Tagespolitik allgemein

@Aiden Thiuro @Count Flo Ihr zwei habt recht und ich gehe immer regelmäßig Wählen;-), in meiner Familie heißt es: Wer nicht wählt, darf sich danach auch nicht über die Politik beschweren. Ich habe mich nur blöd ausgedrückt, ich meinte das es die nächste beste Gelegenheit ist, Bundestagswahlen sind doch erst nächstes Jahr oder? Die letzten waren 2017.:verwirrt:
 
@Aiden Thiuro @Count Flo in meiner Familie heißt es: Wer nicht wählt, darf sich danach auch nicht über die Politik beschweren.

Das ist die richtige Einstellung :)

Ich habe mich nur blöd ausgedrückt, ich meinte das es die nächste beste Gelegenheit ist, Bundestagswahlen sind doch erst nächstes Jahr oder? Die letzten waren 2017.:verwirrt:

Neben der EU-Wahl wird noch in Bremen,Baden-Württemberg,Brandenburg,Hamburg,Mecklenburg-Vorpommern,Rheinland-Pfalz,Saarland,Sachsen,Sachsen-Anhalt und Thüringen gewählt. Also genug Chancen um diverse Denkzettel zu verteilen.
 
Das ist das Ergebnis der Abstimmung vom 5. Juli 2018. ;)

:eek: Danke @icebär das war der falsche Tab:oops: Hier ist der richtige: Wer grün markiert ist stimmte dafür, Rot war dagegen.

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Freundlicherweise über Twitter zur Verfügung gestellt von Martin Sonneborn, hier der Quelllink:
https://twitter.com/MartinSonneborn/status/1110541162371272704

Neben der EU-Wahl wird noch in Bremen,Baden-Württemberg,Brandenburg,Hamburg,Mecklenburg-Vorpommern,Rheinland-Pfalz,Saarland,Sachsen,Sachsen-Anhalt und Thüringen gewählt. Also genug Chancen um diverse Denkzettel zu verteilen.

Aber ich fürchte bis dahin kann ich mir keinen Wohnsitz in jedem dieser Bundesländer leisten;-). Hessen ist leider in deiner Aufzählung nicht enthalten:zuck: Wir haben erst letztes Jahr gewählt.:-(
 
Mal eine Frage zu der ganzen Artikel 13 - Geschichte, weil ich mich damit ehrlich gesagt nicht umfassend auskenne. Soweit ich informiert bin bedeutet der Beschluss ja, dass keine Videos mehr veröffentlicht werden können, die zum Beispiel Musik beinhaltet, die nicht von der Person hinter dem Video stammt. Also sozusagen fremdes Eigentum, wie es genannt wird. Wie sieht das dann zum Beispiel mit Let's Plays aus, wo ja auch Szenen aus Videospielen mit Ton gezeigt werden? Fällt das auch unter fremdes Eigentum?
 
Es wird nix verboten was nicht schon vorher verboten war. Bei Artikel 13 geht es um die Pflicht schon beim Upload zu checken ob urheberrechtlich geschütztes Material vorhanden ist.
Und ja, auch Lets Plays sind natürlich urheberrechtlich geschützt. Die meisten Publisher tolerieren die nur bzw. bei größeren YouTubern, wird die Veröffentlichung erlaubt, weil es gute Werbung ist.
 
Es wird nix verboten was nicht schon vorher verboten war. Bei Artikel 13 geht es um die Pflicht schon beim Upload zu checken ob urheberrechtlich geschütztes Material vorhanden ist.
Und ja, auch Lets Plays sind natürlich urheberrechtlich geschützt. Die meisten Publisher tolerieren die nur bzw. bei größeren YouTubern, wird die Veröffentlichung erlaubt, weil es gute Werbung ist.

Bedeutet das also, dass Let's Plays im Grunde genommen nicht erlaubt sind? (Sorry, falls ich durch meine Fragerei inkompetent wirke, aber auf dem Gebiet kenne ich mich echt kaum aus ^^)
 
Bedeutet das also, dass Let's Plays im Grunde genommen nicht erlaubt sind? (Sorry, falls ich durch meine Fragerei inkompetent wirke, aber auf dem Gebiet kenne ich mich echt kaum aus ^^)

Denke schon. Also der Inhalt der Spiele ist urheberrechtlich geschützt und bei YouTube bspw. kommt es immer wieder vor, dass Videos wegen Verletzung des Urheberrechts gelöscht werden.
 
