Wedge Slore
Senatsmitglied
der mord eines kindes kann auch nicht rückgängig gemacht werden.
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Wedge Slore schrieb:der mord eines kindes kann auch nicht rückgängig gemacht werden.
Wedge Slore schrieb:der mord eines kindes kann auch nicht rückgängig gemacht werden.
Und ich glaube, dass Wiederholungstäter sich die Wiederholungstat zweimal überlegen werden, wenn sie sich an eine Knastzeit erinnern, bei der sie nur all zu froh sind, dass sie sie hinter sich haben.Nachmittag schrieb:Menschen sind dämlich. Außerdem wenn man ein Verbrechen begeht, dann geht man auch in den meisten Fällen davon aus nicht erwischt zu werden.
Talon Karrde schrieb:stelle ich lediglich die Frage: Wie vereinbart sich das alles mit dem Todesschuss, den Jedihammer hier schon angebracht hat?
Aber eine andere Ausgangssituation. Wenn sich das Leben der Geisel in unmittelbarer Gefahr befindet, werden die Rechte gegeneinander abgewägt, und in dem Fall ist das Leben einer Geisel höher einzustufen, als das Leben bzw. die körperliche Unversehrtheit des Geiselnehmers.
Von einem gefassten Straftäter geht jedoch keine direkte Gefahr mehr aus, zumindest keine, die man nicht durch Freiheitsentzug in den Griff kriegen könnte.
Ein gezielter Todesschuß trifft einen Gangster, der einem unschuldigen Menschen eine Waffe an den Kopf hält, eine Hinrichtung trifft einen in diesem Moment hilf- und wehrlosen Menschen, der mit vollem Vorsatz getötet wird.
Talon Karrde schrieb:Das ist schon richtig. Doch wenn man Icebärs Ausführung (bzw. dem Gesetzestext) folgt, darf man den Täter auch in dieser Situation nicht töten
Doch nach der Logik sollten wiederum auch Gefängnisstrafen verboten sein. Dadurch wird ja auch die Freiheit eingeschränkt.Crimson schrieb:Doch, das darf man, da im GG recht oft steht, daß das "Nähere ein Bundesgesetz regelt". Die Freiheit des Einzelnen reicht ja immer nur soweit, bis sie die Freiheit eines anderen einschränkt, und einer Geisel die Knarre an den Kopf halten, schränkt deren Freiheit dann doch recht stark ein.
C.
Talon Karrde schrieb:Doch nach der Logik sollten wiederum auch Gefängnisstrafen verboten sein. Dadurch wird ja auch die Freiheit eingeschränkt.
Crimson schrieb:Bei der Todesstrafe verhält es sich im Grunde ähnlich. Hier stehen sich die Menschenwürde des Straftäters und ein diffuser Rachegedanke von Teilen der Bevölkerung gegenüber. Da jedoch die Menschenwürde das höchste Rechtsgut unserer Gesellschaftsordnung darstellt, wird in diesem Fall selbst die eines Straftäters höher eingeschätzt, als irgendwelche Rachegelüste, sprich die Todesstrafe ist und bleibt verboten.
C.
Jedihammer schrieb:Würdest Du auch von difusen Rachegedanken oder Rachegelüste sprechen,wenn Du selber betroffen wärst ?
Das hört sich so an,als hat man,nach dem an Opfer eines verbrechens geworden ist,glücklich zu sein,daß der Staat es schon regelt.
Crimson schrieb:.
Meiner Erfahrung nach war es bei den bekannteren Mordfällen der letzten Jahre immer so, daß die unmittelbar Betroffenen in ihrem Bedürfnis nach Rache weitaus leiser waren, als viele Stammtischbrüder, Bild-Redakteure und Provinzpolitiker diverser Randgruppenparteien.
C.
Jedihammer schrieb:Da kenne ich aber einige Fälle,wo das ganz anderst klang.
Und nur weil sie leiser waren,heißt das nicht,daß sie solche Wünsche nicht haben.
Also ich wiege nicht die Rachegedanken sondern ebenfalls das Bedürfnis nach Schutz und Sicherheit gegen die Freiheitsrechte des Straftäters auf.Crimson schrieb:Auf den ersten Blick hast Du recht. Allerdings muß sich ein Staatswesen, auch eines das auf den Prinzipien der Freiheit des Einzelnen und der Menschenwürde aufgebaut ist, eine Möglichkeit wahren, die Ordnung aufrecht zu erhalten, und Personen, die gegen Gesetze verstoßen zu strafen, bzw. die Gesellschaft vor solchen Personen zu schützen. Im Endeffekt läuft es immer darauf hinaus, daß man Rechtsgüter gegeneinander abwägt.
Einerseits die Freiheitsrechte des Straftäters, andererseits das Bedürfnis der Bevölkerung nach Schutz und Sicherheit. Dabei ist eben das zweite höher einzuschätzen, da sich unbescholtene Bürger nichts haben zu Schulden kommen lassen, um ihre Freiheitsrechte zu verwirken.
Bei der Todesstrafe verhält es sich im Grunde ähnlich. Hier stehen sich die Menschenwürde des Straftäters und ein diffuser Rachegedanke von Teilen der Bevölkerung gegenüber. Da jedoch die Menschenwürde das höchste Rechtsgut unserer Gesellschaftsordnung darstellt, wird in diesem Fall selbst die eines Straftäters höher eingeschätzt, als irgendwelche Rachegelüste, sprich die Todesstrafe ist und bleibt verboten.
C.
Talon Karrde schrieb:Also ich wiege nicht die Rachegedanken sondern ebenfalls das Bedürfnis nach Schutz und Sicherheit gegen die Freiheitsrechte des Straftäters auf.
Wedge Slore schrieb:Un welche wären das? 15 Jahre maximal aber dazu mus man schon fast ein ganzes Dorf ausrotten. Oder einweisen zur heilungß damit er nach ne jahr als geheilt gillt rauskommt und gleich wieder jemanden ermordet?
Nein wir brachen sehr viel härtere strafen die leute müssen wissen das der mord eines anderen ohne grund und ohne notwehr zu töten der letzte Fehler ihres Lebens sein wird.