Joerschi
Fernträumer
Wenn man diesen Trick zu oft zieht, dann kann der AG mW den AN zu einem Gespräch bitten, das vor einem Zeugen (z.B. BR-Mitglied) stattfindet. Der AG darf dabei z.B. nicht nach der Erkrankung des AN direkt fragen, wohl aber eine Einschätzung, wie sich der AN die weitere Zukunft vorstellt.
Davon ganz abgesehen kennen gerade in kleineren Betrieben die Chefs natürlich ihre Pappenheimer, und wenn Leute, die sich seit Corona wegen Querdenkergequatsche und Impfgegnerschaft hervorgetan haben, jetzt plötzlich fehlen, dann kann man schon 1+1 zusammenzählen. Für das Ansehen bei der Geschäftsleitung ist ein solches Verhalten natürlich eher so mittel.
C.
Das ist alles richtig und in "normalen" Zeiten regelt man das genau so, weil es auch nicht wirklich oft vorkommt (und es betrifft dann nur eine Person).
In der jetzigen Situation ist aber so, dass es hier gleich - schlimmstenfalls - mehrere/viele Leute zugleich machen und das ist für viele Mittelständler schlicht nicht finanzierbar (100% Lohnfortzahlung bei zugleich Umsatzausfall). Somit gefährden diese Leute auch noch die Jobs der Kollegen. Asozialer kann man sich kaum verhalten gegenüber AG und Kollegen - da gebe ich Dir völlig Recht.
Wie Du auch richtig gesagt hast, ist die Lohnfortzahlung ein wichtiges und hohes Gut, was vor Gericht praktisch immer Bestand hat.
Aber wenn die Politik das Ziel vorgibt, dass Ungeimpfte für ihre Quarantänezeit oder beim Nichtzurverfügungstellen der Arbeitskraft keinen Lohn/Gehalt erhalten sollen, dann müssen solche Schlupflöcher, wo die Kosten auf die Betriebe oder generell Andere abgewälzt werden (z. B. auch Krankenkassen), umgehend geschlossen werden. Sonst läuft das Ansinnen ins Leere.
Hier erwarte ich zeitnah von der Ampel, dass es noch zu Nachbesserungen kommt.
Das betrifft dann irgendwann genauso die Impfpflicht, welche am Horizont aufzieht (m. E. nicht schnell genug). Das ist auch nochmal so eine Situation, wo derartiger Missbrauch der Lohnfortzahlung passieren würde. Vielleicht sogar noch viel häufiger als jetzt "nur" bei 3G.
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