@Admiral X Einen Teil der Antwort findest du hier: https://support.google.com/youtube/answer/2797370?hl=de

Das ist die Implementierung eines Uploadfilters, wie er bereits seit vielen Monaten läuft und aktiv Inhalte filtert. Das Ding kommt also nicht erst, sondern es ist bereits Realität.

Grundsätzlich ist Urheber, wer ein neues Werk erschafft. Allerdings kann dieses Werk auch die Urheberrechte Dritter tangieren, weil zum Beispiel Musik- oder Filmmaterial verwendet wird. Bei einem Let's Play wird ne ganze Bandbreite an Inhalten berührt, z.B. der Soundtrack und grafische Texturen (jede Textur selbst ist ein eigenes Werk!) und ein Leveldesign, Dialoge, etc...

Es kommt halt am Ende drauf an, ob bei so einem Video ein eigenes besonderes Bemühen feststellbar ist, das eine sogenannte Schöpfungshöhe erkennen lässt, welches über triviale Videoaufnahmen vom Spiel hinaus geht. Zum Beispiel könnte das bei einem Speedrun der Fall sein.
 
Ok, danke euch für die Antworten :) Mich wundert das bei den Let's Plays nur, weil die ja, zumindest nach meiner Beobachtung, bei Youtube eigentlich nur so aus dem Boden schießen, und das eben auch von Youtubern, die nicht bekannt sind.
 
Ok, danke euch für die Antworten :) Mich wundert das bei den Let's Plays nur, weil die ja, zumindest nach meiner Beobachtung, bei Youtube eigentlich nur so aus dem Boden schießen, und das eben auch von Youtubern, die nicht bekannt sind.

Wobei Youtube jetzt schon sehr gute Filter nutzt, gilt bisher noch, dass eher im Nachhinein gelöscht wird, auf Beschwerde (wenn nicht gerade jemand einen kompletten Film hoch lädt). Die meisten Hersteller dürften wenig Interesse daran haben, weil es Werbung für sie ist.

Neue Welt ist, dass im Voraus geblockt wird. Im Grunde muss sich jetzt z.B. Nintendo mit Youtube einigen und die Werke freigeben. Dann gehen die entsprechenden Spiele durch den Filter. Ob es jetzt Generalvollmachten geben kann oder jedes Spiel/Level/Musikstück aus dem Spiel einzeln verhandelt wird... das weiß noch keiner.

Ob das jetzt jeder kann, ob Youtube mit jedem kleinen Indie-Entwickler überhaupt redet oder ob diese kleinen Entwickler ihre Werke angemessen hinterlegen können wird die Zeit zeigen. Im besten Fall ist das unproblematisch und bis auf etwas Verwaltungsaufwand ändert sich nichts, im schlechtesten Fall werden wir nur noch lets plays von den Big Playern sehen.
 
@Admiral X Dazu sollte man noch sagen das es auch urheberrechtlich geschütztes Material gibt, das Firmen für die Verwendung dritter zur Freien Verfügung stellen, Trailer gehören dazu. Wenn jetzt ein Filmkritiker auf YouTube einen Trailer zeigt, dann darf er das, weil diese Werbematerialen zum Beispiel von Disney für solche Zwecke freigegeben sind, da sie die Werbende Funktion des Trailers unterstützen. Man braucht dafür spezielle Lizenzen und was weiß ich nicht noch alles:roll: Selbes gilt für Let's Plays, es gibt YouTuber die haben eine Lizenz von den Firmen das Material zu zeigen, es gibt welche die haben das nicht, wer die Lizenz hat, der macht auch darauf aufmerksam. EA vergibt die zum beispiel sehr gerne für Sims, deswegen gibt es auch so unendlich viele Lets Build-Kanäle auf YouTube.

So nun sollen diese Uploadfilter aber Pflicht werden und das kleine Problem bei diesen Filtern ist: Die sehen keine Lizenzen, die sehen nur: Du bist nicht EA blocken wir dich mal. Das gleiche gilt für Autoren, Musiker die eine Interpretation eines bestimmten Songs hochladen, Künstler von Fanart usw. Der filter arbeitet nach der Ja-Nein-Methode, was bedeutet er kontrolliert die vorhandenen Daten von dem upgeloadeten Material mit den Daten die in seinem Speicher vorliegen, dann vergleicht er diese mit den Informationen wer die Rechte an diesem Material hat, wenn diese Rechte bei einem anderen liegen oder nicht eindeutig sind: Wirst du geblockt. Soll heißen: Du bekommst keine Mahnung von YouTube, wo drin steht das du das Video bitte runternehmen sollst, du wirst sofort geblockt.

