Der Punkt ist der: in der OT statt shaw hayden zu zeigen, ist für Leute, die Star Wars das erste Mal sehen, auch ein stärkerer Effekt. Auch ein nettes Gedankenspiel
Das Gedankenspiel wurde umgesetzt und wird von "wahren Fans"™ bis heute kritisiert ....
Und wo ist das Problem? Es geht um zwei unterschiedliche Dinge, nämlich einmal die theoretische Überlegung, ob eine Änderung funktionieren würde und auf der anderen Seite eine tatsächliche Änderung von offizieller Seite her, mit der wir nun alle leben müssen. Und es geht um verschiedene Szenen in verschiedenen Filmen. Also kann man zu diesen beiden Dingen auch verschiedene Meinungen haben.
Es ist ja nicht so, dass jeder, der die OT-Änderungen kritisiert, Änderungen generell ablehnt. Sondern es gibt dafür verschiedene Gründe, die in der jeweiligen Szene zu finden sind, wie zum Beispiel die Qualität der Umsetzung, ob es zum Rest des Filmes passt oder ob eine inhaltliche Änderung
(z.B. Han/Greedo) überhaupt eine Verbesserung darstellt. Was ist falsch daran, Änderungen generell als zulässig zu empfinden und trotzdem von Fall zu Fall entscheiden, ob man eine bestimmte Änderung nun gut oder schlecht findet? Klar, wenn jemand bei einer Diskussion bezüglich der OT die Meinung vertritt, es sollten
generell keine nachträglichen Änderungen an
irgendwelchen Filmen vorgenommen werden, dann dürfte er auch Änderungen an der PT nicht befürworten. Aber selbst das heißt nicht, dass er jegliche Überlegung darüber, ob eine andere Version eines Filmes in irgendeiner Form besser sein könnte, ebenfalls ablehnen muss. Denn darum geht es hier ja. Geist hat ja nicht dazu aufgerufen, eine Petition zur offiziellen Änderung des Films einzureichen oder sowas. Zudem gehört er ja offenbar nicht zu den so genannten "wahren Fans"™. Daher frag ich mich, wem genau du hier vorwirfst, "komisch" zu sein.
Nein. Ich würde mutmaßen, dass die hier besprochene Änderung eine im Sinne des Urheberrechts unzulässige
Bearbeitung darstellt.
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.
Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, um die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, um den Nachbau eines Werkes der Baukunst oder um die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes,
so bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Einwilligung des Urhebers.
https://dejure.org/gesetze/UrhG/23.html
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, um die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, um den Nachbau eines Werkes der Baukunst oder um die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes, so bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Einwilligung des Urhebers.
Von Veröffentlichung und Verwertung ist hier aber nicht die Rede. Es geht nur um die Theorie. Wenn es überhaupt jemand umsetzt, dann nur für den privaten Gebrauch und nicht um den Film so zu verkaufen. Aber selbst wenn, dann wäre das eine andere Sache als die Idee der Änderung an sich, um die es hier geht.
Nochwas vergessen: Es geht hier nicht um die Verfilmung eines Werkes, sondern um die Bearbeitung eines Werkes. Es ist ja schon ein Film.