Heute vor 60 Jahren, am 20.08.1965, endete in Frankfurt am Main der erste
Auschwitzprozess. Zwanzig ehemalige SS-Angehörige, die seinerzeit im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz ihren Dienst verrichtet hatten wurden nach 183 Verhandlungstagen zu Freiheitsstrafen verurteilt, die von 3 1/2 Jahren bis zu lebenslang reichten.
Zwar waren in den Nürnberger Prozessen zwischen 1945 und 1949 die Hauptkriegsverbrecher durch die Alliierten abgeurteilt worden, aber die junge Bundesrepublik tat sich lange schwer mit der Aufarbeitung der Nazi-Vergangenheit. Dies lag u.a. auch daran, dass viele Parteigänger der Nationalsozialisten der zweiten oder dritten Reihe aus Politik, Verwaltung, Medizin, Justiz und dem Sicherheitsapparat ihre Karrieren nach dem Krieg quasi nahtlos fortsetzen konnten, und mitunter Schlüsselstellen im Staatswesen der westdeutschen Republik besetzten. Das Zustandekommen der Frankfurter Prozesse geht im Wesentliche auf die fast schon an Besessenheit grenzende Arbeit des hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer zurück. Bauer, der als Jude und Sozialdemokrat 1936 vor den Nazis ins Ausland geflohen war, war gänzlich unbelastet und im Nachkriegsdeutschland ein Motor der Aufarbeitung der Nazi-Zeit.
Bauer ging es neben der Verurteilung der Täter auch darum, dass 20 Jahre nach Kriegsende endlich das, was in Auschwitz geschehen ist in das Bewusstsein der bundesdeutschen Öffentlichkeit dringt. Welcher Geist damals in Deutschland herrschte macht unter anderem eine Episode deutlich, bei der Polizisten teilweise vor den angeklagten SS-Verbrechern salutierten, als sie diese in den Gerichtssaal führen mussten.
C.