Das Problem ist, an dem Material haben aber auch Künstler Rechte, wie Autoren, Programmierer, Designer, etc. und die dürfen auch damit werben, oder sollten sie zumindest. Denn mit dieser Filterpflicht wird das für die Künstler nicht möglich. Nehmen wir einen Autor, um dein neues Buch zu bewerben musst du die Leute darüber reden lassen, dazu musst du Cover zeigen dürfen, den Titel im Internet angeben, Leseproben verschicken oder verlosen, Zitate auf den Sozialen Medien teilen oder eine kleine Lesung via Twitch halten und dich mit entsprechen Youtubern und Bloggern kurzschließen und Veranstaltungen planen, dafür musst du wieder, Cover zeigen dürfen, Titel angeben, etc. Gut und all das könnte jetzt für Buchblogger, BookTuber, Filmkritiker, Filmbloggs, etc. wegfallen weil die Uploadfilter nur sehen: Oh, das ist ja geschütztes Material und du bist nicht Disney, Warner oder sonst eine rechteinhabende Firma. Blocken wir dich mal.
Der einzige Ort wo es noch möglich wäre, wäre der Verlag der die Rechte innehat, weil der ja schlecht einen Filter für seine eigenen Werke auf seine eigene Seite stellen kann. Aber das hat nun mal eine sehr kleine Reichweite.

Gut das ist das Worst-Case-Scenario, aber wenn das so umgesetzt wird wie es gerade in den Artikel 11 und 13 steht, dann steht uns das bevor.
 
Zum Mordprozess um das illegale Autorennen am Berliner Kurfürstendamm. Die beiden Angeklagten sind erneut zu lebenslanger Haft und einem Entzug der Fahrerlaubnis von 5 Jahren verurteilt worden.

Wie meine Vorredner bereits anmerkten gibt es den bedingten Vorsatz. Es muss einem einfach klar sein, dass wenn ich mit 170 durch die Stadt fahre und dabei mehrere rote Ampeln überfahre ein solches Verhalten für mich selbst und für dritte potenziell tödlich enden kann. Hinzu kommt noch der niedere Beweggrund, nämlich durch ein illegales Autorennen das Ego aufpolieren wollen sowie die gemeingefährlichen Mittel, sprich ein Sportwagen der mit mehr als dem dreifachen der erlaubten Geschwindigkeit durch die Stadt bewegt wird.

Und genau bei diesen Begründungen ist das Landgericht Berlin bei der Neuverhandlung gestern wieder angekommen, nachdem der Bundesgerichtshof das erste Urteil kassiert hatte:

Die Angeklagten hätten den Tod anderer Verkehrsteilnehmer nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern darüber hinaus auch die Mordmerkmale der gemeingefährlichen Begehungsweise, der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe erfüllt. Die Angeklagten hätten mit ihren schweren und PS-starken Autos, die beim Zusammenprall wie Geschosse gewirkt hätten, eine hohe Anzahl von anderen Verkehrsteilnehmern und Passanten auf dem auch nachts stark frequentierten Kurfürstendamm in Gefahr gebracht. Sie hätten es dem Zufall überlassen, ob und wie viele Menschen durch ihr Verhalten zu Schaden kommen. Der Getötete sei völlig arg- und wehrlos gewesen, weil er zu Recht darauf vertraut habe, dass ihm keine Gefahr drohe, wenn er bei grünem Licht die Kreuzung passiere. Das Motiv der Angeklagten, das Autorennen um jeden Preis zu gewinnen, sei sittlich auf tiefster Stufe stehend gewesen.

Quelle: https://www.berlin.de/gerichte/pres...ichtsbarkeit/2019/pressemitteilung.796501.php

Mal schauen, ob das Urteil dieses Mal einer Revision standhält.
 
Ich will, dass man die unnormale Zeit (die Sommerzeit) behält. Ich mag es, wenn es hinten raus noch länger hell ist.

Darum haben sich größtenteils auch nur die Deutschen für diese Umfrage interessiert.

In Spanien und Portugal wird man wohl bei der Normalzeit bleiben, weil dort keiner Lust hat im Winter die Sonne erst gegen 9:30 Uhr aufgehen zu sehen.

Da ist die EU sonst immer so um Einheit bemüht und dann hauen die so ein populistisches Ding raus...

Grüße,
Aiden
 
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