Talon Karrde
Ex-User
Bleiben wir bitte im heutigen Deutschland.Modal schrieb:Was hatte ein blonder Nicht-Jude im Dritten Reich zu befürchten?
Wenn nur alle in der Welt so denken würden wie du. (Das meinte ich nicht sarkastisch)Modal schrieb:Dieses Argument "wenn Du nichts verbrochen hast, dann kann es Dir ja egal sein" finde ich ziemlich daneben. Ich will nicht in einem Staat leben, der die Todesstrafe durchführt. Punkt. Das muss ich auch nicht groß begründen, dass sagen mir meine ethischen Gefühle.
Siehe es lieber positiv. Du rettest acht Unschuldige.Darth Ki Gon schrieb:8 von 10 also ? Dies bedeutet 2 werden nicht rückfällig, wie findet man die heraus ? Wenn man 10 Vergewaltiger tötet, erwischt man dabei 2 von denen zukünftig keine Gefahr ausgegangen wäre. Womit der Schutzgrund wegfällt. Da man nicht herausfinden kann, wer rückfällig werden wird muß ich gerade bei Androhung der Todesstrafe auf Einhaltung des "Im Zeifel für den Angeklagten"- Grundsatzes bestehen.
Im übrigen schrieb ich nur davon, dass die Todesstrafe bei Vergewaltigung angewerdet werden kann, und erst bei Wiederholung der Tat dem Richter keine andere Option offen stehen sollte.
Eingesperrt sein ist wesentlich milder, als es sein könnte.Darth Ki Gon schrieb:Persönlich weiß ich nicht, ob es mir wirklich (dauerhaft) besser gehen würde, wenn noch ein weiterer Mensch sterben müsste. Ich glaube mir würde es durchhaus reichen den Täter eingesperrt zu wissen. Gerade weil Eingesperrtsein nicht so eine milde Strafe ist, wie hier häufig angenommen.
Nur aus interesse?
Wie wirst du dich fühlen, wenn die zehn Jahre abgelaufen sind, die der Straftäter der deine kleine Tochter vergewaltigkeit hat absitzen mußte?
Du weißt aber, dass ich mich hier auf die genannten Straftaten bezogen habe. Eine Hausdurchsuchung, geschieht nur auf begründeten Verdacht, und so soll es auch bleiben!Darth Ki Gon schrieb:Es wäre für Strafvorbeugung und Strafverfolgung vielleicht durchaus nicht schädlich, wenn die Staatsanwaltschaft ein generelles Recht hätte jederzeit die Wohnung jedes Bürgers zu durchsuchen. Und was soll ein ehrlicher rechtschaffener Bürger schon zu befürchten haben ?
Ich halte es trotzdem nicht für wünschenswert, wenn einfach mal so die Wohnung durchsucht werden darf.