Tagespolitik allgemein

Mal eine Frage. Was für eine Anklage droht denen jetzt eigentlich ?
Gibt es in Deutschland so etwas wie den Straftatbestand des versuchten oder vorbereiteten Putsch/Umsturz ?
 
§ 81
Hochverrat gegen den Bund
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

1.den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2.die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
 
Wobei sie haben es ja nicht GEMACHT. Oder hat die Tom Cruise verhaftet, nachdem er es auf einem Holzball gelesen hat.

Stimmt, der nachweisliche Plan, jemanden auszurauben/zu ermorden/zu stürzen wurde noch nie bestraft und ist auch nicht zu belangen... da muss man immer erst drauf warten, bisses passiert :rolleyes:
Auch Anstiftung und Bereiterklärung ohne folgende Durchführung wird immer vom Gericht freigesprochen... not!
 
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Stimmt, der nachweisliche Plan, jemanden auszurauben/zu ermorden/zu stürzen wurde noch nie bestraft und ist auch nicht zu belangen... da muss man immer erst drauf warten, bisses passiert :rolleyes:
Auch Anstiftung und Bereiterklärung ohne folgende Durchführung wird immer vom Gericht freigesprochen... not!
Jupp, wobei die Planung weniger stark bestraft wird als die durchführung.

Strafgesetzbuch (StGB)​

§ 83 Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens​

(1) Wer ein bestimmtes hochverräterisches Unternehmen gegen den Bund vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Wer ein bestimmtes hochverräterisches Unternehmen gegen ein Land vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

und https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__89a.html

Strafgesetzbuch (StGB)​

§ 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat​

(1) Wer eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Eine schwere staatsgefährdende Gewalttat ist eine Straftat gegen das Leben in den Fällen des § 211 oder des § 212 oder gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b, die nach den Umständen bestimmt und geeignet ist, den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.
(2) Absatz 1 ist nur anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er1.
eine andere Person unterweist oder sich unterweisen lässt in der Herstellung von oder im Umgang mit Schusswaffen, Sprengstoffen, Spreng- oder Brandvorrichtungen, Kernbrenn- oder sonstigen radioaktiven Stoffen, Stoffen, die Gift enthalten oder hervorbringen können, anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, zur Ausführung der Tat erforderlichen besonderen Vorrichtungen oder in sonstigen Fertigkeiten, die der Begehung einer der in Absatz 1 genannten Straftaten dienen,
2.
Waffen, Stoffe oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verwahrt oder einem anderen überlässt oder
3.
Gegenstände oder Stoffe sich verschafft oder verwahrt, die für die Herstellung von Waffen, Stoffen oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art wesentlich sind.
(2a) Absatz 1 ist auch anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er es unternimmt, zum Zweck der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat oder der in Absatz 2 Nummer 1 genannten Handlungen aus der Bundesrepublik Deutschland auszureisen, um sich in einen Staat zu begeben, in dem Unterweisungen von Personen im Sinne des Absatzes 2 Nummer 1 erfolgen.
(3) Absatz 1 gilt auch, wenn die Vorbereitung im Ausland begangen wird. Wird die Vorbereitung außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union begangen, gilt dies nur, wenn sie durch einen Deutschen oder einen Ausländer mit Lebensgrundlage im Inland begangen wird oder die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland oder durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.
(4) In den Fällen des Absatzes 3 Satz 2 bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Wird die Vorbereitung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union begangen, bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, wenn die Vorbereitung weder durch einen Deutschen erfolgt noch die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland noch durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.
(5) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
(7) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn der Täter freiwillig die weitere Vorbereitung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat aufgibt und eine von ihm verursachte und erkannte Gefahr, dass andere diese Tat weiter vorbereiten oder sie ausführen, abwendet oder wesentlich mindert oder wenn er freiwillig die Vollendung dieser Tat verhindert. Wird ohne Zutun des Täters die bezeichnete Gefahr abgewendet oder wesentlich gemindert oder die Vollendung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat verhindert, genügt sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, dieses Ziel zu erreichen.

Strafgesetzbuch (StGB)​

§ 89b Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat​

(1) Wer in der Absicht, sich in der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gemäß § 89a Abs. 2 Nr. 1 unterweisen zu lassen, zu einer Vereinigung im Sinne des § 129a, auch in Verbindung mit § 129b, Beziehungen aufnimmt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Handlung ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger beruflicher oder dienstlicher Pflichten dient.
(3) Absatz 1 gilt auch, wenn das Aufnehmen oder Unterhalten von Beziehungen im Ausland erfolgt. Außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt dies nur, wenn das Aufnehmen oder Unterhalten von Beziehungen durch einen Deutschen oder einen Ausländer mit Lebensgrundlage im Inland begangen wird.
(4) Die Verfolgung bedarf der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz1.
in den Fällen des Absatzes 3 Satz 2 oder
2.
wenn das Aufnehmen oder Unterhalten von Beziehungen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nicht durch einen Deutschen begangen wird.
(5) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.


Wurde in der Geschichte der BRD eigentlich schon jemand zu Lebenslanger Haft wegen Hochverrats nach $81 STGB verurteilt? Ich glaub die RAF wurde wegen überwiegend anderer nicht weniger schweren Delikte Verurteilt, und Prozesse gab es dazu wohl auch schon einige.
 
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Das ist kein Fake. Das ist keine Satire. Das ist dein Lieblingspräsident.


Besser als Lincoln, besser als Washington. Ich kann echt nicht mehr
 
Mein Opa war Mitglied bei der SPD, damals in den 70igern gab es Spielkarten als Werbegeschenke, ein ganzes Deck mit 52 Spielkarten, und ich glaub da waren zum Teil Politiker abgebildet die für die Bundestagswahl kandidierten. Aber das was Trump macht ist wieder mal nur Abzocke am eigenem Wähler um an Geld zu kommen. 99$ pro Karte... Nichtmal für ein TCG hat es gereicht.
 
Videos wie dieses sind der Grund, warum es das Internet gibt. Es möge sich in alle Winkel Russlands und dem Rest der Welt verteilen, bis all die Verbrecher aus dem Kreml an ihren Lügen, ihrer Abwiegelei und ihrem Gaslighting erstickt sind...
 
Dass man jetzt mit Drohnen verstärkt beginnt, zivile Einrichtungen wie Kraftwerke zu attackieren, wirkt halt auch sehr nach Verzweiflungstaten seitens Russland.
 
Ekelhaft sind auch wieder die Anschuldigungen des Kreml, dass der Westen aufgrund seiner (Militär-)Hilfen Schuld am Leiden der ukrainischen Bevölkerung sei.

Ich hoffe, die USA bleiben dabei, Patriots an die Ukraine zu liefern.

Grüße,
Aiden
 
Investigatives Video der New York Times um die Exekutionen von Zivilisten im ukrainischen Bucha, am 3. und 4. März 2022, einer bestimmten russischen Einheit, dem 234. Garde-Schützenregiments zuzuordnen.
Wenn man bedenkt, wie klein dieser Ausschnitt aus dem Kriegsgebiet eigentlich ist und wie viele, fast zahllose Videos dieser Art man noch produzieren könnte ...
 
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