, und meinst du nicht, zu wissen dass der Was-auch-immer Lebenslang einsitzt und man ihn bestenfalls (!) einmal im Monat sehen kann, würde langfristig das Leid der Angehörigen weniger schüren als sein Tod?
Darth Ki Gon schrieb:
Natürlich muß die Aussicht bestehen das Gefängnis wieder zu verlassen, aber wenn man den unbedingten Schutz der Gesellschaft vor einen sehr unwahrscheinlichen Rückfall in den Vordergrund stellt und ein großes Mißtrauen gegenüber der Feststellbarkeit hat, ob jemand rückfällig wird, passiert dies eben, wenn von dem Täter tatsächlich keine reale Gefahr mehr ausgeht.
Ich bitte dich. Wir reden hier nicht von Ladendiebstahl! Nicht einmal von Erpressung, oder Körperverletzung!
Mörder, Kindesschänder, und Vergewaltiger (denen man bereits einmal eine Chance gewährte) haben es nicht verdient wieder in die Gesellschaft aufgenommen zu werden.

Außerdem hat aus gutem Grund der Richter und nicht der Staatsanwalt die Entscheidungsgewalt darüber. Solche Strafen würden nicht leichtfertig erteilt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Darth Ki Gon schrieb:
Natürlich muß die Aussicht bestehen das Gefängnis wieder zu verlassen, aber wenn man den unbedingten Schutz der Gesellschaft vor einen sehr unwahrscheinlichen Rückfall in den Vordergrund stellt und ein großes Mißtrauen gegenüber der Feststellbarkeit hat, ob jemand rückfällig wird, passiert dies eben, wenn von dem Täter tatsächlich keine reale Gefahr mehr ausgeht.


die Rückfallquoten sind IMO ziemlich hoch, über 80%, wenn ich mich nicht irre?

Und bei einem Wiederholungstäter (und mehrfache Vergewaltigugn zähle ich als Wiederholung) sowieso.
 
alpha7 schrieb:
Der Staat (der von Gott eingesetzt ist) hat aber das Recht - zu strafen und somit auch zu töten.

Für einen Staat, der vor ca. 2500 Jahren existierte, bzw. für ein Volk, welches über Generationen hinweg mehr oder minder als Nomaden lebte mag das ja auch in Ordnung gewesen sein. Heute sollten jedoch Religion und Staat weitestgehend getrennt sein und ein mit dem Tode strafender Staat glücklicherweise der Vergangenheit angehören.

Nun um ehrlich zu sein, die Aussicht auf eine Exekution erscheint mir wesentlich humaner, als niemals wieder den Knast zu verlassen.

@ Talon:

Es gibt keine "humane" Form des Tötens.

C.
 
Darth Ki Gon schrieb:
@ Jedihammer:

Ich möchte konkret wissen, wie du es dir in Deutschland vorstellst.
z.B. bei Mord ? Todesstrafe zwingend....-Für jeden Mörder ?

Also wir sprechen jetzt von Mord ? Nicht von anderen Tötungsdelikten wie Totschlag oder fahrlässige Tötung oder ähnliches ?

Bei einem Mord,gleich aus welchen Gründen wäre ich für die zwingend vorgeschriebene Todesstrafe.
 
alpha7 schrieb:
Wer von euch ist für, wer gegen die Todestrafe?

Und warum?

Ach ja, "theoretisch ja, praktisch nein" meint, dass ihr Todesstrafe ANSICH beführwortet, aber aufgrund von praktischen Problemen (Justizirrtümer) dagegen seid.


P.S.: Es geht natürlich nur um schwere Verbrechen (grausamer Mord, etc.)

Finde es unglaublich das ein angeblich aufgeklärtes und fortschrittliches Land wie die USA die Todesstrafe immernoch anwenden.

Also ein klares nein! Warum? Die Todestsrafe ist erstmal keine Strafe sondern eine Abschreckung. Nur leider zieht diese nicht mehr. Deswegen ist sie überflüssig geworden.
 
Jedihammer schrieb:
Bei einem Mord,gleich aus welchen Gründen wäre ich für die zwingend vorgeschriebene Todesstrafe.

Das geht aber wie gesagt bei uns nicht, da hier von Fall zu Fall entschieden wird. Es gibt zwar ungefähre Richtlinien, die auch meistens in den Gesetzten festgeschrieben sind. (Die Tat XYZ wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu soundsoviel Jahren bestraft...). Selbst bei Mord gibt es verschiedene Motive, die von reiner Habgier, bis zu Eifersucht oder Rache reichen.
Würdest Du z.B. einen Familienvater, der den Mörder seines Kindes umbringt genauso bestrafen, wie einen Bankräuber, der um an die Kohle zu kommen zwei Kassierer umlegt?

C.
 
Crimson schrieb:
Würdest Du z.B. einen Familienvater, der den Mörder seines Kindes umbringt genauso bestrafen, wie einen Bankräuber, der um an die Kohle zu kommen zwei Kassierer umlegt?

C.


Die Frage ist ja eher, begeht der Familienvater überhaupt einen Mord?

Morden tut nämlich derjenige, der aus
- Mordlust
- Befriedigung des Geschlechtstriebs
- Habgier
- niederen Beweggründen

oder

- heimtückisch
- grausam
- mit gemeingefährlichen Mitteln
- um eine andere Straftat zu verdecken oder zu ermöglichen

tötet.

Bsp.: Eine (misshandelte) Frau, die ihren Mann (weder heimtückisch noch grausam) tötet, um sich nach Jahren von ihrem Peiniger zu befreien, begeht "nur" Totschlag.

---

Zumindest sagt Dr. jur. Ralf Höcker das in seinem Buch "Lexikon der Rechtsirrtümer".
 
Jedihammer schrieb:
Also wir sprechen jetzt von Mord ? Nicht von anderen Tötungsdelikten wie Totschlag oder fahrlässige Tötung oder ähnliches ?

Bei einem Mord,gleich aus welchen Gründen wäre ich für die zwingend vorgeschriebene Todesstrafe.

Natürlich, wenn ich Mord sage, meine ich auch Mord.
Das Problem ist hier bereits angeklungen, nicht jeder Mörder ist das "Schwein", das du im Kopf haben magst, wenn du den Begriff Mörder hörst.

alpha7 schrieb:
Die Frage ist ja eher, begeht der Familienvater überhaupt einen Mord?

Wieso sollte er nicht ?
Er kann den Mörder seiner Kinder durchaus heimtückisch töten.
Er kann dabei auch durchaus grausam sein.
Er kann durchaus ein gemeingefährliches Mittel benutzen.

Bsp.: Eine (misshandelte) Frau, die ihren Mann (weder heimtückisch noch grausam) tötet, um sich nach Jahren von ihrem Peiniger zu befreien, begeht "nur" Totschlag.

Da liegt ein großes Problem. Denn die Frau wird in aller Regel heimtückisch töten.

Beispiel:

Der Mann: Typ "Kleiderschrank und Straßenschläger"

Er hält es für normal seine Frau zu schlagen; schlägt ihren Kopf gegen die Wand, tritt ihr während der Schwangerschaft in den Bauch, schlägt sie auch mal krankenhausreif und läßt sie den ganzen Tag für sich hart arbeiten.
Dies geht über Jahre.
Im Falle einer Trennung wird ihr grausame Rache angedroht, diese Rache kann sich auch gegen die Tochter richten......usw.

Eines Abends legt der Mann sich ins Bett und wacht am nächsten Morgen nicht wieder auf.
Grund: Er wurde während er schlief von seiner Frau erschossen.

Das ist heimtückisch.
§ 211 ist erfüllt, es ist Mord.

Todesstrafe für diese Frau ? Wirklich ?

Zumindest sagt Dr. jur. Ralf Höcker das in seinem Buch "Lexikon der Rechtsirrtümer".

Ein durchaus spaßiges Buch, was für Laien wirklich zu empfehlen ist.
 
Darth Ki Gon schrieb:
Wieso sollte er nicht ?
Er kann den Mörder seiner Kinder durchaus heimtückisch töten.
Er kann dabei auch durchaus grausam sein.
Er kann durchaus ein gemeingefährliches Mittel benutzen.

muss er aber nicht zwingend?



Darth Ki Gon schrieb:
Da liegt ein großes Problem. Denn die Frau wird in aller Regel heimtückisch töten.

[...]

Eines Abends legt der Mann sich ins Bett und wacht am nächsten Morgen nicht wieder auf.
Grund: Er wurde während er schlief von seiner Frau erschossen.

Das ist heimtückisch.
§ 211 ist erfüllt, es ist Mord. [/b]

dann ist die Frage, was ist heimtückisch, bzw. welche Tötung wäre nicht heimtückisch?

Darth Ki Gon schrieb:
Ein durchaus spaßiges Buch, was für Laien wirklich zu empfehlen ist.

mehr als Laie bin ich auch im Rechtssystem nicht
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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